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Bürgschaften für Maschinen- und Anlagenbau

Bürgschaften für den Maschinen- und Anlagebau

Wenn Sie im Maschinen- und Anlagenbau tätig sind, wissen Sie, dass zu Auftragsbeginn bereits viele Kosten für die Projektplanung, die Beschaffung von Material oder für die Arbeit der Mitarbeiter anfallen. Auch im Laufe des Bauprozesses kann Ihr Auftraggeber Teile Ihres Umsatzes vorerst als Sicherheit einbehalten. Die Vervollständigung Ihrer Bezahlung erhalten Sie in der Regel erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von vier oder fünf Jahren. Damit Sie möglichst wenig vorfinanzieren müssen und Ihre Bezahlung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt vollständig erhalten, können Sie Bürgschaften für verschiedene Bauphasen abschließen. In diesem Artikel lesen Sie, welche vier Bürgschaften Ihre Liquidität als Maschinenbau- oder Anlagenbauunternehmen schonen und zu hinterlegte Sicherheiten freimachen.

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Anzahlungsbürgschaft/ Vorauszahlungsbürgschaft

Damit Sie zu Beginn eines Auftrags für ein Projekt nicht in Vorleistung gehen müssen, können Sie eine Anzahlung von Ihrem Auftraggeber fordern. Häufig möchte dieser als Gegenleistung eine Anzahlungsbürgschaft von Ihnen haben, um sicherzustellen, dass die geleistete Anzahlung vertragsgerecht verwendet wird. Die Anzahlungsbürgschaft (auch Vorauszahlungsbürgschaft genannt) kann in Höhe von bis zu 100% der Anzahlung ausgestellt werden.

→ Sie schließen eine Kautionsversicherung für einen Bürgschaftsrahmen ab, aus dem Sie eine Anzahlungsbürgschaft beantragen. Die Ihnen zugesandte Bürgschaftsurkunde übergeben Sie im Original an Ihren Auftraggeber.

Tipp: revolvierende Bürgschaft

Wenn Sie mehrere Anzahlungen vom selben Auftraggeber für verschiedene Materiallieferungen eines Auftrages benötigen, können Sie dieselbe Anzahlungsbürgschaft dafür verwenden. Oft ist die grobe Kostenstruktur im Vorfeld bekannt und die Bürgschaft wird in Höhe der teuersten benötigten Anzahlung ausgestellt. Nach Lieferung des Materials kann die Bürgschaftsurkunde im Besitz Ihres Auftraggebers verbleiben und für die nächste Anzahlung genutzt werden. Nachdem die letzte Anzahlung getätigt und die davon bestellte Ware geliefert wurde, können Sie sich die Bürgschaftsurkunde zurückholen. Diese Art der Bürgschaftsnutzung sollten Sie im Vorfeld mit Ihrem Auftraggeber abstimmen.

Vertragserfüllungsbürgschaft

Ihr Auftraggeber hat das Recht, bei allen Abschlagszahlungen 10% der Rechnungssumme einzubehalten. Damit hat er die Sicherheit, dass er – falls Sie den weiteren Pflichten zur Vertragserfüllung nicht nachkommen – finanzielle Mittel hat, um ein anderes Unternehmen mit der Fertigstellung der Maschine oder Anlage zu beauftragen. Damit Sie die volle Summe jeder Teilzahlung direkt erhalten, können Sie mit Ihrem Auftraggeber vereinbaren, dass Sie eine Vertragserfüllungsbürgschaft hinterlegen. Diese wird in einer Höhe von bis zu 10% der Gesamtrechnung ausgestellt, die Bürgschaftsurkunde geben Sie Ihrem Auftraggeber. Dadurch hat er die Sicherheit, dass er – falls Sie den Vertrag nicht vollständig erfüllen – mit dem Geld ein anderes, ggf. teureres Unternehmen mit der Fertigstellung der Maschine oder Anlage beauftragen kann.

Besonderheiten der Vertragserfüllungsbürgschaft

→ Anzahlungsbürgschaft und Vertragserfüllungsbürgschaft lösen sich nicht immer ab, sondern können gleichzeitig gültig sein. Zum Beispiel, wenn mehrere Materiallieferungen erforderlich sind, nach der ersten Lieferung aber schon mit dem Bau einer Maschine oder Anlage begonnen wird.

