BImSchG-Bürgschaft

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Bürgschaft nach Bundes-Immissionsschutzgesetz

Unternehmen, die ihr Gewerbe auf Basis der Genehmigung nach BImSchG betreiben, müssen dafür eine Bürgschaft vorlegen.

Eine anschauliche Erklärung darüber
finden Sie hier. Dabei stehen Ihnen unsere Experten stets per Mail oder auch persönlich bei Fragen zur Verfügung.
Bürgschaft24 - Ulf Papke am Pier

Was ist eine BImSchG-Bürgschaft?

Aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz ergibt sich für Betreiber von Anlagen, von denen umweltschädliche Kontaminationen ausgehen können, eine sogenannte Nachsorgeverpflichtung. Das bedeutet, dass Betreiber die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes des Betriebsgeländes nach Räumung gewährleisten müssen. Die Bürgschaft nach Bundesimmissionsschutzgesetz sichert die Verpflichtungen gegenüber der Behörde für den Fall der Insolvenz des Unternehmens ab.

Ob ein Unternehmen ein Betreiber einer Anlage ist, welche nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz gehört, erfährt man von der Stadt- oder Landesverwaltung. Diese untersuchen und prüfen die Unternehmen und entscheiden, ob eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung benötigt wird. Wenn dies der Fall ist, dann fordert das Amt eine Sicherheitsleistung, welche über eine Bürgschaft abgesichert werden kann.

Nach Überprüfung und Annahme der Sicherheit erhält das Unternehmen die offizielle Genehmigung zum Betrieb.

Wie schließe ich eine BImSchG-Bürgschaft ab?

In der Regel fordert die zuständige Behörde die zu stellende Sicherheit, also in diesem Falle z.B. die Bürgschaftsurkunde, bei Anmeldung des Gewerbes an. Sobald die Urkunde an die Behörde gesendet wurde prüft diese die Sicherheit und gibt Ihrem Betrieb eine offizielle Tätigkeitsgenehmigung. Erst dann dürfen Sie Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.

Um eine Anfrage zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details zu Ihrer Anfrage.

Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an die Behörde weiter, damit diese Ihnen die Betriebserlaubnis erteilt.

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Definition

Sicherstellung der ordnungsgemäßen Räumung eines Grundstücks nach Ablauf des Nutzungsvertrags.
Zielscheibe Bürgschaft24

Zielgruppe

Recyclingunternehmen oder Kiesgruben und andere Unternehmen, die ihr Gewerbe auf der Basis der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz betreiben. Also alle Unternehmen die unter Umständen schädliche Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden verursachen können.
Zahnrad Bürgschaft24

Ablauf

Behörden fordern von diesen Unternehmen eine Bürgschaft für die potenziellen Kosten einer Wiederherstellung des Urzustandes der Umwelt.
Die Bürgschaft sichert die Verpflichtungen des Betreibers gegenüber der Behörde für den Fall seiner Insolvenz ab.

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Behörden, i.d.R die Stadt- oder Landesverwaltung fordern von Unternehmen, welche auf Basis der Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz arbeiten, wie beispielsweise Kiesgruben, Sägewerke, Recyclingunternehmen, Entsorgungsbetriebe, Lackhersteller, Abbruchanlagen uvm., eine Sicherheitsleistung.
Diese soll dazu dienen, dass wenn ein Entsorgungsbetrieb z.B. insolvent wird und auch kein Budget mehr hat, um den hinterlassenen Schrott entsorgen zu lassen, die zuständige Behörde die ordnungsgemäße Entsorgung übernehmen kann.

Wie komme ich zu meiner BImSchG-Bürgschaft?

Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden: antrag@buergschaft24.de

Sollte Ihr Bedarf nicht über ein Angebot im Vergleichsrechner zu decken sein, dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns: 0251 29790511

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Häufige Fragen zur BImSchG-Bürgschaft

Warum soll ich bei Bürgschaft24 eine Anfrage stellen?
Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.

Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.

Bürgschaften sind generell bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 0,7-1,5% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.

 
Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.
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