Zuletzt aktualisiert am 4. März 2026
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In der Welt der Kautionsversicherungen, Avale, Avalkredite und Bürgschaften begegnen Sie immer wieder verschiedenen Begrifflichkeiten, die oft dieselbe Bedeutung haben. In diesem Artikel lesen Sie, welche Begriffe Synonyme sind und wie sich ein Bankaval von einer Versicherungsbürgschaft unterscheidet.
Das Wichtigste in Kürze
- Begriffliche Gleichheit: Die Begriffe Aval, Avalkredit und Bürgschaft werden im geschäftlichen Alltag oft als Synonyme verwendet, wobei Banken eher von Avalen sprechen, während Versicherer den Begriff Bürgschaft bevorzugen.
- Sicherheit für Dritte: Ein Aval dient dazu, gegenüber einem Auftraggeber nachzuweisen, dass Verbindlichkeiten fristgerecht erfüllt werden, und sichert diesen gegen mögliche Forderungsausfälle ab.
- Liquiditätsvorteil der Versicherung: Im Vergleich zum Bankaval belastet eine Versicherungsbürgschaft nicht Ihren Kreditrahmen bei der Hausbank, was Ihnen ermöglicht, flexibel auf neue Investitionschancen zu reagieren.
- Individuelle Gestaltung: Bürgschaftsversicherungen sind oft kostengünstiger und flexibler an Ihre spezifischen Projektanforderungen anpassbar als standardisierte Bankbürgschaften.
Was ist ein Aval?
Mit einem Aval kann ein Auftragnehmer gegenüber einem Auftraggeber nachweisen, dass er seine Verbindlichkeiten fristgerecht erfüllt. Ein Aval ist also eine Sicherheit für den Auftraggeber, mit dem er sich gegen den Ausfall seiner Forderungen absichert, zum Beispiel wenn der Auftragnehmer seine Leistungen nicht erbringt oder nicht mehr erbringen kann.
“Aval” kann als ein Synonym zu “Bürgschaft” verwendet werden. Dementsprechend übernimmt bei einer Bürgschaft der Bürge (Bank oder Versicherer) die Verpflichtungen des Versicherungsnehmers.
→ Mit einem Aval oder einer Bürgschaft werden vom Auftragnehmer zu stellende Sicherheiten an einen Dritten (Bürgen) übertragen. Damit sichert sich der Auftraggeber vor möglichen Forderungsausfällen ab.
Synonyme:
Aval, Avalkredit, Bürgschaft
Was ist ein Avalrahmen?
Um ein Aval bzw. eine Bürgschaft beantragen zu können, benötigen Sie eine Kautionsversicherung, auch Bürgschaftsversicherung genannt. Nach Abschluss dieser Versicherung verfügen Sie über den zuvor festgelegten Avalrahmen. Aus diesem können Sie Avale beantragen, bis der Rahmen ausgeschöpft ist. Der Avalrahmen wird Ihnen von Ihrem Versicherer (oder Bank) ähnlich wie bei einem Kontokorrentrahmen eingeräumt.
Der Avalrahmen, auch Bürgschaftsrahmen genannt, umfasst die maximale Höhe, zu der Avale in Summe ausgestellt werden können. Zusätzlich wird das Limit des Avals, auch Einzellimit/Einzelstück genannt, festgelegt. Dieses bestimmt, zu welcher Höhe ein einzelnes Aval maximal aus dem Avalrahmen beantragt werden darf.
Aus einem Avalrahmen können mehrere Avalarten beantragt werden. Für diese wird jeweils ein Avalklassenlimit angegeben, das festlegt, in welcher Höhe eine bestimmte Avalart maximal versichert wird.
Auch bei einer Einzelbürgschaft/einem Einzelaval wird ein Vertrag über einen Avalrahmen abgeschlossen. In diesem Fall ist der Avalrahmen genauso hoch wie das Einzellimit. Eine Einzelbürgschaft wird dann abgeschlossen, wenn kein genereller Bürgschaftsbedarf besteht, sondern nur eine einzige Bürgschaft benötigt wird.
