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Sie arbeiten im Baugewerbe und Ihr Auftraggeber fordert eine Gewährleistungsbürgschaft nach VOB oder BGB?
Eine anschauliche Erklärung darüber
Die Gewährleistungsbürgschaft (auch Mängelansprüchebürgschaft oder Mängelgewährleistungsbürgschaft) dient für einen Auftraggeber als Sicherheit für die Mängelbeseitigung nach Auftragsabnahme. Falls der Auftragnehmer seiner vertraglichen Pflicht zur Beseitigung etwaiger Mängel während der Gewährleistungsphase nicht nachkommt oder nachkommen kann, kann der Auftraggeber die Bürgschaft in Anspruch nehmen. Der Bürge (Bank oder Versicherung) zahlt dann als Garantiegeber die in der Bürgschaftsurkunde als Sicherheit festgelegte Bürgschaftssumme bei Vertragsverletzung an den Auftraggeber aus. Von diesem Geld kann der Auftraggeber dann ein anderes Unternehmen mit der Mängelbeseitigung beauftragen.
Ohne Übergabe einer Bürgschaft hat der Auftraggeber per Gesetz das Recht (meist) 5% des Auftragsvolumens als Sicherheit während der gesamten Gewährleistungsphase einzubehalten. Man spricht hier von einem Sicherheitseinbehalt. Das hat zur Folge, dass Auftragnehmer (Bürgschaftsnehmer) mehrere Jahre auf die ausstehende Restzahlung warten, die oft einen Großteil der Gewinnmarge ausmachen. Mit Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft erfolgt ein “Sicherheitentausch” – der als sonst einbehaltene Rechnungsanteil wird also ausgetauscht.
Im Baugewerbe richtet sich die Laufzeit einer Gewährleistungsbürgschaft nach der jeweils gültigen Verjährungsfrist. Bei einem Werkvertrag nach VOB beginnt die Frist nach Übergabe bzw. Abnahme des Projekts. Ist keine anderweitige Verjährungsfrist vereinbart, so gilt diese für 4 Jahre (Bauwerke). Im Falle eines Werkvertrages nach BGB beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistung 5 Jahre. In der Regel verlangen die Auftraggeber jedoch unbefristete Gewährleistungsbürgschaften. Dies hat rechtliche Hintergründe bei der Mängelbeseitigung.
Die Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaft erfolgt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist. Sie können von Ihrem Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde nach dieser vertraglich festgehaltenen Frist zurückfordern. Die Urkunde schicken Sie dann im Original an Ihren Bürgschaftsversicherer zurück, der sie dann aus dem Bürgschaftsrahmen austrägt. Sollte die Urkunde nicht mehr im Original vorliegen, muss Ihr Auftraggeber eine Enthaftungserklärung ausfüllen.
Neben der Anzahlungsbürgschaft, Vorauszahlungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft, Bietungsbürgschaft und Bauhandwerkersicherungsbürgschaft ist diese Bürgschaftsart für Bauunternehmen, Handwerker und Bauhandwerker eine gängige Art der Sicherheitshinterlegung.
Wenn Sie mit Ihrem Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft nach Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) vereinbaren, wird dies meist in Ihrem Werkertrag festgehalten. Dort ist auch die genaue Summe beziffert. Diese liegt in der Regel bei 5% der gesamten Auftragssumme. Um nicht bis zum Ablauf des Gewährleistungszeitraums auf die ausstehenden 5% zu warten, kann eine Bürgschaftsurkunde eingereicht werden. So hat der Auftraggeber die Sicherheit, dass die Beseitigung von Mängeln während der Gewährleistungsphase sichergestellt ist – auch dann, wenn der Auftragnehmer insolvent sein sollte.
