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Mustervorlagen für Bürgschaften

Hier finden Sie verschiedene Muster-Bürgschaftsverträge, sowie kostenlose Bürgschaftsvertragsvorlagen für die Kautionsversicherung / Bürgschaftsversicherung.
Zusätzlich werden die wichtigsten Begriffe und Formulierungen der Musterbürgschaftsverträge genauer erläutert.

Wozu ist eine Bürgschaftsurkunde gut?

Eine Bürgschaft bezeichnet die Absicherung einer Schuld durch einen Dritten, den Bürgen.

Der Bürge steht für die Schuld ein, wenn ein Auftragnehmer seine Schuld gegenüber dem Auftraggeber nicht begleichen kann. Bei der Bürgschafts­versicherung ist der Bürge ein Versicherungsunternehmen.

Die Sicherheit durch eine Bürgschaft wird formell über die Bürgschaftsurkunde hergestellt. Der Auftraggeber (=Gläubiger) muss die Bürgschaftsurkunde besitzen, damit er die Bürgschaft im Schadenfall in Anspruch nehmen kann.

Oft wird die Bürgschaftsurkunde vom Auftragnehmer (=Schuldner) mit der Schlussrechnung an den Auftraggeber überreicht. Die Bürgschaft selber kann vom Auftragnehmer online gezogen (abgeschlossen) werden. Er kann kann die Urkunde per Post anfordern oder direkt an den Auftraggeber schicken lassen. Wichtig ist nur, dass die Bürgschafts­urkunde immer im Original vorliegen muss und somit in jedem Fall per Post verschickt wird. Eine gültige Online-Urkunde gibt es nach aktuellem Stand (Ende 2017) noch nicht.

Im Folgenden wird sich auf Vertragsvorlagen für eine Versicherungsbürgschaft (auch Kautionsbürgschaft genannt) im gewerblichen Bereich bezogen.

Welche Punkte müssen in einem Bürgschaftsvertrag geklärt werden?

Der Aufbau eines Standard-Bürgschaftsvertrages ist oft ähnlich. Prinzipiell kann die Formulierung einer Bürgschafts­urkunde individuell erfolgen. Zum Schutze des Auftrag­nehmers wird die Urkunde in der Regel auch vom Versich­erungsunternehmen geprüft und es wird auf kritische Formulier­ungen hingewiesen.

Im Folgenden wird auf die wichtigsten Punkte, die angegeben werden sollten, eingegangen.

  • Nennung Auftragnehmer und Auftraggeber

  • Genaue Bezeichnung der Leistung

  • Nennung des Bürgen

  • Nennung der Bürgschaftssumme

  • Bestimmung der Gültigkeit

Im ersten Schritt sollen der Auftragnehmer und der Auftraggeber namentlich und mit Firmensitz genannt werden.

Es sollte erkenntlich sein, wer diese Bürgschaft als Sicherheit für wen, mit welchem Zweck, in welcher Höhe und mit welchem Bürgen in Anspruch nimmt.

So ist eine genaue Bezeichnung der Leistung für die gebürgt wird wichtig. Dabei sollten auch Nummern genannt werden, die die Leistung genau zuordenbar machen, wie z.B. die Nennung einer Auftragsnummer. Die Nennung des Bürgen mit Namen und Firmensitz erfolgt anschließend mit der Nennung der Gesamtsumme der Bürgschaft. Ob die Bürgschaft brutto oder netto erfolgt hängt von der gestellten Rechnung der Leistung ab und kann zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer frei vereinbart werden. Außerdem sollte eine Vereinbarung über die Gültigkeits­dauer der Bürgschaft hinzugefügt werden. Es können beispielsweise eine Frist oder ein zu erreichendes Ziel genannt werden, die die Bürgschaft erlöschen lassen. Offiziell gilt eine Bürgschaft als zurückgegeben, wenn die Bürgschaftsurkunde zurückgegeben und die Bürgschafts­linie gekündigt wurden.

Der Vertrag ist gültig, wenn ihn der Bürge unterschrieben hat und dem Auftraggeber im Original vorliegt.

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