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Bürgschaft nach ElektroGesetz

Sie verkaufen oder importieren Elektrogeräte in Deutschland und müssen eine Sicherheit für die Rücknahmeverpflichtung stellen?

Eine anschauliche Erklärung darüber
wie Sie sich am besten absichern
was überhaupt eine Bürgschaft nach ElektroGesetz ist
und wie eine solche Bürgschaft am besten abgeschlossen wird
finden Sie hier. Dabei stehen Ihnen unsere Experten stets per Mail oder auch persönlich bei Fragen zur Verfügung.
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Was ist eine Bürgschaft nach ElektroGesetz?

Durch die EU-Direktive WEEE (Waste Electrical and Electronical Equipment) sind Hersteller, Händler und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen und diese ordnungsgemäß und umweltgerecht zu entsorgen. Bereits seit 2005 muss eine Garantie zur Übernahme der Recyclingkosten vorgewiesen werden, ansonsten dürfen die Unternehmen ihre Produkte nicht mehr vertreiben.

Die vom Gesetzgeber geforderte Garantie ist eine Sicherheit zur Übernahme von Recyclingkosten im Falle einer Insolvenz. Hersteller oder Händler müssen sich selbst um eine solche Bürgschaft und deren Hinterlegung bei der Stiftung EAR (www.stiftung-ear.de) kümmern und diese jährlich erneuern.

Wie schließe ich eine Bürgschaft nach ElektroGesetz ab?

Wenn Sie eine Bürgschaft bei der Stiftung EAR hinterlegen wollen, dann können Sie die Höhe der zu hinterlegenden Bürgschaft selbst berechnen:

Anzahl der Geräte in Tonnen (je Gerätetyp) x vermutete Rücklaufquote in % x vermutete Entsorgungskosten in €/Tonne

Eine Bürgschaftsversicherung nach ElektroG ist immer individuell. Um eine Anfrage zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details.

Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an die EAR weiter.
Jetzt Anfrage zur Bürgschaft nach ElektroGesetz starten
Definition
Die Bürgschaft ist eine finanzielle Sicherheit, die die Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte sicherstellen soll, wenn in einer Geräteart kein Hersteller mehr registriert ist und damit im Rahmen der Abholkoordination niemand mehr zur Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verpflichtet werden kann.
Das ElektroG sieht für diesen Fall vor, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Entsorgung selbst vornehmen und die Stiftung EAR (www.stiftung-ear.de) diesen die hierfür anfallenden Kosten erstattet (§ 34 ElektroG).
Zielgruppe
Unternehmen, die Elektrogeräte in Deutschland verkaufen oder importieren.
Ablauf
Ein Unternehmen verkauft oder importiert Elektrogeräte in der Bundesrepublik Deutschland. Nach dem ElektroG ist es unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, gegenüber der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) eine Sicherheit zu stellen für die Erfüllung seiner Rücknahmeverpflichtungen bzw. seiner anteiligen Kostenübernahmeverpflichtung.

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Ihre Vorteile:

  • einfache Onlineabwicklung
  • auf Wunsch individuelle persönliche Beratung
  • umfassender Anbietervergleich
  • digitaler Versicherungsordner
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Bürgschaft nach ElektroGesetz Beispiel

Die ActionGAMES GmbH importiert Spielekonsolen der Playerz Co., Ltd. aus Japan. Da diese selbst keine Niederlassung in Deutschland unterhält, bevollmächtigt sie die ActionGAMES GmbH als Bevollmächtigten im Sinne des ElektroG. Dadurch verpflichtet sich die ActionGAMES GmbH zur Rücknahme und Entsorgung der Spielekonsolen und registriert sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register. Sie hinterlegt eine Bürgschaft zur Absicherung ihrer Rücknahmeverpflichtungen.

Wie komme ich zu meiner
Bürgschaft nach ElektroGesetz?

Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden:
E-Mail: antrag@buergschaft24.de
Sollte Ihr Bedarf nicht über ein Angebot im Vergleichsrechner zu decken sein, dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns:
Telefon: 0251 29790511

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Häufige Fragen zur Bürgschaft nach ElektroGesetz (FAQ)

Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.

Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.

Bürgschaften sind generell bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 3-8% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.

Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.

Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.

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