Sie nutzen unseren Vergleichsrechner und entscheiden sich für ein Angebot. Sie werden mit wenigen Schritten automatisch durch Antrags- bzw. Anfrageformular geleitet.
Sie entscheiden sich für eines unserer attraktiven Angebote und wollen dieses wahrnehmen:
Konzept mit Experten entwickeln. Ein individueller Bürgschaftsrahmen inkl. Avalmanagement
Verhandlung mit Versicherer
Nutzung von Sonderkonzepten und Rahmenvereinbarungen
Unsere Empfehlung ist die Individualanfrage: Sie können dabei Anfragen für spezielle Tarife stellen oder ganz allgemein nach einer Empfehlung unserer Experten fragen.
Wir stehen Ihnen mit all unserer jahrelang aufgebauten Expertise persönlich zur Verfügung!
Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.
Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.
Bürgschaften sind generell Bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 2,5-4% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.
Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.
Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.
Nein, eine Warenlieferungsbürgschaft wird immer für den Lieferanten ausgestellt, welcher Waren liefert ohne sofort die Bezahlung zu verlangen. Sie ist eine Sicherheit für den Lieferanten, dass dieser auch noch seine Waren bezahlt bekommt, sollte der Besteller insolvent sein.
Ihr Kunde meint sicherlich eine Art Garantie, dass er die angezahlte Ware/Dienstleistung auch erhält. Häufig wird die Begrifflichkeit Warenlieferung mit der der Anzahlungsbürgschaft verwechselt. Wann immer also ein Kunde von Ihnen eine Bürgschaft wünscht kann dies im Regelfall eigentlich, bei Bauunternehmen, nur eine An-/Vorauszahlungs-, Vertragserfüllungs– oder Gewährleistungsbürgschaft sein.
Wenn Ihr Lieferant Ihnen die Möglichkeit der Stellung einer Warenlieferungsbürgschaft anbietet ist das für Sie ein extremer Liquiditätsvorteil. So stundet der Lieferant Ihnen quasi Ihre Rechnungen bis zu einer vereinbarten Summe und Sie können erst die Waren weiterverkaufen oder Materialien verbauen und Ihren Kunden in Rechnung stellen. So müssen Sie nicht in Vorleistung für Ihren Kunden gehen und können Ihre liquiden Mittel für anderes nutzen.
Wenn Ihr Lieferant keine Warenlieferungsbürgschaft möchte, dann ist das durchaus sein gutes Recht diese abzulehnen. Schließlich bedeutet das sonst für ihn, dass er selbst für Sie als bestellenden Kunden in Vorleistung treten muss. Daher bieten kleinere Lieferanten oft keine Warenlieferungsbürgschaft an, da ihnen sonst selbst das Geld fehlt, um neue Ware z.B. für das Lager zu bestellen.