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Bürgschaft nach VOB oder BGB?

Bürgschaft nach VOB oder BGB?

Wenn Sie in der Bauhaupt- oder Baunebenbranche tätig sind, ist Ihnen bekannt, dass es Bauverträge nach VOB oder BGB gibt. Fordert Ihr Auftraggeber im Rahmen des Projektes eine oder mehrere Bürgschaften als Sicherheitsleistung von Ihrem Unternehmen, müssen diese Bürgschaften den jeweiligen Regularien entsprechen. Ist Ihr Bauvertrag nach BGB aufgesetzt, gelten die BGB-Regelungen für Bürgschaften. Ist die VOB Teil der Vertragsbedingungen, orientieren sich die Bürgschaften am VOB. Zum Beispiel unterscheidet sich die Gewährleistungsfrist nach VOB und BGB und dementsprechend die Gültigkeitsdauer der Bürgschaft.

In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie welche Bürgschaft benötigen, welche Fristen nach BGB und VOB gelten und wie Sie die entsprechenden Bürgschaften beantragen.

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Bauvertrag nach BGB

Ein Bauvertrag wird dann nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) aufgesetzt, wenn es sich um ein privates Bauvorhaben handelt. Für die Rahmenbedingungen des Bauvertrags gibt es keine Vorgaben. Dieser kann auch mündlich oder per Handschlag abgeschlossen werden und ist gültig. Das BGB ist auf Bauprojekte von Privatpersonen ausgerichtet und enthält Vorschriften, die explizit private Bauherrn absichern.

Ein Bauvertrag nach BGB wird eher bei kleineren Projekten abgeschlossen, zum Beispiel wenn ein Teil der Außenanlage saniert wird. Wird die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nicht im Bauvertrag genannt, gelten automatisch die Vorgaben des BGB.

Bauvertrag nach VOB

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist kein Gesetz, sondern eine Ordnung. Die enthaltenen Regelungen sind ergänzende Vertragsbedingungen, die zu einem Bauvertrag hinzugefügt werden. Damit wird das Ziel verfolgt, die Vergabe von Bauaufträgen und die Vertragsbedingungen fairer zu gestalten und mehr Transparenz zu schaffen. Die VOB besteht aus drei Teilen, die verschiedene Themen eines Bauvorhabens regeln.

  • VOB/A Vergabe von Bauleistungen
  • VOB/B Ausführung von Bauleistungen
  • VOB/C Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Für Bauprojekte von öffentlichen Auftraggebern ist die Aufsetzung des Bauvertrags nach VOB verpflichtend. Öffentliche Projekte werden nach VOB ausgeschrieben und vergeben. Andere Bauprojekte können nach VOB gehandhabt werden. Sobald die VOB als Teil des Bauvertrags festgelegt wird, ist sie verpflichtend. Verstöße werden mit hohen Strafen belegt.

Hauptunterschiede zwischen BGB und VOB

Sowohl im BGB als auch in der VOB werden Regelungen für Bauprojekte festgesetzt. Diese Regelungen unterscheiden sich in folgenden Punkten:

  • Recht auf Mängelanspruch
    - verjährt nach BGB nach 5 Jahren und
    - nach VOB nach 4 Jahren 
  • Gewährleistungsfrist
    - Bei Anzeige von Mängeln wird die Verjährung bei einem VOB-Vertrag unterbrochen.
    - Bei Anzeige von Mängeln wird die Verjährung bei einem BGB-Vertrag fortgesetzt.
    - Die Gewährleistungsfrist kann einfacher bei einem VOB-Vertrag verlängert werden.

Kann ich zwischen BGB und VOB wählen?

Das ist von Ihrem Bauvorhaben abhängig. Haben Sie einen öffentlichen Auftraggeber, sind Sie an die Vertragsbedingungen nach VOB gebunden. Wenn Sie einen privaten Bauherrn haben, gelten zunächst die Regularien des BGB. Optional können Sie die VOB in Ihren Bauvertrag aufnehmen. Je nach Bauvertrag kann Ihr Auftraggeber verschiedene Bürgschaften von Ihnen verlangen. Die üblichen Bürgschaftsarten sind nachfolgend aufgeführt.

