Sie betreiben ein Gewerbe und wollen hohe Anzahlungen in Ihrem Geschäft mit einer Bürgschaft absichern?
Eine anschauliche Erklärung darüber
Bei der Anzahlungsbürgschaft, oder auch Vorauszahlungsbürgschaft genannt, wird eine Anzahlung eines Auftraggebers durch einen Bürgen abgesichert.
Besonders in der Baubranche sind Anzahlungen üblich. Sie werden vom Auftragnehmer für die Beschaffung der benötigten Materialien genutzt. Der Auftraggeber erhält im Moment der Anzahlung noch keine Gegenleistung. Der Auftraggeber wird häufig eine Anzahlungsbürgschaft fordern, um sich vor dem Verlust der Anzahlung zu schützen, zum Beispiel im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers. Kann der Auftragnehmer trotz der Anzahlung die Leistung oder Vertragserfüllung nicht erbringen und die Anzahlung nicht zurückzahlen, springt nun die Anzahlungsbürgschaft ein. Der Bürge ist in diesem Fall dazu verpflichtet, dem Auftraggeber die Anzahlung zu erstatten.
Als Bürge fungieren im gewerblichen Bereich Banken oder Versicherungsunternehmen. Relevant ist heutzutage besonders die Bürgschaftsversicherung. Als Vorteile der Versicherungsbürgschaft werden oft die einfache, schnelle und günstige Abwicklung genannt. Eine Bankbürgschaft hingegen ist meist teurer, mit (hohen) Bar-Sicherheiten verbunden und ihre Abwicklung kann kompliziert und von langer Dauer sein.
Auftraggeber gehen mit einer hohen Anzahlung ein hohes Risiko ein. Und die Vorauszahlungen sind je nach Branche nicht zu unterschätzen. Daher sehen viele Kunden eine Vorauszahlungsbürgschaft als Voraussetzung für die Auftragsvergabe vor.
Die Anzahlungsbürgschaft ist für viele Unternehmen sinnvoll. Somit sollten sich Dienstleister umfassend mit dieser Thematik auseinandersetzen. Denn damit können sie sich auch gegen konkurrierende Betriebe durchsetzen.
Die Anzahlungsbürgschaft funktioniert unabhängig davon, ob Sie Unternehmen oder Privatperson sind gleich. Als Auftraggeber bietet sie ein hohes Maß an Sicherheit, die geleistete Vorauszahlung im Ernstfall zurückzuerhalten. Und Auftragnehmer haben den Vorteil, dass sie ihre Liquidität steigern. Doch gibt es auf dem Markt eine nahezu unüberschaubare Anzahl an Angeboten, die es erschwert, einen passenden Anbieter auszuwählen. Unsere ungebundene Bürgschaftsvermittler sind Ihnen behilflich. Buchen Sie hier Ihr unverbindliches Erstgespräch mit unseren Experten und lassen Sie sich beraten.
Die Anzahlungsbürgschaft ist in erster Linie für Unternehmen sinnvoll. Sie wird aber auch von Privatpersonen in Anspruch genommen. Insbesondere im Baubereich. Denn wird das Eigenheim von einer Firma errichtet, müssen die Bauherren in Vorkasse gehen. Erfüllt das Bauunternehmen nicht den Auftrag wie vereinbart oder muss Insolvenz anmelden, steht das gesamte Bauvorhaben still. Uns schlimmstenfalls kann den Bauherren der finanzielle Ruin drohen. Mit der Vorauszahlungsbürgschaft schützen sie sich vor diesem Risiko. Im gewerblichen Bereich kommt die Anzahlungsbürgschaft somit vor allem im Baugewerbe zum Einsatz. Doch auch andere Wirtschaftszweige nutzen diese Möglichkeit zur Absicherung. Darunter Anlagen- und Maschinenbau sowie die Tourismusbranche. Die Anzahlungsbürgschaft ist sinnvoll für eine Vielzahl an Unternehmen wie auch für Privatpersonen. Denn sie können unterschiedliche Bürgschaftsarten absichern:
Die Anzahlungsbürgschaft ist grundsätzlich simpel. Ein Unternehmen möchte ein anderes Unternehmen für eine Dienstleistung beauftragen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber dann eine Rechnung mit einer Vorauszahlung, bevor er zur Tat schreitet. Mit der Anzahlung sollen unter anderem aktuelle Kosten wie Material und Arbeiter gedeckt werden. Doch durch die Vorauszahlung tritt der Auftraggeber in Vorleistung, ohne dass er eine Garantie für die Ausführung hat. Dadurch entsteht für ihn ein hohes Risiko. Denn bei finanziellen Problemen des Dienstleisters kann der Auftrag womöglich nicht ausgeführt werden. Die Anzahlungsbürgschaft schützt den Auftraggeber in diesem Fall. Denn sie erstattet ihm die bereits geleistete Vorauszahlung, wenn der Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Bei einer Bürgschaft ergibt sich somit ein Drei-Parteien-Verhältnis. Der Auftraggeber als Gläubiger, der Auftragnehmer als Schuldner und die Bank/Sparkasse/Versicherungsgesellschaft als Bürge. Im Detail funktioniert die Vorauszahlungsbürgschaft wie folgt:
In der Praxis wird eine Anzahlungsbürgschaft nicht nur für einen, sondern für mehrere Kunden abgeschlossen. Daher können Auftragnehmer mit ihrer Bank oder Versicherung einen Bürgschaftsrahmen vereinbaren. Dieser lässt sich bis zum Maximalbetrag ausnutzen. Die Höhe der Vorauszahlung eines einzelnen Kunden ist zugleich die Höhe seiner individuellen Bürgschaft. Doch dürfen alle Bürgschaften (Vorauszahlungen) in der Summe nicht den Bürgschaftsrahmen überschreiten. Wie hoch dieser festgelegt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Sowohl der Umsatz des Auftragnehmers wie auch seine Bonität sind dafür entscheidend.
