Ausführungsbürgschaft | Vergleich | Definition
Die Ausführungsbürgschaft dient dazu, die auftragsgemäße Ausführung während der Ausführungsphase sicher zu stellen. Die Ausführungsbürgschaft wird nur noch sehr selten verwendet. Sofern der Auftraggeber eine Absicherung gegen Insolvenz des Auftragnehmers verlangt wird meist eine Vertragserfüllungsbürgschaft vereinbart, da in der Praxis eine Gewährleistungsbürgschaft folgt. In der Regel wird eine Ausführungsbürgschaft in Höhe von 10% verlangt. Die Ausführungsbürgschaft ist Bestandteil der Vertragserfüllungsbürgschaft.
Die Laufzeit beginnt mit Auftragserteilung und endet mit Abnahme. Anschließend folgt in der Regel eine Gewährleistungsbürgschaft.