Anzahlungsbürgschaft Muster / Vorauszahlungsbürgschaft Muster
Anzahlungsbürgschaft / Vorauszahlungsbürgschaft Muster Allgemein
Eine Anzahlungsbürgschaft ist gültig, wenn das Original der Bürgschaftsurkunde mit Unterschrift des Bürgen beim Auftragnehmer vorliegt. Der Inhalt der Bürgschaftsurkunde kann prinzipiell frei formuliert werden. Es sollte aber darauf geachtet werden, welche Klauseln und Formulierungen im Vertrag stehen. Diese können die Wirkung der Bürgschaft beeinflussen. Bei kritischen Inhalten und Formulierungen wird der Auftraggeber in der Regel von der Bürgschaftsversicherung kontaktiert und darauf hingewiesen. Das Muster “Anzahlungsbürgschaft Muster Allgemein” beinhaltet gängige Formulierungen, die in einem Anzahlungsbürgschaftsvertrag vorkommen können. Die Rückgabe der Bürgschaft kann frei vereinbart werden. Üblicherweise wird die Bürgschaftssumme mit den ersten Rechnungen (auch in der Beispielvorlage) verrechnet. Ist die Bürgschaftssumme komplett verrechnet wird die Bürgschaftsurkunde zurückgegeben.
Anzahlungsbürgschaft Muster 423 VOB Sich3 / Vorauszahlungsbürgschaft Muster 423 VOB Sich3
Das Formblatt 423 richtet sich nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Diese definiert eine Mustervorlage für die vertragliche Gestaltung von Bauleistungen und Auftragsausführungen nach deutschem Recht. Sie stammt aus dem dritten Teil des Vergabehandbuchs: Einheitliche Formblätter für Bauleistungen(EFB). Die Bezeichnung Sich3 für das Formblatt steht für die Anzahlungsbürgschaft.
Bei öffentlichen Bauaufträgen, dessen Bürgschaft mit diesem Formblatt geschlossen wird, muss die Anzahlungsbürgschaft im Voraus abgeschlossen werden. Nur in Ausnahmefällen wird eine nachträgliche Bürgschaft akzeptiert. Die Rückgabe der Bürgschaft kann frei vereinbart werden. Üblicherweise wird die Bürgschaftssumme mit den ersten Rechnungen verrechnet. Ist die Bürgschaftssumme komplett verrechnet wird die Bürgschaftsurkunde zurückgegeben.
423 Bürgschaft – eine Kombination aus Anzahlungs- / Vorauszahlungs- und Abschlagszahlungsbürgschaft
Die Bürgschaft gemäß Formblatt 423 ist keine reine Anzahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft, sondern eine Kombination aus der Anzahlungs-/Vorauszahlungs- und Abschlagszahlungsbürgschaft. Die Abschlagszahlungsbürgschaft ist eine Bürgschaft für bereits gelieferte Bauteile für den Auftrag. Für diese hat der Auftraggeber vor Fertigstellung des Auftrags einen Abschlag zu zahlen. Damit der Auftraggeber sichergehen kann, dass sein Geld im Falle der Insolvenz des Auftragnehmers nicht verloren geht, verlangt er eine Absicherung der Abschlagssumme durch eine Bürgschaft.