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Bürgschaft für Reiseveranstalter

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Bürgschaft für Reiseveranstalter

Sie betreiben ein Gewerbe als Reiseveranstalter und haben einen Umsatz von mehr als 10 Mio €? Dann benötigen Sie seit dem 1.11.2021 eine Bürgschaft für den Deutschen Reisesicherungsfonds.

Eine anschauliche Erklärung darüber
wie Sie sich am besten absichern
was überhaupt eine Bürgschaft für Reiseveranstalter ist
und wie eine solche Bürgschaft am besten abgeschlossen wird
finden Sie hier. Dabei stehen Ihnen unsere Experten stets per Mail oder auch persönlich bei Fragen zur Verfügung.
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Jetzt Anfrage zur Bürgschaft für Reiseveranstalter starten

Was ist eine Bürgschaft für Reiseveranstalter?

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen mehr als 10.000.000 Euro Umsatz im Jahr generieren, sind Sie verpflichtet 5% des prognostizierten Umsatzes als Sicherheit beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) für den Fall der Zahlungsunfähigkeit zu hinterlegen.

Unterhalb eines Jahresumsatzes von 10.000.000 Euro haben Sie die Möglichkeit, eine Kautionsversicherung abzuschließen, anstatt in den Fond einzuzahlen.

Hintergrund: Die EU-Richtlinie 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) verpflichtet Reiseveranstalter, für den Fall ihrer Insolvenz die von den Reisenden erhaltenen Vorauszahlungen sowie den vertraglich zugesagten Rücktransport der Reisenden abzusichern.

Wie schließe ich eine
Bürgschaft für Reiseveranstalter ab?

Bürgschaften für Reiseveranstalter sind mmer individuell. Um eine Anfrage zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details.

Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an den DRSF weiter. 
Jetzt Anfrage zur Bürgschaft für Reiseveranstalter starten
Definition
Absicherung der Zahlungsunfähigkeit von Reiseveranstaltern und Reisebüros. Kunden sollen dadurch nicht benachteiligt werden.
Zielgruppe
Ausschließlich Reiseveranstaltungsunternehmen.
Ablauf
Der Absicherungsvertrag umfasst in der Aufbauphase des Fonds eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % des prognostizierten Umsatzes für 2022. Diese Sicherheitsleistung kann als Bürgschaft hinterlegt werden.

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Ihre Vorteile:

  • einfache Onlineabwicklung
  • auf Wunsch individuelle persönliche Beratung
  • umfassender Anbietervergleich
  • digitaler Versicherungsordner
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Wie komme ich zu meiner
Bürgschaft für Reiseveranstalter?

Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden:
E-Mail: antrag@buergschaft24.de
Sollte Ihr Bedarf nicht über ein Angebot im Vergleichsrechner zu decken sein, dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns:
Telefon: 0251 29790511

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... und mir einen Überblick verschaffen.

Sie nutzen unseren Vergleichsrechner und entscheiden sich für ein Angebot. Sie werden mit wenigen Schritten automatisch durch Antrags- bzw. Anfrageformular geleitet.

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Konzept mit Experten entwickeln. Ein individueller Bürgschaftsrahmen inkl. Avalmanagement

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Unsere Empfehlung ist die Individualanfrage: Sie können dabei Anfragen für spezielle Tarife stellen oder ganz allgemein nach einer Empfehlung unserer Experten fragen.
Wir stehen Ihnen mit all unserer jahrelang aufgebauten Expertise persönlich zur Verfügung!

Jetzt Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen zur Bürgschaft für Reiseveranstalter (FAQ)

Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.

Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkund bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.

Bürgschaften sind generell bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 2-6% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.

Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.

Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.

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