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Architektenleistungen und Ingenieursleistungen

Bürgschaft zur Absicherung von Architektenleistungen / Ingenieurleistungen

Die Bürgschaft zur Absicherung von Architekten- und Ingenieurleistungen ist eine besondere Form der Vertragserfüllungsbürgschaft. Wenn Sie diese Bürgschaft bei Ihrem Auftraggeber hinterlegen, können Sie Ihr Honorar vor Ablauf der Gewährleistungsfrist erhalten.

Wozu gibt es eine Bürgschaft für Architekten- und Ingenieurleistungen?

Nach Abnahme eines Bauprojekts beginnt die Gewährleistungsfrist von 4 bzw. 5 Jahren. In dieser Zeit werden Architekten oder Ingenieure mit der Bau-/Objektbetreuung beauftragt. Der Architekt oder Ingenieur betreut das Objekt bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Zu seinen Hauptaufgaben zählen die Feststellung von Mängeln, die Überwachung der Beseitigung dieser durch das bauausführende Unternehmen und die Dokumentation des Gesamtergebnisses. Der Architekt oder Ingenieur muss erst nach Erbringung seiner Leistung, also der 5-jährigen Objektbetreuung, entlohnt werden.

→ Die Überwachung und Dokumentation ist im Leistungsbild des § 15 HOAI, Leistungsphase 9 geregelt. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung und legt die Leistungsvergütung im Bereich Bau, Architektur und Stadtplanung verpflichtend fest. Einige Ausnahmen sind Ingenieurleistungen, zum Beispiel im Bereich der Bauphysik oder des Vermessungswesens. Hier sind die Honorarregelungen nicht verpflichtend.

Wie kann die Bürgschaft für Architekten- und Ingenieurleistungen eingesetzt werden?

Erst nach Ende der Gewährleistungsfrist haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Ihr Honorar. Damit Sie Ihr Honorar zu Beginn Ihres Auftrags erhalten, können Sie bei Ihrem Auftraggeber eine Bürgschaft hinterlegen. Als Gegenleistung zahlt er Ihnen Ihr Honorar aus. Die Bürgschaft sichert den Auftraggeber ab, falls Sie insolvent gehen oder Ihren Pflichten der Objektbetreuung aus anderen Gründen nicht weiter nachkommen können. Da Sie in einem solchen Fall das bereits gezahlte Honorar nicht zurückzahlen können, kann Ihr Auftraggeber die Bürgschaft „ziehen“ und erhält die Bürgschaftssumme ausgezahlt.

Empfohlen: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Auftraggeber darüber, dass Sie eine Bürgschaft bei ihm hinterlegen möchten, um Ihr Honorar früher ausgezahlt zu bekommen.

Die Bürgschaft zur Absicherung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen wird je nach Versicherer auch als Bürgschaft Architektenleistung, Ausführungsbürgschaft oder Vertragserfüllungsbürgschaft für Ingenieure und Architekten bezeichnet.

Wie beantrage ich eine solche Bürgschaft?

Sie können eine Bürgschaft über eine Bank (Bankbürgschaft) abschließen oder Sie wenden sich an ein Versicherungsunternehmen und schließen eine Kautionsversicherung ab. 

Zweitere bringt viele Vorteile für Ihr Unternehmen und Ihre Finanzen:

  • Kreditlimit wird nicht belastet: Eine Kautionsversicherung erfordert keine Verwendung des Kreditlimits des Unternehmens, im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft.
  • Geringere Kosten: Eine Kautionsversicherung ist in der Regel günstiger als eine Bankbürgschaft.
  • Flexibilität: Eine Kautionsversicherung kann leichter an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden, im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft, die oft standardisiert ist.
  • Keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit: Eine Kautionsversicherung hat keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Eine Bankbürgschaft hingegen kann die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens verschlechtern.
  • Schnellere Bearbeitung: Eine Kautionsversicherung wird in der Regel schneller bearbeitet als eine Bankbürgschaft.

Empfohlen: Sprechen Sie im Vorhinein mit Ihrem Auftraggeber, ob eine Versicherungsbürgschaft von ihm angenommen wird. So kommen später keine Probleme auf.

Sonderbürgschaft: Bürgschaft für Architekten- und Ingenieurleistungen

Obwohl die Bürgschaft zeitlich während der Gewährleistungsphase gültig ist, ist es keine Gewährleistungsbürgschaft. Die Leistung ist bei einer Gewährleistungsbürgschaft bereits erbracht, während bei der Objektbetreuung die Leistung noch zu erbringen ist.

Bei der Bürgschaft zur Absicherung von Architekten- und Ingenieurleistungen handelt es sich nicht um eine Standardbürgschaft. Nicht alle Versicherer bieten diese Bürgschaftsart an. Damit Sie nicht bei mehreren Versicherern nachfragen müssen, ob sie diese Bürgschaft anbieten, können Sie sich einfach an unsere Bürgschaft24-Experten wenden. Wir kennen die Versicherer, die diese Bürgschaft anbieten und deren aktuelle Konditionen.

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Tipps beim Abschließen einer Bürgschaftsversicherung

Nicht immer ist die günstigste auch die „beste“ Bürgschaft. Oft fordern Versicherungen zusätzlich zu einem jährlichen Beitrag die Hinterlegung von Sicherheiten. Auf den ersten Blick erscheint ein Angebot attraktiv, weil der Beitragssatz geringer als bei anderen Angeboten ist, tatsächlich ist es aber besichert. Dies sorgt nicht nur für zusätzlichen Aufwand, sondern verringert auch die Liquidität. Und dies ist ja gerade das, was man mit einer Bürgschaft vermeiden möchte.

Um die passende Bürgschaftslösung für Ihr Unternehmen zu finden, können Sie eine Anfrage bei uns stellen. Wir kennen die passenden Versicherer für Ihre Branche und Ihre Anforderungen. Wir holen die Angebote für Sie ein und besprechen Sie mit Ihnen. So sparen Sie Zeit und können das Bürgschaftsmanagement unseren Experten überlassen.

→ Bei Bürgschaft24.de werden alle in Frage kommenden Versicherer für Ihren Bürgschaftsbedarf angefragt und verglichen. So erhalten Sie ein Angebot, dessen Konditionen zu Ihrem Unternehmen passt.

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Über Ulf Papke
2009 gründete Ulf Papke das Vergleichsportal Bürgschaft24. Als Innovator der Branche geht Ulf Papke neue Wege, um Unternehmen zu besseren Lösungen und Unternehmern bei wichtigen Entscheidungen zu helfen. Heute ist er mit der Papke Consulting Gruppe als externer Risk Manager ganzheitlich für seine Mandanten da.

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