Sie nutzen unseren Vergleichsrechner und entscheiden sich für ein Angebot. Sie werden mit wenigen Schritten automatisch durch Antrags- bzw. Anfrageformular geleitet.
Sie entscheiden sich für eines unserer attraktiven Angebote und wollen dieses wahrnehmen:
Konzept mit Experten entwickeln. Ein individueller Bürgschaftsrahmen inkl. Avalmanagement
Verhandlung mit Versicherer
Nutzung von Sonderkonzepten und Rahmenvereinbarungen
Unsere Empfehlung ist die Individualanfrage: Sie können dabei Anfragen für spezielle Tarife stellen oder ganz allgemein nach einer Empfehlung unserer Experten fragen.
Wir stehen Ihnen mit all unserer jahrelang aufgebauten Expertise persönlich zur Verfügung!
Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.
Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.
Bürgschaften sind generell Bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 1,5-3% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.
Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.
Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.
Ja, tatsächlich hat Ihr Nachunternehmer das Recht auf eine Bürgschaft oder eine sonstige Form der Sicherheitenstellung. Nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung in § 650f BGB (früher § 648a BGB) kann der Unternehmer bei Nichtleistung der Sicherheit innerhalb einer angemessenen Frist den Vertrag sogar kündigen oder Leistung klagen.
Laut BGB sind Bauhandwerker berechtigt bis zu 110% der veranschlagten Summe als Sicherheit zu fordern.
Sofern Sie eine unbefristete Bürgschaft an Ihren Kunden gegeben haben müssen Sie diese zurückverlangen und im Original zurück an den Versicherer senden. Sie können die Bürgschaft aber, nach Einverständnis des Kunden, von vornherein befristen.
Die Bürgschaft erhalten Sie erst dann zurück, wenn Sie alle Forderungen ihres Nachunternehmers beglichen haben. Senden Sie die Bürgschaft danach zurück an den Versicherer, damit dieser die Bürgschaft ausbucht und Sie wieder eine neue bestellen können für den nächsten Auftrag.