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Vertragserfüllungsbürgschaft Formulare / Informationen / Musterbürgschaften

Hier finden Sie eine Übersicht über die Vertragserfüllungsbürgschaft, sowie Vertragserfüllungsbürgschafts-Muster. Außerdem wird auf zusätzliche Informationen zur Bürgschaftsurkunde und eine Vorlage der Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) eingegangen.

Vertragserfüllungsbürgschaft Muster kostenlos

Was ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft?

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine Kombination aus der Ausführungsbürgschaft und der Gewährleistungs­bürgschaft.

Aber was ist eine Ausführungsbürgschaft?

Die Ausführungsbürgschaft sichert bei einem Geschäft die Erstellung der Leistung oder auch den Projektfortschritt ab. Die Bürgschaft tritt mit dem Abschluss des Vertrages in Kraft. Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Moment zur Zahlung der vereinbarten Auftragssumme, der Auftragnehmer zur Leistungserstellung. Damit der Auftraggeber sicher sein kann, dass er für sein bezahltes Geld die gewünschte Leistung erhält, zahlt er nicht die volle Auftragssumme. Er behält üblicherweise ca. 10% der Auftragssumme, um im Falle der Insolvenz des Auftraggebers oder bei Projektschwierigkeiten eine finanzielle Sicher­heit für entstandene Schäden zu besitzen. Erst bei erfolgreicher Abnahme oder Übergabe der Leistung werden die einbe­haltenen 10% der Auftragssumme an den Auftragnehmer bezahlt.

Im Falle der Ausführungsbürgschaft springt ein Versicherungsunternehmen als Bürge für den Auftraggeber ein. Durch die Bürgschaft garantiert das Unternehmen die Übernahme für Schäden, die in der Ausführungsphase (von Vertragsabschluss bis Abnahme/Übergabe) entstehen. Bedingung ist, dass der Auftraggeber nicht in der Lage ist für diese Schäden eigen­ständig aufzukommen. So kann vom Auftraggeber die volle Auftragssumme bei Projektbeginn ausgezahlt werden. Trotzdem hat er die Sicherheit, dass seine Leistung erstellt wird und ihm keine Mehrkosten bei Auftragsschwierigkeiten entstehen.

Und was ist eine Gewährleistungsbürgschaft / Mängelansprüchebürgschaft?

Nach der Abnahme oder Übergabe endet die Ausführungsbürgschaft. Gleichzeitig beginnt der Gewährleistungszeitraum der Leistung. Auch für den Gewährleistungszeitraum ist es üblich, dass der Auftraggeber rund 5% der Auftragssumme einbehält. Falls er seinen Anspruch im Gewährleistungsfall geltend machen muss und der Auftraggeber dafür nicht aufkommen kann hat er durch die einbehaltenen 5% die Sicherheit keinen finanziellen Schaden zu nehmen.

Wird jedoch eine Gewährleistungsbürgschaft abgeschlossen versichert ein Versicherungsunternehmen im Falle der Insolvenz des Auftragnehmers für die Verbindlichkeiten einzustehen. So müssen keine 5% der Auftragssumme vom Auftraggeber einbehalten werden. Trotzdem hat er die Sicherheit, dass seine Gewährleistungsansprüche erfüllt werden. Gewährleistungsbürgschaft und -zeitraum beginnen mit der Abnahme/Übergabe des Projekts und Enden nach dem vertraglich vereinbarten Gewährleistungszeitraum. Für Bauwerke beträgt die Laufzeit 4 Jahre gemäß VOB. Ein anderer gleichbedeutender Ausdruck für Gewährleistungsbürgschaft ist Mängelansprüchebürgschaft.

Kombination: Vertragserfüllungsbürgschaft = Ausführungsbürgschaft + Gewährleistungsbürgschaft

Die Absicherung vom Vertragsabschluss bis zum Ende des Gewährleistungszeitraums in Form einer Bürgschaft nennt man Vertragserfüllungsbürgschaft. Die vereinbarte Auftragssumme kann vom Auftragnehmer komplett bezahlt werden, ohne dass er das Risiko der Projektausführung und Gewährleistung selber tragen muss. Der Auftraggeber sichert so den Projekt­fortschritt sowie den Gewährleistungsanspruch vor Zahlungsschwierigkeiten und Insolvenz des Auftragnehmers ab. Für den Auftragnehmer ergibt sich der Vorteil, dass er die gesamte Summe für seine Leistung sofort erhält und sich seine Liquidität so verbessert. Eine standardisierte Vorlage für die Bürgschaftsurkunde bietet die Vorlage Vertragserfüllungsbürgschaft VOB / Sich1 / 421 Bürgschaftsurkunde.

Vertragserfüllungsbürgschaft Muster EFB Sich1 / VOB 421

Die Musterschreiben nach VOB sind an die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) angelehnt. Sie bilden eine standardisierte Mustervorlage für die vertragliche Gestaltung von Bauleistungen und Auftragsausführungen nach deutschem Recht. Sie stammen aus dem dritten Teil des Vergabehandbuchs: Einheitliche Formblätter für Bauleistungen (EFB).
  • Das Formblatt Sich1 steht für die Vertragserfüllungsbürgschaft – auch 421er Bürgschaft genannt
  • Das Formblatt Sich2 steht für die Gewährleistungs- oder auch Mängelansprüchebürgschaft – auch 422er Bürgschaft genannt
  • Das Formblatt Sich3 steht für die Anzahlungs- / Vorauszahlungsbürgschaft – auch 423er Bürgschaft genannt

Wozu braucht man eine Bürgschaftsurkunde?

Damit eine Vertragserfüllungsbürgschaft vom Auftraggeber (Gläubiger) in Anspruch genommen werden kann muss er die Bürgschaftsurkunde im Original besitzen. Sie ist das zentrale Dokument, welches über die Gültigkeit der Bürgschaft ent­scheidet. Die Bürgschaft beginnt mit der Übergabe der Bürgschaftsurkunde. Sie erfolgt oft gleichzeitig mit der Rechnungs­übergabe. Die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde erfolgt mit der Rückgabe an den Auftrag­nehmer (Schuldner). Wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft durch eine neue abgelöst (wenn der Auftragnehmer beispielsweise bessere Konditionen gefunden hat) wird die alte Bürgschaftsurkunde mit der neuen ausgetauscht.

Der Inhalt einer Bürgschaftsurkunde kann prinzipiell frei formuliert werden. Jedoch sollte darauf geachtet werden, welche Klauseln und Formulierungen im Vertrag stehen. Diese können die Wirkung der Bürgschaft beeinflussen. Bei kritischen Inhalten und Formulierungen wird der Auftragnehmer in der Regel von der Bürgschaftsversicherung kontaktiert und darauf hingewiesen. Standardisierte Formulierungen bieten die Bürgschaftstexte gemäß der Vertragserfüllungsbürgschaft nach VOB: Die Musterbürgschaftsvorlage 421 EFB Sich1.

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