Bürgschaften nach BGB

  • Vorauszahlungsbürgschaft / Anzahlungsbürgschaft
    Eine Absicherung der vom Auftraggeber an Sie getätigten Anzahlung. Die Höhe der Bürgschaft variiert zwischen 1 und 100 Prozent der geleisteten Anzahlung.
  • Ausführungsbürgschaft
    Mit ihr wird die vertragsgemäße Ausführung des Bauvorhabens sichergestellt, diese beträgt 5 Prozent. In der Regel fordern Auftraggeber jedoch eine Vertragserfüllungsbürgschaft, die die Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft kombiniert. Diese kombiniert dann die 5 Prozent der Ausführungsbürgschaft sowie die 5 Prozent der Gewährleistungsbürgschaft und beträgt somit 10 Prozent.
  • Vertragserfüllungsbürgschaft
    Eine Sicherungsleistung für die Ausführungs- und Gewährleistungsphase. Sie sichert Ihren Auftraggeber für den Fall ab, dass Sie aufgrund von Insolvenz nicht alle Vertragsleistungen erbringen können. Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird i. d. R. in Höhe von 10 Prozent des Auftragswerts ausgestellt.
  • Mängelansprüchebürgschaft/ Gewährleistungsbürgschaft
    Eine zu hinterlegende Sicherheit für den Zeitraum von 5 Jahren nach Abnahme. Der Sicherheitseinbehalt ist in der Regel 5 Prozent der Auftragssumme.

Bürgschaften nach VOB

Ihr Auftraggeber kann für verschiedene Bauabschnitte eine Sicherheitsleistung verlangen, die zum Beispiel durch eine Bürgschaft erfüllt werden kann.

Folgende Bürgschaften gibt es im Rahmen eines VOB-Bauvertrags

  • Bietungsbürgschaft VOB
    Eine Sicherheit für den öffentlichen Auftraggeber, dass Sie - wenn Sie den Auftrag erhalten - die Angebotskonditionen einhalten.
  • Vorauszahlungsbürgschaft / Anzahlungsbürgschaft VOB
    Sie dient der Absicherung der vom Auftraggeber an Sie getätigten Anzahlung. Die Bürgschaft kann über 1 bis 100 Prozent der geleisteten Anzahlung ausgestellt werden.
  • Vertragserfüllungsbürgschaft VOB
    Eine Sicherungsleistung für die Ausführungs- und Gewährleistungsphase. Sie sichert Ihren Auftraggeber für den Fall ab, dass Sie aufgrund von Insolvenz nicht alle Vertragsleistungen erbringen können. Sie ist eine Kombination aus Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft. Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird i. d. R. in Höhe von 10 Prozent des Auftragswerts ausgestellt.
  • Abschlagszahlungsbürgschaft VOB
    Wenn Sie Abschlagszahlungen von Ihrem Auftraggeber fordern, kann er als Gegenleistung eine Abschlagszahlungsbürgschaft von Ihnen verlangen.
  • Mängelansprüchebürgschaft/ Gewährleistungsbürgschaft VOB
    Eine für Mängelansprüche zu hinterlegende Sicherheit für den Zeitraum von 4 Jahren nach Abnahme. Der Sicherheitseinbehalt ist in der Regel 5 Prozent der Auftragssumme.

Wichtig zu Verjährungsfristen

Wenn Sie eine Gewährleistungsbürgschaft gestellt haben und es sich um eine unbefristete Bürgschaft handelt, erlischt die Bürgschaft nicht automatisch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (BGB 5 Jahre, VOB 5 Jahre). Ihr Auftraggeber kann keine Ansprüche mehr auf die Hauptforderung geltend machen, trotzdem zahlen Sie an Ihren Bürgschaftsversicherer so lange Beiträge, bis die Bürgschaft ausgebucht wurde. Dazu muss die Bürgschaftsurkunde im Original zur Versicherung geschickt werden. Falls diese nicht auffindbar ist, können Sie die Bürgschaft enthaften lassen.

In einem persönlichen Gespräch besprechen wir mit Ihnen, ob Sie Bürgschaften für VOB- oder BGB-Bauverträge benötigen und welche Bürgschaftsart für Ihr spezifisches Anliegen benötigt wird. Buchen Sie sich einfach ein unverbindliches Erstgespräch.

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Über Ulf Papke
2009 gründete Ulf Papke das Vergleichsportal Bürgschaft24. Als Innovator der Branche geht Ulf Papke neue Wege, um Unternehmen zu besseren Lösungen und Unternehmern bei wichtigen Entscheidungen zu helfen. Heute ist er mit der Papke Consulting Gruppe als externer Risk Manager ganzheitlich für seine Mandanten da.

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