Artikel 6 der Abfallverbringungsordnung (VVA) – Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 – verpflichtet alle Unternehmen, die mit behördlicher Genehmigung Abfälle transportieren und entsorgen (Abfallverbringer) zur Stellung einer Sicherheitsleistung. Dadurch werden die Ansprüche einer Behörde bei nicht ordnungsgemäßer Verbringung von Abfällen gesichert. Hier lesen Sie, worin die Sicherheitsleistung besteht und wie Sie diese in Form einer Notifizierungsbürgschaft stellen können.
Sicherheitshinterlegung für Abfallverbringer
Um als Abfallverbringer tätig zu sein, müssen Sie eine behördliche Genehmigung haben. Wenn Sie diese von der zuständigen Behörde erhalten haben, verlangt diese eine Sicherheit von Ihnen dafür, dass die von Ihnen gemeldeten Abfallbeförderungen und -entsorgungen regelkonform stattfinden. Damit ist die Behörde für den Fall, dass der Abfall illegal oder anders als vorgesehen verbracht und auf Staatskosten beseitigt werden muss, abgesichert.
Info: Die Sicherheit ist regulär im höheren fünf- bis sechsstelligen Bereich und wird von der Behörde individuell festgelegt.
Höhe der Sicherheitsleistung
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (WA) muss die Sicherheitsleistung muss folgende Kosten abdecken:
- Transportkosten (Rücktransport der Abfälle)
- Kosten der Verwertung oder Beseitigung
- Kosten der Lagerung für 90 Tage
Außerdem wird ein Sicherheitszuschlag von bis zu 30% eingerechnet. Die Höhe der Sicherheitsleistung berechnet sich pro Tonne zu verbringendem Abfall nach dieser Formel:
Sicherheitsleistung berechnen
Sicherheitsleistung (S) = [(Transportkosten (T) + Behandlungskosten (B) + Lagerkosten (L)] x Sicherheitszuschlag (Z)
Liquidität mit Bürgschaft sichern
Damit Sie Ihre liquiden Mittel nicht langfristig binden, indem Sie den Betrag bei der Behörde hinterlegen, können Sie stattdessen eine Notifizierungsbürgschaft als Sicherheit hinterlegen. Dadurch zahlen Sie lediglich den Versicherungsbeitrag. Und Ihnen bleiben Ihre liquiden Mittel erhalten.
Bürgschaft oder Bargeld als Sicherheit hinterlegen?
Die Kosten für eine Notifizierungsbürgschaft (bzw. Bürgschaftsversicherung) setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Dazu zählen:
- Bürgschaftshöhe: Die Kosten für eine Bürgschaft steigen mit der Höhe der auszustellenden Bürgschaft an, da oft ein Prozentsatz der Bürgschaftssumme als Beitrag festgesetzt wird. Je höher die zu hinterlegende Sicherheit, desto höher ist auch die Bürgschaftssumme. Da die Prämie für die Bürgschaft oft als Prozentsatz der Bürgschaftssumme berechnet wird, steigen die Kosten mit der Bürgschaftssumme.
- Sicherheiten: Bei manchen Angeboten müssen Sicherheiten in Form von Bargeld bei dem Versicherer hinterlegt werden. Dadurch müssen Sie weiteres Kapital für die Laufzeit der Bürgschaft binden, allerdings reduziert sich dadurch auch der Beitragssatz.
- Anbieter: In der Regel wird der Beitrag durch einen Prozentsatz der zu versichernden Summe festgelegt. Je nach Tarif und Versicherer variiert der Prozentsatz und somit auch der Beitrag.
- Bonität: Insbesondere bei Individuallösungen, die für Ihr Unternehmen geschaffen werden, sind die Kosten auch von Ihrer Bonitätsbewertung abhängig. Die Bonitätsbewertung sagt aus, wie Ihre Zahlungsfähigkeit von einer Wirtschaftsauskunftei wie der Creditreform bewertet wird. Bei besserer Bonität sind die Kosten geringer.
→ Bei nicht ausreichender Bonität können Sie keine Bürgschaftsversicherung abschließen und somit keine Bürgschaft stellen. - Gebühren: Bei manchen Versicherern fallen zusätzlich zu dem Beitrag weitere Gebühren an, zum Beispiel für die Ausstellung der Bürgschaft oder Verwendung eines Sondertexts. Mögliche anfallende Kosten werden in Ihrem Vertrag aufgelistet.
- Laufzeit: Je länger die Bürgschaft laufen soll, desto teurer ist die Absicherung oftmals. Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht in der Regel der maximalen durchschnittlichen Lebensdauer der Geräte.
Hinweis:
Insgesamt zahlen Sie für die Notifizierungsbürgschaft zwischen 2 und 3 Prozent der Sicherheitsleistung.
Gegebenenfalls müssen Sie zusätzlich Sicherheiten bei der Bank hinterlegen, die aber ebenfalls nur einen kleinen Teil der eigentlich zu hinterlegenden Summe ausmachen.
Bargeldhinterlegung
Die Bargeldhinterlegung sollten Sie nur in Betracht ziehen, wenn Sie in keinem Fall von zusätzlicher Liquidität profitieren würden. Die hohen fünf- oder sechsstelligen Summen sind bis zum Ende Ihrer Tätigkeit als Abfallverbringer bei der Behörde hinterlegt. Über dieses Geld können Sie also nicht verfügen und in den Erfolg Ihres Unternehmens investieren. Wenn Sie bereits Bargeld als Sicherheit hinterlegt haben, können Sie dieses mit einer Bürgschaft “freibekommen”.
Wie bekomme ich eine Notifizierungsbürgschaft?
Um eine Bürgschaft nach VVA abzuschließen, benötigen Sie zunächst eine Bürgschaftsversicherung. Nach der Policierung können Sie die Bürgschaftsurkunde beantragen. Diese erhalten Sie in wenigen Tagen per Post. Dann hinterlegen Sie die Urkunde bei der Behörde.
Sie können eine Bürgschaft bei einer Bank (Bankbürgschaft) abschließen oder Sie wenden sich an einen Bürgschaftsvermittler und schließen eine Kautionsversicherung ab.
Zweitere bringt viele Vorteile für Ihr Unternehmen und Ihre finanzielle Situation:
- Kreditlimit wird nicht belastet: Eine Kautionsversicherung erfordert keine Verwendung des Kreditlimits des Unternehmens, im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft.
- Geringere Kosten: Eine Kautionsversicherung ist in der Regel günstiger als eine Bankbürgschaft.
- Flexibilität: Eine Kautionsversicherung kann leichter an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden, im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft, die oft standardisiert ist.
- Keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit: Eine Kautionsversicherung hat keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Eine Bankbürgschaft hingegen kann die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens verschlechtern.
- Schnellere Bearbeitung: Eine Kautionsversicherung wird in der Regel schneller bearbeitet als eine Bankbürgschaft.
Bürgschaft beim Experten abschließen
Unsere Bürgschaft24-Experten sind auf gewerbliche Kautionsversicherungen spezialisiert und beraten Kunden täglich zu ihrem Bürgschaftsbedarf. Damit Sie auf der Suche nach einem passenden Angebot Zeit und Aufwand sparen, stellen wir – nach einer ausführlichen Bedarfsermittlung für Ihr Unternehmen – die Anfrage bei passenden Versicherern. So erhalten Sie bei Bürgschaft24.de ein Angebot, dessen Konditionen zu Ihrem Unternehmen passt.
Fazit
Als Abfallverbringer müssen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde eine Sicherheitsleistung erbringen. Die Höhe wird von der Behörde festgelegt und liegt im höheren fünf- bis sechsstelligen Bereich. Damit dieses Kapital nicht dauerhaft bei der Behörde liegt, können Sie stattdessen eine Notifizierungsbürgschaft hinterlegen. Dadurch erhöhen Sie Ihre Liquidität und können Ihr Kapital in Ihr Geschäft investieren. Buchen Sie sich jetzt ein Erstgespräch für Ihre Notifizierungsbürgschaft.