Sie arbeiten im Baugewerbe und Ihr Auftraggeber fordert eine Gewährleistungsbürgschaft nach VOB oder BGB?
Eine anschauliche Erklärung darüber
Die Gewährleistungsbürgschaft (auch Mängelansprüchebürgschaft) dient dazu die Mängelbeseitigung für den Auftraggeber auch nach Auftragsabnahme sicher zu stellen. Bei Gewährleistungsbürgschaften übernimmt ein Bürge (Bank/Versicherung) hierbei als Garantiegeber die in der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel in Höhe der zu stellenden Sicherheit (Gewährleistungsbürgschaft).
Die Gewährleistungsbürgschaft wird über eine Bürgschaftsurkunde (im Original) von der Kautionsversicherung dokumentiert. Diese Urkunde wird meist bereits mit Schlussrechnungsstellung an den Auftraggeber versendet.
Ohne Übergabe einer Gewährleistungsbürschaft hat der Auftragnehmer das Recht (meist) 5% des Auftragsvolumens als Sicherheit einzubehalten. Man spricht hier vom sog. Sicherheitseinbehalt. Dieses Recht nehmen mittlerweile auch immer mehr private Auftraggeber die bisher meist mangels Wissen keinen Sicherheitseinbehalt in Anspruch genommen haben. Auch hier setzen sich immer mehr Gewährleistungsbürgschaften durch.
Die Laufzeit von Gewährleistungsbürgschaften nach VOB richtet sich nach der jeweils gültigen Verjährungsfrist. Bei einem Vertrag nach VOB beginnt die Frist nach Übergabe bzw. Abnahme. Ist keine anderweitige Verjährungsfrist vereinbart so gilt diese für 4 Jahre (Bauwerke). Im Falle eines Vertrages nach BGB beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistung 5 Jahre. In der Regel verlangen die Auftraggeber jedoch unbefristete Gewährleistungsbürgschaften. Dies hat rechtliche Hintergründe bei Mangelbeseitigung.
Die Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaften erfolgt nach mängelfreiem Ablauf der Gewährleistungsfrist in der Gewährleistungsbürgschaft. Sie erhalten somit vom Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde nach dieser Frist zurück.
In der Praxis fordert der Auftragnehmer (Unternehmen) die Bürgschaftsurkunde mit den Daten bei der Kautionsversicherung an. Mit Rechnungstellung wird dann auch meist die Bürgschaftsurkunde (im Original) mit versendet, so dass die Rechnung mit Gewährleistungsbürgschaft VOB auch ohne Abzug eines Sicherheitseinbehalts gezahlt wird.
Wenn Sie mit Ihrem Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft nach VOB vereinbart haben, ist dies meist in Ihrem Vertrag festgehalten. Dort ist zumeist auch die genaue Summe beziffert. Diese liegt in der Regel bei 5% der Auftragssumme. Um nicht bis zum Ablauf des Gewährleistungszeitraums auf die ausstehenden 5% zu warten, kann eine Bürgschaft eingereicht werden. So kann das Bauvorhaben direkt final abgeschlossen werden und der Auftraggeber hat die Sicherheit, dass falls etwas mit dem Bau sein sollte und der ehemalige Auftragnehmer insolvent sein sollte – somit unfähig den Mangel zu beheben – er die Bürgschaft auszahlen lassen kann. Damit kann der Mangel dann von einem anderen Unternehmen beseitigt werden.
Um eine Anfrage zu starten benötigen wir die gewünschte Höhe des Sicherheitseinbehalts, dann werden Angebote angefragt und ein Antrag abgeschlossen. Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an Ihren Auftraggeber weiter, damit dieser Ihre Schlussrechnung zu 100% bezahlt.
Nach §631ff.BGB hat jeder Auftraggeber, der einen Werkvertrag abgeschlossen hat das Recht einen Sicherheitseinbehalt für eventuell auftretende Mängel in der Gewährleistungsfrist zu verlangen. Dieser liegt in der Regel bei 5% der Auftragssumme. Um nicht bis zum Ablauf des Gewährleistungszeitraums auf die ausstehenden 5% zu warten kann eine Bürgschaft eingereicht werden. So kann das Bauvorhaben direkt final abgeschlossen werden und der Auftraggeber hat die Sicherheit, dass falls etwas mit dem Bau sein sollte und der ehemalige Auftragnehmer insolvent sein sollte – somit unfähig den Mangel zu beheben – er die Bürgschaft auszahlen lassen kann. Damit kann der Mangel dann von einem anderen Unternehmen beseitigt werden.
Um eine Anfrage zu starten benötigen wir die gewünschte Höhe des Sicherheitseinbehalts, dann werden Angebote angefragt und ein Antrag abgeschlossen. Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an Ihren Auftraggeber weiter, damit dieser Ihre Schlussrechnung zu 100% bezahlt.
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Ohne Übergabe einer Gewährleistungsbürgschaft hat der Auftragnehmer das Recht (je nach Vertrag, meist) 5% des Auftragsvolumens als Sicherheit einzubehalten. Man spricht hier vom sog. Sicherheitseinbehalt. Dieses Recht nehmen mittlerweile auch immer mehr private Auftraggeber, die bisher meist mangels Wissen keinen Sicherheitseinbehalt in Anspruch genommen haben. Auch hier setzen sich immer mehr Gewährleistungsbürgschaften durch.
