Zuletzt aktualisiert am 13. März 2026
durchschnittliche Lesedauer: 5 Minuten
Wenn Sie in der Bauhaupt- oder Baunebenbranche tätig sind, ist Ihnen bekannt, dass es Bauverträge nach VOB oder BGB gibt. Fordert Ihr Auftraggeber im Rahmen des Projektes eine oder mehrere Baubürgschaften als Sicherheitsleistung von Ihrem Unternehmen, müssen diese Bürgschaften den jeweiligen Regularien entsprechen. Ist Ihr Bauvertrag nach BGB aufgesetzt, gelten die BGB-Regelungen für Bürgschaften. Ist die VOB Teil der Vertragsbedingungen, orientieren sich die Bürgschaften am VOB. Zum Beispiel unterscheidet sich die Gewährleistungsfrist nach VOB und BGB und dementsprechend die Gültigkeitsdauer der Bürgschaft.
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtliche Grundlagen Der wesentliche Unterschied liegt in der gesetzlichen Basis – während die BGB-Bürgschaft auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch basiert, unterliegt die VOB-Bürgschaft den zusätzlichen Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen.
- Vielfalt der Absicherung: Ob nach VOB oder BGB – für Bauvorhaben stehen verschiedene Arten wie die Vertragserfüllungsbürgschaft (10 % bei Baubeginn) oder die Gewährleistungsbürgschaft (5 % nach Abnahme) zur Verfügung, um Einbehalte zu vermeiden.
- Unterschiede in den Fristen: Die Hauptunterschiede bestehen in der Dauer der Gewährleistungsfrist und den Folgen von Mängelanzeigen für die Frist.
Bauvertrag nach BGB
Ein Bauvertrag wird dann nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) aufgesetzt, wenn es sich um ein privates Bauvorhaben handelt. Für die Rahmenbedingungen des Bauvertrags gibt es keine Vorgaben. Dieser kann auch mündlich oder per Handschlag abgeschlossen werden und ist gültig. Das BGB ist auf Bauprojekte von Privatpersonen ausgerichtet und enthält Vorschriften, die explizit private Bauherrn absichern.
Ein Bauvertrag nach BGB wird eher bei kleineren Projekten abgeschlossen, zum Beispiel wenn ein Teil der Außenanlage saniert wird. Wird die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nicht im Bauvertrag genannt, gelten automatisch die Vorgaben des BGB.
Bauvertrag nach VOB
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist kein Gesetz, sondern eine Ordnung. Die enthaltenen Regelungen sind ergänzende Vertragsbedingungen, die zu einem Bauvertrag hinzugefügt werden. Damit wird das Ziel verfolgt, die Vergabe von Bauaufträgen und die Vertragsbedingungen fairer zu gestalten und mehr Transparenz zu schaffen. Die VOB besteht aus drei Teilen, die verschiedene Themen eines Bauvorhabens regeln.
- VOB/A Vergabe von Bauleistungen
- VOB/B Ausführung von Bauleistungen
- VOB/C Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Für Bauprojekte von öffentlichen Auftraggebern ist die Aufsetzung des Bauvertrags nach VOB verpflichtend. Öffentliche Projekte werden nach VOB ausgeschrieben und vergeben. Andere Bauprojekte können nach VOB gehandhabt werden. Sobald die VOB als Teil des Bauvertrags festgelegt wird, ist sie verpflichtend. Verstöße werden mit hohen Strafen belegt.
Was sind die Unterschiede von Bauverträgen nach BGB und VOB?
