Bietungsbürgschaft

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Die Bietungsbürgschaft

Sie betreiben ein Gewerbe und wollen abgegebene Angebote in einem Ausschreibungsverfahren mit einer Bürgschaft absichern?

Eine anschauliche Erklärung darüber
finden Sie hier. Dabei stehen Ihnen unsere Experten stets per Mail oder auch persönlich bei Fragen zur Verfügung.
Bürgschaft24 - Ulf Papke am Pier

Was ist eine Bietungsbürgschaft?

Besonders in der Baubranche sind Bietungsbürgschaften üblich. Sie werden vom Auftraggeber für die Einhaltung der Angebotsabgabe verlangt.

Der Versicherer (Bürge) übernimmt die Haftung dafür, dass der Auftragnehmer (Bieter) bei einer Ausschreibung jederzeit die Ausschreibungsbedingungen erfüllen kann, insbesondere eine Vertrags- oder Konventionalstrafe zahlen kann, wenn er seine bei Angebotsabgabe übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt oder den Vertrag nach Zuschlagserteilung nicht unterzeichnet.

Wie schließe ich eine Bietungsbürgschaft ab?

Wenn Sie an einer Ausschreibung teilnehmen und eine Bürgschaft vereinbart haben ist dies meist in der Ausschreibung festgehalten. Dort ist zumeist auch die genaue Summe beziffert, für welche gebürgt werden muss.

Um eine Anfrage zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details ob ein Rahmenvertrag oder eine Individual-Anfrage die geeignete Lösung ist.

Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde am besten zusammen mit Ihrem Angebot an den Ausschreiber weiter, damit dieser Ihr Angebot berücksichtigt.

Jetzt Anfrage zur Bietungsbürgschaft starten

Bietungsbürgschaften für Ausschreibungen der Bundesnetzagentur (EEG/KWKG)

Für Unternehmen, die sich an den Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur im Bereich der erneuerbaren Energien (EEG) und der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) beteiligen, ist die Stellung einer Sicherheit in Form einer Bietungsbürgschaft zwingend erforderlich.

Bürgschaft als Sicherheit für Vertragsstrafen

Der Hauptgrund für diese Ausschreibungen ist die Vergabe einer staatlichen Marktprämie (angegeben in Cent pro Kilowattstunde) an Betreiber von geplanten EE- und KWK-Anlagen. Die Bietungsbürgschaft dient dabei als Absicherung für den Staat: Sie schützt die Übertragungsnetzbetreiber vor möglichen Pönalen (Vertragsstrafen) gemäß § 55 EEG, falls Bieter ihren vertraglichen Verpflichtungen zur Realisierung der Anlage nach einem Zuschlag nicht nachkommen oder die bezuschlagte Gebotsmenge nicht realisieren.

Die Ausschreibungen finden mit Ausnahme des Januars monatlich für mindestens einen Anlagentyp statt (z. B. Solaranlagen erstes Segment, Wind an Land, Biomasse).

Spezifische Anforderungen an die Bürgschaftsurkunde

Die Bundesnetzagentur stellt besondere spezifische und formale Anforderungen an die Sicherheit. Abweichungen können zur Ungültigkeit des gesamten Gebots führen:

  • Formularpflicht und Einreichung: Für das Gebot muss zwingend das von der Bundesnetzagentur bereitgestellte Bürgschaftsformular verwendet werden. Die Gebote und die Bürgschaftsurkunde müssen postalisch am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein, da eine digitale Einreichung in den meisten Verfahren noch ausgeschlossen ist.
  • Zulässigkeit des Bürgen: Eine Kautionsversicherer ist als Bürge explizit zulässig. So muss nicht auf eine Bürgschaft bei der Hausbank zurückgegriffen werden und die Kreditlinie wird nicht belastet. 
  • Bürgschaftsurkunde: Es wird eine selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern gefordert. Dies bedeutet, dass der Versicherer sofort zahlen muss, sobald die Bundesnetzagentur die Inanspruchnahme geltend macht, ohne dass eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ansprüche erfolgen muss.
  • Verzicht auf Einreden: Der Bürge muss unwiderruflich und unbefristet auf die Einrede der Vorausklage sowie auf die Einreden der Aufrechenbarkeit und Anfechtbarkeit verzichten.

