Vergleichen und informieren Sie sich jetzt:
Sie betreiben ein Gewerbe und wollen Ihren Lieferanten gegenüber eine Zahlung absichern, die Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt tätigen möchten?
Eine anschauliche Erklärung darüber
Die Warenlieferungsbürgschaft dient dazu, dass Unternehmer ihren Lieferanten nachweisen, dass sie die von ihm gelieferte Waren noch bezahlen werden. Damit der Lieferant die Sicherheit hat, dass er sein Geld noch erhält, beispielsweise wenn der Endkunde die bestellte Ware bezahlt hat, kann der Lieferant eine Warenlieferungsbürgschaft fordern. Sollte das bestellende Unternehmen vor Bezahlung der Waren nicht mehr zahlungsfähig sein, so kann der Lieferant auf die Bürgschaft zugreifen.
Diese Art von Bürgschaft ermöglicht es Unternehmern Geschäfte zu tätigen, die ein Lieferant aufgrund der nicht möglichen Zahlleistung zum Zeitpunkt der Bestellung normalerweise ablehnen würde.
Im besten Fall haben Sie mit Ihrem Lieferanten eine schriftliche Vereinbarung über die Stellung einer Sicherheit vorliegen. Dies ist meist bei einmaligen Bestellungen der Fall. Sollten Sie eine Sicherheit bei einem Stammlieferanten hinterlegen wollen, um ein längeres Zahlungsziel gewährt zu bekommen, dann lassen Sie bitte im Vorfeld prüfen, ob er eine Bürgschaft akzeptieren würde.
Eine Warenlieferungsbürgschaft ist immer individuell. Um eine Anfrage zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details.
Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an Ihren Lieferanten weiter, damit dieser Ihnen das längere Zahlungsziel gewährt. So hat der Lieferant die Sicherheit, dass er im Zweifel beispielsweise im Falle einer Insolvenz Ihres Unternehmens sein Geld zurückerhalten kann. Sie haben gleichzeitig den Vorteil die Liquidität zu erhalten und müssen so nicht mit Kosten in Vorleistung gehen für Ihren Kunden.
Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden: antrag@buergschaft24.de
Sollte Ihr Bedarf nicht über ein Angebot im Vergleichsrechner zu decken sein, dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns: 0251 29790511
Sie nutzen unseren Vergleichsrechner und entscheiden sich für ein Angebot. Sie werden mit wenigen Schritten automatisch durch Antrags- bzw. Anfrageformular geleitet.
Unsere Empfehlung ist die Individualanfrage: Sie können dabei Anfragen für spezielle Tarife stellen oder ganz allgemein nach einer Empfehlung unserer Experten fragen.
Wir stehen Ihnen mit all unserer jahrelang aufgebauten Expertise persönlich zur Verfügung!
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Mehr InformationenNormalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.
Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.
Nein, eine Warenlieferungsbürgschaft wird immer für den Lieferanten ausgestellt, welcher Waren liefert ohne sofort die Bezahlung zu verlangen. Sie ist eine Sicherheit für den Lieferanten, dass dieser auch noch seine Waren bezahlt bekommt, sollte der Besteller insolvent sein.
Ihr Kunde meint sicherlich eine Art Garantie, dass er die angezahlte Ware/Dienstleistung auch erhält. Häufig wird die Begrifflichkeit Warenlieferung mit der der Anzahlungsbürgschaft verwechselt. Wann immer also ein Kunde von Ihnen eine Bürgschaft wünscht kann dies im Regelfall eigentlich, bei Bauunternehmen, nur eine An-/Vorauszahlungs-, Vertragserfüllungs– oder Gewährleistungsbürgschaft sein.
Wenn Ihr Lieferant Ihnen die Möglichkeit der Stellung einer Warenlieferungsbürgschaft anbietet ist das für Sie ein extremer Liquiditätsvorteil. So stundet der Lieferant Ihnen quasi Ihre Rechnungen bis zu einer vereinbarten Summe und Sie können erst die Waren weiterverkaufen oder Materialien verbauen und Ihren Kunden in Rechnung stellen. So müssen Sie nicht in Vorleistung für Ihren Kunden gehen und können Ihre liquiden Mittel für anderes nutzen.
Wenn Ihr Lieferant keine Warenlieferungsbürgschaft möchte, dann ist das durchaus sein gutes Recht diese abzulehnen. Schließlich bedeutet das sonst für ihn, dass er selbst für Sie als bestellenden Kunden in Vorleistung treten muss. Daher bieten kleinere Lieferanten oft keine Warenlieferungsbürgschaft an, da ihnen sonst selbst das Geld fehlt, um neue Ware z.B. für das Lager zu bestellen.
Lassen Sie sich jetzt Ihr individuelles Angebot von unseren Experten erstellen!
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