Ihr Kunde verlangt für die vertragsgemäße Ausführung eines Vertrages eine Bürgschaft? Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist in diesem Fall genau die richtige Bürgschaft.
Eine anschauliche Erklärung darüber
Mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft sichert sich ein Auftraggeber für den Fall ab, dass ein Vorhaben wegen eines insolventen Auftragnehmers nicht fertiggestellt oder Mängel nicht behoben werden können. Denn wenn der Auftragnehmer insolvent geht, können die vertraglich festgehaltenen Verpflichtungen im Zweifel nicht mehr vollständig erbracht werden, obwohl der Auftraggeber bereits Teilzahlungen geleistet hat. Die Bürgschaft deckt den Zeitraum der Erfüllung des Vertrages, also z. B. die Fertigstellung eines zu bauenden Gebäudes und die Erfüllung möglicher Mängelansprüche, die während der Gewährleistungszeit gestellt werden, ab. Sie ist somit eine Kombination aus Ausführungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft.
Im Regelfall wird die Vertragserfüllungsbürgschaft im Baubereich in Höhe von 10% verlangt. Abweichende Regelungen einer Vertragserfüllungsbürgschaft, meist nach unten, sind möglich. Die tatsächliche Höhe der Vertragserfüllungsbürgschaft wird im Bauvertrag individuell geregelt. Eine Regelung als Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist seit 01.01.2003 nicht mehr zulässig. Nach Bauabnahme wird die Vertragserfüllungsbürgschaft in der Regel von einer 5%igen Gewährleistungsbürgschaft abgelöst.
Die Laufzeit der Vertragserfüllungsbürgschaft beginnt mit Erteilung des Auftrages. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Verjährungsfrist. Bei einem Vertrag nach VOB beginnt die Frist nach Übergabe bzw. Abnahme. Ist keine anderweitige Verjährungsfrist vereinbart, so gilt diese für 4 Jahre (Bauwerke). Im Falle eines Vertrages nach BGB beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistung 5 Jahre.
Die Rechtsgrundlagen für eine Vertragserfüllungsbürgschaft sind im VOB/B §17 geregelt.
Besonders in Branchen, in denen die Erfüllung des Vertrags einen langen Zeitraum in Anspruch nimmt, wird diese Bürgschaftsart benötigt, allen voran die Baubranche. Da diese Bürgschaft so wichtig für den Bauherrn ist, ist sie oft Voraussetzung für potenzielle Auftragnehmer, um einen Auftrag zu erhalten. Daneben ist sie auch im Anlagen-, Maschinen- oder Schiffsbau relevant.
Eine andere Möglichkeit, mit der sich ein Auftraggeber absichern kann, ist der Einbehalt von Sicherheiten. Das sind in der Regel während der Bauphase 5-10% und nach Fertigstellung des Baus bis zu 5% der Auftragssumme. Das hat den Nachteil für den Auftragnehmer, dass ein Teil (max. 5%, die Gewährleistungssumme) der Auftragssumme erst nach Ende der Gewährleistungszeit (i. d. R. 4-5 Jahre) gezahlt wird und er dadurch weniger liquide Mittel zur Verfügung hat. Daher ist die Vertragserfüllungsbürgschaft für beide Seiten die elegantere Lösung.
Wenn Sie mit Ihrem Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft vereinbart haben, ist dies meist in Ihrem Vertrag festgehalten. Dort ist zumeist auch die genaue Summe beziffert. Natürlich gibt es auch mündliche Abreden, diese sind ebenfalls gültig und als Grundlage zulässig.
Um eine Anfrage für eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu starten, benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unseren Vergleichsrechner auf unserer Webseite. Hier werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details.
Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Urkunde für die Vertragserfüllungsbürgschaft zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an Ihren Auftraggeber weiter, damit dieser die Abschlagszahlungen zu 100% bezahlt und die 10% nicht zurückhält.
Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden: antrag@buergschaft24.de
Sollte Ihr Bedarf nicht über ein Angebot im Vergleichsrechner zu decken sein, dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns: 0251 29790511
Sie nutzen unseren Vergleichsrechner und entscheiden sich für ein Angebot. Sie werden mit wenigen Schritten automatisch durch Antrags- bzw. Anfrageformular geleitet.
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Mehr InformationenNormalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.
Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.
Ja, der Auftraggeber hat das Recht auf eine Vertragserfüllungsbürgschaft, sofern er dies wünscht. Er kann aber auch einfach die 10% Sicherheitseinbehalt behalten. Dann erhalten Sie erst bei Stellung der Schlussrechnung mindestens 95% Ihrer Rechnung bezahlt. Die restlichen 5% kann Ihr Auftraggeber als Gewährleistungseinbehalt die nächsten 4 bzw. 5 Jahre zurückhalten. Siehe auch Gewährleistungsbürgschaft.
Im Normalfall bei Stellung der Schlussrechnung und Einreichung einer Gewährleistungsbürgschaft.
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