Unternehmen, die steuerpflichtige Waren aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen dafür Zollgebühren und Steuern an das Zollamt entrichten. Je nach Wert der zu importierenden Waren müssen hohe Summen direkt bezahlt werden. Mit einer Zollbürgschaft können Sie die Zahlung der fälligen Abgaben auf einen späteren Zeitpunkt verschieben und die Waren reibungslos importieren. In diesem Artikel erfahren Sie, wie eine Zollbürgschaft funktioniert und wie Sie diese beantragen können.
Was ist eine Zollbürgschaft?
Wenn Sie außereuropäische Waren importieren, müssen die Zoll- und Steuerschulden direkt beglichen werden. Da Sie zu diesem Zeitpunkt die importierte Ware noch nicht verkauft haben, können Sie die anfallenden Gebühren aber nicht über die Einnahmen aus Verkäufen finanzieren. Es gibt die Möglichkeit, besonders bei hoher finanzieller Belastung durch die Abgaben, die Gebühren der Zollansprüche teilweise oder vollständig zu stunden. Dann können Sie einen Teil oder alle Kosten zu einem späteren Zeitpunkt begleichen.
Wenn Sie die Stundung Ihrer Zollgebühren wünschen, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Zollamt stellen. In der Regel wird der Stundung nur gegen eine Sicherheitsleistung zugestimmt. Das kann über eine Bürgschaft gelöst werden. Ein Bürge (Bank oder Versicherer) übernimmt die Haftung für die ordnungsgemäße Zahlung der gestundeten Forderungen. Die Bürgschaft wird in Höhe von 30-100% des vom Zoll festgelegten Referenzbetrags ausgestellt. Mit der Bürgschaftsurkunde hat die Zollverwaltung eine Absicherung (Sicherheit) dafür, dass die offenen Forderungen auch im Insolvenzfall beglichen werden, dann allerdings vom Bürgen und nicht vom Schuldner.
Zollbürgschaft
Mit einer Zollbürgschaft werden revolvierende Zoll- und Steuerpflichten gegenüber der Zollverwaltung abgesichert. Wenn Sie die Zahlungen stunden, also auf einen späteren Zeitpunkt verschieben möchten, können Sie die dafür geforderte Sicherheit mit einer Zollbürgschaft hinterlegen.
Wann benötige ich eine Zollbürgschaft?
Meist wird von einer Stundung Gebrauch gemacht, wenn Unternehmen regelmäßig große Warenmengen und/oder teure Waren importieren. Denn dann fallen dementsprechend hohe Zoll- oder Steuerverpflichtungen an. Die geforderte Sicherheitsleistung wird dann meist über eine Zollbürgschaft gestellt. Zollbürgschaften werden meist von Speditionen, Importeuren und Exporteuren im internationalen Handel verwendet.
Eine Stundung ist immer dann sinnvoll, sobald Sie das zu zahlende Geld für andere Aufträge und Geschäftsmöglichkeiten benötigen. Würden Sie die Gebühren direkt bezahlen, fehlt das Geld an den entscheidenden Stellen, um Ihr Unternehmen voranzubringen. Mit der Zollbürgschaft schaffen Sie sich einen finanziellen Spielraum und können die Forderungen zu einem späteren Zeitpunkt aus den Verkaufseinnahmen finanzieren.
Ob einer Teil- oder Vollstundung der Zölle stattgegeben wird, entscheidet die Zollverwaltung für jeden Stundungsantrag nach bestimmten Kriterien. Wenn die sofortige Zahlung für Sie z. B. eine erhebliche Härte bedeuten würde, wird einer Stundung oft zugestimmt.
Hinweis:
Wenn Sie nur geringe Zoll- und Steuerkosten durch den Warenimport haben, ist die Stundung (sofern Sie schmerzfrei zahlen können), nicht immer sinnvoll. Denn für eine Zollbürgschaft fallen laufend Kosten an, die Sie zusätzlich zu den Gebühren zahlen müssen.
Vorteile einer Zollbürgschaft
Mit einer Zollbürgschaft können Sie feste Zahlungsziele für Zollgebühren und Steuern vereinbaren und den Import optimieren.
- Mehr Liquidität: Sie müssen die Abgaben nicht direkt zahlen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt (Zollstundung). Das Kapital können Sie anderweitig investieren.
- Optimaler Warenfluss: Es entstehen keine Verzögerungen mehr, weil die Zollgebühren nicht zum Importzeitpunkt gezahlt werden müssen. Auch wenn Probleme beim Zoll auftreten oder die Zollerklärung angepasst werden muss, verzögert sich der Import nicht. So können Sie die Waren reibungslos importieren.
- Wettbewerbsvorteil: Sie können schneller auf veränderte Nachfrage reagieren, ohne hohe Lagerbestände aufbauen zu müssen. Durch die kürzere Bearbeitungszeit können Sie flexibel auf die Märkte reagieren.
- Kosteneinsparungen: Durch geringere Lagerbestände sparen Sie dauerhaft Kosten ein.
- Teilstundung oder vollständige Stundung: Je nach Bedarf und Notwendigkeit können Sie die Zahlung eines Teils oder aller Zollkosten auf einen späteren Zeitpunkt legen.
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Weitere InformationenWie schließe ich eine Zollbürgschaft ab?
Um eine Zollbürgschaft beantragen zu können, benötigen Sie als Erstes eine Bürgschaftsversicherung (oder Bankbürgschaft). Durch diese wird Ihnen ein Bürgschaftsrahmen zur Verfügung gestellt, aus dem Sie die Bürgschaft beantragen können.
Die Bürgschaft können Sie bei einer Bank abschließen oder Sie wenden sich an einen Bürgschaftsvermittler wie Bürgschaft24 und schließen eine Versicherung bei einem Kautionsversicherer ab. Bei einem Kautionsversicherer erhalten Sie deutlich bessere Konditionen als bei einer Bank.
Eine Bürgschaftsversicherung bei einem Kautionsversicherer hat viele Vorteile gegenüber einer Bankbürgschaft:
- Ihre Kreditlinie wird nicht belastet.
- Kautionsversicherer sind in der Regel günstiger als das Pendant bei der Bank.
- Mit Kautionsversicherern kann die Versicherung einfacher an Ihr Unternehmen und Ihren Bürgschaftsbedarf angepasst werden, Banken sind weniger flexibel.
Ein auf Bürgschaften spezialisierter Versicherungsvermittler unterstützt Sie bei der Angebotssuche und -auswahl sowie im anschließenden Avalmangement.
Info: Der genaue Wortlaut auf der Bürgschaftsurkunde ist in der Regel verpflichtend vorgeschrieben. Auch die benötigte Höhe wird vom Zollamt vorgegeben.
Zollbürgschaft bei Bürgschaft24 abschließen
Zollbürgschaften müssen immer individuell bei den Versicherern angefragt werden, es gibt keine festen Tarife, die Sie selbst abschließen können. Bei der Anfrage können viele Fehler passieren, weshalb Sie diese immer mit einem Bürgschaftsexperten stellen sollten. Unsere Bürgschaft24-Experten holen täglich für unsere Kunden Angebote von geeigneten Versicherern ein, verbessern Konditionen und übernehmen das Bürgschaftsmanagement nach Vertragsabschluss.