Was ist eine Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB) und wer hat darauf Anspruch?

Bauhandwerker können die Vergütung ihrer Leistungen absichern, indem sie bei ihrem Auftraggeber eine Bauhandwerkersicherung fordern. Die Sicherung muss in Höhe des Vergütungsanspruchs zuzüglich Nebenforderungen erbracht werden und stellt daher für Auftraggeber eine hohe finanzielle Belastung dar. In diesem Artikel lesen Sie, wie Sie die Bauhandwerkersicherung mit einer Bürgschaft stellen können, um Ihr finanzielles Risiko klein zu halten.

Fehler vermeiden: Bauhandwerkersicherung nicht unterschätzen

Die Bauhandwerkersicherung ist eine Sicherheitsleistung für Bauhandwerker, die von Auftraggebern oft übersehen oder unterschätzt wird, obwohl damit eine hohe finanzielle Belastung verbunden sein kann. Die Sicherung kann kurzfristig beim Auftraggeber eingefordert werden. Bei Nichterbringung kann der Auftragnehmer die Bauleistungen einstellen, die Sicherung einklagen oder den Vertrag kündigen. Deshalb sollten Auftraggeber ab Vertragsbeginn darauf vorbereitet sein, die Sicherheitsleistung schnell erbringen zu können.

Hinweis:
Die Bauhandwerkersicherung ist in einer Höhe von 100 bis 110% inkl. Nebenforderungen der voraussichtlichen Vergütung angesetzt. Deshalb stellt diese Sicherheitsleistung für Arbeitgeber ein oft unterschätztes finanzielles Risiko dar.

Wer hat Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherung?

Gewerbliche Auftragnehmer, die (meist als Subunternehmer) einen Bauvertrag abgeschlossen haben, sind berechtigt, eine Bauhandwerkersicherung zu fordern. So können zum Beispiel Bauhandwerker für den Einbau von Heizungen eine Bauhandwerkersicherung verlangen. Auch Architekten und Ingenieure haben Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherung. Der Sicherungsanspruch beginnt mit dem Vertragsabschluss und kann auch nach Abnahme gültig gemacht werden.

Anspruch haben Unternehmer, die einen Vertrag zur Herstellung, Wiederherstellung, Beseitigung oder Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder einem Teilbereich haben. Deshalb können zum Beispiel Gerüstbauer oder Baustofflieferanten keinen gültigen Anspruch erheben.

Wer muss die Sicherheitsleistung erbringen?

Der Vertragspartner des Bauhandwerkers muss der Forderung nach einer Bauhandwerkersicherung nachkommen. Wenn also ein Generalübernehmer oder -unternehmer mit dem Bau beauftragt ist, muss dieser die Sicherung stellen und nicht der Grundstücksbesitzer/Bauherr. Der Auftraggeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheitsleistung zu erbringen.

Ausnahmen:
Von einigen Auftraggebern kann keine Bauhandwerkersicherung verlangt werden. Zum Beispiel besteht kein Anspruch gegenüber öffentlichen Rechtspersonen wie Gemeinden oder Landkreisen.

Wann fordert ein Bauhandwerker die Sicherung?

Meistens wird die Sicherheitsleistung gefordert, wenn Uneinigkeiten mit Ihnen als Auftraggeber bestehen. Dann sollten Sie darauf vorbereitet sein, zeitnah eine Bauhandwerkersicherung zu erbringen. Können Sie das nicht, kann der Bauhandwerker die Sicherheit zum Beispiel einklagen oder den Vertrag kündigen und die erbrachten Leistungen vergüten lassen. Das bedeutet Stress, Kosten und zeitlichen Aufwand für Sie. 

Dass Sie die Sicherheit erbringen, ist jedoch keine Garantie dafür, dass der Bauverlauf ungehindert fortgesetzt wird. Unabhängig von der Motivation des Bauhandwerkers sind Sie dennoch gesetzlich dazu verpflichtet, die Leistung zu erbringen.

Der Sicherungsanspruch entsteht, sobald der Bauvertrag abgeschlossen ist. Der Bauhandwerker könnte die Sicherheit also direkt nach Abschluss fordern, ohne bereits Bauleistungen erbracht zu haben. Er sichert damit seinen Werklohn für zukünftige Arbeiten ab. Auch nach Abnahme des Bauvorhabens kann der Bauhandwerker die Bauhandwerkersicherung beanspruchen.

