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Bürgschaften für Generalübernehmer und Generalunternehmer

Bürgschaften für Generalunternehmer und Generalübernehmer

Große Bauprojekte werden oft von den Bauherrn an Sie als Generalübernehmer oder Generalunternehmer abgegeben. Sie wiederum geben einen Teil oder alle zu verrichtenden Aufgaben an Nachunternehmer oder Subunternehmer ab. Sie sind also Auftragnehmer des Bauträgers und Auftraggeber für Subunternehmer. In diesem komplexen Prozess gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Ihr Unternehmen finanziell abzusichern. 

In diesem Artikel lesen Sie, welche Sicherheitsleistungen Sie verlangen können, um Ihren Auftrag bestmöglich zu erledigen und gleichzeitig Ihre Liquidität zu schonen.

Anzahlung

Wenn Sie ein Generalunternehmer sind und Teile des Bauprojekts selbst ausführen, müssen Sie dafür benötigte Materialien einkaufen, die Baustelle einrichten und Mitarbeiter einplanen. Dafür gehen Sie finanziell in Vorleistung. Da Sie weitere Tätigkeiten an Subunternehmer abgeben (oder im Falle eines Generalübernehmers alle) und diese vermutlich ebenfalls eine Anzahlung von Ihnen fordern, benötigen Sie weitere finanzielle Ressourcen.

Um Ihre eigene Liquidität zu schonen, können Sie eine Anzahlung von Ihrem Auftraggeber verlangen.  Dadurch müssen Sie weder für gelieferte Materialien noch für die benötigten Mittel Ihrer Subunternehmer in Vorleistung gehen. Im Gegenzug kann der Bauherr eine Anzahlungsbürgschaft von Ihnen fordern. Mit dieser sichert er sich für den Fall ab, dass die geleistete Anzahlung nicht für die dafür vorgesehenen Zwecke verwendet wird und er im Insolvenzfall Ihrer Firma seine Anzahlung zurückerhält.

Hinweis:
Sie können und sollten von Ihren Subunternehmern Anzahlungsbürgschaften für die geforderten und zum Teil vertraglich vereinbarten Anzahlungen verlangen.

Vertragserfüllungsbürgschaft

Sowohl als Generalübernehmer als auch als Generalunternehmer arbeiten Sie mit mehreren Subunternehmen an der Fertigstellung des Bauprojekts zusammen. Um sicherzustellen, dass ein Subunternehmer alle vertraglichen Leistungen erbringt und darüber hinaus während der Gewährleistungsfrist von vier (BGB) oder fünf Jahren (VOB) alle auftretenden Mängel beseitigt, können Sie einen Teil der Rechnungssumme als Sicherheit einbehalten. Bei Abschlagszahlungen sind das bis zu 10% der Rechnungssumme. Wenn Subunternehmer die volle Summe ausgezahlt haben möchten, können Sie eine Vertragserfüllungsbürgschaft verlangen. Diese wird nach Bauabnahme in die Gewährleistungsbürgschaft umgewandelt und gilt für die Gewährleistungsphase, in der Sie ohne Bürgschaft 5% der Rechnungssumme einbehalten könnten.

Andersherum kann Ihr Auftraggeber (Bauherr) von Ihnen eine solche Bürgschaft verlangen, wenn Sie die volle Rechnungssumme bei Abschlagszahlungen und nach Abnahme vor Ende der Gewährleistungsfrist ausgezahlt haben möchten.

Gewährleistungsbürgschaft

Die Gewährleistungsbürgschaft ist Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft, kann aber auch als separate Bürgschaft ausgestellt werden. Sie können eine Gewährleistungsbürgschaft von Ihren Subunternehmern fordern, wenn diese die Gesamtrechnung bezahlt haben möchten, auch wenn die Gewährleistungsfrist noch läuft. Sie zahlen dann die restlichen 5% der Auftragssumme aus und erhalten im Gegenzug eine Gewährleistungsbürgschaft über diese Summe.

Auch diese Bürgschaft kann Ihr Auftraggeber (Bauherr) von Ihnen verlangen, wenn Sie den Sicherheitseinbehalt von 5 Prozent vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ausgezahlt bekommen möchten.

Wie schließe ich eine Bürgschaft ab?

Sie können eine Bürgschaft bei einer Bank (Bankbürgschaft) abschließen oder Sie wenden sich an ein Versicherungsunternehmen und schließen eine Kautionsversicherung ab. 

Zweitere bringt viele Vorteile für Ihr Unternehmen und Ihre finanzielle Situation:

  • Kreditlimit wird nicht belastet: Eine Kautionsversicherung erfordert keine Verwendung des Kreditlimits des Unternehmens, im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft.
  • Geringere Kosten: Eine Kautionsversicherung ist in der Regel günstiger als eine Bankbürgschaft.
  • Flexibilität: Eine Kautionsversicherung kann leichter an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden, im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft, die oft standardisiert ist.
  • Keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit: Eine Kautionsversicherung hat keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Eine Bankbürgschaft hingegen kann die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens verschlechtern.
  • Schnellere Bearbeitung: Eine Kautionsversicherung wird in der Regel schneller bearbeitet als eine Bankbürgschaft.
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Tipps beim Abschließen einer Bürgschaftsversicherung

Nicht immer ist die günstigste auch die “beste” Bürgschaft. Oft fordern Versicherungen zusätzlich zu einem jährlichen Beitrag die Hinterlegung von Sicherheiten. Auf den ersten Blick erscheint ein Angebot attraktiv, weil der Beitragssatz geringer als bei anderen Angeboten ist, tatsächlich ist es aber besichert. Dies sorgt nicht nur für zusätzlichen Aufwand, sondern verringert auch die Liquidität. Und dies ist ja gerade das, was man mit einer Bürgschaft vermeiden möchte.

Damit Sie sich nicht bei verschiedenen Versicherern anfragen müssen, können Sie eine Anfrage bei uns stellen. Wir kennen die passenden Versicherer für Ihre Branche und Ihre Anforderungen. Wir holen die Angebote für Sie ein und besprechen Sie mit Ihnen. So sparen Sie Zeit und können das Bürgschaftsmanagement unseren Experten überlassen.

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Über Ulf Papke
2009 gründete Ulf Papke das Vergleichsportal Bürgschaft24. Als Innovator der Branche geht Ulf Papke neue Wege, um Unternehmen zu besseren Lösungen und Unternehmern bei wichtigen Entscheidungen zu helfen. Heute ist er mit der Papke Consulting Gruppe als externer Risk Manager ganzheitlich für seine Mandanten da.

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