Sowohl im BGB als auch in der VOB werden Regelungen für Bauprojekte festgesetzt. Diese Regelungen unterscheiden sich in folgenden Punkten:
| Bauvertrag nach BGB | Bauvertrag nach VOB | |
| Recht auf Mängelanspruch | verjährt nach 5 Jahren | verjährt nach 4 Jahren |
| Gewährleistungsfrist | Bei Anzeige von Mängeln wird die Verjährung bei einem BGB-Vertrag fortgesetzt. | Bei Anzeige von Mängeln wird die Verjährung bei einem VOB-Vertrag unterbrochen. Die Gewährleistungsfrist kann einfacher bei einem VOB-Vertrag verlängert werden. |
Kann ich zwischen BGB und VOB wählen?
Das ist von Ihrem Bauvorhaben abhängig. Haben Sie einen öffentlichen Auftraggeber, sind Sie an die Vertragsbedingungen nach VOB gebunden. Wenn Sie einen privaten Bauherrn haben, gelten zunächst die Regularien des BGB. Optional können Sie die VOB in Ihren Bauvertrag aufnehmen. Je nach Bauvertrag kann Ihr Auftraggeber verschiedene Baubürgschaften von Ihnen verlangen. Die üblichen Bürgschaftsarten sind nachfolgend aufgeführt.
Bürgschaften nach BGB
- Vorauszahlungsbürgschaft / Anzahlungsbürgschaft
Eine Absicherung der vom Auftraggeber an Sie getätigten Anzahlung. Die Höhe der Bürgschaft variiert zwischen 1 und 100 Prozent der geleisteten Anzahlung. - Ausführungsbürgschaft
Mit ihr wird die vertragsgemäße Ausführung des Bauvorhabens sichergestellt, diese beträgt 5 Prozent. In der Regel fordern Auftraggeber jedoch eine Vertragserfüllungsbürgschaft, die die Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft kombiniert. Diese kombiniert dann die 5 Prozent der Ausführungsbürgschaft sowie die 5 Prozent der Gewährleistungsbürgschaft und beträgt somit 10 Prozent. - Vertragserfüllungsbürgschaft
Eine Sicherungsleistung für die Ausführungs- und Gewährleistungsphase. Sie sichert Ihren Auftraggeber für den Fall ab, dass Sie aufgrund von Insolvenz nicht alle Vertragsleistungen erbringen können. Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird i. d. R. in Höhe von 10 Prozent des Auftragswerts ausgestellt. - Mängelansprüchebürgschaft/ Gewährleistungsbürgschaft
Eine zu hinterlegende Sicherheit für den Zeitraum von 5 Jahren nach Abnahme. Der Sicherheitseinbehalt ist in der Regel 5 Prozent der Auftragssumme.
Bürgschaften nach VOB
Ihr Auftraggeber kann für verschiedene Bauabschnitte eine Sicherheitsleistung verlangen, die zum Beispiel durch eine Bürgschaft Baugewerbe erfüllt werden kann.
Folgende Bürgschaften gibt es im Rahmen eines VOB-Bauvertrags
- Bietungsbürgschaft VOB
Eine Sicherheit für den öffentlichen Auftraggeber, dass Sie – wenn Sie den Auftrag erhalten – die Angebotskonditionen einhalten. - Vorauszahlungsbürgschaft / Anzahlungsbürgschaft VOB
Sie dient der Absicherung der vom Auftraggeber an Sie getätigten Anzahlung. Die Bürgschaft kann über 1 bis 100 Prozent der geleisteten Anzahlung ausgestellt werden. - Vertragserfüllungsbürgschaft VOB
Eine Sicherungsleistung für die Ausführungs- und Gewährleistungsphase. Sie sichert Ihren Auftraggeber für den Fall ab, dass Sie aufgrund von Insolvenz nicht alle Vertragsleistungen erbringen können. Sie ist eine Kombination aus Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft. Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird i. d. R. in Höhe von 10 Prozent des Auftragswerts ausgestellt. - Abschlagszahlungsbürgschaft VOB
Wenn Sie Abschlagszahlungen von Ihrem Auftraggeber fordern, kann er als Gegenleistung eine Abschlagszahlungsbürgschaft von Ihnen verlangen. - Mängelansprüchebürgschaft/ Gewährleistungsbürgschaft VOB
Eine für Mängelansprüche zu hinterlegende Sicherheit für den Zeitraum von 4 Jahren nach Abnahme. Der Sicherheitseinbehalt ist in der Regel 5 Prozent der Auftragssumme.
