Zuletzt aktualisiert am 3. März 2026
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Bürgschaften sind ein wichtiger Bestandteil vieler Geschäftsbeziehungen und Verträge. Für den Auftragnehmer ist die Wahl der richtigen Laufzeit entscheidend und wirkt sich auch darauf aus, wie die Bürgschaft im Nachgang ausgebucht wird. Neben Bürgschaften mit festgelegter Laufzeit gibt es auch unbefristete Bürgschaften. In diesem Ratgeber-Artikel bekommen Sie einen Überblick über die gängigen Laufzeiten von Bürgschaften, die Befristung von Bürgschaften und wie Sie die Laufzeit im Avalauftrag richtig angeben.
Das Wichtigste in Kürze
- Laufzeitunterschiede: Es gibt befristete Bürgschaften, die automatisch am Stichtag enden, und unbefristete, die bis zur formalen Rückgabe gültig bleiben.
- Erlöschen der Haftung: Die Haftung bei unbefristeten Urkunden endet erst mit der Rückgabe der Originalurkunde an den Bürgen oder durch eine schriftliche Enthaftungserklärung des Gläubigers.
- Kosten & Liquidität: Versicherungsbeiträge fallen bei unbefristeten Modellen so lange an, wie die Urkunde im Umlauf ist. Eine zügige Rückgabe spart Kosten und schont Ihre Liquidität.
- Rahmenentlastung: Erst nach der Ausbuchung durch den Versicherer wird der beanspruchte Betrag in Ihrem Bürgschaftsrahmen wieder für neue Projekte frei.
Was sind übliche Laufzeiten von Bürgschaften?
Bei Bürgschaften gibt es keine allgemeingültige Standardlaufzeit, denn die Laufzeit ist in der Regel von der verbürgten Verbindlichkeit abhängig. Es gibt zwei Arten von Bürgschaften: unbefristete Bürgschaften ohne feste Laufzeit und befristete Bürgschaften mit festgelegter Laufzeit. Die Laufzeit einer befristeten Bürgschaft kann von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren reichen. In der Regel sind Bürgschaften zeitlich begrenzt (befristet) und richten sich nach der Dauer des zugrunde liegenden Vertrags oder der Kreditlinie. Allgemein gilt: Die Dauer der Bürgschaft richtet sich oft nach der Bürgschaftsart. Zum Beispiel werden Gewährleistungsbürgschaften üblicherweise mit einer Laufzeit von 4 oder 5 Jahren ausgestellt, die der gesetzlichen Gewährleistungsfrist entspricht (VOB- oder BGB-Bauvertrag). Eine Bürgschaft zum Betrieb einer Annahmestelle der Deutschen Post (“Postbürgschaft”) mit entsprechender Ausstattung ist unbefristet, da sie bis zum Ende der Tätigkeit genutzt werden kann.
Wie funktionieren befristete Bürgschaften?
Eine Bürgschaft gilt dann als befristet, wenn ein festgelegtes Ablaufdatum in der Bürgschaftsurkunde steht. Bis zu diesem Datum verbürgt sich ein Bürge für bestehende Verbindlichkeiten. Der Bürge würde also dafür haften, wenn Sie die vertraglichen Verpflichtungen nicht einhalten. Wichtig ist: Wenn das Befristungsdatum der Bürgschaft überschritten wird, ist der Bürge nicht mehr haftbar. Das befreit Sie aber nicht von Ihren Verbindlichkeiten.
Wenn die Befristung vorbei ist, erlischt die Bürgschaft automatisch. Sie müssen sich nicht um die Rückgabe der Bürgschaft kümmern. Für Ihren Bürgschaftsrahmen bedeutet das, dass der Betrag, den die Bürgschaft eingenommen hat, jetzt wieder frei ist. Sie können diesen als für die Ausstellung neuer Bürgschaften verwenden.
Wie wird eine Bürgschaft befristet?
Wenn Sie eine Bürgschaft beantragen, geben Sie auf dem Avalauftrag an, dass die Bürgschaft befristet sein soll. Außerdem vermerken Sie das konkrete Datum der Befristung. Auf der Bürgschaftsurkunde wird dann vermerkt, dass die Urkunde zu einem festgelegten Datum befristet ist.
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Wie funktionieren unbefristete Bürgschaften?
Bei unbefristeten Bürgschaften gibt es keine zeitliche Begrenzung. Diese Bürgschaften bleiben so lange gültig, bis sie ordnungsgemäß im Original bei der Versicherung wieder eingehen oder (bei PDF Bürgschaften beispielsweise) enthaftet werden. Erst dann wird die Bürgschaft ausgebucht und der Teil des Rahmens ist wieder verfügbar.
Wichtig bei unbefristeten Bürgschaften: Bürgschaft zurückgeben!
