Zuletzt aktualisiert am 24. Februar 2026
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Unternehmen, die steuerpflichtige Waren aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen dafür Zollgebühren und Steuern an das Zollamt entrichten. Je nach Wert der zu importierenden Waren müssen hohe Summen direkt bezahlt werden. Mit einer Zollbürgschaft können Sie die Zahlung der fälligen Abgaben auf einen späteren Zeitpunkt verschieben und die Waren reibungslos importieren. In diesem Artikel erfahren Sie, wie eine Zollbürgschaft funktioniert und wie Sie diese beantragen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Zahlungsaufschub nutzen: Mit einer Zollbürgschaft können Importunternehmen beim Hauptzollamt einen Zahlungsaufschub (Stundung) für Einfuhrabgaben wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer oder Verbrauchssteuern erwirken.
- Liquidität optimieren: Anstatt Abgaben sofort bei der Grenzabfertigung bar zu bezahlen, gewinnen Sie wertvolle Zeit. Das Kapital bleibt länger im Unternehmen und kann für den laufenden Betrieb genutzt werden.
- Voraussetzung für Bewilligungen: Die Stellung einer Sicherheit ist oft die zwingende Voraussetzung für zollrechtliche Vereinfachungen, wie das Betreiben eines Zolllagers oder den Status als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ (AEO).
- Vorteil der Kautionsversicherung: Eine Bürgschaft über einen Versicherer wird vom Zoll voll anerkannt, belastet aber im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft nicht Ihren Kreditrahmen. Dies sichert Ihre finanzielle Flexibilität gegenüber der Hausbank.
- Geld direkt investieren: Da die fälligen Abgaben erst deutlich später vom Konto abgebucht werden, erhalten Sie direkt mehr finanziellen Spielraum. Sie können die Waren bereits verkaufen, bevor die Steuern und Zölle tatsächlich gezahlt werden müssen.
Was ist eine Zollbürgschaft?
Wenn Sie außereuropäische Waren importieren, müssen die Zoll- und Steuerschulden direkt beglichen werden. Da Sie zu diesem Zeitpunkt die importierte Ware noch nicht verkauft haben, können Sie die anfallenden Gebühren aber nicht über die Einnahmen aus Verkäufen finanzieren. Es gibt die Möglichkeit, besonders bei hoher finanzieller Belastung durch die Abgaben, die Gebühren der Zollansprüche teilweise oder vollständig zu stunden (Zahlungsaufschub nach Art. 110b UZK). Dann können Sie einen Teil oder alle Kosten zu einem späteren Zeitpunkt begleichen.
Wenn Sie die Stundung Ihrer Zollgebühren wünschen, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Zollamt stellen. In der Regel wird der Stundung nur gegen eine Sicherheitsleistung zugestimmt. Das kann über eine Bürgschaft gelöst werden. Ein Bürge (Bank oder Versicherer) übernimmt die Haftung für die ordnungsgemäße Zahlung der gestundeten Forderungen. Die Bürgschaft wird in Höhe von 30-100% des vom Zoll festgelegten Referenzbetrags ausgestellt. Mit der Bürgschaftsurkunde hat die Zollverwaltung eine Absicherung (Sicherheit) dafür, dass die offenen Forderungen auch im Insolvenzfall beglichen werden, dann allerdings vom Bürgen und nicht vom Schuldner.
Zollbürgschaft
Mit einer Zollbürgschaft werden revolvierende Zoll- und Steuerpflichten gegenüber der Zollverwaltung abgesichert. Wenn Sie die Zahlungen stunden, also auf einen späteren Zeitpunkt verschieben möchten, können Sie die dafür geforderte Sicherheit mit einer Zollbürgschaft hinterlegen.
Wann benötige ich eine Zollbürgschaft?
Meist wird von einer Stundung Gebrauch gemacht, wenn Unternehmen regelmäßig große Warenmengen und/oder teure Waren importieren. Denn dann fallen dementsprechend hohe Zoll- oder Steuerverpflichtungen an. Die geforderte Sicherheitsleistung wird dann meist über eine Zollbürgschaft gestellt. Zollbürgschaften werden meist von Speditionen, Importeuren und Exporteuren im internationalen Handel verwendet.
Eine Stundung ist immer dann sinnvoll, sobald Sie das zu zahlende Geld für andere Aufträge und Geschäftsmöglichkeiten benötigen. Würden Sie die Gebühren direkt bezahlen, fehlt das Geld an den entscheidenden Stellen, um Ihr Unternehmen voranzubringen. Mit der Zollbürgschaft schaffen Sie sich einen finanziellen Spielraum und können die Forderungen zu einem späteren Zeitpunkt aus den Verkaufseinnahmen finanzieren.
Ob einer Teil- oder Vollstundung der Zölle stattgegeben wird, entscheidet die Zollverwaltung für jeden Stundungsantrag nach bestimmten Kriterien. Wenn die sofortige Zahlung für Sie z. B. eine erhebliche Härte bedeuten würde, wird einer Stundung oft zugestimmt.
