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Häufige Fragen zur
Bürgschaftsversicherung - FAQ

Bürgschaft abschließen

Ja. Wenn Ihre Branche nicht in der Auswahl der Suchanfrage vorkommt ist das kein Problem. Geben Sie einfach die Kategorie “Sonstige” an. Sie können auch gerne eine Individualanfrage stellen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen außerdem telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Hier eine kleine Auswahl:

  1. Mietkaution (gewerblich)
  2. Warenlieferungen
  3. Architekten- und Ingenieursleistungen nach §33 HOAI, LPH 9
  4. Dienstleistungsverträge (z.B. Müllentsorgung, Winterdienst, Facilitymanagement gegenüber Kommunen)
  5. Erschließungsmaßnahmen
  6. Forderung aus vorläufig vollstreckbaren Urteilen (Prozessbürgschaft)
  7. Forderung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  8. Forderungen aus Autobahnmaut (gegenüber Toll-Collect)
  9. Forderung aus dem BSP System IATA
  10. Forderungen aus Mineralöllieferungen (auch Tankkartenforderungsbürgschaft)
  11. Forderungen nach §14 Arbeitnehmerentsendegesetz (Regress für Sozialversicherungsbeiträge)
  12. Forderungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz
  13. Franchiseverträge
  14. Mitarbeiterbeteiligungen
  15. Rekultivierungsverpflichtungen
  16. Tankkartenforderungen
  17. Verpflichtungen gegenüber Zollbehörden
  18. Wertguthaben bei vereinbarter Altersteilzeit
  19. Zeitguthaben aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten

Bitte verwenden Sie bei Interesse das Anfrageformular.

Der Abruf einer Bürgschaft ist normalerweise kostenfrei. Lediglich die Nutzung von Sondertexten, also Mustertexten Ihres Auftraggebers, kann zu sehr geringen Zusatzkosten führen. Diese befinden sich üblicherweise im unteren zweistelligen Bereich

Ja. Der Betrieb, der eine Bürgschaftsversicherung abschließen möchte, sollte haftpflichtversichert sein.

„Uns ist die Kundennähe besonders wichtig, denn nur so können wir es schaffen die optimale Bürgschaftsversicherung für jeden unserer Kunden zu finden.” – ist die Philosophie von Bürgschaft24-Gründer Ulf Papke. Bei B24 stehen echte Experten hinter den Angeboten. Diese erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Bürgschaftsbedarf. Als ungebundene Bürgschaftsexperten können wir Ihnen die besten Angebote präsentieren – denn B24 ist keinem anderen Unternehmen verpflichtet.

Der Preis einer Bürgschaft hängt von verschiedenen Faktoren ab. Er wird zum Einen durch die Höhe des gewünschten Einzellimits bestimmt, zum Anderen durch die Höhe des Bürgschaftsrahmens. Weitere maßgebende Faktoren bilden die Art der Bürgschaft sowie der Bonitätsindex des Unternehmens. Ist das Ausfallrisiko eines Unternehmens gering, fallen niedrigere Kosten an als bei einem Unternehmen mit hohem Ausfallrisiko. Ebenfalls werden neu gegründete Unternehmen mit einem höheren Risiko bewertet. Deshalb gelten teilweise andere Konditionen für solche Unternehmen.

Für den Vergleich werden folgende Angaben benötigt.

  1. Angabe der Branche, in der Sie arbeiten
  2. Angabe der Bürgschaftsart, die Sie benötigen
  3. Angabe des Gründungsdatums Ihres Unternehmens
  4. Benötigte Höhe des Einzellimits und der Bürgschaftslinie

Sie werden automatisch durch die Anfrage geleitet. Die Auswahlfelder werden Ihnen während des Vergleichs näher erklärt.

Folgende Informationen werden generell für den Abschluss einer Bürgschaftsversicherung, sowie für den Antrag / die Anfrage benötigt:

  1. Name der Firma
  2. Rechtsform der Firma
  3. Name des Geschäftsführers / der Geschäftsführerin
  4. Angaben zur Firmenanschrift
  5. bei Kapitalgesellschaften: Handelsregisternummer / Eintragung im Amtsgericht
  6. Gründungsdatum
  7. Versicherungsunternehmen, bei dem die Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen ist

Sie werden bei der Online-Antragstellung automatisch durch ein Formular geleitet, in das Sie diese Informationen eintragen können. Haben Sie sich für eine Bürgschaftsversicherung entschieden, können Sie diese bequem auf dem PC/Tablet/Smartphone mit einer Online-Unterschrift beantragen. Es müssen keine Unterlagen ausgedruckt und wieder eingescannt werden.