→ Wenn Sie Bürgschaften in regelmäßigen Abständen oder mehrere Bürgschaften gleichzeitig benötigen, ist ein Avalrahmen sinnvoll, aus dem mehrere Avale beantragt werden können. Das hat den Vorteil, dass nicht für jeden neuen Avalbedarf eine komplett neue Anfrage samt Bonitätsprüfung gestellt werden muss und Sie die Avalurkunden schneller erhalten.
Synonyme:
Avalrahmen/ Avallinie, Bürgschaftsrahmen/ Bürgschaftslinie
Wie wird ein Aval beantragt? – Der Avalauftrag
Um aus dem vorhandenen Avalrahmen ein Aval ausstellen zu lassen, muss ein Avalauftrag gestellt werden. Das ist ein Formular, mit dem ein Aval (Bürgschaft) aus dem Avalrahmen (Bürgschaftsrahmen) beantragt wird. Wenn Sie von uns betreut werden, unterstützen wir Sie dabei. In dem Avalauftrag wird die Avalsumme, also die Höhe des Avals festgelegt. Das ist der Betrag, der an Ihren Auftraggeber ausgezahlt wird, falls dieser die Bürgschaft “zieht”. Die Avalsumme darf dabei nicht das festgelegte Einzellimit überschreiten.
Außerdem wird über die Avalklasse die Avalart bzw. Bürgschaftsart festgelegt, zum Beispiel eine Warenlieferungsbürgschaft oder eine Vertragserfüllungsbürgschaft.
Avaltext
Im Avaltext wird der Wortlaut der Avalurkunde (Bürgschaftsurkunde) festgelegt. Bei den meisten Avalarten gibt es Standardtexte, manchmal fordern Auftraggeber aber bestimmte Formulierungen auf der Urkunde. Diese Sondertexte werden mit dem Avalauftrag eingereicht.
Avalgebühr
Zusätzlich zu dem Jahresbeitrag der Kautionsversicherung fallen bei manchen Versicherern Kosten für jede ausgestellte Avalurkunde an. In der Regel ist das ein fester Prozentsatz des Avalrahmens. Außerdem erheben einzelne Versicherer Gebühren, wenn Sondertexte angefordert werden.
Wie nutze ich einen Avalrahmen richtig?
Um Ihren Avalrahmen optimal zu nutzen, ist das richtige Avalmanagement wichtig. Beim Avalmanagement werden Avale (Bürgschaften) so in einem oder mehreren Avalrahmen (Bürgschaftsrahmen) verteilt, dass Kosten eingespart und möglichst wenige Sicherheiten hinterlegt werden müssen. Dazu lassen Sie sich von Ihrem Aval-Experten einfach ein Konzept erstellen.
Das Avalklassenobligo bzw. Bürgschaftsobligo bezeichnet die Summe aller aktiven, d.h. ausgestellten und nicht ausgebuchten, Avale innerhalb einer Avalklasse. Das Gesamtobligo beschreibt die Auslastung des gesamten Avalrahmens, also die Summe der aktiven Bürgschaften über alle Avalklassen hinweg. Diese sollten Sie regelmäßig überprüfen.
Wenn Ihr Avalrahmen bald ausgeschöpft ist, sollten Sie den Avalrahmen frühzeitig erhöhen. Sie müssen keinen neuen Rahmen abschließen, sondern können den bestehenden erhöhen. Manchmal ist ein weiterer Rahmen jedoch günstiger. Auch das sollte Ihr Ansprechpartner für Ihr Avalmanagement im Blick haben.
Kosten sparen:
Das richtige Avalmanagement spart unnötige Kosten ein. Sprechen Sie jetzt mit einem unserer Aval-Experten, um Ihr Avalmanagement zu analysieren.
Wie unterscheiden sich Bankaval und Versicherungsbürgschaft voneinander?
Die Begriffe Aval und Bürgschaft beschreiben das gleiche, wobei bei Banken oder Versicherer mit Bankenhintergrund häufig der Begriff Aval verwendet wird, während andere Versicherer den Bürgschaftsbegriff nutzen. Es kann allerdings einen großen Unterschied machen, ob Ihnen eine Bank oder ein Kautionsversicherer ein Aval/Bürgschaft ausstellt.
