Hier erhalten Sie eine Vorlage zur Enthaftungserklärung Bürgschaft für alle Bürgschaftsarten allgemein.
Die Enthaftungserklärung für Bürgschaften ist eine Erklärung vom Auftraggeber, die aussagt, dass die Bürgschaft nicht mehr in Anspruch genommen wird. Diese ist nötig, wenn die Originalbürgschaft nicht mehr vorhanden ist.
Jedes Unternehmen, das einen Bürgschaftsrahmen besitzt, muss dafür sorgen, dass die ausgestellten Bürgschaften nach Ablauf der zuvor gesetzten Frist auch wieder zum Versicherer zurück kommen. Dieser entwertet die Bürgschaften und gibt den Bürgschaftsrahmen um die Summe der entwerteten Bürgschaften wieder frei.
Sollte eine Bürgschaftsurkunde noch bevor sie bei der Versicherung eintrifft, beim Auftraggeber oder auf dem Postweg verloren gegangen sein, so muss der Auftraggeber bestätigen, dass er keine Ansprüche auf diese Bürgschaft mehr erhebt.
Diese Bestätigung muss schriftlich bei der Versicherung eingehen und wird zumeist über eine Enthaftungserklärung, sprich eine Vorlage der Versicherung, gelöst.
Um eine Bürgschaft zu enthaften, muss entweder das Original zurück zur Versicherung gesendet werden oder eine Enthaftungserklärung. Auf der Enthaftungserklärung stehen alle wichtigen Daten zur Bürgschaft wie die Bürgschaftsnummer, die Namen von Auftraggeber und Auftragnehmer, die Bürgschaftssumme und noch mehr. Außerdem ist darauf vermerkt, dass der Auftraggeber, sprich Ihr Kunde, keine Ansprüche mehr an den Versicherer bezogen auf die genannte Bürgschaft erhebt. Ihr Auftraggeber muss dieses Schriftstück unterzeichnen (und bei geschäftlichen Auftraggebern auch stempeln) und dann müssen Sie es im Original an die Versicherung versenden.
Wir empfehlen immer den Versand als Einschreiben. So wissen Sie immer, wo Ihre Enthaftungserklärung gerade ist.
Jeder Bürgschaftsrahmen kostet Geld. Wenn ein Bürgschaftsrahmen komplett ausgenutzt ist, muss er erweitert werden, was ebenfalls Geld kostet. Sie sollten daher dafür sorgen, das Ihre Bürgschaftsurkunden möglichst schnell wieder zum Versicherer zurück kommen, damit dieser die Bürgschaften entwerten und den Rahmen Stück für Stück wieder freigeben kann. So sparen Sie sich langfristig einige Kosten.
Natürlich laufen manche Bürgschaften auch über Jahre, wie zum Beispiel die Gewährleistungsbürgschaften. Hier empfehlen wir von vornherein eine Befristung, damit die Urkunden nach Ablauf der Gewährleistungsfrist automatisch ablaufen und vom Versicherer ausgebucht werden können. Bei befristeten Bürgschaften ist grundsätzlich keine Rücksendung der alten Urkunden an den Versicherer nötig.
Mit unserer allgemeinen Vorlage können Sie Ihre Daten eintragen und dem Auftraggeber senden. Dieser muss Ihnen dann nur die Enthaftungserklärung gegenzeichnen. In aller Regel wird dies gemacht, wenn die Bürgschaftsurkunde nicht mehr auffindbar ist oder eine schnelle Austragung auf der Bürgschaftslinie erfolgen soll.