Einzellimit: Das Einzellimit bestimmt, wie hoch eine einzelne Bürgschaft maximal sein darf. Benötigen Sie eine Bürgschaft über 20.000€ und eine über 50.000€ muss Ihr Einzellimt mindestens 50.000€ betragen. Sie dürfen dann für die gewünschte Bürgschaft also jede Summe bis 50.000€ wählen. Für höhere Beträge einzelner Bürgschaften muss eine Erhöhung des Einzellimits beantragt werden.
Wählen Sie Ihr Einzellimit also so, dass es mindestens so hoch ist wie die Höchste Ihrer einzelnen Bürgschaften.

Bürgschaftsrahmen: Wir empfehlen Ihnen einen Bürgschaftsrahmen oder auch -linie (Gesamthöhe aller Bürgschaften) in Höhe der jährlich voraussichtlich anfallenden Bürgschaften. Zusätzlich sollten Sie evtl. umzuschuldende Bürgschaften addieren, sofern Sie bestehende Sicherheitseinbehalt oder Bürgschaften umschulden wollen. Ein Beispiel: 20.000€ jährlicher Bedarf und 45.000€ Umschuldung entspricht einer Gesamtlinie von 65.000€. Bitte wählen Sie hier die nächst höhere Bürgschaftslinie über 75.000€. Sie können die Bürgschaftslinie jederzeit erhöhen, sollten Sie eine höhere Linie benötigen.

Nachdem Sie eine Bürgschaftsversicherung abgeschlossen haben, können Sie jederzeit die entsprechenden Bürgschaften abrufen. Der schnellste Weg ist es dabei, die Bürgschaften online abzurufen. In der Regel wird die Bürgschaftsurkunde im Original innerhalb weniger Werktage an Sie geschickt. Es ist auch möglich, die Urkunde direkt an den Gläubiger schicken zu lassen.

Sie können Ihre Bürgschaftsversicherung über die Funktion „Vergleich“ abschließen. Dabei können Sie sich die besten Angebote Ihren Bedürfnissen gerecht anzeigen lassen. Sie werden automatisch durch das Menü geführt.
Eine weitere Option besteht im selbständigen Anbietervergleich. Unter der Kategorie „Anbieter“ können Sie die Angebote den Anbietern entsprechend vergleichen und direkt beantragen. Alternativ können Sie auch eine Individualanfrage per Telefon, Fax oder Mail stellen.

Inanspruchnahme

Sobald die Bürgschaft in Anspruch genommen wird, werden Sie schriftlich per Post über die Inanspruchnahme der Bürgschaft informiert.

Die Formulierung “Zahlbar auf erstes Anfordern” bedeutet, dass die in der Bürgschaft vereinbarte Geldsumme bei einer Inanspruchnahme in jedem Fall sofort an den Gläubiger ausgezahlt wird. Ist die Auszahlung unrechtmäßig erfolgt, können Sie im Nachhinein gegen die Auszahlung klagen.

Der Bürgschaftsrahmen kann jederzeit, auch unterjährig, erhöht werden. Möchten Sie Ihren Rahmen erhöhen reicht eine kurze Information über die geplante Erhöhung an Bürgschaft24. Wir kümmern uns dann um alles. Außerdem kann eine Erhöhung auch über unseren Vergleichsrechner beantragt werden.

Das Versicherungsunternehmen verlangt das ausgezahlte Geld vom Versicherungsnehmer (=Schuldner) zurück.
Der Schuldner ist verpflichtet, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für seine Verbindlichkeiten aufzukommen. Erst, wenn alle seine Mittel ausgeschöpft sind, übernimmt das Versicherungsunternehmen den Rest seiner Schulden.

Solange die Abwicklung läuft wird der Bürgschaftsrahmen für den Abruf neuer Bürgschaften gesperrt.

