Die Erschließung eines Gebiets ist häufig Voraussetzung für eine Baugenehmigung oder Nutzungsänderung. In der Regel werden Bauunternehmer oder Erschließungsunternehmen von Städten oder Gemeinden mit der Erschließung beauftragt. Dabei spielt die Bürgschaft zur Absicherung von Erschließungsmaßnahmen (auch: Erschließungsbürgschaft) eine große Rolle. Wie die Bürgschaft funktioniert und wie Sie diese abschließen können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wenn ein neues Bau-, Gewerbe oder Industriegebiet erschlossen wird, muss die Erschließung ordnungsgemäß durchgeführt werden. In der Regel schreiben Kommunen Aufträge zur Erschließung dieser Gebiete aus. Erschließungsgesellschaften müssen dann meist als Sicherheit eine Bürgschaft stellen. Dadurch sichert sich die Kommune für den Fall ab, dass der Auftrag nicht richtig zu Ende gebracht wird, zum Beispiel weil der Auftragnehmer vorher insolvent geht.
Wenn ein Gebiet zur nicht-öffentlichen Nutzung, wie beim Bau einer Werkshalle oder eines Wohnhauses, erschlossen wird, wird die Erschließung aufgeteilt. Die öffentliche Erschließung erfolgt i. d. R. durch die Kommune, die private durch den Bauherrn. In diesem Fall stellt der Bauherr die Bürgschaft zur Absicherung von Erschließungsmaßnahmen, damit die Grundversorgung der Fläche ordnungsgemäß gesichert wird.
Die Bürgschaftsurkunde übergeben Sie der zuständigen Kommune. Nachdem Sie die Erschließung vertragsgemäß durchgeführt haben, bekommen Sie die Urkunde anschließend zurück.
Wird die Erschließung eines Bau-, Gewerbe- oder Industriegebiets nicht ordnungsgemäß durchgeführt, kann die Kommune die Bürgschaft „ziehen“. Dadurch werden die Ansprüche auf eine Entschädigungszahlung vom Bürgen (Versicherer oder Bank) geltend gemacht. Dieser zahlt die Bürgschaftssumme aus und wendet sich an Sie als Versicherungsnehmer, damit Sie den entstandenen Schaden in Höhe der Bürgschaftssumme begleichen. Das passiert in den meisten Fällen aber erst dann, wenn Sie und der Auftraggeber sich nicht im Vorfeld bei Beanstandungen einig werden.
Ob Sie eine Erschließungsbürgschaft benötigen, hängt vom Grundlagenvertrag ab, ob Sie für einen privaten oder öffentlichen Bauherrn arbeiten oder ob Sie direkt von der Kommune engagiert werden. Darüber sollten Sie sich im Vorfeld informieren.
Wenn Sie zum Beispiel einen Erschließungsauftrag von einem öffentlichen Träger erhalten, wird von Ihnen in der Regel eine Bürgschaft als Absicherung gefordert. Soll Ihr Unternehmen zum Beispiel die Fläche für einen neuen öffentlichen Parkplatz erschließen, müssen Sie vor Vertragsschließung eine Bürgschaft stellen. Meist wird dafür vorab ein Vorvertrag geschlossen, der erst mit Einreichung der Bürgschaft gültig wird und zum offiziellen Vertrag führt. So sichern sich beide Seiten ab, dass keine Verpflichtungen eingegangen werden, die sie nicht einhalten können oder wollen.
Eine Erschließungsbürgschaft können Sie aus einem Bürgschaftsrahmen abrufen. Wir empfehlen, diesen über eine Versicherung, statt über eine Bank laufen zu lassen. Bürgschaften bei Versicherern bringen viele Vorteile für Ihr Unternehmen und Ihre finanzielle Situation: