Bei einer Kautionsversicherung treffen drei Akteure in einem Dreiecksverhältnis aufeinander:
Schuldner, Gläubiger und Bürge.
Immer mehr Auftraggeber verlangen für Ihren Auftrag Sicherheiten. Die häufigste
geforderte Sicherheit ist die Gewährleistungsbürgschaft VOB oder auch Mängelansprüchebürgschaft genannt. Es kommen aber auch immer mehr Bürgschaftsarten hinzu. So wird heute die Vertragserfüllungsbürgschaft von immer mehr Auftraggebern gefordert. Im Maschinen- und Anlagenbau ist häufig auch die Anzahlungsbürgschaft (auch Vorauszahlungsbürgschaft genannt) Voraussetzung für die Auszahlung vor Lieferung. Die Kautionsversicherung löst dieses Problem. Sie wird auch Bürgschaftsversicherung genannt.
Das Verhalten von Banken ist hierbei oft hinderlich. Diese sind aufgrund der immer strengeren Kreditvergaberichtlinien (Stichworte: Rating, Basel II) gezwungen höhere Gebühren und Sicherheiten für die klassischen Bankbürgschaften zu verlangen. Außerdem belasten Avalkredite (auch Bürgschaftskredite genannt) die Gesamtkreditlinie bei Ihrer Hausbank oder Sparkasse. Dadurch verschlechtern sich Ihre Gesamtkonditionen und Sie schöpfen Ihre Kreditlinie unnötig aus. Die Bank ist somit für die Gewährleistungsbürgschaft unattraktiv geworden.
Durch die Kautionsversicherung / Bürgschaftsversicherung lösen Sie diese beiden Probleme. Ein Versicherer stellt Ihnen mit einer Kautionsversicherung gegen einen Versicherungsbeitrag einen Bürgschaftsrahmen (auch Avalrahmen) zur Verfügung. Diese „Kreditlinie“ können Sie dann für die Ausstellung von Bürgschaften verwenden. So kann einfach und unkompliziert die Gewährleistungsbürgschaft mit der Schlussrechnung übergeben werden und Sie erhalten so den vollen Rechnungsbetrag. Sie erhöhen mit der Kautionsversicherung Ihre Liquidität, verringern Ihre hinterlegten Sicherheiten und sparen an Beitrag.
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