Die Laufzeit von Gewährleistungsbürgschaften richtet sich nach der jeweils gültigen Verjährungsfrist. Bei einem Vertrag nach VOB beginnt die Frist nach Übergabe bzw. Abnahme. Ist keine anderweitige Verjährungsfrist vereinbart so gilt diese für 4 Jahre (Bauwerke). Im Falle eines Vertrages nach BGB beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistung 5 Jahre. In der Regel verlangen die Auftraggeber jedoch unbefristete Gewährleistungsbürgschaften. Dies hat rechtliche Hintergründe bei Fristen und der aktuellen Rechtsprechung bezüglich der Mängelbeseitigung.
Die Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaften erfolgt nach mängelfreiem Ablauf der Gewährleistungsfrist in der Gewährleistungsphase. Sie erhalten somit vom Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde nach dieser Frist zurück oder befristen diese von vornherein, damit diese automatisch ihre Gültigkeit verliert.
Die Kosten für die Gewährleistungsbürgschaft sind vergleichsweise niedrig. Sie können schon ab 49 EUR pro Jahr eine Gewährleistungsbürgschaft mit einem Rahmen von 5.000€ ohne Sicherheiten beantragen. Gewährleistungsbürgschaften kosten durchschnittlich einen Avalzins von 0,8 bis 2,5%. Der Avalzins ist die Gebühr für die Stellung der Bürgschaft durch eine Bürgschaftsversicherung. Gewährleistungsbürgschaften kosten wenig und bringen ein großes Plus an Liquidität. Zusätzlich beseitigen Sie das Ausfallrisiko durch Insolvenz des Auftraggebers.
Höhere Bürgschaftslinien sind günstiger und bereits ab 0,8% Avalzins möglich.
Der Sicherheitseinbehalt verliert jedes Jahr an Wert durch Inflation. Denn der Sicherheitseinbehalt muss im Regelfall nicht verzinst angelegt werden. Nach den 4 Jahren (VOB) oder 5 Jahren (BGB) ist Ihr Geld also viel weniger Wert als heute. Zudem können Sie mit dem Geld derzeit sicher sinnvolleres anfangen.
Schützen Sie sich vor der Insolvenz des Auftragnehmers. Wenn Ihr Auftraggeber bis zur Auszahlung des Sicherheitseinbehalts insolvent wird, ist das Geld mehr als ungewiss. In der Baubranche ist dies durch die unsichere Wirtschaftslage leider sehr häufig geworden. Kosten für eine Gewährleistungsbürgschaft fallen da weniger ins Gewicht als der Ausfall von kompletten Sicherheitseinbehalten.
Wenn Sie einen Sicherheitseinbehalt stehen lassen, verzichten Sie auf bonitätserhöhende Liquidität. Nicht nur Ihre Bank weiß erhöhte Barmittel zu schätzen, sondern Sie müssen dann auch geringere Betriebsmittelkredite wie zum Beispiel den „Dispo“ oder Kontokorrentkredit in Anspruch nehmen.
Ein Bürgschaftsrahmen ist vollkommen unabhängig von Ihrer Kreditlinie. Sie können diesen beliebig nutzen, ohne dass Ihre Kreditlinie bei Ihrer Bank belastet wird.
Die Gewährleistungsbürgschaft können Sie neben der Kautionsversicherung auch über eine Bankbürgschaft abschließen. Die Bankbürgschaft wird in der Regel jedoch selten genutzt. Grund hierfür sind die schlechten Rahmenbedingungen. Die Bank fordert meist hohe Sicherheiten. Die Bankbürgschaft ist wesentlich teurer und wird zudem auf Ihre Gesamtkreditlinie angerechnet. Dies sorgt für schlechtere Konditionen auch bei anderen Krediten, wie zum Beispiel bei Ihrem Kontokorrentzins / “Dispozins”.
Gewährleistungsbürgschaft: Kosten und Nutzen liegen in einem sehr guten Verhältnis.
Als Unternehmer kann man nie genug Liquidität haben.
Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden: antrag@buergschaft24.de
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Unsere Empfehlung ist die Individualanfrage: Sie können dabei Anfragen für spezielle Tarife stellen oder ganz allgemein nach einer Empfehlung unserer Experten fragen.
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Sie rechtliche Grundlage für die Mängelansprüchebürgschaft (meist Gewährleistungsbürgschaft genannt) bildet das BGB bzw. die VOB/B je nachdem auf welcher Grundlage der Werkvertrag zwischen Auftragnehmer und -geber geschlossen wurde. Die Frist für den Anspruch an Mängelbeseitigung besteht nach BGB 5 Jahre und nach VOB 4 Jahre.
Mehr dazu ist hier zu finden: VOB §13 Mängelanprüche, siehe (4)1.
sowie hier: BGB §634a Verjährung der Mängelansprüche
Die Klinker GmbH hat ein Einfamilienhaus für Familie Hussain fertiggestellt. Nun möchte Familie Hussain sicherstellen, dass auftretende Mängel auch beseitigt werden und möchte daher den Sicherheitseinbehalt in Anspruch nehmen. Da die Klinker GmbH aber diese 5% benötigt, da dies knapp die Hälfte des Ertrags bei dem Auftrag sind und davon Löhne bezahlt werden sollen, reicht die Klinker GmbH eine Bürgschaft über die Summe ein. Diese hat sie von ihrem Bürgschaftsversicherer erhalten, welcher damit die Haftung im Falle der Insolvenz übernimmt.
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Mehr InformationenNormalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.
Bürgschaften sind generell bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 0,6-1,2% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.
Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.
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