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Anzahlungsbürgschaft

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Die Anzahlungsbürgschaft

Sie betreiben ein Gewerbe und wollen hohe Anzahlungen in Ihrem Geschäft mit einer Bürgschaft absichern?

Eine anschauliche Erklärung darüber
wie Sie sich am besten absichern
was überhaupt eine Anzahlungsbürgschaft ist
und wie eine solche Anzahlungsbürgschaft am besten abgeschlossen wird
finden Sie hier. Dabei stehen Ihnen unsere Experten stets per Mail oder auch persönlich bei Fragen zur Verfügung.
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Was ist eine Anzahlungsbürgschaft?

Bei der Anzahlungsbürgschaft, oder auch Vorauszahlungs­bürgschaft genannt, wird eine Anzahlung eines Auftraggebers durch einen Bürgen abgesichert.

Besonders in der Baubranche sind Anzahlungen üblich. Sie werden vom Auftragnehmer für die Beschaffung der benötigten Materialien genutzt. Der Auftraggeber erhält im Moment der Anzahlung noch keine Gegenleistung. Der Auftraggeber wird häufig eine Anzahlungsbürgschaft fordern, um sich vor dem Verlust der Anzahlung zu schützen, zum Beispiel im Falle einer Insolvenz des Auftrag­nehmers. Kann der Auftragnehmer trotz der Anzahlung die Leistung oder Vertragserfüllung nicht erbringen und die Anzahlung nicht zurückzahlen, springt nun die Anzahlungsbürgschaft ein. Der Bürge ist in diesem Fall dazu verpflichtet, dem Auftraggeber die Anzahlung zu erstatten.

Als Bürge fungieren im gewerblichen Bereich Banken oder Versicherungsunternehmen. Relevant ist heutzutage beson­ders die Bürgschaftsversicherung. Als Vorteile der Versicherungsbürgschaft werden oft die einfache, schnelle und günstige Abwick­lung genannt. Eine Bankbürgschaft hinge­gen ist meist teurer, mit (hohen) Bar-Sicherheiten verbunden und ihre Abwicklung kann kompliziert und von langer Dauer sein.

Wie schließe ich eine Anzahlungsbürgschaft ab?

Wenn Sie mit Ihrem Kunden eine Anzahlungsbürgschaft vereinbart haben ist dies meist in Ihrem Vertrag festgehalten. Dort ist zumeist auch die genaue Summe beziffert. Natürlich gibt es auch mündliche Abreden, diese sind ebenfalls gültig und als Grundlage zulässig.

Um eine Anfrage für eine Anzahlungsbürgschaft zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details ob ein Rahmenvertrag oder eine Individual-Anfrage die geeignete Lösung ist.

Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an Ihren Kunden weiter, damit dieser Ihnen die darauf festgehaltene Anzahlungssumme anzahlt. So hat Ihr Kunde die Sicherheit, dass er im Zweifel beispielsweise im Falle einer Insolvenz Ihres Unternehmens sein Geld zurückerhalten kann. Sie haben gleichzeitig den Vorteil die Anzahlung zu erhalten und müssen so nicht mit Material- oder Lohnkosten in Vorleistung gehen.
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Definition
Verbürgt werden Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung geleisteter Anzahlungen gegen seinen Auftragnehmer.
Zielgruppe
Alle Unternehmen, die mit ihren Auftraggebern Anzahlungen auf die zu erbringende Leistung vereinbart haben. Dies können Unternehmen aus der Baubranche sein oder auch produzierende Gewerbe wie Möbelhersteller oder Küchenstudios.
Ablauf
Der Auftraggeber leistet eine Anzahlung an seinen Auftragnehmer – etwa zur Abdeckung der Kosten für die Materialbeschaffung.
Die Anzahlungsbürgschaft sichert das Risiko des Verlustes dieser Vorleistung, beispielsweise durch Insolvenz des Auftragnehmers, ab.

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Ihre Vorteile:

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  • umfassender Anbietervergleich
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Anzahlungsbürgschaft Beispiel

Ein Konzern lässt von einem Maschinenbauer eine Fertigungsstraße bauen. Die Beschaffung des Materials für die Fertigungsstraße ist sehr teuer, deshalb fordert der Maschinenbauer schon im Voraus 40% des vereinbarten Kaufpreises. Der Konzern hat Bedenken, dass der Maschinenbauer in der Zeit des Baus insolvent wird. Damit er sicher gehen kann, dass entweder der Vertrag erfüllt wird oder er seine Anzahlung zurück erhält, wird vom Auftragnehmer eine Anzahlungsbürgschaft abgeschlossen. Ein Versicherungs­unternehmen springt als Bürge für den Maschinenbauer ein. Für den Fall der Insolvenz vom Maschinenbauer garantiert das Versicherungsunternehmen dem Konzern nun die Rückzahlung der Anzahlung. Dafür zahlt der Maschinenbauer dem Versicherungsunternehmen eine Gebühr für das übernommene Risiko.

Wie komme ich zu meiner
Anzahlungsbürgschaft?

Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden:
E-Mail: antrag@buergschaft24.de
Sollte Ihr Bedarf nicht über ein Angebot im Vergleichsrechner zu decken sein, dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns:
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B24 Kundenstimme von Stefanie Haubner - Wie läuft die Zusammenarbeit mit Bürgschaft24 ab
B24 Kundenstimme von Dr. Thomas Bauer - Wie läuft die Zusammenarbeit mi tBürgschaft24 ab
B24 Kundenstimme von Ursula Seeba-Hannan - Wie läuft die Zusammenarbeit mit Bürgschaft24 ab

Häufige Fragen zur Anzahlungsbürgschaft (FAQ)

Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.

Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.

Bürgschaften sind generell Bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 1,5-3% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.

Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.

Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.

Nein, einen richtigen Unterschied gibt es eigentlich nicht. Eine Anzahlung ist nur eine Teilzahlung und Vorauszahlungen bedeutet üblicherweise die gesamte Summe im Voraus zu bezahlen.

Es gibt hier kein vorgeschriebenes Maximum, die Bürgschaft dürfte also sogar bis zu 100% betragen, sofern der Kunde Ihnen auch 100% anzahlen möchte. Dann spräche man allerdings von einer Vorauszahlungsbürgschaft, da eine Anzahlung in der Regel nur Teilzahlungen beschreibt.

Ihr Kunde kann eine Bürgschaft verlangen, wenn er eine Anzahlung leisten soll. Damit ist sein Geld absichert und Sie als Auftragnehmer haben die finanziellen Mittel für beispielsweise Materialbeschaffung nicht selbst stellen müssen.

Sofern Sie eine unbefristete Bürgschaft an Ihren Kunden gegeben haben müssen Sie diese zurückverlangen und im Original zurück an den Versicherer senden. Sie können die Bürgschaft aber, nach Einverständnis des Kunden, von vornherein befristen.

Im Regelfall schon, sprechen Sie dies aber bitte vorher mit dem Kunden ab.

Nein, eine Warenlieferung ist eine Sicherheit die Sie bei Ihrem Lieferanten hinterlegen können, damit Ihnen dort ein längeres Zahlungsziel gewährt wird. Damit hat der Lieferant die Sicherheit, dass er seine Forderungen noch beglichen bekommt, auch wenn Sie als Besteller insolvent werden würden. Siehe auch Warenlieferungsbürgschaft. Eine Anzahlungsbürgschaft geben Sie immer Ihrem Kunden, damit der Ihnen Geld anzahlt.

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