Unternehmen, die ihr Gewerbe auf Basis der Genehmigung nach BImSchG betreiben, müssen dafür eine Bürgschaft vorlegen.
Aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz ergibt sich für Betreiber von Anlagen, von denen umweltschädliche Kontaminationen ausgehen können, eine sogenannte Nachsorgeverpflichtung. Das bedeutet, dass Betreiber die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes des Betriebsgeländes nach Räumung gewährleisten müssen. Die Bürgschaft nach Bundesimmissionsschutzgesetz sichert die Verpflichtungen gegenüber der Behörde für den Fall der Insolvenz des Unternehmens ab.
Ob ein Unternehmen ein Betreiber einer Anlage ist, welche nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz gehört, erfährt man von der Stadt- oder Landesverwaltung. Diese untersuchen und prüfen die Unternehmen und entscheiden, ob eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung benötigt wird. Wenn dies der Fall ist, dann fordert das Amt eine Sicherheitsleistung, welche über eine Bürgschaft abgesichert werden kann.
In der Regel fordert die zuständige Behörde die zu stellende Sicherheit, also in diesem Falle z.B. die Bürgschaftsurkunde, bei Anmeldung des Gewerbes an. Sobald die Urkunde an die Behörde gesendet wurde prüft diese die Sicherheit und gibt Ihrem Betrieb eine offizielle Tätigkeitsgenehmigung. Erst dann dürfen Sie Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.
Um eine Anfrage zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details zu Ihrer Anfrage.
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Mehr InformationenNormalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.
Bürgschaften sind generell bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 0,7-1,5% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.
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