Damit eine Vertragserfüllungsbürgschaft vom Auftraggeber (Gläubiger) in Anspruch genommen werden kann muss er die Bürgschaftsurkunde im Original besitzen. Sie ist das zentrale Dokument, welches über die Gültigkeit der Bürgschaft entscheidet. Die Bürgschaft beginnt mit der Übergabe der Bürgschaftsurkunde. Sie erfolgt oft gleichzeitig mit der Rechnungsübergabe. Die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde erfolgt mit der Rückgabe an den Auftragnehmer (Schuldner). Wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft durch eine neue abgelöst (wenn der Auftragnehmer beispielsweise bessere Konditionen gefunden hat) wird die alte Bürgschaftsurkunde mit der neuen ausgetauscht.
Der Inhalt einer Bürgschaftsurkunde kann prinzipiell frei formuliert werden. Jedoch sollte darauf geachtet werden, welche Klauseln und Formulierungen im Vertrag stehen. Diese können die Wirkung der Bürgschaft beeinflussen. Bei kritischen Inhalten und Formulierungen wird der Auftragnehmer in der Regel von der Bürgschaftsversicherung kontaktiert und darauf hingewiesen. Standardisierte Formulierungen bieten die Bürgschaftstexte gemäß der Vertragserfüllungsbürgschaft nach VOB: Die Musterbürgschaftsvorlage 421 EFB Sich1.