Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

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Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Sie betreiben ein Gewerbe und beschäftigen Subunternehmer, die eine Absicherung für die Bezahlung ihres Gewerkes wollen?

Eine anschauliche Erklärung darüber
finden Sie hier. Dabei stehen Ihnen unsere Experten stets per Mail oder auch persönlich bei Fragen zur Verfügung.
Bürgschaft24 - Ulf Papke am Pier

Was ist eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft?

Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft gemäß §650f BGB (vorher §632a BGB) dient in der Regel dazu die Zahlung der Bauleistung an den Auftragnehmer sicherzustellen. Sie sichert die Vorauszahlungsverpflichtung und den Werklohnanspruch aus dem Werkvertrag ab. Dieser richtet sich ausschließlich auf die Erstellung eines Bauwerks.

Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft ist üblich zwischen Baufirmen untereinander oder auch im Verhältnis Bauträger zu Subunternehmer. Zum Beispiel gibt eine Baufirma den Auftrag für die Außenanlagen an einen Subunternehmer weiter. Dieser verlangt eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft, um sich für den Fall abzusichern, dass der Auftraggeber des Bauträgers nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig/-unwillig ist. Diese Bürgschaftsart wird jedoch nur noch selten verlangt.

Die Werklohnforderung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen erst mit Abnahme des erstellten Gewerkes fällig. Der Auftragnehmer sichert so das Risiko ab für den Fall, dass der Auftraggeber nach Erstellung des Bauwerks insolvent wird.

Wie schließe ich eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft ab?

Wenn Sie mit Ihrem Nachunternehmer eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft vereinbart haben ist dies meist in Ihrem Vertrag festgehalten. Dort ist zumeist auch die genaue Summe beziffert. Klassischerweise ist eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft über 100-110% der Auftragssumme gefordert. Die zusätzlichen 10% sichern eventuelle Mehrkosten ab.

Um eine Anfrage zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details ob ein Rahmenvertrag oder eine Individual-Anfrage die geeignete Lösung ist.

Sollte ein Vertrag zustande kommen erhalten Sie nach der Policierung die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an Ihren Subunternehmer  weiter, damit dieser seine Tätigkeit beginnt.

Jetzt Anfrage zur Bauhandwerkersicherungsbürgschaft starten

Vertrag unterzeichnen Bürgschaft24

Definition

Absicherung der Vergütungsansprüche des Auftragnehmers aus einem Werkvertrag. Der Werkvertrag bezieht sich dabei ausschließlich auf die Erstellung eines Bauwerks (Bauhandwerker), einer Außenanlage oder eines Teils davon.
Zielscheibe Bürgschaft24

Zielgruppe

Unternehmen, die andere Unternehmen mit der Erstellung von Bauleistungen beauftragen.
Zahnrad Bürgschaft24

Ablauf

Nach der gesetzlichen Regelung wird eine Werklohnforderung erst mit Abnahme des erstellten Werkes fällig. Der Auftragnehmer trägt das Vorleistungsrisiko sowie das volle Insolvenzrisiko für den Fall, dass der Auftraggeber nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig/ -unwillig ist.

Mit einer Bürgschaft nach § 650f BGB, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber jederzeit verlangen kann, sichert der Auftragnehmer dieses Risiko ab.

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Ihre Vorteile:

Bauhandwerkersicherungsbürgschaft Beispiel

Die Baumeister GmbH wird von Herrn Metz für den Bau eines Einfamilienhauses beauftragt. Da die Baumeister GmbH nur Personal für den Rohbau und die Innenausbau hat vergibt die Baumeister GmbH die Fertigung des Dachstuhls und die Dachdeckerarbeiten an die Superdach GmbH weiter. Die Superdach GmbH möchte sicherstellen, dass sie das Geld, welches letzten Endes von Herrn Metz kommt, auch bei ihnen ankommt. Dafür fordert sie bei ihrem Auftraggeber der Baumeister GmbH eine Sicherheit an. Diese darf laut Gesetz sogar bis zu 110% vom Auftragswert betragen.

Wie komme ich zu meiner Bauhandwerkersicherungsbürgschaft?

Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden: antrag@buergschaft24.de

Sollte Ihr Bedarf nicht über ein Angebot im Vergleichsrechner zu decken sein, dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns: 0251 29790511

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Häufige Fragen zur Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Warum soll ich bei Bürgschaft24 eine Anfrage stellen?
Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.

Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.

Bürgschaften sind generell bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 0,7-1,5% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.

Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.

Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.

Ja, tatsächlich hat Ihr Nachunternehmer das Recht auf eine Bürgschaft oder eine sonstige Form der Sicherheitenstellung. Nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung in § 650f BGB (früher § 648a BGB) kann der Unternehmer bei Nichtleistung der Sicherheit innerhalb einer angemessenen Frist den Vertrag sogar kündigen oder Leistung klagen.

Laut BGB sind Bauhandwerker berechtigt bis zu 110% der veranschlagten Summe als Sicherheit zu fordern.

Sofern Sie eine unbefristete Bürgschaft an Ihren Kunden gegeben haben müssen Sie diese zurückverlangen und im Original zurück an den Versicherer senden. Sie können die Bürgschaft aber, nach Einverständnis des Kunden, von vornherein befristen.

Die Bürgschaft erhalten Sie erst dann zurück, wenn Sie alle Forderungen ihres Nachunternehmers beglichen haben. Senden Sie die Bürgschaft danach zurück an den Versicherer, damit dieser die Bürgschaft ausbucht und Sie wieder eine neue bestellen können für den nächsten Auftrag.

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