Hinweis: Ein Bürgschaftsrahmen bietet den Vorteil, dass lediglich ein Vertrag mit einem Bürgen geschlossen werden muss. Bei erfolgreicher Erfüllung des Auftrags wird der Rahmen wieder entlastet und kann für einen neuen Kunden genutzt werden.
Beim Abschluss einer Vorauszahlungsbürgschaft ist die Wahl des Anbieters maßgebend für die Kosten. Denn bereits zwischen Bank und Versicherungsgesellschaft gibt es große Unterschiede. So berechnen die Banken und Sparkassen eine Provision. Die Kosten belaufen sich im Gesamten auf 1,5 bis 6 Prozent. Bei einer Bürgschaft über 100.000 Euro entspricht dies rund 1500 bis 6000 Euro, die für die Bürgschaft jährlich zu entrichten sind. Ein großer Preisunterschied!
Die Anzahlungsbürgschaft über eine Versicherungsgesellschaft ist in den meisten Fällen preiswerter. Denn Versicherer bieten Bürgschaften bereits ab 0,6 Prozent der Gesamtsumme an. In den meisten Fällen beläuft sich der Prämiensatz auf 1,1 bis 2,5 Prozent und entspricht damit bei einer Summe von 100.000 Euro 1100 bis 2500 Euro. Gegenüber der Bank hat die Versicherung einen weiteren Vorteil: Die Kosten fallen einmalig je Auftrag an. Bei den Banken hingegen handelt es sich um Jahresgebühren. Solange der Avalrahmen besteht, sind die Kosten jedes Jahr zu entrichten.
Versicherungsgesellschaften bieten Vorauszahlungsbürgschaften nicht nur mit geringeren Prämiensätzen an. Im Vergleich zu Banken ist der Aufwand auch meist geringer:
Insbesondere beim Hinblick auf den Kreditrahmen ist eine Versicherung meist die bessere Wahl für eine Anzahlungsbürgschaft. Denn Banken reservieren bei einem Aval einen Teil des Kreditrahmens für die Bürgschaftsverbindlichkeiten. Dadurch sinkt die Liquidität des Unternehmens. Denn beläuft sich der Verfügungsrahmen beispielsweise auf 500.000 Euro und werden 200.000 Euro Bürge benötigt, kann der Betrieb nur noch über 300.000 Euro verfügen. Insbesondere wenn viele oder sehr hohe Bürgschaften bestehen, leidet die Liquidität.
Hinweis: Wird der Avalrahmen (Bürgschaftsrahmen) nicht mehr benötigt, kann die Avalurkunde (Bürgschaftsurkunde) an die Bank zurückgegeben werden. Diese gibt den Kreditrahmen dann wieder frei. Bei Versicherungen sind ebenfalls Laufzeiten und Kündigungsfristen zu beachten.
Was eine Anzahlungsbürgschaft kostet, wird von den folgenden drei Faktoren beeinflusst:
Letzteres unterteilt sich in die Höhe des Gesamtbürgschaftsrahmens und die Größe der Einzelbürgschaft. Unternehmen, für die mehrere Bürgschaften bestehen, müssen mit einem Mehraufwand rechnen. Entscheidend ist zudem der abzusichernde Betrag. Denn die Prämie bemisst sich prozentual an der Gesamtsumme. Somit sind die Aufwendungen von der Anzahl der Bürgschaften, aber auch von der Bürgschaftssumme abhängig.
Durch die Bereitstellung von Sicherheiten lassen sich die Kosten für eine Vorauszahlungsbürgschaft senken. Je nach Anbieter sind Sicherheiten sogar Voraussetzung für einen Avalrahmen. Auch eine gute Kreditwürdigkeit beeinflusst den Beitrag positiv.
