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Sie betreiben ein Gewerbe und wollen abgegebene Angebote in einem Ausschreibungsverfahren mit einer Bürgschaft absichern?
Besonders in der Baubranche sind Bietungsbürgschaften üblich. Sie werden vom Auftraggeber für die Einhaltung der Angebotsabgabe verlangt.
Wenn Sie an einer Ausschreibung teilnehmen und eine Bürgschaft vereinbart haben ist dies meist in der Ausschreibung festgehalten. Dort ist zumeist auch die genaue Summe beziffert, für welche gebürgt werden muss.
Um eine Anfrage zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details ob ein Rahmenvertrag oder eine Individual-Anfrage die geeignete Lösung ist.
Für Unternehmen, die sich an den Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur im Bereich der erneuerbaren Energien (EEG) und der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) beteiligen, ist die Stellung einer Sicherheit in Form einer Bietungsbürgschaft zwingend erforderlich.
Bürgschaft als Sicherheit für Vertragsstrafen
Der Hauptgrund für diese Ausschreibungen ist die Vergabe einer staatlichen Marktprämie (angegeben in Cent pro Kilowattstunde) an Betreiber von geplanten EE- und KWK-Anlagen. Die Bietungsbürgschaft dient dabei als Absicherung für den Staat: Sie schützt die Übertragungsnetzbetreiber vor möglichen Pönalen (Vertragsstrafen) gemäß § 55 EEG, falls Bieter ihren vertraglichen Verpflichtungen zur Realisierung der Anlage nach einem Zuschlag nicht nachkommen oder die bezuschlagte Gebotsmenge nicht realisieren.
Die Ausschreibungen finden mit Ausnahme des Januars monatlich für mindestens einen Anlagentyp statt (z. B. Solaranlagen erstes Segment, Wind an Land, Biomasse).
Spezifische Anforderungen an die Bürgschaftsurkunde
Die Bundesnetzagentur stellt besondere spezifische und formale Anforderungen an die Sicherheit. Abweichungen können zur Ungültigkeit des gesamten Gebots führen:
Die Einhaltung dieser spezifischen formalen und rechtlichen Vorgaben ist entscheidend für die Gültigkeit Ihres Gebots. Durch unsere langjährige Erfahrung und enge Zusammenarbeit mit den führenden Kautionsversicherern kennen wir die exakten Anforderungen an die Bürgschaftstexte der Bundesnetzagentur. Wir stellen sicher, dass Ihre Bürgschaft den strengen Kriterien des EEG-Verfahrens entspricht und Sie Ihr Gebot fristgerecht abgeben können. Jetzt einfach anfragen.
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Unsere Empfehlung ist die Individualanfrage: Sie können dabei Anfragen für spezielle Tarife stellen oder ganz allgemein nach einer Empfehlung unserer Experten fragen.
Wir stehen Ihnen mit all unserer jahrelang aufgebauten Expertise persönlich zur Verfügung!
Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.
Bürgschaften sind generell bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 0,7-1,5% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.
Die Bürgschaft dient als finanzielle Sicherheit für die Übertragungsnetzbetreiber. Sie schützt diese vor Pönalen (Vertragsstrafen), falls der Bieter nach Erhalt eines Zuschlags die vertraglichen Verpflichtungen zur Realisierung der Anlage nicht oder nicht vollständig erfüllt.
Ja, Kautionsversicherer sind bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur explizit als Bürgen zugelassen. Dies ermöglicht Ihnen, die Bürgschaft über eine Versicherung zu stellen und somit Ihre Kreditlinie bei der Hausbank zu entlasten.
Die Bundesnetzagentur verlangt in der Regel eine selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern. Dies ist eine besonders strenge Form der Bürgschaft, bei der der Versicherer auf die Einrede der Vorausklage verzichtet und sofort leisten muss, wenn er in Anspruch genommen wird.
In den meisten aktuellen Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur muss das Gebot inklusive der Bürgschaftsurkunde postalisch eingereicht werden. Eine digitale Bürgschaftsurkunde wird daher in der Regel nicht akzeptiert. Es muss zudem das spezifische Formular der Bundesnetzagentur verwendet werden.
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