Wie wird die Bauhandwerkersicherung geleistet?

Die Bauhandwerkersicherung wird üblicherweise als Bürgschaft oder als sonstiges Zahlungsversprechen, zum Beispiel per Hinterlegung auf einem Konto beim zuständigen Amtsgericht, gestellt. Der Bauhandwerker setzt Ihnen als Vertragspartner eine Frist (meistens 7 bis 10 Werktage), in der die Sicherheit erbracht werden muss. 

Erbringen Sie die Sicherheit nicht innerhalb der Frist, hat der Bauhandwerker das Recht, seine Arbeiten einzustellen (Mängelbeseitigung verweigern), die Sicherheit bei Ihnen einzuklagen oder den Vertrag zu kündigen.

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Wie wird eine Bürgschaft für eine Bauhandwerkersicherung abgeschlossen?

Um eine Bürgschaft beantragen zu können, benötigen Sie einen Bürgschaftsrahmen. Aus diesem können Sie Bürgschaften beantragen. Einen Bürgschaftsrahmen erhalten Sie entweder bei einer Bank (Bankbürgschaft) oder über einen Bürgschaftsversicherer. Dann können Sie die gewünschte Bürgschaft beantragen. 

Wir empfehlen immer den Abschluss per Bürgschaftsversicherung, da diese einige Vorteile gegenüber einer Bankbürgschaft hat: Ihre Kreditlinie wird nicht belastet und es gibt keine Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit. Außerdem ist die Bürgschaftsversicherung in der Regel günstiger und kann bei Bedarf individuell an Ihr Unternehmen angepasst werden. Auch Ihre Anträge werden deutlich schneller bearbeitet als bei der Bank.

Nützliche Informationen zu Bürgschaftsversicherungen bei Bürgschaft24.de

Sicherheit mit Bauhandwerkersicherungsbürgschaft erbringen

Damit Sie als Auftraggeber des Bauhandwerkers nicht die volle Summe auf einem Konto hinterlegen müssen, können Sie mit dem Bauhandwerker eine Bürgschaft vereinbaren. Die Bürgschaftsurkunde geben Sie an den Bauhandwerker. So sind seine Ansprüche abgesichert und Sie müssen lediglich die Kosten der Bürgschaftsversicherung zahlen.

Berechnung: Bisher nicht gezahlte Vergütung + 10% des Vergütungsanspruchs für Nebenforderungen

Beispiel: Bauhandwerker fordert Bauhandwerkersicherung, nachdem er einen Teil der vertraglich vereinbarten Bauleistungen erbracht hat. Dafür hat er vom Auftraggeber von den festgelegten 100.000 EUR 20.000 EUR erhalten. Der restliche Vergütungsanspruch sind 80.000 EUR, für die Nebenforderungen werden 10% des Vergütungsanspruchs, also 8.000 EUR angesetzt. Die Bauhandwerkersicherung muss in Höhe von 88.000 EUR erbracht werden.

Experten-Tipp: Die Inanspruchnahme der Bauhandwerkersicherung kommt immer kurzfristig. Trotzdem können Sie einige Maßnahmen zur Vorbereitung ergreifen. Besonders wenn Sie mit Subunternehmern arbeiten, sollten Sie Ihre Bonitätsbewertung regelmäßig prüfen und pflegen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie schnell eine Bürgschaft bekommen, wenn ein Subunternehmer eine Bauhandwerkersicherung von Ihnen fordert. Außerdem empfehlen wir, einen auf Bürgschaften spezialisierten Experten als festen Ansprechpartner zu haben. Dieser kann Sie bei Ihrem kurzfristigen Bürgschaftsbedarf beraten, bessere Konditionen bei Versicherern erwirken und schnellere Ergebnisse erzielen.

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Über Ulf Papke
2009 gründete Ulf Papke das Vergleichsportal Bürgschaft24. Als Innovator der Branche geht Ulf Papke neue Wege, um Unternehmen zu besseren Lösungen und Unternehmern bei wichtigen Entscheidungen zu helfen. Heute ist er mit der Papke Consulting Gruppe als externer Risk Manager ganzheitlich für seine Mandanten da.

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