Für übliche Bürgschaftshöhen und -arten gibt es bei Bürgschaftsversicherungen Standardtarife, die zu festen Konditionen abgeschlossen werden können. Es gibt jedoch verschiedene Szenarien, in denen Standardrahmen nicht ausreichen. Dazu zählen ein sehr hoher Bürgschaftsbedarf, hoher und stark schwankender Bürgschaftsbedarf und einmaliger oder sporadischer Bürgschaftsbedarf. Dann werden Sonderkonzepte notwendig, die individuell angefragt werden müssen.
Wenn Ihr Unternehmen große Projekte umsetzt, haben Sie in der Regel einen hohen Bürgschaftsbedarf. In diesem Fall sind Standardlösungen meist nicht ausreichend. Ein sehr hoher Bürgschaftsbedarf (>2,5 Mio. EUR) kann nicht über einen Standardrahmen abgedeckt werden. Dann werden von den Versicherern Konzepte ausgearbeitet, die für Ihren individuellen Bürgschaftsbedarf möglichst passend gestaltet werden. So können Sie Ihr finanzielles Risiko gering und Ihre Liquidität hoch halten. Anders als bei Standardtarifen zahlen Sie keinen im Vorfeld festgelegten und allgemeingültigen Beitrag. Ihr Beitragssatz wird von der Bonitätsbewertung Ihrer Firma, dem Branchenrisiko, der Risikoverteilung der Bürgschaften etc. beeinflusst und individuell berechnet. Im Gegenzug erhalten Sie eine Bürgschaftsversicherung, die Ihren Bürgschaftsbedarf und Ihre individuellen Anforderungen abdeckt.
In einigen Branchen ist ein stark schwankender Bedarf an Bürgschaften normal. Besonders bei projektbasierter Arbeit wie in der Baubranche variieren die Auftragsgrößen und die benötigten Bürgschaftsarten und -höhen stark. Aber auch zyklische Industrien wie die Automobilindustrie oder gesetzliche Regelungen zur Stellung bestimmter Bürgschaftsarten (siehe z. B. Rekultivierungsbürgschaft) führen zu Schwankungen des Bürgschaftsbedarfs.
Für Unternehmen mit schwankendem Bürgschaftsbedarf ist oft das oberste Ziel, die benötigten Bürgschaften schnell an Auftraggeber/Lieferanten aushändigen zu können und gleichzeitig ihre Finanzen bestmöglich zu schonen. Mit einem Standardrahmen (falls die benötigten Bürgschaftshöhen nicht ohnehin zu hoch sind) müssten Sie einen hohen Jahresbeitrag für einen größtenteils kaum genutzten Rahmen zahlen. Hier kommen Abrufverträge ins Spiel. Mit einem Abrufvertrag wird Ihrem Unternehmen eine Bürgschaftslinie eingerichtet, die Sie je nach Bedarf nutzen können. Der große Vorteil: Sie zahlen nur für die Nutzungsdauer und den Nutzungsumfang. Für Ihr Bürgschaftsmanagement bedeutet das, dass Sie die Bürgschaften schnell ausgestellt bekommen, wenn Sie sie benötigen, für den Rest der Zeit verursacht der (unbenutzte) Bürgschaftsrahmen keine Kosten.
Wenn Sie eine einzige Bürgschaft benötigen, ist ein Standardrahmen für mehrere Bürgschaften selten sinnvoll. Oft ist der Abschluss einer (oder mehrerer) Einzelbürgschaft zielführender. Bei einer Einzelbürgschaft wird ebenfalls ein Bürgschaftsrahmen abgeschlossen, hier sind das Einzellimit und Bürgschaftsrahmen gleich hoch. Wenn die Bürgschaft ausgestellt wurde, ist der Rahmen vollständig ausgeschöpft, es können keine weiteren Bürgschaften beantragt werden. Die Einzelbürgschaft wird daher präzise auf die Anforderungen aus einem bestimmten Vertrag zugeschnitten. Durch die volle Ausnutzung des Rahmens zahlen Sie passend für die Bürgschaftshöhe, die Sie benötigen.
Mit Einzelbürgschaften können Sie gezielt Risiken abdecken und minimieren. Wenn Sie in einer risikoarmen Branche tätig sind und normalerweise nicht mit Bürgschaften arbeiten, diese aber für einen besonders lukrativen Auftrag erforderlich sind, ist eine Einzelbürgschaft die beste Lösung.
Außerdem können Sie eine Einzelbürgschaft als Ergänzung zu einem bestehenden Rahmen abschließen, wenn ein außerordentlicher Bedarf zusätzlich zum regulären besteht. Es wäre nicht kosteneffizient, den bestehenden Bürgschaftsrahmen zu erhöhen, weil dieser nur einmalig in dieser Höhe genutzt wird. Sie können bei Ihrem Bürgschaftsvermittler anfragen, ob die Einzelbürgschaft gegen einen Aufpreis möglich ist, ohne den bestehenden Vertrag zu ändern. Ansonsten können Sie bei einem anderen Bürgschaftsversicherer eine Einzelbürgschaft beantragen.
Kontaktieren Sie bei speziellem Bürgschaftsbedarf immer einen auf Bürgschaften spezialisierten Vermittler. Fragen Sie nicht eigenständig bei einem Versicherer direkt an. Denn bereits bei der Anfrage können viele Fehler passieren. Außerdem haben Bürgschaftsvermittler (wie Bürgschaft24) exklusive Rahmentarife mit den Versicherern, die Sie bei einer eigenen Anfrage nicht erhalten werden. Wenn Sie einmal ein Angebot zu Standardkonditionen haben, ist es schwer, Sonderkonditionen über einen Bürgschaftsvermittler zu erhalten.