Ihr Kunde verlangt für die vertragsgemäße Ausführung eines Vertrages eine Bürgschaft?
Eine anschauliche Erklärung darüber
Die Ausführungsbürgschaft dient dazu, die auftragsgemäße Ausführung während der Ausführungsphase sicher zu stellen. Die Ausführungsbürgschaft wird nur noch sehr selten verwendet. Sofern der Auftraggeber eine Absicherung gegen Insolvenz des Auftragnehmers verlangt wird meist eine Vertragserfüllungsbürgschaft vereinbart, da in der Praxis eine Gewährleistungsbürgschaft folgt. In der Regel wird eine Ausführungsbürgschaft in Höhe von 5% verlangt. Die Ausführungsbürgschaft ist Bestandteil der 10%igen Vertragserfüllungsbürgschaft.
Die Laufzeit beginnt mit Auftragserteilung und endet mit Abnahme. Anschließend folgt in der Regel eine Gewährleistungsbürgschaft.
Weit verbreitet ist eine solche Bürgschaft vor allem im Baugewerbe, aber auch im Maschinen- und Anlagenbau oder dem Landschaftsbau. Immer dann, wenn dem Auftraggeber durch die Nichterfüllung eines Vertrags große finanzielle Nachteile entstehen, ist eine Ausführungsbürgschaft sinnvoll. Wenn zum Beispiel der Vertrag neu ausgeschrieben werden muss oder der Wechsel des Auftragnehmers mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Aufragnehmer haben den Vorteil den Auftrag für sich gewinnen zu können und bei Abschlagsrechnungen den kompletten Rechnungsbetrag von Ihrem Kunden zu erhalten.
Wenn Sie mit Ihrem Kunden eine Ausführungsbürgschaft vereinbart haben ist dies meist in Ihrem Vertrag festgehalten. Dort ist zumeist auch die genaue Summe beziffert. Natürlich gibt es auch mündliche Abreden, diese sind ebenfalls gültig und als Grundlage zulässig.
Um eine Anfrage zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details ob ein Rahmenvertrag oder eine Individual-Anfrage die geeignete Lösung ist.
Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie des Garten- und Landschaftsbaus.
Der Auftragnehmer hat aus dem Werkvertrag Verpflichtungen zu erfüllen. Zur Absicherung dieser Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers lässt sich der Auftraggeber – z. B. für den Fall der Insolvenz des Auftragnehmers – eine Bürgschaft als Sicherheit geben.
Mit Abnahme der Leistung wird die Bürgschaft zurückgegeben.
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Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden: antrag@buergschaft24.de
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Unsere Empfehlung ist die Individualanfrage: Sie können dabei Anfragen für spezielle Tarife stellen oder ganz allgemein nach einer Empfehlung unserer Experten fragen.
Wir stehen Ihnen mit all unserer jahrelang aufgebauten Expertise persönlich zur Verfügung!
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Mehr InformationenNormalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.
Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.
Nein, mittlerweile ist es geläufig geworden direkt eine Vertragserfüllungsbürgschaft abzugeben. Diese kombiniert die Ausführungsbürgschaft mit der Gewährleistungsbürgschaft und wird in der Regel über 10% der Bausumme abgeschlossen. Wenn das Bauvorhaben dann abgenommen ist wird die Summe einfach halbiert.
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