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Gewährleistungsbürgschaft VOB

Die wichtigsten Informationen

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Die Gewährleistungsbürgschaft VOB

Sie arbeiten im Baugewerbe und Ihr Auftraggeber fordert eine Gewährleistungsbürgschaft nach VOB?

Eine anschauliche Erklärung darüber
wie Sie sich am besten absichern
was überhaupt eine Gewährleistungsbürgschaft VOB ist
und wie eine solche Gewährleistungsbürgschaft am besten abgeschlossen wird
finden Sie hier. Dabei stehen Ihnen unsere Experten stets per Mail oder auch persönlich bei Fragen zur Verfügung.
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Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft nach VOB?

Die Gewährleistungsbürgschaft VOB dient dazu Mängelansprüche für den Auftraggeber sicherzustellen. Sie wird auch Mängelansprüchebürgschaft genannt. Ein Bürge (Bank/Versicherung) übernimmt hierbei als Garantiegeber die in der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel in Höhe der zu stellenden Gewährleistungsbürgschaft. Die Gewährleistungs­bürgschaft wird über eine Bürgschaftsurkunde von der Kautionversicherung dokumentiert.

Ohne Übergabe einer Gewährleistungsbürschaft VOB hat der Auftragnehmer das Recht (meist) 5% des Auftragsvolumens als Sicherheit einzubehalten. Man spricht hier vom sog. Sicherheitseinbehalt. Dieses Recht nehmen mittlerweile auch immer mehr private Auftraggeber die bisher meist mangels Wissen keinen Sicherheitseinbehalt in Anspruch genommen haben. Auch hier setzen sich immer mehr Gewährleistungsbürgschaften durch.

Die Laufzeit von Gewährleistungsbürgschaften nach VOB richtet sich nach der jeweils gültigen Verfährungsfrist. Bei einem Vertrag nach VOB beginnt die Frist nach Übergabe bzw. Abnahme. Ist keine anderweitige Verjährungsfrist vereinbart so gilt diese für 4 Jahre (Bauwerke). Im Falle eines Vertrages nach BGB beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistung 5 Jahre. In der Regel verlangen die Auftraggeber jedoch unbefristete Gewährleistungsbürgschaften. Dies hat rechtliche Hintergründe bei Mangelbeseitigung.

Die Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaften nach VOB erfolgt nach mängelfreiem Ablauf der Gewährleistungsfrist in der Gewährleistungsbürgschaft. Sie erhalten somit vom Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde nach dieser Frist zurück.

In der Praxis fordert der Auftragnehmer (Unternehmen) die Bürgschaftsurkunde mit den Daten bei der Kautionsver­sicherung an. Mit Rechnungstellung wird dann auch meist die Bürgschaftsurkunde (im Original) mit versendet, so dass die Rechnung mit Gewährleistungsbürgschaft VOB auch ohne Abzug eines Sicherheitseinbehalts gezahlt wird.

Wie schließe ich eine Gewährleistungsbürgschaft VOB ab?

Wenn Sie mit Ihrem Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft nach VOB vereinbart haben, ist dies meist in Ihrem Vertrag festgehalten. Dort ist zumeist auch die genaue Summe beziffert. Diese liegt in der Regel bei 5% der Auftragssumme. Um nicht bis zum Ablauf des Gewährleistungszeitraums auf die ausstehenden 5% zu warten, kann eine Bürgschaft eingereicht werden. So kann das Bauvorhaben direkt final abgeschlossen werden und der Auftraggeber hat die Sicherheit, dass falls etwas mit dem Bau sein sollte und der ehemalige Auftragnehmer insolvent sein sollte – somit unfähig den Mangel zu beheben – er die Bürgschaft auszahlen lassen kann. Damit kann der Mangel dann von einem anderen Unternehmen beseitigt werden.

Um eine Anfrage zu starten benötigen wir die gewünschte Höhe des Sicherheitseinbehalts, dann werden Angebote angefragt und ein Antrag abgeschlossen. Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an Ihren Auftraggeber weiter, damit dieser Ihre Schlussrechnung zu 100% bezahlt.
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Definition
Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers. Die Bürgschaft sichert die Ansprüche nach der Abnahme der Werkleistung ab.
Zielgruppe
Alle Unternehmen, deren Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) fordern.
Ablauf
Für den Fall, dass der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung unsachgemäß ausführt und Mängel am Gewerk auftreten, hat der Auftraggeber bei entsprechender Vereinbarung die Möglichkeit, einen Betrag von 3–5 % der Auftragssumme als Sicherheit einzubehalten. Üblich sind in der Regel 5%.
Durch eine Bürgschaft kann der Sicherheitseinbehalt beim Auftraggeber abgelöst werden und der Auftragnehmer erhält daraufhin die volle Rechnungssumme ausbezahlt.

Ohne Bürgschaft erfolgt Sicherheitseinbehalt

Ohne Übergabe einer Gewährleistungsbürgschaft hat der Auftragnehmer das Recht (je nach Vertrag, meist) 5% des Auftragsvolumens als Sicherheit einzubehalten. Man spricht hier vom sog. Sicherheitseinbehalt. Dieses Recht nehmen mittlerweile auch immer mehr private Auftraggeber, die bisher meist mangels Wissen keinen Sicherheitseinbehalt in Anspruch genommen haben. Auch hier setzen sich immer mehr Gewährleistungsbürgschaften durch.

Die Laufzeit von Gewährleistungsbürgschaften richtet sich nach der jeweils gültigen Verjährungsfrist. Bei einem Vertrag nach VOB beginnt die Frist nach Übergabe bzw. Abnahme. Ist keine anderweitige Verjährungsfrist vereinbart so gilt diese für 4 Jahre (Bauwerke). Im Falle eines Vertrages nach BGB beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistung 5 Jahre. In der Regel verlangen die Auftraggeber jedoch unbefristete Gewährleistungsbürgschaften. Dies hat rechtliche Hintergründe bei Fristen und der aktuellen Rechtsprechung bezüglich der Mängelbeseitigung.

Die Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaften erfolgt nach mängelfreiem Ablauf der Gewährleistungsfrist in der Gewährleistungsphase. Sie erhalten somit vom Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde nach dieser Frist zurück oder befristen diese von vornherein, damit diese automatisch ihre Gültigkeit verliert.

Ratgeber: Sicherheitseinbehalt vs. Bürgschaft (inkl. Beispielrechnung)

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Häufige Fragen zur Gewährleistungsbürgschaft VOB (FAQ)

Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.

Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.

Bürgschaften sind generell bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 0,6-1,2% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.

Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.

Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.

Nein, er könnte auch den Einbehalt behalten bis die Gewährleistungsfrist um ist. Gesetzlich ist die Akzeptanz einer Bürgschaft nicht vorgeschrieben. Da im Alltag eine Bürgschaft aber mehr Sicherheit für beide Seiten gibt akzeptieren sie die meisten Auftraggeber.

Am einfachsten ist es, wenn Sie die Urkunde befristen. Üblicherweise wird hierfür für Verträge nach BGB der Tag der Abnahme plus 5 Jahre genommen und bei Verträgen nach VOB der Tag der Abnahme plus 4 Jahre. Sollte die Urkunde nicht befristet werden, dann müssen Sie nach Ablauf der Gewährleistungsfrist den Auftraggeber kontaktieren und die Urkunde zurückfordern. Im Anschluss senden Sie die Urkunde dann an den Versicherer zurück, damit dieser die Summe wieder ausbucht und Ihnen für neue Aufträge freigibt.

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