Auftraggeber sind gesetzlich dazu berechtigt, bis zum Ende der Gewährleistungsphase von 4 Jahren (oder 5 Jahren nach BGB) 5% aller Abschlagszahlungen und der Schlussrechnung als Sicherheit zurückzuhalten. Das hat den großen Nachteil, dass Sie die ausstehende Restzahlung erst nach Jahren erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine Bürgschaft stellen können und Ihre Rechnungen dadurch direkt vollständig beglichen werden.
Die Mängelansprüchebürgschaft – im Allgemeinen auch Gewährleistungsbürgschaft genannt – ist eine Form der Bürgschaft, die Sie im Handwerk dazu nutzen können, um den Sicherheitseinbehalt der Gewährleistungsphase zu umgehen. Die Sicherheit wird also nicht mehr durch einbehaltenes Geld, sondern in Form einer Bürgschaft gestellt. Die Bürgschaft ist eine finanzielle Absicherung für den Auftraggeber, falls Sie Ihre Gewährleistungsverpflichtungen nicht erfüllen können. In diesem Fall muss ein anderes Unternehmen mit der Behebung von Mängeln oder Schäden beauftragt werden. Die Kosten werden durch den Sicherheitseinbehalt, in diesem Fall also die Bürgschaft im besten Fall vollständig gedeckt.
Gleichzeitig profitieren Sie davon, da Ihre Rechnungen vollständig beglichen werden und Sie direkt nach Fertigstellung Ihres Auftrags über das Geld verfügen. Für viele Handwerksunternehmen handelt es sich bei den einbehaltenen 5% oft um den kalkulierten Gewinn.
Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Gewährleistungsbürgschaft im Handwerk erforderlich sein kann. Zum Beispiel kann ein Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft von Ihnen fordern, wenn er besondere Sicherheitsvorkehrungen treffen möchte. Auch in öffentlichen Ausschreibungen werden häufig Gewährleistungsbürgschaften vom ausschreibenden Unternehmen verlangt (natürlich erst zur Gewährleistungsphase).
Aber auch Sie selbst können mit Ihrem Auftraggeber vereinbaren, dass Sie als Sicherheit für die Gewährleistungsphase eine Gewährleistungsbürgschaft hinterlegen. Dann erhalten Sie mit der Schlussrechnung die vollständige Restsumme. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie einen Auftrag mit einer außergewöhnlich hohen Summe annehmen oder wenn Sie viele Aufträge haben und dadurch in Summe viel Liquidität aussteht.
Die Gewährleistungsbürgschaft ist ein Tool, um sofortige Liquidität zu bekommen. Gleichzeitig stärken Sie das Vertrauen Ihres Auftraggebers in Sie, denn Ihnen wird die Bürgschaft nur ausgestellt, wenn Sie eine ausreichende Bonitätsbewertung haben.
Damit Sie eine Gewährleistungsbürgschaft beauftragen können, benötigen Sie i. d. R. einen Bürgschaftsrahmen. Diesen erhalten Sie bei einem Kreditversicherer oder von einer Bank. Wir empfehlen immer, für eine Gewährleistungsbürgschaft eine Bürgschaftsversicherung mit einem Versicherer zu vereinbaren.
Bürgschaften bei Versicherern haben im Vergleich zur Bank viele finanzielle Vorteile für Ihr Unternehmen:
Bürgschaften sind ein komplexes Thema. Verlassen Sie sich auf Experten, die für Sie den Bedarf und die optimale Absicherung ermitteln. Buchen Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer Experten: Jetzt Kontakt aufnehmen!