Wie lange gelten Bürgschaften?

Bürgschaften sind ein wichtiger Bestandteil vieler Geschäftsbeziehungen und Verträge. Für den Auftragnehmer ist die Wahl der richtigen Laufzeit entscheidend und wirkt sich auch darauf aus, wie die Bürgschaft im Nachgang ausgebucht wird. Neben Bürgschaften mit festgelegter Laufzeit gibt es auch unbefristete Bürgschaften. In diesem Ratgeber-Artikel bekommen Sie einen Überblick über die gängigen Laufzeiten von Bürgschaften, die Befristung von Bürgschaften und wie Sie die Laufzeit im Avalauftrag richtig angeben.

Übliche Laufzeit von Bürgschaften

Bei Bürgschaften gibt es keine allgemeingültige Standardlaufzeit, denn die Laufzeit ist in der Regel von der verbürgten Verbindlichkeit abhängig. Es gibt zwei Arten von Bürgschaften: unbefristete Bürgschaften ohne feste Laufzeit und befristete Bürgschaften mit festgelegter Laufzeit. Die Laufzeit einer befristeten Bürgschaft kann von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren reichen. In der Regel sind Bürgschaften zeitlich begrenzt (befristet) und richten sich nach der Dauer des zugrunde liegenden Vertrags oder der Kreditlinie. Allgemein gilt: Die Dauer der Bürgschaft richtet sich oft nach der Bürgschaftsart. Zum Beispiel werden Gewährleistungsbürgschaften üblicherweise mit einer Laufzeit von 4 oder 5 Jahren ausgestellt, die der gesetzlichen Gewährleistungsfrist entspricht (VOB- oder BGB-Bauvertrag). Eine Bürgschaft zum Betrieb einer Annahmestelle der Deutschen Post (“Postbürgschaft”) mit entsprechender Ausstattung ist unbefristet, da sie bis zum Ende der Tätigkeit genutzt werden kann.

Befristete Bürgschaften

Eine Bürgschaft gilt dann als befristet, wenn ein festgelegtes Ablaufdatum in der Bürgschaftsurkunde steht. Bis zu diesem Datum verbürgt sich ein Bürge für bestehende Verbindlichkeiten. Der Bürge würde also dafür haften, wenn Sie die vertraglichen Verpflichtungen nicht einhalten. Wichtig ist: Wenn das Befristungsdatum der Bürgschaft überschritten wird, ist der Bürge nicht mehr haftbar. Das befreit Sie aber nicht von Ihren Verbindlichkeiten.

Wenn die Befristung vorbei ist, erlischt die Bürgschaft automatisch. Sie müssen sich nicht um die Rückgabe der Bürgschaft kümmern. Für Ihren Bürgschaftsrahmen bedeutet das, dass der Betrag, den die Bürgschaft eingenommen hat, jetzt wieder frei ist. Sie können diesen als für die Ausstellung neuer Bürgschaften verwenden.

Wie wird eine Bürgschaft befristet?

Wenn Sie eine Bürgschaft beantragen, geben Sie auf dem Avalauftrag an, dass die Bürgschaft befristet sein soll. Außerdem vermerken Sie das konkrete Datum der Befristung. Auf der Bürgschaftsurkunde wird dann vermerkt, dass die Urkunde zu einem festgelegten Datum befristet ist. 

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Unbefristete Bürgschaften

Bei unbefristeten Bürgschaften gibt es keine zeitliche Begrenzung. Diese Bürgschaften bleiben so lange gültig, bis sie ordnungsgemäß im Original bei der Versicherung wieder eingehen oder (bei PDF Bürgschaften beispielsweise) enthaftet werden. Erst dann wird die Bürgschaft ausgebucht und der Teil des Rahmens ist wieder verfügbar.

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Wichtig bei unbefristeten Bürgschaften: Bürgschaft zurückgeben!

Wenn Sie zum Beispiel eine unbefristete Gewährleistungsbürgschaft bei Ihrem Auftraggeber hinterlegen und die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren abgelaufen ist, kann der Auftraggeber keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung erheben. Obwohl die Verpflichtung, die mit der Bürgschaft abgesichert ist, nicht mehr besteht, müssen Sie die Bürgschaft noch ausbuchen lassen. Dazu muss die Bürgschaftsurkunde im Original vom Auftraggeber zurückgefordert und dann an die Versicherung zurückgesendet werden. Wenn die Urkunde nicht mehr auffindbar ist, kann alternativ eine vom Auftraggeber unterschriebene Enthaftungserklärung an die Versicherung gesendet werden. Die Bürgschaft wird dann aus Ihrem Bürgschaftsrahmen ausgebucht. Erst dann ist dieser Teil des Bürgschaftsrahmens wieder verfügbar. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie Ihre unbefristete Bürgschaft am besten ausbuchen lassen, kontaktieren Sie uns gerne.

Wenn Sie für die unbefristete Bürgschaft einen Abrufvertrag haben, würden Sie außerdem den Beitrag für die Bürgschaft weiterzahlen, solange diese noch im Umlauf ist. Auch hier müssen Sie sich um die Rückgabe bzw. Enthaftung der Bürgschaftsurkunde kümmern.

Experten-Tipp: Bürgschaften, wenn möglich, immer befristen

Besprechen Sie mit Ihrem Auftraggeber immer im Vorfeld, ob Sie eine befristete Bürgschaft stellen können. Wenn möglich, sollten Sie immer mit befristeten Bürgschaften arbeiten. Diese haben für Sie den großen Vorteil, dass die Bürgschaft bei Ihrem Bürgschaftsversicherer automatisch ausgebucht wird. Dadurch wird dieser Betrag in Ihrem Bürgschaftsrahmen automatisch wieder frei. Zudem müssen Sie die Urkunde nach Ablauf der vereinbarten Zeit nicht zurückfordern (was buchhalterischen Aufwand verursacht) und an den Versicherer schicken, damit die Bürgschaft ausgebucht wird. Durch die Befristung vereinfachen Sie also die Ausbuchung der Bürgschaft.

Hinweis:
Bestehende Bürgschaften können nicht rückwirkend befristet werden. Um eine unbefristete Bürgschaft gegen eine befristete zu “tauschen”, muss die unbefristete enthaftet und die befristete beantragt werden – vorausgesetzt, Ihr Auftraggeber stimmt zu.

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Über Ulf Papke
2009 gründete Ulf Papke das Vergleichsportal Bürgschaft24. Als Innovator der Branche geht Ulf Papke neue Wege, um Unternehmen zu besseren Lösungen und Unternehmern bei wichtigen Entscheidungen zu helfen. Heute ist er mit der Papke Consulting Gruppe als externer Risk Manager ganzheitlich für seine Mandanten da.

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