So hoch sollte eine Anzahlung sein

Zuletzt aktualisiert am 5. November 2025

Im Geschäftsalltag sind Anzahlungen ein fester Bestandteil der Vertragsgestaltung – insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau oder bei Bauunternehmen. Anzahlungen schaffen für Sie Liquidität und für Ihren Auftraggeber eine Verbindlichkeit – die Höhe einer Anzahlung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Es ist wichtig, dass Sie die Anzahlung mit Ihrem Auftraggeber in einer geeigneten Höhe vertraglich vereinbaren, damit die Anzahlung Ihre Liquidität tatsächlich schont.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe einer Anzahlung ist Verhandlungssache zwischen den Vertragsparteien.
  • In einigen Branchen hat sich ein Korridor von 30 % bis 50 % des gesamten Auftragswertes als gängige Praxis etabliert.
  • Die konkrete Höhe der Anzahlung hängt zum Beispiel von der Branche, der Projektgröße und dem Materialaufwand ab.
  • Mit einer Anzahlungsbürgschaft geben Sie Ihrem Auftraggeber eine Sicherheit – im Gegenzug erhalten Sie die gewünschte Anzahlung.

Was ist eine Anzahlung?

Eine Anzahlung ist per Definition eine Teilzahlung des vereinbarten Gesamtauftrags, die Ihr Auftraggeber vor der vollständigen Leistung oder Lieferung der Ware erbringt. Sie dient Ihnen in erster Linie zur Deckung anfänglicher Kosten und schont so Ihre Liquidität – für Ihren Auftraggeber schafft eine Anzahlung Verbindlichkeit.

Damit grenzt sich die Anzahlung von anderen Zahlungsmodellen ab: Zum Beispiel werden Abschlagszahlungen nach Leistungen und nach Zeitplan oder nach Baufortschritt gezahlt. Es handelt sich also um Teilzahlungen, die für das Abschließen von vorher definierten Projektphasen erbracht werden.

Wie hoch sollte eine Anzahlung sein?

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, wie hoch eine Anzahlung sein muss oder kann. Die Höhe orientiert sich an Branchenstandards, dem Auftragsvolumen und weiteren Faktoren.

Einflussfaktoren auf die Höhe einer Anzahlung:

  • In materialintensiven Branchen sind höhere Anzahlungen gängiger.
  • Je höher die anfänglichen Investitionen von Ihnen sind, desto berechtigter ist eine höhere Anzahlung.

Bei Bauunternehmen sind Anzahlungen zwischen 30 % und 50 % des Auftragswertes gängig, um die Kosten für Material und Baustelleneinrichtung zu decken. Dagegen können im Handwerk, im Maschinen- und Anlagenbau und bei Sonderanfertigungen Anzahlungen zwischen 20 % und 50 % anfallen – das trifft besonders auf maßgefertigte Produkte wie Möbel, Fenster oder spezielle Maschinen zu. Der Grund: Die Ware ist individuell angefertigt und bei Nichtabnahme kaum anderweitig zu verkaufen. Bei Dienstleistungen kann eine Anzahlung in Höhe von bis zu 100 % der Gesamtsumme vereinbart werden.

Neben der Anzahlung gibt es auch die sogenannte “Vorauszahlung”: Bei dieser wird bis zu 100 % des Gesamtbetrags vorab fällig – im Online-Handel ist das gängige Praxis.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Obwohl es keine explizite gesetzliche Obergrenze für die Höhe einer Anzahlung gibt, bewegen sich Kaufverträge nicht im rechtsfreien Raum. Gerichte orientieren sich im Streitfall an den jeweiligen Branchenstandards. Wichtig beim Festlegen der Anzahlungshöhe ist: Standardformulierungen sind unzulässig – beispielsweise in den AGB zum Kaufvertrag. Sie müssen eine Anzahlung immer individuell mit dem Kunden aushandeln und vereinbaren.

