Prozessbürgschaft

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Die Prozessbürgschaft

Sie möchten die vorläufige Vollstreckung eines (noch) nicht rechtskräftigen Gerichtsurteils durchführen oder aber diese verhindern? In beiden Fällen muss eine Sicherheit hinterlegt werden, um die gegnerischen Parteien zu schützen.

Eine anschauliche Erklärung darüber

finden Sie hier. Dabei stehen Ihnen unsere Experten stets per Mail oder auch persönlich bei Fragen zur Verfügung.
Bürgschaft24 - Ulf Papke am Pier

Was ist eine Prozessbürgschaft?

Wird nach Zivilrecht ein Urteil gegen ein Unternehmen gefällt, ist dieses nicht direkt rechtskräftig. Möchte das klagende Unternehmen dieses Urteil dennoch vorläufig vollstrecken, muss es eine Prozessbürgschaft als Sicherheit vorlegen.  Mit dieser ist abgesichert, dass – sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein gegenteiliges Urteil gesprochen werden – das klagende Unternehmen den Betrag an das beklagte Unternehmen zurückzahlen kann. Dies gilt auch immer Falle einer Insolvenz.

Das klagende Unternehmen erhält mit einer Prozessbürgschaft schneller den eingeklagten Betrag und muss nicht warten, bis das Urteil rechtskräftig ist.

Auch für das beklagte Unternehmen ist eine Prozessbürgschaft nützlich, denn damit kann die vorläufige Vollstreckung des Urteils verhindert werden. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, in nächster Instanz einen vorteilhafteren Urteilsspruch zu erhalten.

Wie schließe ich eine Prozessbürgschaft ab?

Prozessbürgschaften sind immer individuell. Um eine Anfrage zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details.

Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu.

Bitte prüfen Sie vorab, ob eine Bürgschaft von einem Kreditversicherer im Urteil zugelassen wird.

Jetzt Anfrage zur Prozessbürgschaft starten

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Definition

Durchsetzen oder Verhindern eines vorläufigen Gerichtsurteils (Zivilrecht) mithilfe gestellter Sicherheit in Form einer Prozessbürgschaft
Zielscheibe Bürgschaft24

Zielgruppe

Unternehmen, die die vorläufige Vollstreckung eines Gerichtsurteils durchsetzen oder verhinden möchten
Zahnrad Bürgschaft24

Ablauf

Das klagende Unternehmen gibt dem beklagten mit der Bürgschaft die Sicherheit, bei einem gegenteiligen Urteil zurückzahlen zu können.
Andersherum kann ein beklagtes Unternehmen die Vollstreckung durch die Sicherheitsleistung verhinden.

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Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden: antrag@buergschaft24.de

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Häufige Fragen zur Prozessbürgschaft

Warum soll ich bei Bürgschaft24 eine Anfrage stellen?
Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.

Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.

Bürgschaften sind generell Bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 1,5-3% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.
Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.

Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.

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