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Bürgschaft für Arbeitnehmerüberlassung

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Bürgschaft für Arbeitnehmerüberlassung

Für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter an andere Unternehmen verleihen.
Eine anschauliche Erklärung darüber
was überhaupt eine Arbeitnehmerüberlassungsbürgschaft ist
wer eine solche Bürgschaft stellen muss
und wie eine solche Bürgschaft am besten abgeschlossen wird
finden Sie hier. Dabei stehen Ihnen unsere Experten stets per Mail oder auch persönlich bei Fragen zur Verfügung.
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Was ist eine Bürgschaft für Arbeitnehmerüberlassung?

Viele Unternehmen bieten Leiharbeiter an oder leihen sich diese aus. 
Der Entleiher muss hierbei immer sicherstellen, dass für die geliehenen Arbeitskräfte auch die zuvor von ihm bezahlten Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitnehmerentgelte abgeführt werden. 
Um dies abzusichern kann er vom Verleiher eine Bürgschaft als Sicherheit verlangen. So ist er rechtlich immer auf der sicheren Seite. 

Wie schließe ich eine Bürgschaft für Arbeitnehmerüberlassung ab?

Um eine Arbeitnehmerüberlassung abzuschließen benötigen Sie immer zwingend die Information, welche Summe verbürgt werden soll. Diese finden Sie meist in dem von Ihnen mit dem Entleiher geschlossenen Vertrag unter dem üblichen Paragraf „Sicherheitsleistung“. Dort ist ganz genau aufgeführt welche Summe für was genau verbürgt werden muss.

Um eine Anfrage zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details ob ein Rahmenvertrag oder eine Individual-Anfrage die geeignete Lösung ist.

Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an Ihren Kunden (den Entleiher) weiter. So hat Ihr Kunde die Sicherheit, dass er im Zweifel beispielsweise im Falle einer Insolvenz Ihres Unternehmens abgesichert ist. 
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Definition
Verbürgt werden Ansprüche des Entleihers von Arbeitnehmern, wenn der Verleiher Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitnehmerentgelte nicht abführt, die der Entleiher zuvor an den Verleiher bezahlt hat.
Zielgruppe
Unternehmen, die ihre Mitarbeiter verleihen.
Ablauf
Der Verleiher verleiht Arbeitnehmer an den Entleiher und erhält dafür vom Entleiher ein Entgelt. Sowohl Verleiher als auch Entleiher haften für die ordnungsgemäße Abführung aller Sozialversicherungsbeiträge. Das Haftungsrisiko des Entleihers bei nicht abgeführten Beiträgen – z. B. wegen Insolvenz des Verleihers – sichert die Bürgschaft für Arbeitnehmerüberlassung ab.

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Ihre Vorteile:

  • einfache Onlineabwicklung
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Bürgschaft für Arbeitnehmerüberlassung Beispiel

Ein Personaldienstleister verleiht Personal als Zeitarbeiter an den Entleiher. Dieser verlangt nun die Bürgschaft des Verleihers, um sich abzusichern. Oftmals zahlen Entleiher die Rechnungen auch erst, wenn die geforderte Bürgschaft vorliegt.

Wie komme ich zu meiner
Bürgschaft für Arbeitnehmerüberlassung?

Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden:
E-Mail: antrag@buergschaft24.de
Sollte Ihr Bedarf nicht über ein Angebot im Vergleichsrechner zu decken sein, dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns:
Telefon: 0251 29790511

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Häufige Fragen zur Bürgschaft für Arbeitnehmerüberlassung (FAQ)

Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.

Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.

Bürgschaften sind generell bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 1,5-4% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.

Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.

Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.

Nein, muss man nicht. Sie sind aber dazu berechtigt eine zu fordern.

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