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Sie arbeiten im Baugewerbe und Ihr Auftraggeber fordert eine Mängelansprüchebürgschaft nach VOB oder BGB?
Eine anschauliche Erklärung darüber
Die Gewährleistungsbürgschaft (auch Mängelansprüchebürgschaft) dient dazu die Mängelbeseitigung für den Auftraggeber auch nach Auftragsabnahme sicher zu stellen. Bei Gewährleistungsbürgschaften übernimmt ein Bürge (Bank/Versicherung) hierbei als Garantiegeber die in der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel in Höhe der zu stellenden Sicherheit (Gewährleistungsbürgschaft).
Die Gewährleistungsbürgschaft wird über eine Bürgschaftsurkunde (im Original) von der Kautionsversicherung dokumentiert. Diese Urkunde wird meist bereits mit Schlussrechnungsstellung an den Auftraggeber versendet.
Ohne Übergabe einer Gewährleistungsbürschaft hat der Auftraggeber das Recht (meist) 5% des Auftragsvolumens als Sicherheit einzubehalten. Man spricht hier vom sog. Sicherheitseinbehalt. Dieses Recht nutzen mittlerweile auch immer mehr private Auftraggeber, die bisher meist mangels Wissen keinen Sicherheitseinbehalt in Anspruch genommen haben. Auch hier setzen sich immer mehr Gewährleistungsbürgschaften durch.
Die Laufzeit von Gewährleistungsbürgschaften nach VOB richtet sich nach der jeweils gültigen Verjährungsfrist. Bei einem Vertrag nach VOB beginnt die Frist nach Übergabe bzw. Abnahme. Ist keine anderweitige Verjährungsfrist vereinbart, so gilt diese für 4 Jahre (Bauwerke). Im Falle eines Vertrages nach BGB beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistung 5 Jahre. In der Regel verlangen die Auftraggeber jedoch unbefristete Gewährleistungsbürgschaften. Dies hat rechtliche Hintergründe bei Mangelbeseitigung.
Die Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaften erfolgt nach mängelfreiem Ablauf der Gewährleistungsfrist in der Gewährleistungsbürgschaft. Sie erhalten somit vom Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde nach dieser Frist zurück.
In der Praxis fordert der Auftragnehmer die Bürgschaftsurkunde mit den Daten bei der Kautionsversicherung an. Mit Rechnungstellung wird dann die Bürgschaftsurkunde (im Original) mit versendet, so dass die Rechnung mit Gewährleistungsbürgschaft VOB auch ohne Abzug eines Sicherheitseinbehalts gezahlt wird.
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