Hinweis:
Wenn Sie nur geringe Zoll- und Steuerkosten durch den Warenimport haben, ist die Stundung (sofern Sie schmerzfrei zahlen können), nicht immer sinnvoll. Denn für eine Zollbürgschaft fallen laufend Kosten an, die Sie zusätzlich zu den Gebühren zahlen müssen.
Was sind die Vorteile einer Zollbürgschaft?
Mit einer Zollbürgschaft können Sie feste Zahlungsziele für Zollgebühren und Steuern vereinbaren und den Import optimieren.
- Mehr Liquidität: Sie müssen die Abgaben nicht direkt zahlen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt (Zollstundung). Das Kapital können Sie anderweitig investieren.
- Optimaler Warenfluss: Es entstehen keine Verzögerungen mehr, weil die Zollgebühren nicht zum Importzeitpunkt gezahlt werden müssen. Auch wenn Probleme beim Zoll auftreten oder die Zollerklärung angepasst werden muss, verzögert sich der Import nicht. So können Sie die Waren reibungslos importieren.
- Wettbewerbsvorteil: Sie können schneller auf veränderte Nachfrage reagieren, ohne hohe Lagerbestände aufbauen zu müssen. Durch die kürzere Bearbeitungszeit können Sie flexibel auf die Märkte reagieren.
- Kosteneinsparungen: Durch geringere Lagerbestände sparen Sie dauerhaft Kosten ein.
- Teilstundung oder vollständige Stundung: Je nach Bedarf und Notwendigkeit können Sie die Zahlung eines Teils oder aller Zollkosten auf einen späteren Zeitpunkt legen.
Praxisbeispiel
Die Global Fabric Solutions GmbH importiert hochwertige Kleidung aus Asien nach Deutschland. Pro Monat erreichen Container mit einem Warenwert von 500.000 EUR den Hamburger Hafen. Normalerweise müssten die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) sofort bei der Abfertigung am Hafen gezahlt werden. Bei einem Zollsatz von ca. 12 % und 19 % Einfuhrumsatzsteuer müsste das Unternehmen pro Monat rund 155.000 EUR sofort an den Zoll zahlen, noch bevor die Ware überhaupt im Lager ankommt.
Um diesen massiven Liquiditätsabfluss zu stoppen, beantragt die GmbH beim Hauptzollamt ein Zahlungsaufschubkonto. Das Zollamt gewährt den Aufschub nur, wenn eine Sicherheit in Höhe des monatlichen Abgabenvolumens hinterlegt wird. Statt das Geld bar beim Zoll zu hinterlegen oder das Konto zu verpfänden, stellt das Unternehmen eine Zollbürgschaft über eine Kautionsversicherung über diesen Betrag.
Durch die Bürgschaft ändert sich der Zahlungsfluss dramatisch: Die Container werden am Hafen sofort freigegeben, ohne dass vor Ort gezahlt werden muss. Außerdem bucht der Zoll bucht die gesammelten Abgaben für den Monat Januar erst am 15. Februar per Lastschrift ab. Und – Das Unternehmen hat nun bis zu 6 Wochen mehr Zeit. In dieser Zeit kann die Kleidung bereits an den Einzelhandel geliefert und erste Rechnungen von Kunden beglichen werden.
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Wie schließe ich eine Zollbürgschaft ab?
Um eine Zollbürgschaft beantragen zu können, benötigen Sie als Erstes eine Bürgschaftsversicherung (oder Bankbürgschaft). Durch diese wird Ihnen ein Bürgschaftsrahmen zur Verfügung gestellt, aus dem Sie die Bürgschaft beantragen können.
Die Bürgschaft können Sie bei einer Bank abschließen oder Sie wenden sich an einen Bürgschaftsvermittler wie Bürgschaft24 und schließen eine Versicherung bei einem Kautionsversicherer ab. Bei einem Kautionsversicherer erhalten Sie deutlich bessere Konditionen als bei einer Bank.
Eine Bürgschaftsversicherung bei einem Kautionsversicherer hat viele Vorteile gegenüber einer Bankbürgschaft:
- Ihre Kreditlinie wird nicht belastet.
- Kautionsversicherer sind in der Regel günstiger als das Pendant bei der Bank.
- Mit Kautionsversicherern kann die Versicherung einfacher an Ihr Unternehmen und Ihren Bürgschaftsbedarf angepasst werden, Banken sind weniger flexibel.
Ein auf Bürgschaften spezialisierter Versicherungsvermittler unterstützt Sie bei der Angebotssuche und -auswahl sowie im anschließenden Avalmangement.
Info: Der genaue Wortlaut auf der Bürgschaftsurkunde ist in der Regel verpflichtend vorgeschrieben. Auch die benötigte Höhe wird vom Zollamt vorgegeben.
Zollbürgschaft bei Bürgschaft24 abschließen
Zollbürgschaften müssen immer individuell bei den Versicherern angefragt werden, es gibt keine festen Tarife, die Sie selbst abschließen können. Bei der Anfrage können viele Fehler passieren, weshalb Sie diese immer mit einem Bürgschaftsexperten stellen sollten. Unsere Bürgschaft24-Experten holen täglich für unsere Kunden Angebote von geeigneten Versicherern ein, verbessern Konditionen und übernehmen das Bürgschaftsmanagement nach Vertragsabschluss.