Wird Ihre Bürgschaft vom Gläubiger unrechtmäßig in Anspruch genommen, können Sie mit einer Klage gegen die Auszahlung der Bürgschaftssumme vorgehen. Dieses Klage nennt sich “Negative Feststellungsklage”. Bei Bürgschaften auf erstes Verlangen wird die Bürgschaftssumme in jedem Fall ausgezahlt und es kann erst im Nachhinein gegen die Auszahlung vorgegangen werden.

Ist die Forderung berechtigt und der Versicherungsnehmer erhebt keinen Einspruch, wird die Bürgschaft in der ausgemachten Höhe sofort ausgezahlt.
Ebenso wird eine Bürgschaft mit der Vereinbarung “Auf erstes Anfordern” sofort ausgezahlt. In den anderen Fällen kommt es auf den Bürgschaftstext und den genauen Sachverhalt an.

Abwicklung / Onlineportal

Sie können Ihre Bürgschaft auch auf dem Postweg oder per Fax abschließen. Jedoch ist der Online-Abschluss die schnellste und mittlerweile gängigste Variante. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

In der Regel erfolgt die Bezahlung per Lastschrift. Gibt es damit Probleme kontaktieren Sie uns. Unsere Mitarbeiter finden gerne mit Ihnen eine individuelle Lösung.

Es kommt immer auf den Versicherer an. Normalerweise können die Beiträge auch unterjährig gezahlt werden.

Sie erhalten eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten und einem Link zum Anmeldefeld des Onlineportals. Klicken Sie auf den Link und melden Sie sich dort mit Ihren Anmeldedaten an.

Im Onlineportal finden Sie die aktuellen Versicherungsscheine Ihrer Bürgschaften. Haben Sie uns Bürgschaften bei anderen Unternehmen mitgeteilt, so sind auch diese im Portal ersichtlich. Außerdem finden Sie sämtliche Informationen und Änderungen der Bürgschaftspolice.

Die Online-Abwicklung ist vor allem sehr viel schneller als die Abwicklung per Post oder Fax. Außerdem sind Ihre Bürgschaften immer sofort abrufbar, auch außerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten. So sparen Sie sich den sonst erforderlichen Schriftverkehr. Damit einher gehen sowohl Zeit- und Ressourcenersparnis und Sie tun gleichzeitig etwas gutes für Ihre Umwelt.

In unserem Online-Portal finden Sie alle wichtigen Infos rund um Ihre Bürgschaftsversicherung. Auf unserer Homepage finden Sie zusätzlich weitere Informationen und Erklärungen zum Thema der Bürgschaftsversicherungen.
Außerdem stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit als Ansprechpartner persönlich zur Verfügung. Melden Sie sich einfach per Mail oder telefonisch bei uns.

Sicherheiten

In den meisten Fällen ist es kein Problem auch mit mittlerer Bonität eine Bürgschaft abschließen zu können (im Gegensatz zur Bankbürgschaft). Unsere Spezialisten arbeiten mit einem großen Pool an Versicherungsangeboten und helfen Ihnen gerne die richtige Bürgschaftsversicherung zu finden, auch bei nicht so guter Bonität.

Sollte Ihre Bonitätsbewertung jedoch bei 500 oder schlechter sein (Creditreform), dann sind Angebote recht unwahrscheinlich.

In der Regel sind Bürgschaftslinien bis 100.000€ oder auch 200.000€ ohne Besicherung möglich. Voraussetzung hierfür ist ein sehr guter bis guter Bonitätsindex (Creditreform). Andernfalls sind Sicherheiten bis 20% üblich. Diese sind also wesentlich geringer als bei der Bank. In unserem Vergleich erhalten Sie eine Übersicht über die zu stellenden Sicherheiten. Manchmal empfiehlt es sich eine kleine Sicherheit zu hinterlegen, da so der Preis bei manchen Anbietern für den Bürgschaftsrahmen reduziert wird. Wir empfehlen dies ab 100.000€ ürgschaftsrahmen. Sicherheiten werden meist in Form von abgetretenen Sparguthaben hinterlegt. Sie zahlen den Betrag auf ein Sparkonto bei Ihrer Hausbank ein. Diese tritt das Guthaben an den Kautionsversicherer ab. Das vorhandene Guthaben ist solange „gesperrt“ bis die Bürgschaftslinie wieder aufgehoben wird oder vom Kautionsversicherer die Sicherheiten freigegeben werden. Durch Verbesserung der Bonität kann eine spätere Einstufung beim Versicherer auch die hinterlegten Sicherheiten überflüssig machen. Bei positivem Geschäftsverlauf sollten Sie dem Kautionsversicherer und auch der Creditreform Ihre Bilanzen nachreichen, um so eine bessere Bonitätseinstufung zu erhalten.