In den meisten Fällen übernimmt der Auftragnehmer die Kosten für die Bürgschaft. Denn häufig gehört der Nachweis einer entsprechenden Absicherung zu den Voraussetzungen des Auftraggebers für die Erteilung der Aufträge. Auf diese Weise kann er sicherstellen, dass seine Vorauszahlungen abgesichert sind. Allerdings können die Kosten auch durch den Kunden getragen werden. Dies ist in den individuellen Verträgen mit dem Auftraggeber zu verhandeln.
Wenn Sie mit Ihrem Kunden eine Anzahlungsbürgschaft vereinbart haben ist dies meist in Ihrem Vertrag festgehalten. Dort ist zumeist auch die genaue Summe beziffert. Natürlich gibt es auch mündliche Abreden, diese sind ebenfalls gültig und als Grundlage zulässig.
Um eine Anfrage für eine Anzahlungsbürgschaft zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details ob ein Rahmenvertrag oder eine Individual-Anfrage die geeignete Lösung ist.
Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an Ihren Kunden weiter, damit dieser Ihnen die darauf festgehaltene Anzahlungssumme anzahlt. So hat Ihr Kunde die Sicherheit, dass er im Zweifel beispielsweise im Falle einer Insolvenz Ihres Unternehmens sein Geld zurückerhalten kann. Sie haben gleichzeitig den Vorteil die Anzahlung zu erhalten und müssen so nicht mit Material- oder Lohnkosten in Vorleistung gehen.
Alle Unternehmen, die mit ihren Auftraggebern Anzahlungen auf die zu erbringende Leistung vereinbart haben. Dies können Unternehmen aus der Baubranche sein oder auch produzierende Gewerbe wie Möbelhersteller oder Küchenstudios.
Der Auftraggeber leistet eine Anzahlung an seinen Auftragnehmer – etwa zur Abdeckung der Kosten für die Materialbeschaffung. Die Anzahlungsbürgschaft sichert das Risiko des Verlustes dieser Vorleistung, beispielsweise durch Insolvenz des Auftragnehmers, ab.
Ein Konzern lässt von einem Maschinenbauer eine Fertigungsstraße bauen. Die Beschaffung des Materials für die Fertigungsstraße ist sehr teuer, deshalb fordert der Maschinenbauer schon im Voraus 40% des vereinbarten Kaufpreises. Der Konzern hat Bedenken, dass der Maschinenbauer in der Zeit des Baus insolvent wird. Damit er sicher gehen kann, dass entweder der Vertrag erfüllt wird oder er seine Anzahlung zurück erhält, wird vom Auftragnehmer eine Anzahlungsbürgschaft abgeschlossen. Ein Versicherungsunternehmen springt als Bürge für den Maschinenbauer ein. Für den Fall der Insolvenz vom Maschinenbauer garantiert das Versicherungsunternehmen dem Konzern nun die Rückzahlung der Anzahlung. Dafür zahlt der Maschinenbauer dem Versicherungsunternehmen eine Gebühr für das übernommene Risiko.
Die Anzahlungsbürgschaft erlischt, wenn der Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde zurückgibt und damit das Forderung sichernde Recht wie das Recht gegen einen Mitbürgen aufgibt. In diesem Fall entfällt die Hauptschuld und es besteht für den Gläubiger kein Sicherungsinteresse mehr. Bei Abschlagszahlungen, wenn die Waren wie Baustoffe mängelfrei eingebaut wurden. Oder bei der Vorauszahlung, sobald die Dienstleistung vertragsgemäß abgearbeitet ist.
Die Anzahlungsbürgschaft erlischt zudem, wenn der Bürge an den Gläubiger zahlt. Wurde die Dienstleistung nicht wie vereinbart erbracht und macht der Auftraggeber von seinem Recht Gebrauch, kann er den Bürgenden belangen. Sobald dieser der Forderung nachkommt, gilt die Anzahlungsbürgschaft ebenfalls als erloschen.
Sollte der Bürge versterben, bleibt die Anzahlungsbürgschaft bestehen. Sie geht dann an dessen Erben über. Außerdem kann ein neuer Hauptschuldner die Schuld übernehmen, womit die Bürgschaft mit dem bisherigen Bürgen erlischt, wenn ein neuer Vertrag aufgesetzt ist.
Fristen für Bürgschaften: Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erlischt die Anzahlungsbürgschaft nach spätestens drei Jahren nach Beginnen der Entstehung des Anspruchs. Denn gemäß § 195 BGB gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Abweichend hiervon ist die Gewährleistungsbürgschaft. Dafür sieht der Gesetzgeber eine Frist von fünf Jahren für Gewährleistungen vor, vier Jahren bei Bauwerken.
