Post- oder Lottobürgschaft

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Die Post- oder Lottobürgschaft

Ihr Kunde verlangt für die vertragsgemäße Ausführung eines Vertrages eine Bürgschaft?

Eine anschauliche Erklärung darüber

finden Sie hier. Dabei stehen Ihnen unsere Experten stets per Mail oder auch persönlich bei Fragen zur Verfügung.
Bürgschaft24 - Ulf Papke am Pier

Was ist eine Post- oder Lottobürgschaft?

Die Post- oder Lottobürgschaft ist eine Form der Sicherheit, die bei der Zurverfügungstellung von Materialien wie beispielsweise Briefmarken, Lottoscheinen etc vom Anbieter, meist Lotto Toto oder die Deutsche Post AG, verlangt wird.

Sofern eine Bürgschaft akzeptiert wird kann die geforderte Sicherheit durch einen Bürgen gestellt werden, so dass keine Barsicherheit nötig wird. Diese Sicherheiten können durch eine Bankbürgschaft oder eine Bürgschafts- oder auch Kautionsversicherung übernommen werden.

Postbürgschaft / Lottobürgschaft – Bank oder Versicherung?

Als Bürge fungieren im gewerblichen Bereich Banken oder Versicherungsunternehmen. Relevant ist heutzutage beson­ders die Bürgschaftsversicherung. Sie eignet sich durch ihre einfache, schnelle und günstige Abwicklung der Bürgschaft besonders gut als Bürge. Außerdem wird die Höhe der Bürgschaft nicht auf die Kreditlinie angerech­net. Das bedeutet, bei einer normalen Bankbürgschaft verschmälert sich die Summe der möglichen Kredite, die man bei der Bank aufnehmen kann um die Bürg­schaftshöhe. Bei der Versicherung nicht.

So tritt bei der gleichen Bürgschaft durch die Versicherung eine bessere Liqui­dität auf. Die Bürgschaft bei der Bank ist auch oft mit hohen Sicherheiten verbunden und ihre Ab­wicklung ist kompli­zierter und dauert deutlich länger. Wenden Sie sich für mehr Informationen oder bei Fragen gerne an unsere Bürgschaftsex­perten.

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Vertrag unterzeichnen Bürgschaft24

Definition

Absicherung von Forderungen gegenüber Betreibern von Postagenturen (Deutsche Post AG) oder Lotterieannahmestellen (Lotto Toto).
Zielscheibe Bürgschaft24

Zielgruppe

Dienstleistungsunternehmen, die eine Postagentur oder eine Lottoannahmestelle betreiben möchten.
Zahnrad Bürgschaft24

Ablauf

Ein Unternehmen schließt mit der Deutschen Post oder mit Lotto einen Vertrag, auf dessen Grundlage der Versicherungsnehmer Postagenturen bzw. Lotterieannahmestellen betreiben darf. Für die vertragsgemäße Erfüllung daraus entstehender Verpflichtungen muss der Versicherungsnehmer eine Sicherheit stellen.

Wie schließe ich eine Post- oder Lottobürgschaft ab?

Um eine Bürgschaftsversicherung für Lotto oder Post abzuschließen müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  1. Gewerbe anmelden, sofern nicht bereits existent
  2. Schriftlicher Vertrag mit Lotto oder Post wird geschlossen
  3. Prüfung, ob Lotto/Post in Ihrem Bundesland eine Bürgschaftsversicherung akzeptiert
  4. Angebote einholen
  5. Wahl des passenden Angebots und Abschluss einer Bürgschaftslinie
  6. Bürgschaft abrufen
  7. Urkunde bestellen und an Lotto oder Post übergeben

Eine Bürgschaftsversicherung für Lotto oder Post ist immer individuell. Um eine Anfrage zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details.

Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an Post oder Lotto weiter.

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Ihre Vorteile:

Post- oder Lottobürgschaft Beispiel

Michaela Bauer hat einen Kiosk eröffnet, in dem sie auch eine Postagentur betreiben möchte sowie eine Lottereiannahmestelle. Bei der Post soll sie als Sicherheit für z.B. die zur Verfügung gestellten Frankierungen eine Bürgschaft über 5.000€ hinterlegen. Bei Lotto soll sie 10.000€ als Sicherheit für die Lose hinterlegen. Die 15.000€ möchte und kann sie nicht in bar hinterlegen, deshalb schließt sie mit einer Versicherung eine Bürgschaftsversicherung ab, die sie für Post- und Lottobürgschaften nutzen kann.

Wie komme ich zu meiner Post- oder Lottobürgschaft?

Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden: antrag@buergschaft24.de

Sollte Ihr Bedarf nicht über ein Angebot im Vergleichsrechner zu decken sein, dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns: 0251 29790511

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Das sagen unsere Kunden

Erfahren Sie von unseren Kunden, welche Herausforderungen sie mit Bürgschaften hatten und wie diese von Bürgschaft24 gelöst wurden.

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Häufige Fragen zur Post- oder Lottobürgschaft

Warum soll ich bei Bürgschaft24 eine Anfrage stellen?
Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.

Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.

Bürgschaften sind generell bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 1,5-5% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.
Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.
Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.
Nein, müssen sie nicht. Sie können auch auf eine Bankbürgschaft oder eine Barhinterlegung bestehen.
Nein, müssen sie nicht. Sie können auch auf eine Bankbürgschaft oder eine Barhinterlegung bestehen.
Wenn Sie mehrere Standorte betreiben können Sie einfach einen Bürgschaftsrahmen über die zu hinterlegende Gesamtsumme abschließen. Dann bestellen Sie je Standort eine Bürgschaftsurkunde. Der Bürgschaftsrahmen kann jederzeit erweitert werden.

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Expertin für Bürgschaften - Djamila Schönewald

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