Ausführungsbürgschaft

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Die Ausführungsbürgschaft

Ihr Kunde verlangt für die vertragsgemäße Ausführung eines Vertrages eine Bürgschaft?

Eine anschauliche Erklärung darüber

finden Sie hier. Dabei stehen Ihnen unsere Experten stets per Mail oder auch persönlich bei Fragen zur Verfügung.
Bürgschaft24 - Ulf Papke am Pier

Was ist eine Ausführungsbürgschaft?

Die Ausführungsbürgschaft dient dazu, die auftragsgemäße Ausführung während der Ausführungsphase sicher zu stellen. Die Ausführungsbürgschaft wird nur noch sehr selten verwendet. Sofern der Auftraggeber eine Absicherung gegen Insolvenz des Auftragnehmers verlangt wird meist eine Vertragserfüllungsbürgschaft vereinbart, da in der Praxis eine Gewährleistungsbürgschaft folgt. In der Regel wird eine Ausführungsbürgschaft in Höhe von 5% verlangt. Die Ausfüh­rungsbürgschaft ist Bestandteil der 10%igen Vertragserfüllungsbürgschaft.

Die Laufzeit beginnt mit Auftragserteilung und endet mit Abnahme. Anschließend folgt in der Regel eine Gewährleistungsbürgschaft.

Weit verbreitet ist eine solche Bürgschaft vor allem im Baugewerbe, aber auch im Maschinen- und Anlagenbau oder dem Landschaftsbau. Immer dann, wenn dem Auftraggeber durch die Nichterfüllung eines Vertrags große finanzielle Nachteile entstehen, ist eine Ausführungsbürgschaft sinnvoll. Wenn zum Beispiel der Vertrag neu ausgeschrieben werden muss oder der Wechsel des Auftragnehmers mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Aufragnehmer haben den Vorteil den Auftrag für sich gewinnen zu können und bei Abschlagsrechnungen den kompletten Rechnungsbetrag von Ihrem Kunden zu erhalten.

Wie schließe ich eine Ausführungsbürgschaft ab?

Wenn Sie mit Ihrem Kunden eine Ausführungsbürgschaft vereinbart haben ist dies meist in Ihrem Vertrag festgehalten. Dort ist zumeist auch die genaue Summe beziffert. Natürlich gibt es auch mündliche Abreden, diese sind ebenfalls gültig und als Grundlage zulässig.

Um eine Anfrage zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details ob ein Rahmenvertrag oder eine Individual-Anfrage die geeignete Lösung ist.

Sollte ein Vertrag zustande kommen erhalten Sie nach der Policierung die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an Ihren Kunden weiter, damit dieser Ihnen bei Abschlagszahlungen keine Kürzungen abzieht. So hat der Kunde die Sicherheit, dass er im Zweifel, beispielsweise im Falle einer Insolvenz Ihres Unternehmens, einen Teil seines Geld zurückerhalten kann.

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Vertrag unterzeichnen Bürgschaft24

Definition

Sicherheit für die Einhaltung der vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber übernommenen vertraglichen Verpflichtungen zur Ausführung bis zur (Gebrauchs-) Abnahme des Gewerkes.
Zielscheibe Bürgschaft24

Zielgruppe

Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie des Garten- und Landschaftsbaus.

Zahnrad Bürgschaft24

Ablauf

Der Auftragnehmer hat aus dem Werkvertrag Verpflichtungen zu erfüllen. Zur Absicherung dieser Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers lässt sich der Auftraggeber – z. B. für den Fall der Insolvenz des Auftragnehmers – eine Bürgschaft als Sicherheit geben.
Mit Abnahme der Leistung wird die Bürgschaft zurückgegeben.

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Ihre Vorteile:

Ausführungsbürgschaft Beispiel

Malermeister Franeck hat von Familie Berger eine Auftragserteilung erhalten. Familie Franeck möchte sicherstellen, dass der Auftrag wie vereinbar ausgeführt wird und verlangt daher eine Ausführungsbürgschaft. Diese liegt meist zwischen drei und fünf Prozent der Auftragssumme.
Sollte Malermeister Franeck den Auftrag nicht ordnungsgemäß ausführen können, beispielsweise weil er insolvent ist, kann Familie Berger eventuelle Mehrkosten (z.B. wegen einer neuen Ausschreibung oder teureren Auftragnehmern) mit der Ausführungsbürgschaft decken.

Wie komme ich zu meiner Ausführungsbürgschaft?

Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden: antrag@buergschaft24.de

Sollte Ihr Bedarf nicht über ein Angebot im Vergleichsrechner zu decken sein, dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns: 0251 29790511

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Häufige Fragen zur Ausführungsbürgschaft

Warum soll ich bei Bürgschaft24 eine Anfrage stellen?
Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.

Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.

Bürgschaften sind generell bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 0,7-1,5% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.
Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.

Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.

Nein, mittlerweile ist es geläufig geworden direkt eine Vertragserfüllungsbürgschaft abzugeben. Diese kombiniert die Ausführungsbürgschaft mit der Gewährleistungsbürgschaft und wird in der Regel über 10% der Bausumme abgeschlossen. Wenn das Bauvorhaben dann abgenommen ist wird die Summe einfach halbiert.

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Expertin für Bürgschaften - Delia Eickhoff

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Experte für Bürgschaften - Oliver Linz

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