Zuletzt aktualisiert am 3. März 2026
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Für übliche Bürgschaftshöhen und -arten gibt es bei Bürgschaftsversicherungen Standardtarife, die zu festen Konditionen abgeschlossen werden können. Es gibt jedoch verschiedene Szenarien, in denen Standardrahmen nicht ausreichen. Dazu zählen ein sehr hoher Bürgschaftsbedarf, hoher und stark schwankender Bürgschaftsbedarf und einmaliger oder sporadischer Bürgschaftsbedarf. Dann werden Sonderkonzepte notwendig, die individuell angefragt werden müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Individuelle Lösungen: Bei sehr hohem, stark schwankendem oder sporadischem Bürgschaftsbedarf ist eine Individuallösung sinnvoller oder erforderlich.
- Vielfältige Anwendungsfelder: Für einige Bürgschaftsarten wie Bürgschaften nach dem ElektroGesetz (ElektroG), für die Arbeitnehmerüberlassung, nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) oder für Reiseveranstalter muss ein individueller Bürgschaftsrahmen abgeschlossen werden.
- Liquiditätsvorteil: Auch bei außergewöhnlichen Sicherungsanforderungen verhindern Bürgschaften die Hinterlegung von Bargeld oder die Verpfändung von Konten, wodurch Ihr Kapital für das Kerngeschäft frei bleibt.
- Experten kontaktieren: Um eine möglichst passende Bürgschaftslösung für Ihr Unternehmen abzuschließen, empfehlen wir die Zusammenarbeit mit Bürgschaftsexperten, die die Anfragen für Sie übernehmen.
In welchen Szenarien ist eine Individuallösung notwendig oder sinnvoll?
Sehr hoher, aber stetiger Bürgschaftsbedarf
Wenn Ihr Unternehmen große Projekte umsetzt, haben Sie in der Regel einen hohen Bürgschaftsbedarf. In diesem Fall sind Standardlösungen meist nicht ausreichend. Ein sehr hoher Bürgschaftsbedarf (>2,5 Mio. EUR) kann nicht über einen Standardrahmen abgedeckt werden. Dann werden von den Versicherern Konzepte ausgearbeitet, die für Ihren individuellen Bürgschaftsbedarf möglichst passend gestaltet werden. So können Sie Ihr finanzielles Risiko gering und Ihre Liquidität hoch halten. Anders als bei Standardtarifen zahlen Sie keinen im Vorfeld festgelegten und allgemeingültigen Beitrag. Ihr Beitragssatz wird von der Bonitätsbewertung Ihrer Firma, dem Branchenrisiko, der Risikoverteilung der Bürgschaften etc. beeinflusst und individuell berechnet. Im Gegenzug erhalten Sie eine Bürgschaftsversicherung, die Ihren Bürgschaftsbedarf und Ihre individuellen Anforderungen abdeckt.
Hinweis:
Bürgschaftsversicherungen, die an Ihren hohen Bürgschaftsbedarf angepasst werden, sind immer Sonderkonzepte. Dazu muss immer eine Individualanfrage gestellt werden, am besten von einem auf Bürgschaften spezialisierten Experten.
Hoher und schwankender Bürgschaftsbedarf
In einigen Branchen ist ein stark schwankender Bedarf an Bürgschaften normal. Besonders bei projektbasierter Arbeit wie in der Baubranche variieren die Auftragsgrößen und die benötigten Bürgschaftsarten und -höhen stark. Aber auch zyklische Industrien wie die Automobilindustrie oder gesetzliche Regelungen zur Stellung bestimmter Bürgschaftsarten (siehe z. B. Rekultivierungsbürgschaft) führen zu Schwankungen des Bürgschaftsbedarfs.
Für Unternehmen mit schwankendem Bürgschaftsbedarf ist oft das oberste Ziel, die benötigten Bürgschaften schnell an Auftraggeber/Lieferanten aushändigen zu können und gleichzeitig ihre Finanzen bestmöglich zu schonen. Mit einem Standardrahmen (falls die benötigten Bürgschaftshöhen nicht ohnehin zu hoch sind) müssten Sie einen hohen Jahresbeitrag für einen größtenteils kaum genutzten Rahmen zahlen. Hier kommen Abrufverträge ins Spiel. Mit einem Abrufvertrag wird Ihrem Unternehmen eine Bürgschaftslinie eingerichtet, die Sie je nach Bedarf nutzen können. Der große Vorteil: Sie zahlen nur für die Nutzungsdauer und den Nutzungsumfang. Für Ihr Bürgschaftsmanagement bedeutet das, dass Sie die Bürgschaften schnell ausgestellt bekommen, wenn Sie sie benötigen, für den Rest der Zeit verursacht der (unbenutzte) Bürgschaftsrahmen keine Kosten.
