Rekultivierungsbürgschaft für den Rohstoffabbau – Wann kommt diese Bürgschaft zum Einsatz?

Die Planung für den Rohstoffabbau ist fast abgeschlossen, die Gelder sind bewilligt und die Maschinen angefordert. Der Zeitplan und die Mitarbeiteranzahl stehen fest, aber eins fehlt noch: Die Genehmigung, dass Sie die gewünschte Fläche zum Rohstoffabbau verwenden dürfen. Die zuständige Gemeinde/Stadt fordert Sicherheiten von Ihnen, um die Finanzierung der Rekultivierungsmaßnahmen zu gewährleisten. Erst dann erteilt sie Ihnen die Genehmigung.

Was ist eine Rekultivierungspflicht?

Oft nutzen Unternehmen große Flächen, um Rohstoffe zu fördern. Dadurch findet ein großer Eingriff in die Natur und den vorhandenen Lebensraum statt. Die Rekultivierungspflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, die Umweltauswirkungen ihrer Aktivitäten zu minimieren und die natürliche Umwelt nach Beendigung ihrer Aktivitäten wiederherzustellen. Diese Pflicht kann in Umweltgesetzen und -vorschriften festgelegt sein. Unter Rekultivierung fallen je nach Beschaffenheit der Fläche verschiedene Aspekte, wie zum Beispiel

  • Abbau der Anlagen zur Rohstoffförderung
  • Entfernung von Hilfsanlagen wie Beton für einen festen Untergrund
  • Befüllung der Fläche, z. B. bei einer Kiesgrube
  • Neubepflanzung der Fläche
  • Wiederherstellung von Boden, Wasser und Vegetation
  • Erstellung von Umweltmanagementplänen, Durchführung von Umweltüberwachung und Bereitstellung von Finanzmitteln für die Rekultivierung

Was ist eine Rekultivierungsbürgschaft?

Eine Rekultivierungsbürgschaft kann von Unternehmen erforderlich sein, die in Bereichen tätig sind, die eine spätere Wiederherstellung der natürlichen Umwelt erfordern, wenn sie ihre Aktivitäten beenden. Diese Art von Bürgschaft dient dazu, sicherzustellen, dass das Unternehmen die notwendigen Mittel hat, um die Wiederherstellung der Umwelt durchzuführen. Insbesondere, falls es sich nicht selbst darum kümmern kann.

Daher fordern die Gemeinden oder Städte in der Regel eine Rekultivierungsbürgschaft, bevor sie die Genehmigung für die Fläche erteilen. Denn ob das Unternehmen in 10 Jahren noch besteht, weiß man nicht. Hierfür muss vor Beginn der Maßnahme eine Sicherheit hinterlegt werden. Die Sicherheit ist hier die Rekultivierungsbürgschaft. Damit ist gewährleistet, dass die Fläche in jedem Fall rekultiviert wird. Auch, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Rekultivierung nicht mehr besteht. Daher haben diese Bürgschaften eine lange Laufzeit von mehr als 5 Jahren.

Mit einer Rekultivierungsbürgschaft wird also sichergestellt, dass die Rekultivierungspflicht erfüllt wird.

Wann benötige ich eine Rekultivierungsbürgschaft?

Rekultivieren ist kosten- und zeitintensiv. Die dafür notwendigen Maßnahmen müssen vom Unternehmen nach Abschluss ihrer eigentlichen Tätigkeit eingeplant und finanziert werden. Daher sichern sich die Flächeninhaber (meist Städte und Gemeinden) zu Beginn ab, indem sie eine Rekultivierungsbürgschaft einfordern. In der Regel ist eine Rekultivierungsbürgschaft notwendig, um die Genehmigung für die Flächennutzung zu bekommen.

Rekultivierungsbürgschaften werden häufig in Branchen wie Bergbau, Öl- und Gasgewinnung und Energieerzeugung verlangt. 

Diese Bürgschaft bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Sie sichert Ihre Liquidität über den Förderungszeitraum ab, da ansonsten oft Bargeld als Sicherheit verlangt wird.
  • Sie bekommen leichter die Nutzungsgenehmigung für Flächen, weil für Gemeinden/Städte abgesichert ist, dass die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt werden.
  • Sie schützen sich vor unvorhergesehenen Kosten, die entstehen, wenn Sie die Verpflichtung nicht erfüllen können.

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Wo bekomme ich eine Rekultivierungsbürgschaft?

Eine Rekultivierungsbürgschaft erhalten Sie über zwei Wege. 

Sie können eine Bürgschaft bei einer Bank abschließen oder Sie wenden sich an ein Versicherungsunternehmen und schließen eine Kautionsversicherung ab. Zweitere bringt viele Vorteile für Ihr Unternehmen und Ihre finanzielle Situation:

  • Kreditlimit wird nicht belastet: Eine Kautionsversicherung erfordert keine Verwendung des Kreditlimits des Unternehmens, im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft.
  • Geringere Kosten: Eine Kautionsversicherung ist in der Regel günstiger als eine Bankbürgschaft.
  • Flexibilität: Eine Kautionsversicherung kann leichter an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden, im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft, die oft standardisiert ist.
  • Keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit: Eine Kautionsversicherung hat keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Eine Bankbürgschaft hingegen kann die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens verschlechtern.
  • Schnellere Bearbeitung: Eine Kautionsversicherung wird in der Regel schneller bearbeitet als eine Bankbürgschaft.

Die Rekultivierungsbürgschaft ist eine der komplexesten Bürgschaften, deren Beantragung somit auch besonders sorgfältig durchgeführt werden muss. Dafür gibt es keinen Standardrahmen, sie muss immer individuell angefragt werden. Darauf sind unsere Experten spezialisiert.

Mit unserer Beratung erhalten Sie

  • spezialisiertes Bürgschaft-Fachwissen, das keine Versicherung hat
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Über Ulf Papke
2009 gründete Ulf Papke das Vergleichsportal Bürgschaft24. Als Innovator der Branche geht Ulf Papke neue Wege, um Unternehmen zu besseren Lösungen und Unternehmern bei wichtigen Entscheidungen zu helfen. Heute ist er mit der Papke Consulting Gruppe als externer Risk Manager ganzheitlich für seine Mandanten da.

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