Als Sicherheit werden üblicherweise die folgenden beiden Optionen akzeptiert.

  1. Es kann ein Konto bei der Hausbank angelegt werden, auf das der Versicherer im Schadenfall Zugriff hat. (Abtretungserklärung)
  2. Man kann die Bürgschaftsversicherung mit einer Bankbürgschaft absichern. Da die Absicherungssumme der Bankbürgschaft sehr viel geringer ist als die eigentliche Bürgschaftssumme kann sich diese Art der Absicherung auch lohnen.

Weitere Fragen zur Bürgschaftsversicherung

Ja, wir bieten Ihnen auch eine Möglichkeit Mietkautionen zu beantragen. Diese können privat und gewerblich sein. Wir arbeiten gerade an einem speziellen Vergleichsrechner für die Mietkaution. 
gewerbliche Mietkaution >> hier klicken Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich die oberen Links zur Mietkaution auf der linken Seite. Sie können so Ihre Kaution zur Hinterlegung bei Ihrem Vermieter sparen. Behalten Sie Ihr Geld für Anschaffungen oder ähnliches. Sie erhalten nach Beantragung eine Bürgschaftsurkunde. Diese händigen Sie Ihrem Vermieter bei Übergabe einfach aus.

Es werden keine Bürgschaftsversicherungen für die Absicherung von Bankkrediten angeboten.

Ja, Leasingbürgschaften sind möglich. Stellen sie einfach eine Anfrage.

Ja, es gibt noch Bürgschaften auf erstes Verlangen. Die Bürgschaft auf erstes Verlangen muss als Sondervereinbarung in den Bürgschaftstext aufgenommen werden, damit sie gültig ist. Sie bedeutet, dass der Bürge verpflichtet ist, die Bürgschaft bei der ersten Anfrage des Gläubigers auf Auszahlung auszahlen zu müssen. Die rechtliche Grundlage der Auszahlung wird erst im Nachhinein geprüft. Heute spricht man häufig auch von der Bürgschaft "auf erstes Anfordern".

Generell möchten die meisten Kautionsversicherer keine Bauträger, Generalübernehmer und Planungsbüros versichern, da hier ein erhöhtes Ausfallrisiko besteht.
Bei guter Bonität gibt es jedoch Anbieter, die auch Unternehmen ohne eigene Bauleistung versichern.

Stellen Sie eine Anfrage, wir helfen Ihnen dann weiter.

Ja, Sie können auch als Existenzgründer eine Bürgschaftslinie bekommen. Dies ist allerdings schwieriger als bei einem bestehenden Unternehmen, da noch kein Creditreform-Index vergeben ist.
Bürgschaftsrahmen bis 50.000€ sind eigentlich bei allen Anbietern besicherungsfrei zu erhalten. Bei höherem Bedarf sind hier i.d.R. Sicherheiten von bis zu 20% zu hinterlegen.

Ja, theoretisch können Sie beliebig viele Bürgschaften auf einmal besitzen. Diese dürfen jedoch nicht:

  1. Ihre Bürgschaftslinie überschreiten: Das heißt, die vereinbarte Höchstsumme für Ihre gesamten Bürgschaften darf nicht überschritten werden. Es kann aber auch der Bürgschaftsrahmen erhöht werden.
  2. Ihr Einzellimit überschreiten: Das heißt, der Betrag, den eine Bürgschaft für einen Auftrag betragen darf, darf nicht überschritten werden. Sie können bei Bedarf auch Ihr Einzellimit erhöhen.

Bürgschaften, die ein Bauvorhaben / Geschäft betreffen werden als eine Bürgschaft betrachtet.

Ja. Bürgschaften können gestückelt werden. Jedoch muss für jede Bürgschaft das Einzellimit beachtet werden. Dieses gibt an, wie hoch jede Ihrer Bürgschaften maximal sein darf. Bei einem Einzellimit von 10.000€ darf eine Bürgschaft nicht mehr als 10.000€ betragen. Außerdem müssen Sie Ihre Bürgschaftslinie (=Bürgschaftsrahmen) einhalten. Die Bürgschaftslinie gibt die Summe an, die ihre gesamten Bürgschaften zusammen maximal betragen dürfen. Bei einer Bürgschaftslinie von 200.000€ dürfen alle Ihre einzelnen Bürgschaften zusammen nicht mehr als 200.000€ ergeben.

