Vorauszahlungsbürgschaft

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Die Vorauszahlungsbürgschaft

Sie betreiben ein Gewerbe und wollen hohe Vorauszahlungen in Ihrem Geschäft mit einer Bürgschaft absichern?

Eine anschauliche Erklärung darüber

finden Sie hier. Dabei stehen Ihnen unsere Experten stets per Mail oder auch persönlich bei Fragen zur Verfügung.
Bürgschaft24 - Ulf Papke am Pier

Was ist eine Vorauszahlungsbürgschaft?

Die Vorauszahlungsbürgschaft dient zur Absicherung von Vorauszahlungen für ein Bauvorhaben. Es schützt den Auftraggeber vor der Insolvenz des Auftragnehmers. Diese ist vor allem im Maschinen- und Anlagenbau üblich, da hier sehr hohe Kosten für die Anschaffung von Material entstehen, sichert sich der Auftragnehmer durch eine Vorauszahlung ab.
Die Laufzeit der Anzahlungsbürgschaft richtet sich nach der jeweiligen Zeit bis zur Abnahme bzw. auch Zwischenabnahme und wird individuell im Vertrag geregelt. Dies hängt vor allem vom spezifischen Bauvorhaben ab.

Die Rückgabe erfolgt bei Übergabe bzw. Erfüllung von Zwischenzielen. Die Rückgabe der Anzahlungsbürgschaft wird individuell geregelt.

In der Praxis fordert der Auftragnehmer (Unternehmen) die Bürgschaftsurkunde mit den Daten bei der Kautionsver­sicherung an. Sobald dieser die Urkunde an den Auftraggeber versendet hat, zahlt dieser die vereinbarte Anzahlung aus.

Wie schließe ich eine Vorauszahlungsbürgschaft ab?

Wenn Sie mit Ihrem Kunden eine Vorauszahlungsbürgschaft vereinbart haben ist dies meist in Ihrem Vertrag festgehalten. Dort ist zumeist auch die genaue Summe beziffert. Natürlich gibt es auch mündliche Abreden, diese sind ebenfalls gültig und als Grundlage zulässig.

Um eine Anfrage für eine Vorauszahlungsbürgschaft zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details.

Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an Ihren Kunden weiter, damit dieser Ihnen die darauf festgehaltene Anzahlungssumme anzahlt. So hat der Kunde die Sicherheit, dass er im Zweifel beispielsweise im Falle einer Insolvenz Ihres Unternehmens sein Geld zurückerhalten kann. Sie haben gleichzeitig den Vorteil die Vorauszahlung zu erhalten und müssen so nicht mit Material- oder Lohnkosten in Vorleistung gehen für Ihren Kunden.

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Vertrag unterzeichnen Bürgschaft24

Definition

Verbürgt werden Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung geleisteter Vorauszahlungen gegen seinen Auftragnehmer.
Zielscheibe Bürgschaft24

Zielgruppe

Unternehmen, die für Vorleistungen Vorauszahlungen von ihren Auftragnehmern erhalten.
Zahnrad Bürgschaft24

Ablauf

Der Auftraggeber leistet eine Vorauszahlung an seinen Auftragnehmer, beispielsweise für die Materialbeschaffung. Die Vorauszahlungsbürgschaft sichert das 
Risiko des Verlustes dieser Vorleistung ab.

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Ihre Vorteile:

Vorauszahlungsbürgschaft Beispiel

Ein Konzern lässt von einem Maschinenbauer eine Fertigungsstraße bauen. Die Beschaffung des Materials für die Fertigungsstraße ist sehr teuer, deshalb fordert der Maschinenbauer schon im Voraus 70% des vereinbarten Kaufpreises. Der Konzern hat Bedenken, dass der Maschinenbauer in der Zeit des Fertigungsstraßenbaus insolvent wird. Damit er sicher gehen kann, dass entweder der Vertrag erfüllt wird oder er seine Anzahlung zurück erhält, wird eine Vorauszahlungsbürgschaft abgeschlossen. Ein Versicherungs­unternehmen springt als Bürge für den Maschinenbauer ein. Für den Fall der Insolvenz vom Maschinenbauer garantiert das Versicherungsunternehmen dem Konzern nun die Rückzahlung der Vorauszahlung. Dafür zahlt der Maschinenbauer dem Versicherungsunternehmen eine Gebühr für das übernommene Risiko.

Wie komme ich zu meiner Vorauszahlungsbürgschaft?

Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden: antrag@buergschaft24.de

Sollte Ihr Bedarf nicht über ein Angebot im Vergleichsrechner zu decken sein, dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns: 0251 29790511

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Häufige Fragen zur Vorauszahlungsbürgschaft

Warum soll ich bei Bürgschaft24 eine Anfrage stellen?
Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.

Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.

Bürgschaften sind generell Bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 1,5-3% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.
Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.

Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.

Es gibt hier kein vorgeschriebenes Maximum, die Bürgschaft beträgt in der Regel sogar 100%, sofern der Kunde Ihnen auch 100% anzahlen möchte. Wäre es nur eine Teilzahlung, dann spräche man von einer Anzahlungsbürgschaft.

Ihr Kunde kann eine Bürgschaft verlangen, wenn er eine Anzahlung leisten soll. Damit ist sein Geld absichert und Sie als Auftragnehmer haben die finanziellen Mittel für beispielsweise Materialbeschaffung nicht selbst stellen müssen.

Sofern Sie eine unbefristete Bürgschaft an Ihren Kunden gegeben haben müssen Sie diese zurückverlangen und im Original zurück an den Versicherer senden. Sie können die Bürgschaft aber, nach Einverständnis des Kunden, von vornherein befristen.

Im Regelfall schon, sprechen Sie dies aber bitte vorher mit dem Kunden ab.

Nein, eine Warenlieferung ist eine Sicherheit die Sie bei Ihrem Lieferanten hinterlegen können, damit Ihnen dort ein längeres Zahlungsziel gewährt wird. Damit hat der Lieferant die Sicherheit, dass er seine Forderungen noch beglichen bekommt, auch wenn Sie als Besteller insolvent werden würden. Siehe auch Warenlieferungsbürgschaft.

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Expertin für Bürgschaften - Delia Eickhoff

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Expertin für Bürgschaften - Nadja Klimek

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Experte für Bürgschaften - Oliver Linz

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