Ob Sie ein Aval bei einer Bank oder einer Versicherung beantragen, steht Ihnen nicht immer frei. Bankavale werden von Auftraggebern – wenn Avale als Sicherheitsleistung hinterlegt werden dürfen – immer akzeptiert. Ob eine Versicherungsbürgschaft akzeptiert wird, steht entweder in Ihrem Vertrag oder muss mit Ihrem Auftraggeber abgesprochen werden.
Wenn möglich, ist eine Versicherungsbürgschaft aus folgenden Gründen die bessere Wahl:
- Kreditlimit wird nicht belastet: Eine Kautionsversicherung erfordert keine Verwendung des Kreditlimits des Unternehmens, im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft.
- Geringere Kosten: Eine Kautionsversicherung ist in der Regel günstiger als eine Bankbürgschaft.
- Flexibilität: Eine Kautionsversicherung kann leichter an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden, im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft, die oft standardisiert ist.
- Keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit: Eine Kautionsversicherung hat keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Eine Bankbürgschaft hingegen kann die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens verschlechtern.
- Schnellere Bearbeitung: Eine Kautionsversicherung wird in der Regel schneller bearbeitet als eine Bankbürgschaft.
Empfohlen
Sprechen Sie im Vorhinein mit Ihrem Auftraggeber, ob eine Versicherungsbürgschaft von ihm angenommen wird. So kommen später keine Probleme auf.
Häufige Fragen zu Avalen und Bürgschaften
Was ist der Unterschied zwischen einem Aval und einer Bürgschaft?
Im Grunde bezeichnen beide Begriffe das Gleiche: Das Einstehen eines Dritten (Bürgen) für die Verpflichtungen eines Schuldners. Der Begriff „Aval“ wird meist im Bankenkontext verwendet (Avalkredit), während „Bürgschaft“ der allgemeinere rechtliche Begriff ist. Ob Sie nun ein Aval oder eine Bürgschaft benötigen, hängt also nur davon ab, wer als Bürge auftritt – Bank oder Versicherung.
Wann brauche ich eine Bürgschaft und wann ein Aval?
Mit einer aIn den meisten gewerblichen Verträgen (Bauwesen, Maschinenbau, Miete) ist entscheidend, dass der Auftraggeber eine Sicherheitsleistung erhält. Ob diese „Bankbürgschaft“, „Bankaval“ oder „Kautionsversicherung“ genannt wird, ist zweitrangig, solange die Urkunde den rechtlichen Anforderungen entspricht. Mit einer Versicherung können Sie hier oft flexibler auf Anforderungen reagieren. Wichtig: Eine Versicherer muss als Bürge akzeptiert werden, was bei den meisten Bürgschaftsarten aber der Fall ist.
Welchen Vorteil hat die Bürgschaftsversicherung gegenüber dem Bankaval?
Das Bankaval belastet Ihre Kreditlinie und erfordert oft die Hinterlegung von 100 % Bargeld als Sicherheit. Bei einer Bürgschaftsversicherung sind die Beiträge oft geringer, es sind geringe oder keine Sicherheiten erforderlich und sie kann flexibler an ihre Unternehmensbedürfnisse angepasst werden.
Kostet ein Aval bei der Bank mehr als eine Bürgschaft bei der Versicherung?
Häufig ja. Banken lassen sich das Risiko und die Bereitstellung des Rahmens oft teuer bezahlen, zusätzlich zu den Kosten für die blockierten Sicherheiten. Versicherer sind Spezialisten für dieses Risiko und bieten oft günstigere Konditionen an. Zudem lassen sich die Versicherungsprämien meist einfacher als Betriebsausgaben absetzen.
Wird eine Bürgschaft von meinen Auftraggebern genauso akzeptiert wie ein Bankaval?
Ja, in fast allen Bereichen (VOB, BGB, Bundesnetzagentur…) ist die Bürgschaft einer namhaften Versicherung dem Bankaval rechtlich gleichgestellt. Da Versicherer oft ein exzellentes Rating haben, bietet die Urkunde dem Auftraggeber die gleiche Sicherheit wie von einer Bank. Es ist dennoch ratsam, im Werkvertrag nachzulesen oder mit dem Auftraggeber zu besprechen, ob er einen Versicherer als Bürgen akzeptiert. Bei Prozessbürgschaften werden i. d. R. nur Banken akzeptiert.