Wenn Sie zum Beispiel eine unbefristete Gewährleistungsbürgschaft bei Ihrem Auftraggeber hinterlegen und die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren abgelaufen ist, kann der Auftraggeber keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung erheben. Obwohl die Verpflichtung, die mit der Bürgschaft abgesichert ist, nicht mehr besteht, müssen Sie die Bürgschaft noch ausbuchen lassen. Dazu muss die Bürgschaftsurkunde im Original vom Auftraggeber zurückgefordert und dann an die Versicherung zurückgesendet werden. Wenn die Urkunde nicht mehr auffindbar ist, kann alternativ eine vom Auftraggeber unterschriebene Enthaftungserklärung an die Versicherung gesendet werden. Die Bürgschaft wird dann aus Ihrem Bürgschaftsrahmen ausgebucht. Erst dann ist dieser Teil des Bürgschaftsrahmens wieder verfügbar. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie Ihre unbefristete Bürgschaft am besten ausbuchen lassen, kontaktieren Sie uns gerne.
Wenn Sie für die unbefristete Bürgschaft einen Abrufvertrag haben, würden Sie außerdem den Beitrag für die Bürgschaft weiterzahlen, solange diese noch im Umlauf ist. Auch hier müssen Sie sich um die Rückgabe bzw. Enthaftung der Bürgschaftsurkunde kümmern.
Experten-Tipp: Bürgschaften, wenn möglich, immer befristen
Besprechen Sie mit Ihrem Auftraggeber immer im Vorfeld, ob Sie eine befristete Bürgschaft stellen können. Wenn möglich, sollten Sie immer mit befristeten Bürgschaften arbeiten. Diese haben für Sie den großen Vorteil, dass die Bürgschaft bei Ihrem Bürgschaftsversicherer automatisch ausgebucht wird. Dadurch wird dieser Betrag in Ihrem Bürgschaftsrahmen automatisch wieder frei. Zudem müssen Sie die Urkunde nach Ablauf der vereinbarten Zeit nicht zurückfordern (was buchhalterischen Aufwand verursacht) und an den Versicherer schicken, damit die Bürgschaft ausgebucht wird. Durch die Befristung vereinfachen Sie also die Ausbuchung der Bürgschaft.
Hinweis:
Bestehende Bürgschaften können nicht rückwirkend befristet werden. Um eine unbefristete Bürgschaft gegen eine befristete zu “tauschen”, muss die unbefristete enthaftet und die befristete beantragt werden – vorausgesetzt, Ihr Auftraggeber stimmt zu.
Häufige Fragen zur Befristung von Bürgschaften
Wie lange ist die übliche Laufzeit einer Anzahlungsbürgschaft?
Eine Anzahlungsbürgschaft ist im Vergleich zur Gewährleistungsbürgschaft eher kurzfristig. Sie gilt so lange, bis Sie die entsprechende Gegenleistung (z. B. Lieferung der Ware oder Baufortschritt) erbracht haben. Danach wird sie durch die Abnahme oder eine Folgebürgschaft ersetzt und sollte umgehend enthaftet werden, damit der Bürgschaftsrahmen für das nächste Projekt frei ist.
Endet eine Bürgschaft automatisch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist?
Nein, in der Regel nicht. Die meisten gewerblichen Bürgschaften (z. B. nach VOB) sind unbefristet ausgestellt. Das bedeutet, sie enden erst dann offiziell, wenn die Originalurkunde an den Versicherer zurückgegeben wird oder der Auftraggeber eine schriftliche Enthaftungserklärung abgibt. Ohne diesen aktiven Schritt bleibt Ihr Bürgschaftsrahmen belastet.
Was kann ich tun, wenn der Auftraggeber die Urkunde verloren hat?
Da der Versicherer ohne Urkunde einen Nachweis über das Erlöschen der Haftung benötigt, bitten Sie den Auftraggeber um eine sogenannte Enthaftungserklärung. Sobald dieses Dokument beim Versicherer vorliegt, wird die Bürgschaft aus Ihrem Obligo ausgebucht und die Gebühren gestoppt.
Kann ich die Laufzeit einer Bürgschaft im Werkvertrag begrenzen?
Theoretisch ja, praktisch akzeptieren Auftraggeber befristete Bürgschaften jedoch selten. Um dennoch Planungssicherheit zu haben, sollten Sie im Vertrag eine Rückgabepflicht nach Fristablauf vereinbaren. So stellen Sie sicher, dass Sie am Ende der Laufzeit schnell über Ihr freies Limit verfügen und bankenunabhängig flexibel auf neue Marktchancen reagieren können.
Welchen Vorteil bietet die Versicherung gegenüber der Bank bei langen Laufzeiten?
Bei einer Bankbürgschaft wird das Limit über die gesamte Laufzeit (oft 5 Jahre oder länger) voll auf Ihre Kreditlinie angerechnet und häufig durch 100 % Bargeld besichert. Bei einer Versicherung bleibt Ihr Kontokorrentrahmen unangetastet, und es müssen in der Regel keine liquiden Sicherheiten hinterlegt werden. Das ist bei langen Laufzeiten ein massiver Liquiditätsvorteil.