Rekultivierungsbürgschaft

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Die Rekultivierungsbürgschaft

Sie sind zur Rekultivierung Ihrer genutzten Flächen verpflichtet? Dann benötigen Sie eine Rekultivierungsbürgschaft.

Eine anschauliche Erklärung darüber

finden Sie hier. Dabei stehen Ihnen unsere Experten stets per Mail oder auch persönlich bei Fragen zur Verfügung.
Bürgschaft24 - Ulf Papke am Pier

Was ist eine Rekultivierungsbürgschaft?

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen größere Flächen nutzen, um Rohstoffe abzubauen, sind Sie verpflichtet, die Fläche am Ende der Nutzungsdauer zu rekultivieren. Um solche Flächen nutzen zu dürfen, wird eine Rekultivierungsbürgschaft gefordert. Sonst wird meist keine behördliche Genehmigung erteilt.

Mit der Rekultivierung wird die Wiederherstellung des Ausgangszustands sichergestellt. Neben dem Abbau der genutzten Geräte muss die Fläche neu befüllt und bepflanzt werden. Eine Rekultivierungsbürgschaft stellt sicher, dass dieser Rekultivierungspflicht selbst im Fall einer Insolvenz nachgekommen wird.

Eine Rekultivierungsbürgschaft ist mit der Bürgschaft nach Bundes-Immissionsschutzgesetz vergleichbar.

Wie schließe ich eine Rekultivierungsbürgschaft ab?

Rekultivierungsbürgschaften sind immer individuell. Um eine Anfrage zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details.

Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an die zuständige Behörde weiter. 

Jetzt Anfrage zur Rekultivierungsbürgschaft starten

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Definition

Absicherung der Rekultivierung (Befüllung/Bepflanzung) einer Fläche nach deren Ausbeutung gegenüber der Behörde, die die Nutzung erlaubt.
Zielscheibe Bürgschaft24

Zielgruppe

Unternehmen, die zur Rekultivierung von Flächen nach der Nutzung verpflichtet sind, z. B. im Bergbau.
Zahnrad Bürgschaft24

Ablauf

Wurde eine Flächennutzungsgenehmigung erteilt, z. B. um Rohstoffe abzubauen, ist der Unternehmer zur Wiederherstellung der Flächen nach Nutzungsende verpflichtet.

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Häufige Fragen zur Rekultivierungsbürgschaft

Warum soll ich bei Bürgschaft24 eine Anfrage stellen?
Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.

Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.

Bürgschaften sind generell Bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 1,5-3% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.
Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.

Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.

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