Um eine passende Bürgschaftsversicherung zu finden, benötigen Sie die festgelegte Höhe des Sicherheitseinbehalts. Damit können Sie in unserem Online-Vergleich alle gängigen Tarife vergleichen oder ein individuelles Angebot anfordern. Wenn Sie sich für ein Angebot entschieden haben, wird die Bürgschaftsversicherung abgeschlossen. Nach der Bestätigung durch den Versicherer können Sie die gewünschte Bürgschaftsurkunde beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post (bei manchen Versicherern auch sofort digital) zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an Ihren Auftraggeber weiter, damit dieser Ihre Schlussrechnung zu 100% bezahlt.
In der Praxis fordert der Auftragnehmer die Bürgschaftsurkunde bei der Kautionsversicherung an. Mit Rechnungsstellung wird dann die Urkunde (im Original) direkt mitverschickt, so dass die Rechnung mit Gewährleistungsbürgschaft VOB auch ohne Abzug eines Sicherheitseinbehalts gezahlt wird.
Nach §631ff. BGB hat jeder Auftraggeber, der einen Werkvertrag abgeschlossen hat, das Recht eine Sicherheit für eventuell auftretende Mängel in der Gewährleistungsfrist zu verlangen. Dieser liegt in der Regel bei 5% der Auftragssumme. Um nicht bis zum Ablauf des Gewährleistungszeitraums auf die ausstehenden 5% zu warten, kann eine Bürgschaft als Sicherheitseinbehalt eingereicht werden. So kann das Bauvorhaben direkt final abgeschlossen werden und der Auftraggeber hat die Sicherheit, dass falls etwas mit dem Bau sein sollte und der ehemalige Auftragnehmer insolvent sein sollte – somit unfähig den Mangel zu beheben – er die Bürgschaft auszahlen lassen kann. Damit kann der Mangel dann von einem anderen Unternehmen beseitigt werden.
Um eine passende Bürgschaftsversicherung zu finden, benötigen Sie die festgelegte Höhe des Sicherheitseinbehalts. Damit können Sie in unserem Online-Vergleich alle gängigen Tarife vergleichen oder ein individuelles Angebot anfordern. Wenn Sie sich für ein Angebot entschieden haben, wird die Bürgschaftsversicherung abgeschlossen. Nach der Policierung durch den Versicherer können Sie die gewünschte Bürgschaftsurkunde beantragen. Die Urkunde geht Ihnen dann wenige Tage später per Post (bei manchen Versicherern auch sofort digital) zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an Ihren Auftraggeber weiter, damit dieser Ihre Schlussrechnung zu 100% bezahlt.
In der Praxis fordert der Auftragnehmer die Bürgschaftsurkunde bei der Kautionsversicherung an. Mit Rechnungsstellung wird die Bürgschaftsurkunde (im Original) direkt mitverschickt, sodass die Rechnung mit Gewährleistungsbürgschaft direkt ohne Abzug eines Sicherheitseinbehalts vollständig gezahlt wird.
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Ohne Übergabe einer Gewährleistungsbürgschaft (Mängelansprüchebürgschaft) hat der Auftraggeber das Recht (je nach Vertrag, meist) 5% des Auftragsvolumens als Sicherheit einzubehalten. Man spricht hier vom sog. Sicherheitseinbehalt.
Die Dauer des Sicherheitseinbehalts richtet sich nach der jeweils gültigen Verjährungsfrist. Bei einem Vertrag nach VOB beginnt die Frist nach Übergabe bzw. Abnahme. Ist keine anderweitige Verjährungsfrist vereinbart, so gilt diese für 4 Jahre (Bauwerke). Im Falle eines Vertrages nach BGB beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistung 5 Jahre. Für diesen mehrjährigen Zeitraum ist also Ihre Rechnung nicht vollständig beglichen, auch wenn Sie bei auftretenden Mängeln Ihrer Gewährleistungspflicht nachkommen. Bei mehreren Aufträgen summieren sich also die ausstehenden Beträge, die Sie in Ihr Unternehmen investieren könnten.