Praxisbeispiel
Die Fassadenbau GmbH hat die Außenverkleidung eines neuen Bürokomplexes für 200.000 EUR fertiggestellt. Die Abnahme durch den Architekten ist erfolgt, und die Schlussrechnung wurde gestellt. Da im Baugewerbe die VOB/B als Vertragsgrundlage vereinbart wurde, gelten hier die spezifischen VOB-Regeln. Nach VOB/B darf der Auftraggeber für Mängelansprüche 5 % der Auftragssumme als Sicherheit einbehalten. Bei der Schlussrechnung von 200.000 EUR würde der Kunde also 10.000 EUR von der Zahlung abziehen und für die Dauer der Gewährleistungsfrist von 4 Jahren einbehalten. Die GmbH nutzt ihren Bürgschaftsrahmen und lässt sich eine Gewährleistungsbürgschaft nach VOB ausstellen. Der Auftraggeber akzeptiert die VOB-konforme Urkunde sofort und zahlt die einbehaltenen 10.000 EUR umgehend aus.
Wichtig zu Verjährungsfristen
Wenn Sie eine Gewährleistungsbürgschaft gestellt haben und es sich um eine unbefristete Bürgschaft handelt, erlischt die Baubürgschaft nicht automatisch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (BGB 5 Jahre, VOB 5 Jahre). Ihr Auftraggeber kann keine Ansprüche mehr auf die Hauptforderung geltend machen, trotzdem zahlen Sie an Ihren Bürgschaftsversicherer so lange Beiträge, bis die Bürgschaft ausgebucht wurde. Dazu muss die Bürgschaftsurkunde im Original zur Versicherung geschickt werden. Falls diese nicht auffindbar ist, können Sie die Bürgschaft Baugewerbe enthaften lassen.
In einem persönlichen Gespräch besprechen wir mit Ihnen, ob Sie Bürgschaften für VOB- oder BGB-Bauverträge benötigen und welche Bürgschaftsart für Ihr spezifisches Anliegen benötigt wird. Buchen Sie sich einfach ein unverbindliches Erstgespräch.
Jetzt optimale Bürgschaftsversicherungen vergleichen
Damit Ihr Vergleich starten kann
Um dieses Angebot nutzen zu können, benötigen wir Ihre Zustimmung zur Verwendung von Cookies.
Häufige Fragen zu Bürgschaften nach VOB und BGB
Was ist der grundlegende Unterschied zwischen einer VOB- und einer BGB-Bürgschaft?
Die BGB-Bürgschaft basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch und ist der gesetzliche Standard. Die VOB-Bürgschaft bezieht sich auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B). Während das BGB eher allgemein gehalten ist, enthält die VOB/B sehr spezifische Regelungen zu Fristen, Abnahmen und Mängelansprüchen, die oft vorteilhafter für eine strukturierte Projektabwicklung sind.
Warum verlangen Auftraggeber oft Bürgschaften nach VOB?
Im Baugewerbe werden Verträge i. d. R. nach VOB aufgesetzt. Eine Bürgschaft nach VOB (z. B. nach § 17 VOB/B) ist genau auf die Phasen eines Bauprojekts abgestimmt. Sie regelt klar, wann z. B. eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Gewährleistungssicherheit umgewandelt wird. Das schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.
Wie unterscheiden sich die Verjährungsfristen bei Mängelansprüchen?
Nach BGB beträgt die Verjährungsfrist für Bauwerke in der Regel 5 Jahre. Nach VOB/B beträgt sie standardmäßig nur 4 Jahre, sofern nichts Anderes vereinbart wurde.