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Erschließung eines Neubaugebietes

Bürgschaft zur Absicherung von Erschließungsmaßnahmen

Die Erschließung eines Gebiets ist häufig Voraussetzung für eine Baugenehmigung oder Nutzungsänderung. In der Regel werden Bauunternehmer oder Erschließungsunternehmen von Städten oder Gemeinden mit der Erschließung beauftragt. Dabei spielt die Bürgschaft zur Absicherung von Erschließungsmaßnahmen (auch: Erschließungsbürgschaft) eine große Rolle. Wie die Bürgschaft funktioniert und wie Sie diese abschließen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist eine Bürgschaft zur Absicherung von Erschließungsmaßnahmen?

Wenn ein neues Bau-, Gewerbe oder Industriegebiet erschlossen wird, muss die Erschließung ordnungsgemäß durchgeführt werden. In der Regel schreiben Kommunen Aufträge zur Erschließung dieser Gebiete aus. Erschließungsgesellschaften müssen dann meist als Sicherheit eine Bürgschaft stellen. Dadurch sichert sich die Kommune für den Fall ab, dass der Auftrag nicht richtig zu Ende gebracht wird, zum Beispiel weil der Auftragnehmer vorher insolvent geht.

Wenn ein Gebiet zur nicht-öffentlichen Nutzung, wie beim Bau einer Werkshalle oder eines Wohnhauses, erschlossen wird, wird die Erschließung aufgeteilt. Die öffentliche Erschließung erfolgt i. d. R. durch die Kommune, die private durch den Bauherrn. In diesem Fall stellt der Bauherr die Bürgschaft zur Absicherung von Erschließungsmaßnahmen, damit die Grundversorgung der Fläche ordnungsgemäß gesichert wird.

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Erschließungsbürgschaft

Gegenstand der Bürgschaft sind alle Maßnahmen, durch die ein Grundstück für die Nutzung gemacht wird. Dazu gehören Erschließungsmaßnahmen wie Abwasser-, Wasser- und Elektrizitätsanschluss und Straßenanbindung.

Wie funktioniert die Erschließungsbürgschaft?

Die Bürgschaftsurkunde übergeben Sie der zuständigen Kommune. Nachdem Sie die Erschließung vertragsgemäß durchgeführt haben, bekommen Sie die Urkunde anschließend zurück.

Wird die Erschließung eines Bau-, Gewerbe- oder Industriegebiets nicht ordnungsgemäß durchgeführt, kann die Kommune die Bürgschaft „ziehen“. Dadurch werden die Ansprüche auf eine Entschädigungszahlung vom Bürgen (Versicherer oder Bank) geltend gemacht. Dieser zahlt die Bürgschaftssumme aus und wendet sich an Sie als Versicherungsnehmer, damit Sie den entstandenen Schaden in Höhe der Bürgschaftssumme begleichen. Das passiert in den meisten Fällen aber erst dann, wenn Sie und der Auftraggeber sich nicht im Vorfeld bei Beanstandungen einig werden. 

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Wann brauche ich eine Erschließungsbürgschaft?

Ob Sie eine Erschließungsbürgschaft benötigen, hängt vom Grundlagenvertrag ab, ob Sie für einen privaten oder öffentlichen Bauherrn arbeiten oder ob Sie direkt von der Kommune engagiert werden. Darüber sollten Sie sich im Vorfeld informieren. 

Wenn Sie zum Beispiel einen Erschließungsauftrag von einem öffentlichen Träger erhalten, wird von Ihnen in der Regel eine Bürgschaft als Absicherung gefordert. Soll Ihr Unternehmen zum Beispiel die Fläche für einen neuen öffentlichen Parkplatz erschließen, müssen Sie vor Vertragsschließung eine Bürgschaft stellen. Meist wird dafür vorab ein Vorvertrag geschlossen, der erst mit Einreichung der Bürgschaft gültig wird und zum offiziellen Vertrag führt. So sichern sich beide Seiten ab, dass keine Verpflichtungen eingegangen werden, die sie nicht einhalten können oder wollen. 

Hinweis:
Die Erschließungsbürgschaft ist eine besondere Art der Vertragserfüllungsbürgschaft.

Wie bekomme ich die Erschließungsbürgschaft?

Eine Erschließungsbürgschaft können Sie aus einem Bürgschaftsrahmen abrufen. Wir empfehlen, diesen über eine Versicherung, statt über eine Bank laufen zu lassen. Bürgschaften bei Versicherern bringen viele Vorteile für Ihr Unternehmen und Ihre finanzielle Situation:

  • Kreditlimit wird nicht belastet: Eine Kautionsversicherung erfordert keine Verwendung des Kreditlimits des Unternehmens, im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft.
  • Geringere Kosten: Eine Kautionsversicherung ist in der Regel günstiger als eine Bankbürgschaft.
  • Flexibilität: Eine Kautionsversicherung kann leichter an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden, im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft, die oft standardisiert ist.
  • Keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit: Eine Kautionsversicherung hat keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Eine Bankbürgschaft hingegen kann die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens verschlechtern.
  • Schnellere Bearbeitung: Eine Kautionsversicherung wird in der Regel schneller bearbeitet als eine Bankbürgschaft.
Hinweis:
Erschließungsbürgschaften sind Sonderbürgschaften und müssen immer individuell angefragt werden. Es gibt keinen Standardtarif. Außerdem wird diese Bürgschaftsart nicht von allen Kautionsversicherern angeboten. Unsere Bürgschaftsexperten stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite und helfen Ihnen bei der optimalen Bürgschaftslösung für Ihr Unternehmen. Jetzt unverbindlich anfragen.
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Über Ulf Papke
2009 gründete Ulf Papke das Vergleichsportal Bürgschaft24. Als Innovator der Branche geht Ulf Papke neue Wege, um Unternehmen zu besseren Lösungen und Unternehmern bei wichtigen Entscheidungen zu helfen. Heute ist er mit der Papke Consulting Gruppe als externer Risk Manager ganzheitlich für seine Mandanten da.

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