Bei stark schwankendem und hohem Bürgschaftsbedarf ist eine Bürgschaftsversicherung oft mit unnötig hohen Beitragskosten verbunden. Meist wird für einen großen ungenutzten Teil des Rahmens gezahlt, damit bei höherem Bürgschaftsbedarf schnell reagiert und nicht erst der Rahmen erhöht oder eine weitere Bürgschaftsversicherung abgeschlossen werden muss. Diese Problematik gibt es bei Abrufverträgen für Bürgschaften nicht. Hier lesen Sie, wie Abrufverträge funktionieren und wie diese Ihre Liquidität schonen können.
Ein Abrufvertrag wird auch Bürgschaftsversicherung nach banktechnischer Abrechnung (kurz Vertrag nach BTA) genannt. Bei einem Abrufvertrag erhalten Sie einen sogenannten Abrufrahmen. Aus diesem können Sie, wie bei einem klassischen Bürgschaftsrahmen, Bürgschaften beantragen und bekommen die entsprechenden Urkunden zugesendet. Bei der Abrechnung des Rahmens wird nur für den genutzten Teil und die Dauer der Ausnutzung des Rahmens bezahlt.
Üblicherweise werden über Abrufverträge Anzahlungsbürgschaften und gegebenenfalls auch Vertragserfüllungsbürgschaften beantragt. Aber auch andere Bürgschaftsarten sind denkbar. Das ist besonders sinnvoll bei hohem, aber kurzem Bürgschaftsbedarf. Sprechen Sie uns gerne dazu an.
Es gibt einen vereinbarten Beitragssatz für die einzelnen Bürgschaftsarten, zum Beispiel bei Anzahlungsbürgschaften 1,1% der Bürgschaftssumme und für Vertragserfüllungsbürgschaften 0,9% der Bürgschaftssumme. Dann wird die gewünschte Bürgschaft bestellt. In der Regel rechnet der Versicherer kalenderjährlich ab, also bis Ende des ersten Jahres, und danach dann immer für die kommenden 12 Monate. Bei Rückgabe der Urkunde wird der Beitrag für den “zu viel bezahlten” Zeitraum zurückerstattet. Manche Versicherer rechnen auch direkt quartalsweise ab.
Bei manchen Versicherern ist ein Abrufvertrag erst ab einem benötigten Bürgschaftsrahmen von 1 Mio. EUR oder einem Jahresumsatz von 100 Mio. EUR möglich. Einige Versicherer haben strenge Annahmekriterien, zum Beispiel, dass Unternehmen eine sehr gute Bonitätsbewertung vorweisen müssen, um ein Angebot zu erhalten.
Bei einem hohen und stark schwankenden Bedarf ist eine Bürgschaftslösung “auf Abruf” für viele Unternehmen sinnvoll. Anders als bei dem klassischen Bürgschaftsvertrag zahlen Sie nicht ab Vertragsbeginn einen Prozentsatz des gesamten Bürgschaftsrahmens als Beitrag. Stattdessen fallen Kosten erst mit dem Abruf der ersten Bürgschaft an, außerdem zahlen Sie nur während der tatsächlich genutzten Laufzeit der Urkunden.
Dadurch können Sie einen großen Bürgschaftsrahmen für alle Eventualitäten abschließen und je nach Nutzung bezahlen. So können Sie schnell auf den stark wechselnden Bedarf an Sicherheitsleistungen reagieren und müssen keine Bargeldreserven langfristig binden.
Es gibt Versicherer, die auf Abrufverträge spezialisiert sind und nur diese anbieten.
Auch wenn die Bürgschaftsversicherung nach “banktechnischer Abrechnung” abgerechnet wird, sind nicht nur Banken Anbieter solcher Verträge. Da bei der Auswahl des passenden Versicherers und Vertrags viele Punkte berücksichtigt werden sollten, wenden Sie sich am besten an einen Bürgschaftsmakler, der die Angebote unabhängig vom Versicherer prüft.
Fazit
Eine Bürgschaftsversicherung nach banktechnischer Abrechnung (auch Abrufvertrag genannt) ist für große Unternehmen mit stark schwankendem und hohem Bürgschaftsbedarf geeignet. Damit können schnell Sicherheitsleistungen in Form von Bürgschaften erbracht werden, dabei wird nur der genutzte Teil des Rahmens abgerechnet. So schonen Sie Ihre Liquidität doppelt.