Deshalb ist die Gewährleistungsbürgschaft so sinnvoll, denn mit ihr werden die Sicherheiten getauscht und das Bauunternehmen erhält 100% der Summe nach Übergabe bzw. Abnahme vom Auftraggeber. Die Laufzeit orientiert sich auch hier an der gültigen Verjährungsfrist nach VOB oder BGB. In der Praxis verlangen die Auftraggeber jedoch unbefristete Gewährleistungsbürgschaften. Dies hat rechtliche Hintergründe bei Fristen und der aktuellen Rechtsprechung bezüglich der Vertragspflichten zur Mängelbeseitigung.
Die Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaft erfolgt nach mängelfreiem Ablauf der Gewährleistungsfrist in der Gewährleistungsphase. Sie erhalten somit vom Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde nach dieser Frist zurück bzw. fordern diese zurück und lassen sie aus Ihrem verfügbaren Gesamtrahmen austragen. Den frei gewordenen Rahmen können Sie dann für neue Aufträge nutzen.
Wenn sich das Bauprojekt bereits in der Gewährleistungsphase befindet und die 5% des Auftragsvolumen als Sicherheitseinbehalt aktuell zurückgehalten werden, können Sie auch zu diesem Zeitpunkt einen Sicherheitentausch vornehmen. Mit der Bürgschaftsurkunde können Sie den Sicherheitseinbehalt auslösen – sprich: Der Bareinbehalt wird ausgezaht – und die Urkunde als neue Sicherheit bis zum Ende der Gewährleistungsphase hinterlegt.
Die Kosten sind im Vergleich zu anderen Bürgschaftsarten niedrig. Sie können schon ab 49 EUR pro Jahr eine Gewährleistungsversicherung mit einem Rahmen von 5.000€ ohne Sicherheiten beantragen. Gewährleistungsbürgschaften kosten durchschnittlich einen Avalzins von 0,8 bis 2,5%. Der Avalzins ist die Gebühr für die Stellung der Bürgschaft durch eine Bürgschaftsversicherung. Gewährleistungsbürgschaften kosten wenig und bringen ein großes Plus an Liquidität. Zusätzlich beseitigen Sie das Ausfallrisiko durch Insolvenz des Auftraggebers. Es gibt also viele Vorteile.
Höhere Bürgschaftslinien sind günstiger und bereits ab 0,8% Avalzins möglich.
Der Sicherheitseinbehalt verliert jedes Jahr an Wert durch Inflation. Denn der Sicherheitseinbehalt muss im Regelfall nicht verzinst angelegt werden. Nach den 4 Jahren (VOB) oder 5 Jahren (BGB) ist Ihr Geld also deutlich weniger wert als heute. Das “frei gewordene” Geld können Sie in neue Projekte investieren.
Schützen Sie sich vor der Insolvenz des Auftraggebers. Wenn Ihr Auftraggeber bis zur Auszahlung des Sicherheitseinbehalts insolvent wird, ist Ihr Geld weg. Im Baugewerbe ist dies durch die unsichere Wirtschaftslage durch Insolvenzen und Folgeinsolvenzen leider sehr häufig geworden. Die Kosten für eine Gewährleistungsbürgschaft sind daher im Vergleich zu den 5% der als Sicherheitseinbehalt zurückgehaltenen Auftragssumme verschwindend gering.
Wenn Sie einen Sicherheitseinbehalt in Form von Geld, Sperrkonto usw. stehen lassen, verzichten Sie auf bonitätserhöhende Liquidität. Nicht nur Ihre Bank weiß erhöhte Barmittel zu schätzen, auch Sie können dann geringere Betriebsmittelkredite wie zum Beispiel den „Dispo“ oder Kontokorrentkredit in Anspruch nehmen.
Ein Bürgschaftsrahmen ist vollkommen unabhängig von Ihrer Kreditlinie. Sie können diesen beliebig nutzen, ohne dass Ihre Kreditlinie bei Ihrer Bank belastet wird.
Die Gewährleistungsbürgschaft können Sie neben der Kautionsversicherung bei einem Versicherer wie der AXA oder R+V auch über eine Bankbürgschaft abschließen. Die Bankbürgschaft wird in der Regel jedoch immer seltener genutzt. Grund hierfür sind die schlechten Rahmenbedingungen. Die Bank fordert meist hohe Sicherheiten, die Bankbürgschaft ist wesentlich teurer und wird zudem auf Ihre Gesamtkreditlinie angerechnet. Dies sorgt für schlechtere Konditionen auch bei anderen Krediten, wie zum Beispiel bei Ihrem “Kontokorrentzins” / “Dispozins”.