Prinzipiell können Sie den Betrag Ihrer Bürgschaft frei wählen. Beim Bürgschaftsabschluss wählen Sie jedoch eine Bürgschaftslinie und ein Einzellimit.

  •  Das Einzellimit gibt an, wie hoch jede Ihrer Bürgschaften maximal sein darf. Bei einem Einzellimit von 10.000€ darf eine Bürgschaft nicht mehr als 10.000€ betragen.
  • Die Bürgschaftslinie gibt die Summe an, die ihre gesamten Bürgschaften zusammen maximal Betragen dürfen. Bei einer Bürgschaftslinie von 200.000€ dürfen alle Ihre einzelnen Bürgschaften zusammen nicht mehr als 200.000€ ergeben.
    Sowohl die Bürgschaftslinie als auch das Bürgschaftslimit können von Ihnen auch unterjährig erhöht werden.

Es gibt keinen Unterschied. Die Begriffe sind Synonyme füreinander und stehen für das selbe.

Eine Bürgschaftsversicherung soll die Erfüllung einer Schuld, beispielsweise der Zahlung einer Reparatur im Gewährleistungsfall, bei einem Auftrag absichern. Kann der Auftragnehmer die Reparatur nicht begleichen, weil er insolvent ist, springt für diese Schuld sein Bürge ein. Bei einer Bürgschaftsversicherung, auch Kautionsversicherung genannt, wird die Bürgschaft durch ein Versicherungsunternehmen übernommen.

Eine Globalbürgschaft ist eine Bürgschaft, die über die Dauer einer Geschäftsbeziehung abgeschlossen wird, wenn immer mit dem gleichen Auftraggeber zusammengearbeitet wird. So muss nicht für jeden Auftrag des gleichen Geschäftspartners eine neue Bürgschaftsurkunde beantragt werden. Die Urkunde kann automatisch ausgestellt werden. Jedoch hat der Versicherer das Recht, die Absicherung eines Auftrags ordentlich zu kündigen, wenn er diesen nicht absichern möchte.

Als Großrisikoversicherung bezeichnet man gewerbliche, bergbauliche und freiberufliche Tätigkeiten, die mit einer Bürgschafts- oder auch Kautionsversicherung abgesichert werden.

Eine Kautionsversicherung soll die Erfüllung einer Schuld, beispielsweise der Zahlung einer Reparatur im Gewährleistungsfall, bei einem Auftrag absichern. Kann der Auftragnehmer die Reparatur nicht begleichen, weil er insolvent ist, springt für diese Schuld sein Bürge ein. Bei einer Kautionsversicherung, auch Bürgschaftsversicherung genannt, wird die Bürgschaft durch ein Versicherungsunternehmen übernommen.

Es reicht eine kurze Information an Bürgschaft24. Unsere Experten prüfen dann, ob eine Zusammenlegung der Bürgschaften möglich ist und ob es Angebote mit besseren Konditionen gibt.

Ein Obligo im Allgemeinen beschreibt die Haftung für eine Verbindlichkeit. Das Bürgschaftsobligo, oder auch Gesamtobligo genannt, bezeichnet die Summe der Verbindlichkeiten, die durch alle bestehenden Bürgschaften vorhanden sind. Also die Summe aller aktiven Bürgschaften, die noch nicht abgelaufen oder ausgebucht sind.

Ein Sondertext ist eine eigene Formulierung, die im Bürgschaftstext eingebracht wird und nicht standardmäßig in der Bürgschaftsurkunde steht.
Diese Formulierung muss, bevor sie gültig ist, vom Versicherer geprüft werden. Das Einbringen von Sondertexten kann eine geringe Gebühr (meistens im unteren zweistelligen Bereich) mit sich bringen.

Standardtexte sind Bürgschaftstexte, die bei einer Bürgschaft vom Versicherer standardmäßig vorgegeben werden.