Neben den vertraglichen Formalitäten muss die Anzahlung von der Summe der Schlussrechnung abgezogen werden: Diese darf nur noch offene Posten nach der Leistung beinhalten (§ 337 BGB). Ziehen Sie die Anzahlung nicht von der Schlussrechnung ab oder erfüllen Sie die vertraglichen Verpflichtungen nicht, kann Ihr Auftraggeber eine Rückerstattung der Anzahlung fordern. Ist eine Anzahlung nicht formrichtig im Vertrag festgehalten, kann Ihrem Auftraggeber auch Schadensersatz zustehen.

Wenn Ihr Unternehmen bilanzierungspflichtig ist, dann müssen Sie eine Anzahlung auch in der Bilanz anführen. Sind Sie nicht bilanzierungspflichtig, müssen Sie die Anzahlung in Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausweisen. Zum genauen Vorgehen berät Sie Ihr Steuerberater.

Risiken zu hoher Anzahlungen

Eine angemessene Höhe einer Anzahlung ist für beide Seiten wichtig und kann das Vertrauen stärken. Dennoch birgt eine Anzahlung auch Risiken:

Risiken für Auftraggeber:

Wenn Ihr Auftraggeber eine Anzahlung geleistet hat, ist der Totalverlust der Anzahlung für ihn das größte Risiko. Melden Sie vor dem Beenden der Leistung Insolvenz an, hat Ihr Auftraggeber die Anzahlung geleistet, ohne eine Gegenleistung zu bekommen. Ein Schadensersatz oder eine Rückzahlung fällt in solchen Fällen ebenfalls aus, da Sie insolvent sind und ein unfertiges Produkt zurücklassen.

Risiken für Auftragnehmer:

Ist die Anzahlung zu gering, müssen Sie die restlichen Materialkosten aus eigener Tasche vorfinanzieren. Wenn Ihr Auftraggeber das Zahlungsziel für die Restzahlung nach dem Stellen der Schlussrechnung nicht einhält oder insolvent ist, belastet das Ihre Liquidität zusätzlich. Ist die geforderte Anzahlung aus Sicht des potenziellen Auftraggebers zu hoch, wird er dieser nicht zustimmen und Sie erhalten den Auftrag vielleicht nicht. Deshalb ist eine angemessene Höhe so wichtig.

Absicherungsmöglichkeit: Die Anzahlungsbürgschaft

Mit einer Anzahlungsbürgschaft reduzieren Sie die Risiken für Ihren Auftraggeber und können mit ihm auf diese Weise eine Anzahlung vertraglich festlegen. Bei einer Bürgschaft verbürgt sich ein Dritter gegenüber Ihrem Auftraggeber für Ihre Verpflichtungen. Wenn Sie den Vertrag nicht wie vereinbart einhalten, die Anzahlung also nicht vertragsgerecht verwenden, kann Ihr Auftraggeber die Anzahlung vom Bürgen “zurückfordern” – zentral ist dafür die Bürgschaftsurkunde, die von dem Bürgen ausgestellt wird.

Auf diese Weise bekommt Ihr Auftraggeber von dem Bürgen eine Rückzahlung der Anzahlung garantiert – wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. In diesem Artikel gehen wir detailliert auf die Anzahlungsbürgschaft ein.

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Praktische Tipps

Mit einer Anzahlungsbürgschaft schaffen Sie Vertrauen und stellen eine Sicherheit für eine geforderte Anzahlung. Für Sie hat eine Anzahlungsbürgschaft zusätzlich den Vorteil, dass Sie die Kosten dafür meistens als “auftragsbezogene Kosten” ausweisen und in den Rechnungsbetrag einbeziehen können. Wenn Sie dagegen Ihren Kontokorrent nutzen, können Sie die anfallenden Zinsen in der Regel nicht auf den Rechnungsbetrag anrechnen, da diese Zinsen meistens nicht auftragsbezogen sind.

In jedem Fall sind eine klare Kommunikation und eine saubere vertragliche Gestaltung, die alle Zahlungsmodalitäten exakt festhält, der Schlüssel zum Erfolg.

