Für Unternehmen, die Mitarbeiterüberlassung, Personalleasing, Zeitarbeit oder Leiharbeit anbieten.
Eine anschauliche Erklärung darüber
Viele Unternehmen bieten Zeitarbeit an (Verleiher) oder nehmen diese in Anspruch (Entleiher). Das Unternehmen, das Arbeitnehmerüberlassung in Anspruch nimmt, muss hierbei immer sicherstellen, dass für die geliehenen Arbeitskräfte auch die zuvor von ihm bezahlten Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitnehmerentgelte abgeführt werden.
Um dies abzusichern, kann das Unternehmen vom Arbeitnehmerüberlassenden eine Bürgschaft als Sicherheit verlangen. So ist es rechtlich immer auf der sicheren Seite.
Um eine Bürgschaft für eine Arbeitnehmerüberlassung zu beantragen, benötigen Sie immer zwingend die Information, welche Summe verbürgt werden soll. Diese finden Sie meist in dem von Ihnen mit dem entleihenden Unternehmen geschlossenen Vertrag unter dem üblichen Paragraf „Sicherheitsleistung“. Dort ist genau aufgeführt, welche Summe für was genau verbürgt werden muss.
Um eine Anfrage zu starten, benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details ob ein Rahmenvertrag oder eine Individual-Anfrage die geeignete Lösung ist.
Das Unternehmen, das Arbeitnehmerüberlassung in Anspruch nimmt, zahlt einen festen Beitrag inklusive Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge. Mit einer Bürgschaft werden diese Beiträge abgesichert, zum Beispiel wenn das verleihende Unternehmen die Beiträge nicht abführt / abführen kann.
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Ein Personaldienstleister verleiht Personal an ein Unternehmen, das für einen begrenzten Zeitraum zusätzliche Arbeitskräfte benötigt. Dieses zahlt einen festen Beitrag für die überlassenen Arbeitskräfte, der auch Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge enthält. Das Unternehmen verlangt nun vom Personaldienstleister eine Bürgschaft, um die gezahlten Beiträge abzusichern.
Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden: antrag@buergschaft24.de
Sollte Ihr Bedarf nicht über ein Angebot im Vergleichsrechner zu decken sein, dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns: 0251 29790511
Sie nutzen unseren Vergleichsrechner und entscheiden sich für ein Angebot. Sie werden mit wenigen Schritten automatisch durch Antrags- bzw. Anfrageformular geleitet.
Unsere Empfehlung ist die Individualanfrage: Sie können dabei Anfragen für spezielle Tarife stellen oder ganz allgemein nach einer Empfehlung unserer Experten fragen.
Wir stehen Ihnen mit all unserer jahrelang aufgebauten Expertise persönlich zur Verfügung!
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Mehr InformationenNormalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.
Bürgschaften sind generell bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 1,5-3% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.
Nein, muss man nicht. Sie sind aber dazu berechtigt eine zu fordern.
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