Hinweis:
Abrufverträge sind Sonderlösungen und werden individuell angefragt. Es gibt keine Standardtarife. Kontaktieren Sie unsere Bürgschaft24-Experten, um die bestmöglichen Konditionen zu erhalten.
Einmaliger oder sporadischer Bürgschaftsbedarf
Wenn Sie eine einzige Bürgschaft benötigen, ist ein Standardrahmen für mehrere Bürgschaften selten sinnvoll. Oft ist der Abschluss einer (oder mehrerer) Einzelbürgschaft zielführender. Bei einer Einzelbürgschaft wird ebenfalls ein Bürgschaftsrahmen abgeschlossen, hier sind das Einzellimit und Bürgschaftsrahmen gleich hoch. Wenn die Bürgschaft ausgestellt wurde, ist der Rahmen vollständig ausgeschöpft, es können keine weiteren Bürgschaften beantragt werden. Die Einzelbürgschaft wird daher präzise auf die Anforderungen aus einem bestimmten Vertrag zugeschnitten. Durch die volle Ausnutzung des Rahmens zahlen Sie passend für die Bürgschaftshöhe, die Sie benötigen.
Mit Einzelbürgschaften können Sie gezielt Risiken abdecken und minimieren. Wenn Sie in einer risikoarmen Branche tätig sind und normalerweise nicht mit Bürgschaften arbeiten, diese aber für einen besonders lukrativen Auftrag erforderlich sind, ist eine Einzelbürgschaft die beste Lösung.
Außerdem können Sie eine Einzelbürgschaft als Ergänzung zu einem bestehenden Rahmen abschließen, wenn ein außerordentlicher Bedarf zusätzlich zum regulären besteht. Es wäre nicht kosteneffizient, den bestehenden Bürgschaftsrahmen zu erhöhen, weil dieser nur einmalig in dieser Höhe genutzt wird. Sie können bei Ihrem Bürgschaftsvermittler anfragen, ob die Einzelbürgschaft gegen einen Aufpreis möglich ist, ohne den bestehenden Vertrag zu ändern. Ansonsten können Sie bei einem anderen Bürgschaftsversicherer eine Einzelbürgschaft beantragen.
Hinweis:
Es können in der Regel nicht mehrere Einzelbürgschaften bei einem Versicherer abgeschlossen werden. Werden doch mehrere Bürgschaften gleichzeitig benötigt, kann ein Einzelbürgschaftsrahmen zu einem Bürgschaftsrahmen erweitert werden, aus dem mehrere Bürgschaften ausgestellt werden können. Dann kann der Rahmen allerdings nicht mehr unterjährig gekündigt werden, wenn noch weitere Bürgschaften aktiv sind.
Beispiele für Individuallösungen
- Die Hochbau GmbH hat jährlich mehrere Aufträge im Millionenbereich. Seit Jahrzehnten arbeitet sie mit Bürgschaften, der Bürgschaftsbedarf beläuft sich auf ca. 5 Millionen EUR. Da in diesem Bereich keine Standardtarife mehr angeboten werden, hat sie sich frühzeitig an einen Bürgschaftsvermittler gewendet. Dieser hat bei verschiedenen Versicherern Angebote eingeholt und über Individuallösungen den Bedarf vollständig eingedeckt. Sollte der voraussichtliche Bürgschaftsbedarf für das nächste Jahr steigen, kann die Rahmenhöhe frühzeitig angepasst werden, damit alle Aufträge planbar abgewickelt werden können.
