Tarif "Bürgschaftsversicherung Kompakt"
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mögliche Bürgschaftsarten
Zusätzlich gilt:
Gewährleistungsbürgschaft max. 10% der zugrunde liegenden Auftragssumme
Vertragserfüllungsbürgschaft max. 15% der zugrunde liegenden Auftragssumme, Summe aller Vertragserfüllungsbürgschaften zuzüglich aller Vorauszahlungsbürgschaften max. 50% des Rahmens
Vorauszahlungsbürgschaft max. 40% der zugrunde liegenden Auftragssumme. Summe aller Vorauszahlungsbürgschaften max. 30% des Rahmens
erforderliche Unterlagen
mögliche Bürgschaftsarten
Zusätzlich gilt:
Bei Mietkautions- und Post-/Lottobürgschaften wird der Grundlagenvertrag (Mietvertrag, Postvertrag..) benötigt.
erforderliche Unterlagen
Sie nutzen unseren Vergleichsrechner und entscheiden sich für ein Angebot. Sie werden mit wenigen Schritten automatisch durch Antrags- bzw. Anfrageformular geleitet.
Sie entscheiden sich für eines unserer attraktiven Angebote und wollen dieses wahrnehmen:
Konzept mit Experten entwickeln. Ein individueller Bürgschaftsrahmen inkl. Avalmanagement
Verhandlung mit Versicherer
Nutzung von Sonderkonzepten und Rahmenvereinbarungen
Unsere Empfehlung ist die Individualanfrage: Sie können dabei Anfragen für spezielle Tarife stellen oder ganz allgemein nach einer Empfehlung unserer Experten fragen.
Wir stehen Ihnen mit all unserer jahrelang aufgebauten Expertise persönlich zur Verfügung!
Die Versicherungskammer Bayern bietet branchenübergreifend Bürgschaftslösungen an. Ausgeschlossen sind nur die Gastronomie-, Reisebüro- und Projecktentwicklungsbranche.
Die Versicherungskammer Bayern bietet auf Anfrage fast alle Bürgschaftsarten an, die es gibt.
Bitte nutzen Sie zur Beantragung von Bürgschaftsurkunden das Kreditportal. Avalaufträge sind aber auch als PDF ausfüllbar.
Bitte senden Sie die fehlerhafte Urkunde an die Versicherungskammer Bayern zurück und beantragen Sie eine neue korrekte Urkunde. Falls Ihr Bürgschaftsrahmen ausgelastet ist, kann der Vermerk einer "Austauschurkunde" bei der Beantragung gemacht werden. Bitte geben Sie dazu die Urkundennummer der fehlerhaften Urkunde an. Dann muss nicht erst die fehlerhafte Urkunde ausgebucht werden.
Ja, das ist bei einer entsprechenden Bonitätsbewertung jederzeit möglich. Bitte kontaktieren Sie uns dazu telefonisch unter 0251-29790511 oder per E-Mail an info@buergschaft24.de.
Sie können alle Bürgschaftsverträge von unseren Experten prüfen lassen. Dazu werden Ihre Tarife mit aktuellen Tarifen verglichen und mit Ihnen besprochen, wo eine Optimierung möglich ist. Die Überprüfung ist kostenfrei.
Sofern Sie schon einen Vertrag bei einem anderen Versicherer haben können Sie einfach einen neuen, zusätzlichen Vertrag bei der Versicherungskammer Bayern abschließen. Die alte Bürgschaftsversicherung können Sie dann kündigen, wenn keine Bürgschaften mehr im Umlauf sind.
Die Versicherungskammer Bayern ist ein etablierter Anbieter von Bürgschaftsversicherungen und bietet diese seit mehr als 5 Jahren auf dem deutschen Markt an.
Die Versicherungskammer Bayern bietet keine Standardtarife an. Jede Bürgschaftsversicherung muss individuell angefragt werden, dann wird ein zum Unternehmen passendes Angebot erstellt.