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Notifizierungsbürgschaft

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Notifizierungsbürgschaft

Für Unternehmen, die die ordnungsgemäße Verbringung von Abfall belegen müssen.

Eine anschauliche Erklärung darüber
wie Sie sich am besten absichern
was überhaupt eine Notifizierungsbürgschaft ist
und wie eine solche Bürgschaft am besten abgeschlossen wird
finden Sie hier. Dabei stehen Ihnen unsere Experten stets per Mail oder auch persönlich bei Fragen zur Verfügung.
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Was ist eine Bürgschaft für Notifizierungen?

Eine Notifizierungsbürgschaft sichert Ihnen als Abfallverbringer Ihre Liquidität. Im Normalfall möchte die Behörde eine Hinterlegung von einer individuellen Summe als Sicherheit, dass die von Ihnen angemeldeten Abfallbeförderungen und -entsorgungen auch ordnungsgemäß stattfinden. Die Behörde sichert sich damit gegen Kosten ab, die bei einer eigenen Entsorgung entstehen könnten, sollte Ihre Beförderung und Entsorgung nicht stattgefunden haben und der Abfall oder Schrott illegal gelagert werden.

Durch die Bürgschaft müssen Sie die oft höheren fünf bis sechsstelligen Beträge nicht selbst aufbringen sondern zahlen nur einen geringen Prozentsatz davon als Versicherungsbeitrag. So können Sie Ihre eigenen liquiden Mittel sinnvoller einsetzen.

Wie schließe ich eine Notifizierungsbürgschaft ab?

Sie erhalten bei der Anmeldung einer Abfallverbringung einen Genehmigungsbescheid Ihrer Behörde. Auf diesem steht die genaue Summe drauf, die die Behörde als Sicherheit haben möchte. Diese können Sie mit einer Notifizierungsbürgschaft stellen – ganz ohne Ihre liquiden Mittel langfristig zu binden.

Eine Notifizierungsbürgschaft ist immer individuell. Um eine Anfrage zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details.

Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an die zuständige Behörde weiter.

Der Genehmigungsbescheid ist zusätzlich zwingend vorzulegen.

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Definition
Verbürgt werden nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 Ansprüche einer Behörde bei nicht ordnungsgemäßer Verbringung von Abfällen.
Zielgruppe
Unternehmen, die mit behördlicher Genehmigung Abfälle befördern und entsorgen.
Ablauf
Unternehmen erhalten eine behördliche Genehmigung zur Beförderung und Entsorgung von Abfällen. Nach dem Genehmigungsbescheid müssen sie gegenüber der Behörde eine Sicherheit erbringen. Die Sicherheit wird für den Fall erbracht, dass der Abfall illegal gelagert wird und dann auf Kosten des Staates entsorgt werden muss.

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Ihre Vorteile:

  • einfache Onlineabwicklung
  • auf Wunsch individuelle persönliche Beratung
  • umfassender Anbietervergleich
  • digitaler Versicherungsordner
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Notifizierungsbürgschaft Beispiel

Metallhandelsunternehmen, die Schrotte ankaufen und dann (oft ins Ausland) verkaufen, benötigen für die zuständige Behörde eine Bürgschaft, dass der Metallschrott auch ordnungsgemäß entsorgt wird. So sichert die Behörde sich ab selbst für Kosten einer illegalen Entsorgung aufkommen zu müssen.

Wie komme ich zu meiner
Notifizierungsbürgschaft?

Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden:
E-Mail: antrag@buergschaft24.de
Sollte Ihr Bedarf nicht über ein Angebot im Vergleichsrechner zu decken sein, dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns:
Telefon: 0251 29790511

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Häufige Fragen zur Notifizierungsbürgschaft (FAQ)

Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.

Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.

Bürgschaften sind generell bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 1,5-4% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.

Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.

Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.

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