Auftraggeber sind gesetzlich dazu berechtigt, bis zum Ende der Gewährleistungsphase von 4 Jahren (oder 5 Jahren nach BGB) 5% aller Abschlagszahlungen und der Schlussrechnung als Sicherheit zurückzuhalten. Das hat den großen Nachteil, dass Sie die ausstehende Restzahlung erst nach Jahren erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine Bürgschaft stellen können und Ihre Rechnungen dadurch direkt vollständig beglichen werden.
Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?
Die Mängelansprüchebürgschaft – im Allgemeinen auch Gewährleistungsbürgschaft genannt – ist eine Form der Bürgschaft, die Sie im Handwerk dazu nutzen können, um den Sicherheitseinbehalt der Gewährleistungsphase zu umgehen. Die Sicherheit wird also nicht mehr durch einbehaltenes Geld, sondern in Form einer Bürgschaft gestellt. Die Bürgschaft ist eine finanzielle Absicherung für den Auftraggeber, falls Sie Ihre Gewährleistungsverpflichtungen nicht erfüllen können. In diesem Fall muss ein anderes Unternehmen mit der Behebung von Mängeln oder Schäden beauftragt werden. Die Kosten werden durch den Sicherheitseinbehalt, in diesem Fall also die Bürgschaft im besten Fall vollständig gedeckt.
Gleichzeitig profitieren Sie davon, da Ihre Rechnungen vollständig beglichen werden und Sie direkt nach Fertigstellung Ihres Auftrags über das Geld verfügen. Für viele Handwerksunternehmen handelt es sich bei den einbehaltenen 5% oft um den kalkulierten Gewinn.
Hinweis:
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei einem VOB-Bauvertrag in der Regel 4 Jahre und beginnt nach Abnahme der Handwerksleistung. Bei einem BGB-Bauvertrag dauert die Gewährleistungsfrist 5 Jahre. Für diese Zeit kann ein Auftraggeber 5% des Auftragswertes einbehalten.
Wann benötige ich im Handwerk eine Gewährleistungsbürgschaft?
Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Gewährleistungsbürgschaft im Handwerk erforderlich sein kann. Zum Beispiel kann ein Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft von Ihnen fordern, wenn er besondere Sicherheitsvorkehrungen treffen möchte. Auch in öffentlichen Ausschreibungen werden häufig Gewährleistungsbürgschaften vom ausschreibenden Unternehmen verlangt (natürlich erst zur Gewährleistungsphase).
Aber auch Sie selbst können mit Ihrem Auftraggeber vereinbaren, dass Sie als Sicherheit für die Gewährleistungsphase eine Gewährleistungsbürgschaft hinterlegen. Dann erhalten Sie mit der Schlussrechnung die vollständige Restsumme. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie einen Auftrag mit einer außergewöhnlich hohen Summe annehmen oder wenn Sie viele Aufträge haben und dadurch in Summe viel Liquidität aussteht.
Die Gewährleistungsbürgschaft ist ein Tool, um sofortige Liquidität zu bekommen. Gleichzeitig stärken Sie das Vertrauen Ihres Auftraggebers in Sie, denn Ihnen wird die Bürgschaft nur ausgestellt, wenn Sie eine ausreichende Bonitätsbewertung haben.
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Weitere InformationenWie bekomme ich eine Gewährleistungsbürgschaft?
Damit Sie eine Gewährleistungsbürgschaft beauftragen können, benötigen Sie i. d. R. einen Bürgschaftsrahmen. Diesen erhalten Sie bei einem Kreditversicherer oder von einer Bank. Wir empfehlen immer, für eine Gewährleistungsbürgschaft eine Bürgschaftsversicherung mit einem Versicherer zu vereinbaren.
Bürgschaften bei Versicherern haben im Vergleich zur Bank viele finanzielle Vorteile für Ihr Unternehmen:
- Kreditlimit wird nicht belastet: Eine Kautionsversicherung erfordert keine Verwendung des Kreditlimits des Unternehmens, im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft.
- Geringere Kosten: Eine Kautionsversicherung ist in der Regel günstiger als eine Bankbürgschaft.
- Flexibilität: Eine Kautionsversicherung kann leichter an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden, im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft, die oft standardisiert ist.
- Keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit: Eine Kautionsversicherung hat keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Eine Bankbürgschaft hingegen kann die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens verschlechtern.
- Schnellere Bearbeitung: Eine Kautionsversicherung wird in der Regel schneller bearbeitet als eine Bankbürgschaft.
Hinweis:
Handwerker können Gewährleistungsbürgschaften nutzen, um Sicherheitseinbehalte in Form von Geld zu umgehen und Zahlungen schneller zu erhalten. Wir unterstützen Sie bei der Bestimmung Ihres Bürgschaftsbedarfs, der Wahl eines passenden Versicherers und im anschließenden Antragsprozess.