Es werden keine Bürgschaften für Kreditabsicherungen versichert: Bürgschaften für z.B. Bankkredite sind davon betroffen. Es können keine Garantien versichert werden.
Es werden keine Finanzierungsbürgschaften wie z.B. Leasingverträge für Autos versichert.

Nein, Finanzierungsbürgschaften können mit einer Bürgschaftsversicherung bei Bürgschaft24 nicht versichert werden.

Es gibt mehrere Vorteile bei einer Kautionsversicherer gegenüber einer Bürgschaft über die Bank.

 

  1. Ein Versicherer benötigt eine geringere Besicherung als eine Bank. Die Banken benötigen i.d.R. eine Besicherung von 100 – 109% für Ihre Bürgschaft.
  2. Die Bürgschaftslinie wird wie ein normaler Kredit komplett auf Ihre Kreditlinie angerechnet. Hierdurch verschlechtern Sie auch die Konditionen für Ihre weiteren Kredite bei Ihrer Bank. Sie erhöhen also mit Bürgschaften über Kautionsversicherungen Ihre Liquidität.
  3. Die Kautionsversicherung ist in den meisten Fällen günstiger als Ihre Hausbank. Sie zahlen keine Extragebühren für Urkundenausstellungen, Änderungen, Prüfungen. Mit der Jahresgebühr sind in der Regel sämtliche Kosten abgedeckt.
  4. Die Abwicklung ist einfacher. Sie erhalten bei den meisten Kautionsversicherern einen Onlinezugriff und können Bürgschaften bequem und übersichtlich online abrufen.
  5. Sie erhalten mehr Unabhängigkeit gegenüber Ihrer Bank. Die Informationen Ihrer Geschäftsvorgänge bleiben bei Ihnen. Achtung: Die Versicherungskammer Bayern, Sparkassenverbund, verlangt eine Entbindung der Schweigepflicht für Ihre Hausbank. Wir empfehlen Ihnen solche Anträge nicht zu unterzeichnen. Außerdem sollten Sie nicht bei einem Versicherer abschließen, der mit Ihrer Hausbank verbunden ist, z.B. R+V mit Raiffeisen und Volksbanken Verbund sowie Versicherungskammer Bayern mit dem Sparkassen-Verbund. So erhalten Sie Ihre Unabhängigkeit gegenüber Kreditgebern.

Mit welchen Versicherungsunternehmen arbeitet Buergschaft24.de zusammen?

Unsere Partner sind alle gängigen Versicherern für die Kautionsversicherung.
Bürgschaft24 - AXA Logo Rechteck
Bürgschaft24 - Logo der Euler Hermes Kreditversicherung
Bürgschaft24 - R+V Logo
Bürgschaft24 - VHV Versicherungen Logo
Bürgschaft24 - Logo der Versicherungskammer Bayern mit Sparkasse Finanzgruppen
Bürgschaft24 - Logo der Württembergischen - Partner der Wüstenrot
Als spezialisierter Bürgschaftsmakler verfügen wir über einen „direkten Draht“ zu den jeweiligen Versicherern und deren Abteilungen für Kautionsversicherung. Zudem erhalten Sie generell einen sehr schnellen Service und Rahmenkonditionen falls vorhanden. Haben Sie individuelle Fragen oder wünschen Sie eine Konzeption bzw. Aufteilung auf verschiedene Anbieter um Ihren Bedarf zu optimieren, stellen Sie einfach eine Anfrage an uns unter Anfrage. Wir freuen uns auf ein Telefonat mit Ihnen!

Ablauf | Arbeitsweise

Was passiert mit meinem Antrag?
Ihr Antrag wird nach Eingang bei uns umgehend an den entsprechenden Versicherer weitergeleitet. Sie erhalten nach Eingang eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. So können Sie sicher sein, dass wir den Antrag vollständig erhalten haben. Die Bearbeitung bei den Versicherern erfolgt meist innerhalb von 2-10 Tagen je nach Versicherer. Falls es zu Rückfragen kommt oder Bilanzen geprüft werden müssen, kann die Bearbeitungszeit etwas länger dauern. Deswegen sollten Sie generell schnellstmöglich den Antrag stellen.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie unsere E-Mail Adresse „@buergschaft24.de“ zu den von Ihnen erwünschten Absenderadressen in Ihrem E-Mail-Programm einstellen, damit diese nicht im Spam-Ordner landet.
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