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Dienstleistungsbürgschaft

Sie betreiben ein Gewerbe als Dienstleister und sollen einen Vertrag mit einer Bürgschaft besichern?

Eine anschauliche Erklärung darüber
wie Sie sich am besten absichern
was überhaupt eine Dienstleistungsbürgschaft ist
und wie eine solche Bürgschaft am besten abgeschlossen wird
finden Sie hier. Dabei stehen Ihnen unsere Experten stets per Mail oder auch persönlich bei Fragen zur Verfügung.
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Was ist eine Dienstleistungsbürgschaft?

Eine Dienstleistungsbürgschaft ist eine Art der Sicherheit, die ein Auftraggeber, zumeist Kommunen, für die vertragsgemäße Ausführung eines meist langfristigen Auftrags verlangen kann. Oft handelt es sich hierbei um Aufträge, welche dauerhaft laufen, wie zum Beispiel Müllentsorgung oder Facilitymanagement. Sollte das ausführende Dienstleistungsunternehmen insolvent werden muss dafür gesorgt werden, dass schnell eine neue Firma übernimmt, damit es nicht beispielsweise zu Müllbergen kommt.

Der Auftrag muss von der Kommune neu ausgeschrieben werden. Zur Absicherung dieser möglichen Mehrkosten müssen die beauftragten Unternehmen meist eine Sicherheit stellen.

Wie schließe ich eine Dienstleistungsbürgschaft ab?

Wenn Sie mit Ihrem Auftraggeber eine Bürgschaft vereinbart haben ist dies meist in Ihrem Vertrag festgehalten. Dort ist zumeist auch die genaue Summe beziffert. Natürlich gibt es auch mündliche Abreden, diese sind ebenfalls gültig und als Grundlage zulässig.

Eine Dienstleistungsbürgschaft ist immer individuell. Um eine Anfrage zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details.

Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an Ihren Auftraggeber weiter.
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Definition
Absicherung, z. B. für die Erfüllung von Verträgen mit Kommunen zur Müllentsorgung, zum Winterdienst oder für die Erfüllung von Verträgen zur Betreuung von Gebäuden (Facilitymanagement).
Zielgruppe
Ausschließlich Dienstleistungsunternehmen.
Ablauf
Bei Vertragsvergabe an ein Dienstleistungsunternehmen will die Kommune die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag auch für den Fall der Insolvenz abgesichert wissen. Sie verlangt vom Dienstleistungsunternehmen eine Bürgschaft.

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Ihre Vorteile:

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Dienstleistungsbürgschaft Beispiel

Die Hausmeister UG ist ein Dienstleistungsunternehmen für allerlei Hausmeistertätigkeiten. Die Stadt Hameln beauftragt die Hausmeister UG mit dem Facilitymanagement für das Rathaus. Dort soll die Hausmeister UG zukünftig für Sauberkeit und Ordnung sorgen sowie kleinere Elektroarbeiten ausführen. Damit die Erfüllung der Vertragspflichten auch im Fall der Insolvenz der Hausmeister UG abgesichert ist verlangt die Stadt Hameln eine Bürgschaft. Wenn also niemand von der Hausmeister UG dem Vertrag mehr nachkommen kann und der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wurde kann das Rathaus die Bürgschaft beim Versicherer einfordern und ein anderes Unternehmen kann kurzfristig beauftragt werden.

Wie komme ich zu meiner
Dienstleistungsbürgschaft?

Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden:
E-Mail: antrag@buergschaft24.de
Sollte Ihr Bedarf nicht über ein Angebot im Vergleichsrechner zu decken sein, dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns:
Telefon: 0251 29790511

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Häufige Fragen zur Dienstleistungsbürgschaft (FAQ)

Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.

Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.

Bürgschaften sind generell bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 2-6% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.

Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.

Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.

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