Für den Bürgen birgt diese Bürgschaftsart ein sehr hohes Risiko. Denn er muss der Forderung direkt nachkommen und kann gegebenenfalls erst nach seiner Zahlung prozessieren. Aus diesem Grund wird die Anzahlungsbürgschaft auf erste Anforderung nur selten und gegen hohe Kosten angeboten.
Die Bürgschaft erlischt:
Vorauszahlungen wie deren Höhe und Fälligkeiten werden in Leistungs- und Lieferverträgen genau festgehalten. In diesen sollten auch alle Regelungen zur Rückgabe der Bürgschaft definiert sein. Wann eine Anzahlungsbürgschaft zurückgegeben werden muss, lässt sich individuell regeln. Meist bei Erfüllung bestimmter Zwischenziele. Zum Beispiel, wenn
Somit kann die Rückgabe bei Erfüllung von Teilzielen, aber auch nach Abschluss des gesamten Projekts erfolgen. Gibt der Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde zurück, enden seine damit verbundenen Ansprüche. Ab diesem Zeitpunkt fallen keine weiteren Avalzinsen an. Zudem entlastet der Schuldner seinen Kreditrahmen und kann den Bürgschaftsrahmen wieder für andere Kunden nutzen.
Gesetzliche Regelungen zur Rückgabe der Bürgschaft
Im Baugewerbe wird im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Rückgabe einer Bürgschaft meist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen herangezogen. In Bezug darauf, wann eine Anzahlungsbürgschaft zurückgegeben werden muss, gelten folgende Regelungen:
„Der Auftraggeber hat eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt sind. Dann darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten.“ (§ 17 Abs. 8 VOB/B)
Das bedeutet, nach ordentlicher Fertigstellung und Abnahme ist die Bürgschaftsurkunde zeitnah zurückzugeben. Die Zurückbehaltung ist nur zulässig, wenn Vertragspflichten und Ansprüche nicht erfüllt wurden. Und selbst in diesem Fall darf nicht zwangsweise die gesamte Bürgschaft einbehalten werden.
In einem Fall vor dem OLG Frankfurt wurde verhandelt, ob ein Auftraggeber die Bürgschaft zurückbehalten darf, um bei etwaigen Mängel abgesichert zu sein. Er argumentierte, dass die Anzahlungsbürgschaft seine Vorauszahlung absichere, wenn Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Rückgewähr bestehen. Sollten etwaige Mängel vorhanden sein, könne er seine Vorauszahlung zurückverlangen. Das OLG Frankfurt urteile jedoch, dass eine Anzahlungsbürgschaft keine Gewährleistungsansprüche absichere. Denn diese deckt die rechtzeitige und vollständige Fertigstellung beziehungsweise Auftragserfüllung ab. Eine Zurückbehaltung der Bürgschaftsurkunde wegen etwaiger Mängel stehe dem Auftraggeber somit nicht zu. (Urteil vom 28.09.2004 – 10 U 211/03). Für diese Fälle sollte eine Gewährleistungsbürgschaft in Betracht gezogen werden.
Absprachen rund um die Rückgabe der Anzahlungsbürgschaft müssen individuell zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geklärt werden. Alle Regelungen sollten im Leistungs- oder Liefervertrag festgehalten sein. Doch unabhängig von den ausgehandelten Vereinbarungen ist die Wahl eines passenden Anbieters entscheidend. Dabei sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:
Unsere ungebundenen Bürgschaftsexperten unterstützen Sie dabei, den richtigen Anbieter für die Vorauszahlungsbürgschaft zu finden. Vereinbaren Sie dafür ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren Experten. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen.
Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden: antrag@buergschaft24.de
Sollte Ihr Bedarf nicht über ein Angebot im Vergleichsrechner zu decken sein, dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns: 0251 29790511
Sie nutzen unseren Vergleichsrechner und entscheiden sich für ein Angebot. Sie werden mit wenigen Schritten automatisch durch Antrags- bzw. Anfrageformular geleitet.
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Mehr InformationenNormalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.
Es gibt hier kein vorgeschriebenes Maximum, die Bürgschaft dürfte also sogar bis zu 100% betragen, sofern der Kunde Ihnen auch 100% anzahlen möchte. Dann spräche man allerdings von einer Vorauszahlungsbürgschaft, da eine Anzahlung in der Regel nur Teilzahlungen beschreibt.
Nein, eine Warenlieferung ist eine Sicherheit die Sie bei Ihrem Lieferanten hinterlegen können, damit Ihnen dort ein längeres Zahlungsziel gewährt wird. Damit hat der Lieferant die Sicherheit, dass er seine Forderungen noch beglichen bekommt, auch wenn Sie als Besteller insolvent werden würden. Siehe auch Warenlieferungsbürgschaft. Eine Anzahlungsbürgschaft geben Sie immer Ihrem Kunden, damit der Ihnen Geld anzahlt.
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