Gewährleistungsbürgschaft: Kosten und Nutzen liegen in einem sehr guten Verhältnis.
Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden: antrag@buergschaft24.de
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Unsere Empfehlung ist die Individualanfrage: Sie können dabei Anfragen für spezielle Tarife stellen oder ganz allgemein nach einer Empfehlung unserer Experten fragen.
Wir stehen Ihnen mit all unserer jahrelang aufgebauten Expertise persönlich zur Verfügung!
Die rechtliche Grundlage für die Mängelansprüchebürgschaft (meist Gewährleistungsbürgschaft genannt) bildet das BGB bzw. die VOB/B, je nachdem auf welcher Grundlage der Werkvertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossen wurde. Die Frist für den Anspruch an Mängelbeseitigung besteht nach BGB 5 Jahre und nach VOB 4 Jahre.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: VOB §13 Mängelanprüche, siehe (4)1.
sowie hier: BGB §634a Verjährung der Mängelansprüche
Die Bau GmbH hat ein neues Firmengebäude für die Meyer Maschinen GmbH fertiggestellt. Nun möchte Meyer Maschinen GmbH sicherstellen, dass mögliche auftretende Mängel in der Gewährleistungsphase auch beseitigt werden und wird daher 5% der Rechnung als Sicherheitseinbehalt zurückhalten. Die Bau GmbH benötigt aber diese 5%, da dies knapp die Hälfte des Ertrags bei dem Auftrag sind und z. B. Löhne davon bezahlt werden müssen. Deshalb schließt die Bau GmbH eine Bürgschaftsversicherung ab und beantragt eine Gewährleistungsbürgschaft in der Höhe der 5%. Die Urkunde kommt wenige Tage später per Post an. Nach der Übergabe der Urkunde an die Bau GmbH leistet diese vollständige Zahlung.
Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.
Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.
Das ist generell bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 0,6-1,2% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.
Im Baugewerbe ist dies eine gängige Art der Sicherheitshinterlegung zur Absicherung von Mängelansprüchen. Sowohl für Handwerker, Bauhandwerker, Handwerksbetriebe, im Garten- und Landschaftsbau als auch für SHK-Unternehmen bildet die sie eine gute Grundlage. Wenn bereits eine Bürgschaft für die Vertragserfüllung hinterlegt ist, kann diese ersetzt werden, um den Einbehalt für die Ausführungsphase auszulösen, da diese dann abgeschlossen ist.
Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird, entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote. Dabei kommt es zum Beispiel auch darauf an, ob Sie eine Einzelbürgschaft oder einen Rahmen abschließen möchten.
Nutzen Sie dazu ganz einfach unseren Online-Vergleich. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen, um die Bonitätsprüfung einzuleiten.
Nein, er könnte auch den Einbehalt behalten bis die Gewährleistungsfrist um ist. Gesetzlich ist die Akzeptanz einer Bürgschaft nicht vorgeschrieben. Da im Alltag eine Bürgschaft aber mehr Sicherheit für beide Seiten gibt, akzeptieren sie die meisten Auftraggeber.
Am einfachsten ist es, wenn Sie die Urkunde befristen. Üblicherweise wird hierfür für Verträge nach BGB der Tag der Abnahme plus 5 Jahre genommen und bei Verträgen nach VOB der Tag der Abnahme plus 4 Jahre. Sollte die Urkunde nicht befristet werden, dann müssen Sie nach Ablauf der Gewährleistungsfrist den Auftraggeber kontaktieren und die Urkunde zurückfordern. Im Anschluss senden Sie die Urkunde dann an den Versicherer zurück, damit dieser die Summe wieder ausbucht und Ihnen für neue Aufträge freigibt.
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