Dienstleistungsbürgschaft / Postbürgschaft
Die Dienstleistungsbürgschaft ist üblicherweise nötig, wenn Sie eine Franchise-Filiale eröffnen wie z.B. einen Post- oder Lottoshop. Diese Bürgschaft sichert die vom Franchisegeber zur Verfügung gestellten Waren ab, die Sie als Franchiser vorrätig haben müssen, beispielsweise Briefmarken oder Lottoscheine. Oftmals wird diese Bürgschaftsart umgangssprachlich auch Postbürgschaft oder Lottobürgschaft genannt.
Sollte Ihr Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig sein, so kann Ihr Franchisegeber auf die Bürgschaft zugreifen.
Im Normalfall wird eine Postbürgschaft also benötigt, wenn Sie eine Post, Postfiliale, Postagentur, Post Partnerfiliale o.ä. eröffnen. Gleiches gilt für eine Filiale von Lotto, bzw. einen Lottoshop /Lotto-Shop.
Weitere Franchisefilialen sind auf Anfrage auch möglich, hier müssen jedoch zur Prüfung unbedingt der Vertragstext sowie ggf. eine gewünschte Musterbürgschaftsurkunde eingereicht werden.