- Die Spezial Maschinen GmbH baut industrielle Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und arbeitet in großen, zeitlich versetzten Projekten – 2 oder 3 Großprojekte im Jahr. Aktuell ist der Bürgschaftsrahmen mit 500.000 EUR gering ausgelastet. Nun gewinnt die Spezial Maschinen GmbH zeitgleich zwei internationale Großaufträge für über 15 Mio. EUR. So kommt es zu einer „Bürgschaftsspitze“, der Bedarf an Bürgschaften explodiert. Da das bereits häufiger passiert ist, hatte ihr Bürgschaftsexperte einen Abrufvertrag eingerichtet, über den die Spezial Maschinen GmbH nun problemlos die weiteren Bürgschaften abrufen kann. In der ruhigen Zeit vor den beiden Aufträgen hat das Unternehmen nur für die ausgegebenen Bürgschaften einen kleinen Betrag gezahlt, kann nun aber aufgrund des hochvolumigen Rahmens den schwankenden Bedarf ebenfalls abbilden.
Experten-Tipp: immer über Bürgschaftsvermittler anfragen
Kontaktieren Sie bei speziellem Bürgschaftsbedarf immer einen auf Bürgschaften spezialisierten Vermittler. Fragen Sie nicht eigenständig bei einem Versicherer direkt an. Denn bereits bei der Anfrage können viele Fehler passieren. Außerdem haben Bürgschaftsvermittler (wie Bürgschaft24) exklusive Rahmentarife mit den Versicherern, die Sie bei einer eigenen Anfrage nicht erhalten werden. Wenn Sie einmal ein Angebot zu Standardkonditionen haben, ist es schwer, Sonderkonditionen über einen Bürgschaftsvermittler zu erhalten.
Sonderlösungen mit Bürgschaft24 abschließen
Fazit: Individuallösung ist in vielen Fällen sinnvoll
| Bedarf an Bürgschaften | Individuallösung? |
| Sehr hoher, aber stetiger Bürgschaftsbedarf | i. d. R. notwendig, da ab bestimmter Höhe keine Standardrahmen mehr angeboten werden. |
| Hoher und schwankender Bürgschaftsbedarf | Individuallösung (z. B. Abrufvertrag) sinnvoll, um nicht unnötig für nicht ausgelastete Rahmen zu zahlen und trotzdem schnell reagieren zu können. |
| Einmaliger oder sporadischer Bürgschaftsbedarf | sinnvoll, um unnötige Kosten zu vermeiden. |
Häufige Fragen zu Individuallösungen
Gibt es Lösungen für sehr hohe Bürgschaftssummen (Großprojekte)?
Ja, das ist ein Kerngebiet unserer Sonderlösungen. Um hochvolumige Projekte mit Bürgschaften abbilden zu können, sind immer individuelle Lösungen notwendig. Diese werden auf den Bürgschaftsbedarf angepasst und können mit Ihrem Unternehmen wachsen. Mehr Informationen hier.
Sind Sonderlösungen teurer als Standardbürgschaften?
Nicht zwingend. Die Prämie richtet sich nach dem spezifischen Risiko und Ihrer Bonitätsbewertung. Da wir Zugriff auf ein exklusives Netzwerk an Spezialversicherern haben, verhandeln wir die bestmöglichen Konditionen für Sie. Jetzt Sonderlösung anfragen.
Warum sollte ich bei Spezialbedarf nicht einfach meine Hausbank fragen?
Banken sind oft Generalisten und können komplexe Anforderungen nur schwer abbilden oder verlangen dafür extrem hohe Sicherheiten. Ein spezialisierter Versicherer kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Branche besser. Zudem bleibt Ihr Bank-Rating stabil, da die Bürgschaften nicht auf Ihre Kreditlinie bei der Hausbank angerechnet wird.
Was passiert, wenn mein Bürgschaftsbedarf plötzlich stark ansteigt?
Sollten Sie durch einen Großauftrag schlagartig ein höheres Limit benötigen, können wir Ihren bestehenden Rahmen durch Zusatzverträge oder weitere Rahmen erweitern. Diese Skalierbarkeit stellt sicher, dass Ihre Geschäftstätigkeit nicht unterbrochen wird, nur weil die bisherigen Summen nicht mehr ausreichen.
Warum ist ein bankenunabhängiger Experte bei Sonderlösungen unverzichtbar?
Ein einzelner Versicherer hat oft nur ein begrenztes Spektrum. Als Bürgschaftsexperten kennen wir die Zeichnungsrichtlinien aller relevanten Anbieter und wissen genau, welcher Versicherer für welche Anforderungen (z. B. Bürgschaften für Bundesnetzagentur) geeignet ist.