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Bürgschaftsabruf VHV - So geht's

Allgemeine Hinweise zum Bürgschaftsabruf bei der VHV

Bei der VHV gibt es generell zwei Möglichkeiten, wie Sie an Ihre Bürgschaftsurkunde kommen. Möglichkeit eins ist der Onlineabruf der gewünschten Urkunde über das Kreditportal. Möglichkeit zwei ist der Abruf per Papier oder Fax, dieser ist mittlerweile nicht mehr gern gesehen, da dies zusätzlichen Aufwand verursacht.

Hier noch einige generelle Fakten zum Bürgschaftsabruf:

Sie sind immer der Auftragnehmer bzw. Schuldner.

Ihr Kunde ist immer der Auftraggeber bzw. Gläubiger.

Je penibler alles ausgefüllt ist desto schneller geht die Erstellung.

Achten Sie auf die korrekte Schreibweise Ihrer Auftraggeber – ein Bürgschaftstausch ist kompliziert und langwierig.

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