Sie nutzen unseren Vergleichsrechner und entscheiden sich für ein Angebot. Sie werden mit wenigen Schritten automatisch durch Antrags- bzw. Anfrageformular geleitet.
Sie entscheiden sich für eines unserer attraktiven Angebote und wollen dieses wahrnehmen:
Konzept mit Experten entwickeln. Ein individueller Bürgschaftsrahmen inkl. Avalmanagement
Verhandlung mit Versicherer
Nutzung von Sonderkonzepten und Rahmenvereinbarungen
Unsere Empfehlung ist die Individualanfrage: Sie können dabei Anfragen für spezielle Tarife stellen oder ganz allgemein nach einer Empfehlung unserer Experten fragen.
Wir stehen Ihnen mit all unserer jahrelang aufgebauten Expertise persönlich zur Verfügung!
Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.
Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.
Bürgschaften sind generell bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 0,8-1,2% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.
Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.
Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.
Ja, der Auftraggeber hat das Recht auf eine Vertragserfüllungsbürgschaft, sofern er dies wünscht. Er kann aber auch einfach die 10% Sicherheitseinbehalt behalten. Dann erhalten Sie erst bei Stellung der Schlussrechnung mindestens 95% Ihrer Rechnung bezahlt. Die restlichen 5% kann Ihr Auftraggeber als Gewährleistungseinbehalt die nächsten 4 bzw. 5 Jahre zurückhalten. Siehe auch Gewährleistungsbürgschaft.
Im Normalfall bei Stellung der Schlussrechnung und Einreichung einer Gewährleistungsbürgschaft.