Immer mehr Auftraggeber verlangen von Unternehmen Sicherheiten. Zum Beispiel in Form der Anzahlungsbürgschaft, bei der sichergestellt wird, dass der Kunde seine Anzahlung zurückerhält, wenn der Auftrag nicht wie vereinbart ausgeführt wurde. Oder die Gewährleistungsbürgschaft für später auftretende Mängel, die mit der Schlussrechnung übergeben wird.
Früher wurden Bürgschaften als klassische Bankbürgschaft bei der Hausbank vereinbart. Das Problem dabei: Bankbürgschaften belasten die Kreditlinie, verschlechtern die Liquidität und sind teuer. Noch dazu haben Banken zunehmend strengere Richtlinien bei der Kreditvergabe. Abhilfe schafft die Kautionsversicherung oder auch Bürgschaftsversicherung.
Eine Kautionsversicherung ist eine Versicherung für Gewerbe, bei dem eine Bürgschaft von einem Versicherungsunternehmen übernommen wird. Der Versicherer stellt Ihnen gegen einen Beitrag einen Bürgschaftsrahmen (Avalrahmen) zur Verfügung. Diesen können Sie für die Ausstellung von Bürgschaften verwenden.
Auf diese Weise können Sie Ihren Kunden eine Mängelansprüchebürgschaft oder auch Gewährleistungsbürgschaft zur Verfügung stellen, ohne die Liquidität Ihres Unternehmens zu schmälern.
Die Kautionsversicherung für das Gewerbe wird von Versicherungsunternehmen angeboten. Die Unternehmer schließen mit der Gesellschaft einen Vertrag, der ihnen eine Bürgschaftslinie einräumt. Entsprechend der Höhe des Avalrahmens bemisst sich die Prämie. Im Rahmen dieser Summe können die Unternehmen ihren Auftraggebern Bürgschaften zur Verfügung stellen. Ihre Kreditlinie bleibt unberührt und der Auftraggeber erhält die entsprechende Sicherheit.
Beispiel Mängelansprüchebürgschaft
Ein Werkstattinhaber lässt seine Werkstatt von einem Unternehmer neu ausstatten. Dabei werden auch einige sehr teure Spezialanfertigungen angefertigt. Bei der Bezahlung behält der Werkstattinhaber fünf Prozent des vereinbarten Preises ein.
Die einbehaltenen fünf Prozent dienen dem Werkstattinhaber dazu, nach der Übergabe der Leistung eine Sicherheit dafür zu haben, dass mögliche Mängel im Rahmen der gesetzlichen Pflicht (bzw. nach VOB) ausgebessert werden können. Durch den Einbehalt des Geldes ist er nicht auf die Ausbesserung des Unternehmers angewiesen, denn selbst wenn dieser die Mängel nicht übernehmen will oder kann (Insolvenz), besitzt der Werkstattinhaber die Summe für die Reparatur bereits. Erst nach Ablauf der Frist für Mängelansprüche von vier Jahren gemäß BGB oder fünf Jahren gemäß VOB werden die restlichen fünf Prozent des Geldes an den Unternehmer zurückgezahlt – wenn diese nicht für die Nachbesserung von Mängeln verwendet wurden.
Der Unternehmer möchte aber keine vier bis fünf Jahre auf das Geld warten. Damit der Werkstattinhaber sicher sein kann, dass die Spezialanfertigungen ohne Probleme funktionieren und auftretende Mängel sofort ausgebessert werden, schließt der Unternehmer eine Bürgschaftsversicherung ab. Er garantiert dem Werkstattinhaber im Schadenfall mit fünf Prozent des vereinbarten Preises für Mängel der erbrachten Leistung aufzukommen. Kann er dies aus finanziellen Gründen nicht, z.B. weil er insolvent ist, springt für ihn die Bürgschaftsversicherung ein. So kann die Summe schon komplett bezahlt werden und der Werkstattinhaber kann sicher sein, dass seine Spezialanfertigung sowie die neue Ausstattung der Werkstatt dem Vertrag entsprechend angefertigt und funktionsbereit sind. Wichtig ist hier, dass die Kautionsbürgschaft durch ein Versicherungsunternehmen übernommen wird. Im Vergleich zur Bankbürgschaft bietet eine Kautionsversicherung oft eine einfachere, schnellere und günstigere Abwicklung. Eine Bankbürgschaft hingegen ist oft teuer, mit hohen Sicherheiten verbunden und ihre Abwicklung ist komplizierter und dauert deutlich länger.
