Bei großen Bauprojekten übernimmt oft ein Generalunternehmer oder ein Generalübernehmer die Schirmherrschaft über das Projekt. Diese vergeben verschiedene Bauleistungen an Subunternehmer wie Sie. Da Ihr Auftraggeber der Generalunternehmer/-übernehmer ist, erhalten Sie Ihre Bezahlung von ihm und haben i. d. R. keinen Kontakt zum Bauherrn. Um Ihr Unternehmen in diesen komplexen Geschäftsbeziehungen abzusichern, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
Ein Generalunternehmer erledigt einige Aufgaben selbst und vergibt andere an Subunternehmer. Ein Generalübernehmer dirigiert alle zu erledigenden Aufgaben und führt selbst keine aus. Ob Ihr Auftraggeber ein Generalunternehmer oder ein Generalübernehmer ist, spielt für Sie keine Rolle, denn Ihr Arbeitsablauf und Ihre Bezahlung erfolgen bei beiden auf dem gleichen Weg.
Sicherheitsleistungen
Der Generalunternehmer oder -übernehmer wird von seinem Auftraggeber (Bauherrn) bezahlt. Sie werden von Ihrem Auftraggeber (Generalunternehmer/-übernehmer) bezahlt. Sie haben also (in der Theorie) zu keinem Zeitpunkt des Bauprojekts Kontakt zu dem Bauherren.
Es kann also passieren, dass der Bauherr den Generalunternehmer/-übernehmer bezahlt, dieser Sie aber nicht. Das kann verschiedene Gründe haben, z. B. weil der Generalunternehmer/-übernehmer inzwischen insolvent gegangen ist oder ein anderer Grund für eine Nichtzahlung vorliegt. Außerdem kann der Fall eintreten, dass der Bauherr Ihren Auftraggeber nicht bezahlt. Davon unabhängig ist der Generalunternehmer/-übernehmer dennoch vertraglich verpflichtet, Sie zu bezahlen. Für diese Fälle sollten Sie Ihr Unternehmen auf jeden Fall absichern. Denn Sie wollen weder in Vorleistungen gehen noch für erbrachte Leistungen nicht bezahlt werden. Als Absicherung können Sie Sicherheitsleistungen von Ihrem Auftraggeber (Generalübernehmer /-unternehmer) fordern.
Anzahlung
Um den von Ihrem Auftraggeber erhaltenen Auftrag zu erfüllen, müssen Sie Baumaterial einkaufen und Personal einplanen. Dadurch gehen Sie finanziell in Vorleistung. Um das zu vermeiden, können Sie eine Anzahlung von Ihrem Auftraggeber fordern. Im Gegenzug kann dieser eine Anzahlungsbürgschaft von Ihnen verlangen, um sich abzusichern, dass die geleistete Anzahlung für die vertraglich festgelegten Aufgaben genutzt wird. Mit der erhaltenen Anzahlung können Sie Ihre Leistung vorfinanzieren und müssen keine eigene Liquidität binden.
Bauhandwerkersicherung
Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft ist eine besondere Bürgschaftsart. Voraussetzung ist, dass ein Bauherr einen Generalunternehmer oder Generalübernehmer mit einem Bauprojekt beauftragt und diese Teilaufträge an Subunternehmer vergeben. Da Sie in keinem Vertragsverhältnis zu dem Bauherren stehen und auch keine Bezahlung von ihm erhalten, sind Sie darauf angewiesen, dass der Generalunternehmer oder -übernehmer seinen Zahlungsverpflichtungen Ihnen gegenüber nachkommt. Um diese Sicherheit zu haben, können Sie eine Bauhandwerkersicherung von Ihrem Auftraggeber fordern. Dieser kann die Sicherheitsleistung mit einer Bürgschaft leisten (Bauhandwerkersicherungsbürgschaft) oder als sonstiges Zahlungsversprechen. Mit der Bürgschaftsurkunde sind Sie für den Fall abgesichert, dass Ihr Auftraggeber Ihre erbrachte Leistung nicht bezahlt. Das kann verschiedene Gründe haben: Zum Beispiel hat der Bauherren den Generalunternehmer oder Generalübernehmer nicht bezahlt und dieser kann Sie nun nicht bezahlen oder er zahlt einfach nicht. Der Grund ist zweitrangig.
Als Bauhandwerker können Sie in jeder Phase eine Bauhandwerkersicherung von Ihrem Auftraggeber verlangen. Diese Sicherheitsleistung kann ausschließlich für Leistungen von Subunternehmern zur Erstellung von Bauwerken genutzt werden. Wenn Ihr Auftraggeber nach Fertigstellung des Bauwerks nicht zahlt, können Sie die Bürgschaft ziehen (oder das sonstige Zahlungsversprechen in Anspruch nehmen) und erhalten die festgelegte Summe ausgezahlt. Wenn Ihr Vertragspartner die Sicherheitsleistung innerhalb der von Ihnen festgesetzten Frist nicht zahlt, können Sie außerdem den Vertrag kündigen oder die Sicherheitsleistung einklagen. Die Bauhandwerkersicherung beträgt 100 bis 110% des Auftragswertes. Mit den zusätzlichen 10% werden mögliche Mehrkosten abgedeckt.
→ Die Bauhandwerkersicherung kann auch von einem Subunternehmer an einen weiteren Subunternehmer geleistet werden, wenn dieser ebenfalls mit Aufgaben zur Fertigstellung des Bauwerks beauftragt ist.
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Fazit
Als Subunternehmer befinden Sie sich in einem Dreiecksgespann aus Bauherrn, Generalunternehmer/-übernehmer und Ihnen selbst (Subunternehmer). Ihr Vertragsverhältnis besteht mit dem Generalunternehmer/-übernehmer. Wenn der Bauherr nicht zahlt, muss Ihr Auftraggeber Sie dennoch bezahlen, da Sie mit ihm vertraglich festgelegte Leistungen erbracht haben. Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Bezahlung erhalten, ist die Bauhandwerkersicherung eine zuverlässige Absicherung.