Sie nutzen unseren Vergleichsrechner und entscheiden sich für ein Angebot. Sie werden mit wenigen Schritten automatisch durch Antrags- bzw. Anfrageformular geleitet.
Sie entscheiden sich für eines unserer attraktiven Angebote und wollen dieses wahrnehmen:
Konzept mit Experten entwickeln. Ein individueller Bürgschaftsrahmen inkl. Avalmanagement
Verhandlung mit Versicherer
Nutzung von Sonderkonzepten und Rahmenvereinbarungen
Unsere Empfehlung ist die Individualanfrage: Sie können dabei Anfragen für spezielle Tarife stellen oder ganz allgemein nach einer Empfehlung unserer Experten fragen.
Wir stehen Ihnen mit all unserer jahrelang aufgebauten Expertise persönlich zur Verfügung!
Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.
Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.
Bürgschaften sind generell bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 1,2-3% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.
Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.
Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.
Es gibt hier kein vorgeschriebenes Maximum, die Bürgschaft beträgt in der Regel sogar 100%, sofern der Kunde Ihnen auch 100% anzahlen möchte. Wäre es nur eine Teilzahlung, dann spräche man von einer Anzahlungsbürgschaft.
Ihr Kunde kann eine Bürgschaft verlangen, wenn er eine Anzahlung leisten soll. Damit ist sein Geld absichert und Sie als Auftragnehmer haben die finanziellen Mittel für beispielsweise Materialbeschaffung nicht selbst stellen müssen.
Sofern Sie eine unbefristete Bürgschaft an Ihren Kunden gegeben haben müssen Sie diese zurückverlangen und im Original zurück an den Versicherer senden. Sie können die Bürgschaft aber, nach Einverständnis des Kunden, von vornherein befristen.
Im Regelfall schon, sprechen Sie dies aber bitte vorher mit dem Kunden ab.
Nein, eine Warenlieferung ist eine Sicherheit die Sie bei Ihrem Lieferanten hinterlegen können, damit Ihnen dort ein längeres Zahlungsziel gewährt wird. Damit hat der Lieferant die Sicherheit, dass er seine Forderungen noch beglichen bekommt, auch wenn Sie als Besteller insolvent werden würden. Siehe auch Warenlieferungsbürgschaft.