Fazit

Als Fazit ist wichtig: Eine Anzahlung wird immer individuell festgelegt. Ein Prozentsatz zwischen 30 % und 50 % des Auftragsvolumens ist ein guter Richtwert, doch der endgültig festgelegte Betrag kann unter Umständen abweichen – abhängig von der Branche, dem Projekt und den Vertragspartnern.

Wichtiger als die exakte Höhe ist die Absicherung: Eine Anzahlungsbürgschaft ist für Sie und Ihren Auftraggeber ein guter Weg, um eine Anzahlung abzusichern. Ihr Auftraggeber bekommt eine Sicherheit, sollten Sie Ihre Leistung nicht erbringen. Im Gegenzug leistet er eine Anzahlung und Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Weil die Kosten für eine Anzahlungsbürgschaft auftragsbezogen sind, können Sie diese in der Regel in den Rechnungsbetrag einbeziehen.

Die Anzahlung wird von der Schlussrechnung abgezogen, damit diese nicht doppelt gezahlt wird. Zudem sollten Sie die Anzahlung auf der finalen Rechnung ausweisen, damit Ihr Auftraggeber den Betrag nachvollziehen kann und sicherstellen kann, dass er die Anzahlung nicht doppelt zahlt.

Häufige Fragen zu Anzahlungen

Die Höhe einer Anzahlung liegt in den meisten Branchen zwischen 30 % und 50 % vom Auftragsvolumen, die Anzahlung stellt eine Teilzahlung des Gesamtbetrags dar. Die exakte Höhe ist jedoch Verhandlungssache.

Im Baugewerbe sind 30 bis 50 % der Gesamtsumme gängig. Bei Dienstleistungen sind es bis zu 100%. Die Höhe einer Anzahlung ist immer individuell.

Nein, es gibt keine gesetzliche Untergrenze oder Obergrenze. Die Vereinbarung über die Höhe einer Anzahlung obliegt den Vertragsparteien. Gerichte können jedoch eine grob unangemessene Höhe als sittenwidrig bewerten.

Eine vereinbarte Anzahlung wird typischerweise nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Leistungserbringung fällig, oft nach Eingang der ersten Anzahlungsrechnung. Es gibt keine gesetzliche Pflicht für das Zahlen einer Anzahlung.

Für den Auftraggeber besteht das Hauptrisiko im Totalverlust seines Geldes bei Insolvenz des beauftragten Unternehmens.

Die beste Absicherung ist eine Anzahlungsbürgschaft. Sie garantiert die Rückerstattung der Anzahlung, falls der Auftragnehmer seine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt. Hier erfahren Sie mehr dazu.

In den meisten Branchen sind Anzahlungen in Höhe von 50 % üblich. Sie kann zum Beispiel bei Sonderanfertigungen gerechtfertigt sein, sollten aber immer durch eine Bürgschaft abgesichert werden. Die Höhe einer Anzahlung hängt stark vom Einzelfall ab.

Eine Anzahlung fällt vor dem Leistungsbeginn an. Eine Abschlagszahlung (oder Teilzahlung) erfolgt für bereits erbrachte Teilleistungen während der Projektlaufzeit.

Eine Anzahlung dient der Deckung von Vorkosten (z. B. Material, Personal) und sichert die Liquidität des Auftragnehmers. Zudem ist sie ein Zeichen für die Verbindlichkeit des Auftrags seitens des Auftraggebers.

Ja, wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht wird, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und die Anzahlung zurückfordern. Bei einer Insolvenz ist dies jedoch oft schwierig, weshalb eine Anzahlungsbürgschaft wichtig ist.

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Über Ulf Papke
2009 gründete Ulf Papke das Vergleichsportal Bürgschaft24. Als Innovator der Branche geht Ulf Papke neue Wege, um Unternehmen zu besseren Lösungen und Unternehmern bei wichtigen Entscheidungen zu helfen. Heute ist er mit der Papke Consulting Gruppe als externer Risk Manager ganzheitlich für seine Mandanten da.

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