Die Laufzeit der Mängelansprüchebürgschaft beginnt mit der Abnahme/Übergabe des Projektes. Gemäß VOB gilt die
Gewährleistungsbürgschaft 4 Jahre, gemäß BGB sogar 5 Jahre nach Abnahme. In diesem Zeitraum ist die Bürgschaft gültig. Es kann auch individuell eine andere Frist vereinbart werden. Gemäß VOB muss eine nicht in Anspruch genommene Sicherheit nach zwei Jahre an den Auftraggeber zurückgegeben werden – wenn keine andere Frist vereinbart wurde.