Um die richtige Kautionsversicherung für das Gewerbe zu finden, ist es wichtig, dass ein Vergleich der Angebote vorgenommen wird. Wenden Sie sich direkt an ein bestimmtes Unternehmen, werden die Angebote für eine Kautionsversicherung oft nicht neutral verglichen, da der Versicherer ja meist nur sein eigenes Produkt anbieten kann.
Machen Sie sich ein unvoreingenommenes Bild von verschiedenen Angeboten.
Das ist heutzutage leicht möglich: Es gibt beispielsweise den Angebotsvergleich online. Kostenlos, unkompliziert und schnell vergleichen Sie die besten Angebote der marktführenden Kautionsversicherungen. Die Angebote und Konditionen werden übersichtlich gegenübergestellt und nach Ihren Bedürfnissen gefiltert. Sie können unverbindlich bei für Sie interessanten Angeboten eine Angebotsanfrage stellen.
Ist es Ihnen lieber, einen persönlichen Ansprechpartner zu haben, so gibt es auch ungebundene Bürgschaftsexperten. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit unseren kompetenten Versicherungsexperten auf. Sie stehen Ihnen per Mail, telefonisch oder durch unseren Online-Versicherungsvergleich rund um das Thema Kautionsversicherung gerne zur Verfügung.
Der Abschluss einer Kautionsversicherung erfolgt schnell und einfach online, per Post oder Fax. Nach dem Vertragsabschluss wird Ihnen innerhalb weniger Tage ein Versicherungsschein zugesendet. In den meisten Fällen ist dieser sogar innerhalb weniger Minuten online einsehbar. Diesem Versicherungsschein sind die Höhe der Bürgschaftslinie und der Einzellimits zu entnehmen. Nun kann die geplante Bürgschaft in Anspruch genommen (abgerufen) werden.
Der Abruf einer Bürgschaft kann mittlerweile bei jedem Anbieter online erfolgen. Die Bürgschaftsurkunde wird postalisch zugesandt oder sie ist sofort online abrufbar. Bei einigen Versicherern kann sie auf Wunsch dem Gläubiger direkt zugeschickt werden.
Am wichtigsten ist der benötigte Bürgschaftsbetrag. Geben Sie diese geplante Bürgschaftshöhe an, können bereits Angaben zu den Bürgschaftskonditionen und -kosten gemacht werden. Der Bürgschaftsbetrag wird von Ihnen und Ihrem Gläubiger oder auch Vertragspartner vertraglich vereinbart. Dabei ist die Rechnung über das betreffende Geschäft ausschlaggebend. Üblicherweise werden in Bürgschaften die Bruttobeträge berücksichtigt, also inklusive Mehrwertsteuer. Je nach Vertrag ist aber auch die Berücksichtigung exklusive Steuern möglich.
Für die Beantragung der Kautionsbürgschaft für das Gewerbe benötigen Sie darüber hinaus Ihre Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug (falls vorhanden) und die letzten zwei bis drei Jahresabschlüsse oder BWA
Bei der Bürgschaft einer Kautionsversicherung sind zwei Grenzen für die geplante Höhe relevant. Das Einzellimit: Das Einzellimit ist die Höhe, die eine einzelne Bürgschaft maximal betragen darf. Und der Bürgschaftsrahmen: Das ist die Gesamtsumme für Bürgschaften, die Ihnen zur Verfügung steht. Alle Bürgschaften zusammen dürfen diesen Betrag nicht überschreiten. Fragen Sie mit ihrer geplanten Bürgschaftssumme bei einem ungebundenen Bürgschaftsvermittler an, werden Bürgschaften ermittelt, bei denen der notwendige Bürgschaftsbetrag zu den bestmöglichen Konditionen zur Verfügung steht.
Sie möchten zwei Bürgschaften abschließen: Bürgschaft eins soll 60.000 Euro betragen, Bürgschaft zwei 50.000 Euro. Sie geben Ihre geplante Gesamtbürgschaftshöhe von 110.000 Euro in den Vergleichsrechner ein. So werden Ihnen die in Frage kommenden Bürgschaften mit einer Bürgschaftslinie von 110.000 Euro oder mehr angezeigt. Unter den Konditionen wird dann angegeben, wie hoch eine einzelne Bürgschaft sein darf. Im Beispiel soll eine einzelne Bürgschaft mit 60.000 Euro abgeschlossen werden. Das heißt, dass das Einzellimit bei mindestens 60.000 Euro liegen muss.
