Unternehmen, die steuerpflichtige Waren aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen dafür Zollgebühren und Steuern an das Zollamt entrichten. Je nach Wert der zu importierenden Waren müssen hohe Summen direkt bezahlt werden. Mit einer Zollbürgschaft können Sie die Zahlung der fälligen Abgaben auf einen späteren Zeitpunkt verschieben und die Waren reibungslos importieren. In diesem Artikel erfahren Sie, wie eine Zollbürgschaft funktioniert und wie Sie diese beantragen können.
Wenn Sie außereuropäische Waren importieren, müssen die Zoll- und Steuerschulden direkt beglichen werden. Da Sie zu diesem Zeitpunkt die importierte Ware noch nicht verkauft haben, können Sie die anfallenden Gebühren aber nicht über die Einnahmen aus Verkäufen finanzieren. Es gibt die Möglichkeit, besonders bei hoher finanzieller Belastung durch die Abgaben, die Gebühren der Zollansprüche teilweise oder vollständig zu stunden. Dann können Sie einen Teil oder alle Kosten zu einem späteren Zeitpunkt begleichen.
Wenn Sie die Stundung Ihrer Zollgebühren wünschen, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Zollamt stellen. In der Regel wird der Stundung nur gegen eine Sicherheitsleistung zugestimmt. Das kann über eine Bürgschaft gelöst werden. Ein Bürge (Bank oder Versicherer) übernimmt die Haftung für die ordnungsgemäße Zahlung der gestundeten Forderungen. Die Bürgschaft wird in Höhe von 30-100% des vom Zoll festgelegten Referenzbetrags ausgestellt. Mit der Bürgschaftsurkunde hat die Zollverwaltung eine Absicherung (Sicherheit) dafür, dass die offenen Forderungen auch im Insolvenzfall beglichen werden, dann allerdings vom Bürgen und nicht vom Schuldner.
Meist wird von einer Stundung Gebrauch gemacht, wenn Unternehmen regelmäßig große Warenmengen und/oder teure Waren importieren. Denn dann fallen dementsprechend hohe Zoll- oder Steuerverpflichtungen an. Die geforderte Sicherheitsleistung wird dann meist über eine Zollbürgschaft gestellt. Zollbürgschaften werden meist von Speditionen, Importeuren und Exporteuren im internationalen Handel verwendet.
Eine Stundung ist immer dann sinnvoll, sobald Sie das zu zahlende Geld für andere Aufträge und Geschäftsmöglichkeiten benötigen. Würden Sie die Gebühren direkt bezahlen, fehlt das Geld an den entscheidenden Stellen, um Ihr Unternehmen voranzubringen. Mit der Zollbürgschaft schaffen Sie sich einen finanziellen Spielraum und können die Forderungen zu einem späteren Zeitpunkt aus den Verkaufseinnahmen finanzieren.
Ob einer Teil- oder Vollstundung der Zölle stattgegeben wird, entscheidet die Zollverwaltung für jeden Stundungsantrag nach bestimmten Kriterien. Wenn die sofortige Zahlung für Sie z. B. eine erhebliche Härte bedeuten würde, wird einer Stundung oft zugestimmt.
Mit einer Zollbürgschaft können Sie feste Zahlungsziele für Zollgebühren und Steuern vereinbaren und den Import optimieren.
Um eine Zollbürgschaft beantragen zu können, benötigen Sie als Erstes eine Bürgschaftsversicherung (oder Bankbürgschaft). Durch diese wird Ihnen ein Bürgschaftsrahmen zur Verfügung gestellt, aus dem Sie die Bürgschaft beantragen können.
Die Bürgschaft können Sie bei einer Bank abschließen oder Sie wenden sich an einen Bürgschaftsmakler wie Bürgschaft24 und schließen eine Versicherung bei einem Kautionsversicherer ab. Bei einem Kautionsversicherer erhalten Sie deutlich bessere Konditionen als bei einer Bank.
Eine Bürgschaftsversicherung bei einem Kautionsversicherer hat viele Vorteile gegenüber einer Bankbürgschaft:
Ein auf Bürgschaften spezialisierter Versicherungsmakler unterstützt Sie bei der Angebotssuche und -auswahl sowie im anschließenden Avalmangement.
Info: Der genaue Wortlaut auf der Bürgschaftsurkunde ist in der Regel verpflichtend vorgeschrieben. Auch die benötigte Höhe wird vom Zollamt vorgegeben.