→ Die Vertragserfüllungsbürgschaft deckt sowohl die Ausführungs- als auch Gewährleistungsphase nach Abnahme der Maschine ab. Sie kann aber auch nach der Schlussrechnung zurückgegeben und gegen eine reine Gewährleistungsbürgschaft getauscht werden.

Gewährleistungsbürgschaft/ Mängelansprüchebürgschaft

Nachdem die Maschine oder Anlage abgenommen wurde, beginnt die Gewährleistungsfrist. Bis zum Ablauf dieses Zeitraums kann der Auftraggeber die restlichen 5% Ihrer Bezahlung einbehalten. Damit Sie diesen Zeitraum nicht abwarten müssen, sondern Ihre Bezahlung sofort nach erbrachter Leistung erhalten, können Sie mit Ihrem Auftraggeber vereinbaren, dass Sie bei ihm eine Gewährleistungsbürgschaft als Sicherheit hinterlegen. Im Gegenzug zahlt der Auftraggeber die restliche Summe an Sie aus. Treten während der Gewährleistungsfrist Mängel auf, müssen Sie diese ordnungsgemäß beheben. Können Sie dies aufgrund von Insolvenz nicht oder kommen den Aufforderungen aus anderen Gründen nicht nach, wird der Auftraggeber die Bürgschaft in Anspruch nehmen, um ein anderes Unternehmen mit der Beseitigung der Mängel zu beauftragen.

Leasingbürgschaft

Wenn Sie Maschinen leasen, werden oft Anzahlungen verlangt, die als Sicherheit beim Leasinggeber für die Leasingdauer hinterlegt werden. Damit Sie kein Geld hinterlegen und damit Eigenkapital für mehrere Jahre binden müssen, können Sie eine Leasingbürgschaft bei Ihrem Leasinggeber hinterlegen. Ihr Vorteil: Sie können über das sonst gebundene Geld frei verfügen. Es ist möglich, dass Sie mit Bürgschaft höhere Gesamtkosten bezahlen müssen, da die Kosten für die Bürgschaft hinzuzurechnen sind. Jedoch macht dies meist nur einen Bruchteil des sonst gebundenen Kapitals aus. 

→ Viele Leasingunternehmen lassen nur eine Bürgschaft von einer Bank zu. Wenn Sie die Vorteile einer Versicherungsbürgschaft nutzen wollen, müssen Sie im Vorfeld abklären, ob diese angenommen wird. Gerne helfen wir Ihnen bei der Information für den Leasinggeber, dass eine Versicherungsbürgschaft gleichwertig ist. 

Wie schließe ich eine Bürgschaft für mein Unternehmen ab?

Die für Sie einfachste und effizienteste Lösung: Sie stellen eine Anfrage bei uns. Unsere Bürgschaft24-Experten sind auf gewerbliche Kautionsversicherungen spezialisiert und beraten dutzende Kunden täglich zu ihrem Bürgschaftsbedarf.

Die Bedingungen für ein Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Insbesondere Sonderbürgschaften wie Leasingbürgschaften werden nicht von allen Versicherern angeboten oder sind an Bedingungen gebunden. Damit Sie auf der Suche nach einem passenden Angebot Zeit und Aufwand sparen, kümmern wir uns um die Anfrage bei passenden Versicherern. Unsere Bürgschaftsexperten finden das richtige Angebot für Ihren Bürgschaftsbedarf und betreuen Sie auch über den Vertragsabschluss hinaus.

Bei Bürgschaft24.de werden alle in Frage kommenden Versicherer für Ihren Bürgschaftsbedarf angefragt und verglichen. So erhalten Sie ein Angebot, dessen Konditionen zu Ihrem Unternehmen passt.

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Über Ulf Papke
2009 gründete Ulf Papke das Vergleichsportal Bürgschaft24. Als Innovator der Branche geht Ulf Papke neue Wege, um Unternehmen zu besseren Lösungen und Unternehmern bei wichtigen Entscheidungen zu helfen. Heute ist er mit der Papke Consulting Gruppe als externer Risk Manager ganzheitlich für seine Mandanten da.

Das sagen unsere Kunden

Erfahren Sie von unseren Kunden, welche Herausforderungen sie mit Bürgschaften hatten und wie diese von Bürgschaft24 gelöst wurden.
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