Die Einhaltung dieser spezifischen formalen und rechtlichen Vorgaben ist entscheidend für die Gültigkeit Ihres Gebots. Durch unsere langjährige Erfahrung und enge Zusammenarbeit mit den führenden Kautionsversicherern kennen wir die exakten Anforderungen an die Bürgschaftstexte der Bundesnetzagentur. Wir stellen sicher, dass Ihre Bürgschaft den strengen Kriterien des EEG-Verfahrens entspricht und Sie Ihr Gebot fristgerecht abgeben können. Jetzt einfach anfragen.

Vertrag unterzeichnen Bürgschaft24

Definition

Sicherheit für eine Behörde oder ein Unternehmen zur Einhaltung der Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung.
Zielscheibe Bürgschaft24

Zielgruppe

Unternehmen des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes, die sich an Bietungsverfahren zur Auftragserteilung beteiligen.
Zahnrad Bürgschaft24

Ablauf

Ausschreibungsverfahren müssen immer bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen durchgeführt werden. Der Auftraggeber lässt sich für die Dauer der Ausschreibung eine Bietungsbürgschaft ausstellen, da dadurch zum einen Mehrkosten, die entstehen, wenn der Anbieter sein Angebot nicht aufrechterhält, abgesichert werden. Außerdem dient die Bürgschaft auch dem Zweck, dass der Bieter den Zuschlag zwar erhält, danach aber keine weitere Bürgschaft für die Vertragserfüllung stellt. An die Stelle dieser geschuldeten, aber nicht erbrachten, Vertragserfüllungsbürgschaft tritt dann die Bietungsbürgschaft.

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Bietungsbürgschaft Beispiel

Die Peters GmbH hat an einer Ausschreibung für den Bau einer Kläranlage teilgenommen und muss der Stadt Münster nachweisen, dass sie in der Lage wären, den Auftrag erfolgreich abzuwickeln. Dafür verlangt die Stadt Münster eine Bietungsbürgschaft. Nach der Abgabe von Angebot + Bürgschaft kann die Peters GmbH offiziell teilnehmen und den Auftrag für sich gewinnen.

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Häufige Fragen zur Bietungsbürgschaft

Warum soll ich bei Bürgschaft24 eine Anfrage stellen?
Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.

Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.

Bürgschaften sind generell bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 0,7-1,5% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.

Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.
Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.

Die Bürgschaft dient als finanzielle Sicherheit für die Übertragungsnetzbetreiber. Sie schützt diese vor Pönalen (Vertragsstrafen), falls der Bieter nach Erhalt eines Zuschlags die vertraglichen Verpflichtungen zur Realisierung der Anlage nicht oder nicht vollständig erfüllt.

Ja, Kautionsversicherer sind bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur explizit als Bürgen zugelassen. Dies ermöglicht Ihnen, die Bürgschaft über eine Versicherung zu stellen und somit Ihre Kreditlinie bei der Hausbank zu entlasten.

Die Bundesnetzagentur verlangt in der Regel eine selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern. Dies ist eine besonders strenge Form der Bürgschaft, bei der der Versicherer auf die Einrede der Vorausklage verzichtet und sofort leisten muss, wenn er in Anspruch genommen wird.

In den meisten aktuellen Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur muss das Gebot inklusive der Bürgschaftsurkunde postalisch eingereicht werden. Eine digitale Bürgschaftsurkunde wird daher in der Regel nicht akzeptiert. Es muss zudem das spezifische Formular der Bundesnetzagentur verwendet werden.

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