Für den Fall, dass das Einzellimit unter dem geplanten Betrag liegt, kann die Position neu verhandelt werden. Das übernimmt beispielsweise ein ungebundener Versicherungsvermittler. Hilfreich bei der Angabe erster Informationen ist auch die Nennung des betreffenden Gewerbes sowie der gewünschten Bürgschaftsart.
Ein Unternehmer hat bereits eine Gewährleistungsbürgschaft über 100.000 Euro bei der Bank abgeschlossen. Diese belastet zunehmend seine Zahlungsfähigkeit. Die Bürgschaft schmälert seine Liquidität um den Bürgschaftsbetrag.
Nun erfährt er, dass es bei einer Kautionsversicherung ein besseres Angebot für eine Kautionsbürgschaft gibt. Er beantragt bei der Versicherung einen Bürgschaftsrahmen. Der Bürgschaftsrahmen gibt an, wie hoch alle Bürgschaften bei einem Versicherungsunternehmen zusammen betragen dürfen. Dieser liegt bei der neuen Versicherung bei 300.000 Euro. Das Einzellimit definiert, wie hoch der Betrag einer einzelnen Bürgschaft maximal sein darf. Es beträgt 150.000 Euro pro Bürgschaft. Seine 100.000 Euro passen also zu der Grenze von maximal 150.000 Euro pro Bürgschaft. Der Vertrag mit dem neuen Anbieter kann somit abgeschlossen werden.
Die neue Bürgschaftsurkunde wird dann mit der alten, die beim Auftraggeber liegt, ausgetauscht. Nun kann die Bankbürgschaft zurückgegeben werden. Die Bürgschaft belastet nicht mehr die Liquidität. In diesem Beispiel ist ein Vergleich und anschließender Wechsel der Kautionsversicherung für das Gewerbe sinnvoll.
Grundsätzlich endet eine Kautionsversicherung immer dann, wenn die Bürgschaftslinie gekündigt wird. Dies ist erst möglich, nachdem alle Bürgschaftsurkunden an den Versicherer zurückgegeben wurden oder durch ein Befristungsdatum abgelaufen sind.
Weitere Möglichkeiten sind:
Eine weitere Möglichkeit ist der Wechsel der Kautionsversicherung. Sie haben bereits eine Bürgschaft abgeschlossen, finden aber ein besseres Angebot? Dann können Sie dieses Angebot wahrnehmen. Vorausgesetzt, Ihr neuer Bürge gewährt Ihnen einen entsprechend hohen Bürgschaftslimit. Mit dem Abschluss der neuen Kautionsversicherung wird nun die alte Bürgschaftsurkunde mit der neuen ausgetauscht.
Dies ist aber mit viel Aufwand verbunden, da Sie jede Urkunde neu abrufen müssen und den Tausch bei Ihren ehemaligen Auftraggebern nachhalten müssen. Daher ist der Anbieterwechsel bei Bürgschaftslinien mit vielen kleinen Bürgschaften nicht unbedingt empfehlenswert.
Mit unserem Vergleichsrechner können Sie schnell und einfach die Anbieter der Kautionsversicherung vergleichen. Wenn Sie jedoch eine persönliche Beratung durch einen Experten wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere ungebundenen Bürgschaftsexperten beantworten alle Ihre Fragen und unterstützen Sie dabei, die richtige Kautionsversicherung für Ihr Gewerbe zu finden.
Hier finden Sie verschiedene Möglichkeiten, um in wenigen Schritten zu Ihrem Wunschangebot zu kommen. Sie können einen Antrag auch per Fax oder Mail an uns senden:
FAX: 0251 297090599 oder
E-Mail: antrag@buergschaft24.de
Unsere Empfehlung ist die Individualanfrage: Sie können dabei Anfragen für spezielle Tarife stellen oder ganz allgemein nach einer Empfehlung unserer Experten fragen.
Wir stehen Ihnen mit all unserer jahrelang aufgebauten Expertise persönlich zur Verfügung!
Lassen Sie sich jetzt Ihr individuelles Angebot von unseren Experten erstellen!
Lassen Sie sich jetzt Ihr individuelles Angebot von unseren Experten erstellen!
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen