Zollbürgschaft

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Die Zollbürgschaft

Sie sind beispielsweise Importeur oder Groß- und Einzelhändler und bestellen Waren aus dem Ausland? Dann kann der Zoll eine Sicherheitsleistung verlangen, die Sie mit einer Bürgschaft absichern.

Eine anschauliche Erklärung darüber

finden Sie hier. Dabei stehen Ihnen unsere Experten stets per Mail oder auch persönlich bei Fragen zur Verfügung.
Bürgschaft24 - Ulf Papke am Pier

Was ist eine Zollbürgschaft?

Eine Zollbürgschaft wird immer dann von der Zollverwaltung verlangt, wenn diese Zölle und Einfuhrabgaben stunden soll. Normalerweise ist die Zahlung bereits bei der Zollabfertigung zu entrichten. Mit einer Bürgschaft kann diese jedoch aufgeschoben werden. Meist beträgt die Zollbürgschaft 30-100% des vom Zoll festgelegten Warenwertes.

Durch die Bürgschaft hat die Zollverwaltung die Sicherheit, dass auch im Falle einer Insolvenz des bspw. Importeuers die offenen Forderungen ausgeglichen werden, dann eben vom Bürgen.

Wie schließe ich eine Zollbürgschaft ab?

Wenn Sie eine Stundung der Einfuhrabgaben bei Ihrem Zollamt beantragt haben, dann erhalten Sie in der Regel schriftlich die Aufforderung der Hinterlegung der Sicherheitssumme. Diesen benötigen wir bei Ihrer Anfrage, damit wir die genaue Summe der Bürgschaft kennen und Angebote anfragen können.

Um eine Anfrage zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details.

Nach der Auswahl eines Angebots, der Stellung des Antrages und der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an die Zollverwaltung weiter, damit diese Ihnen die Begleichung der Forderungen mit einem längeren Zahlungsziel gewährt.

Jetzt Anfrage zur Zollbürgschaft starten

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Definition

Absicherung der Pflicht zur Zahlung von Zoll- und Steuerschulden gegenüber dem Hauptzollamt.
Zielscheibe Bürgschaft24

Zielgruppe

Importeure, Spirituosenhersteller, Tabakwarenindustrie.
Zahnrad Bürgschaft24

Ablauf

Für das Importieren von Waren werden Zölle und Einfuhrabgaben fällig. Für deren Stundung verlangt die Zollverwaltung eine Bürgschaft.

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Ihre Vorteile:

Zollbürgschaft Beispiel

Die Schnaps GmbH importiert Alkohol aus Amerika nach Deutschland, wo dieser veredelt und vertrieben wird. Die Ware kommt über den Seeweg nach Hamburg, wo die Schnaps GmbH bei der Einfuhr verpflichtet ist die Einfuhrabgaben und Steuern zu entrichten. Da die Firma mehrmals im Monat Alkohol importiert möchte sie aus abrechnungstechnischen Grünen die Begleichung stunden, um so Bearbeitungsaufwand zu sparen und gegebenenfalls sogar schon einen Teil der Ware weiterverkauft zu haben. Aus diesem Grund beantragt die Schnaps GmbH bei der Zollbehörde eine Stundung der Kosten.
Die Zollbehörde fordert nun eine Sicherheit für die Zahlung der offenen Forderungen. Diese kann bar oder als Bürgschaft von einer Bank oder Versicherung vorgelegt werden.

Wie komme ich zu meiner Zollbürgschaft?

Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden: antrag@buergschaft24.de

Sollte Ihr Bedarf nicht über ein Angebot im Vergleichsrechner zu decken sein, dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns: 0251 29790511

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Häufige Fragen zur Zollbürgschaft

Warum soll ich bei Bürgschaft24 eine Anfrage stellen?
Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.

Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.

Bürgschaften sind generell Bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 1,5-3% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.
Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.

Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.

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