Im Garten- und Landschaftsbau fallen verschiedene Kosten für Personal, Material- und Pflanzeneinkauf oder auch für Technik und Geräte an. Um die Liquidität Ihres Unternehmens zu schonen und frei über Ihre finanziellen Mittel zu verfügen, sollten Sie Bürgschaften verwenden, wenn ein Auftraggeber eine Sicherheit von Ihnen fordert.
Hier erfahren Sie, welche Bürgschaftsarten in Ihrer Branche häufig verwendet werden und wie Sie diese beantragen können.
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Anzahlungsbürgschaft
Um Ihre Liquidität zu schonen, können Sie von Ihrem Auftraggeber eine Anzahlung für Vorleistungen verlangen, die Ihr Unternehmen erbringt. Dazu zählen die Materialbeschaffung, aber auch Personalkosten oder Kosten für Subunternehmer, falls Sie mit diesen zusammenarbeiten. Im Gegenzug für die zu leistende Anzahlung kann Ihr Auftraggeber eine Anzahlungsbürgschaft von Ihnen verlangen. Denn er stellt Ihnen finanzielle Mittel zur Verfügung, bevor Sie eine Leistung erbracht haben. Mit der Bürgschaft lässt er sich eine Sicherheit für die Anzahlung geben. Wenn Sie die Anzahlung für den vorgesehenen Zweck eingesetzt haben, können Sie die Bürgschaftsurkunde vom Auftraggeber zurückfordern und die Bürgschaft bei Ihrer Versicherung ausbuchen lassen.
Falls Sie die Anzahlung erhalten, aber der Kunde nicht die vereinbarte Dienstleistung dafür erhält, weil Sie beispielsweise zwischenzeitlich Insolvenz anmelden mussten, wird Ihr Auftraggeber die Bürgschaft in Anspruch nehmen und sich von Ihrer Versicherung den festgesetzten Betrag (bis zu 100% des Auftragswertes) auszahlen lassen. Die Versicherung wendet sich dann zur Eintreibung der vorgestreckten Summe an Sie. Das bedeutet, dass Sie (außer im Falle einer Insolvenz) die Anzahlung zurückzahlen müssen.
Tipp: revolvierende Bürgschaft
Wenn Sie für die Materialbeschaffung eines Auftrags mehrere zeitlich versetzte Anzahlungen benötigen, können Sie mit Ihrem Auftraggeber im Vorfeld besprechen, dass Sie die Anzahlungsbürgschaft revolvierend nutzen möchten. Das heißt, dass die Bürgschaftsurkunde nicht an Sie zurückgeht, nachdem das Material geliefert wurde, sondern beim Auftraggeber verbleibt und für die nächste Anzahlung genutzt wird. So sparen Sie sich und Ihrem Auftraggeber Zeit und Aufwand, indem nicht jede Bürgschaft neu beantragt und die alte zurückgegeben werden muss.
Vertragserfüllungsbürgschaft
Ihr Auftraggeber darf bei allen Teilzahlungen 10% der Rechnungssumme zurückhalten. So sichert er sich für den Fall ab, dass Sie weiteren Vertragsverpflichtungen nicht nachkommen und er ein anderes Unternehmen für die Fertigstellung beauftragen muss. Die dadurch entstehenden Kosten könnten so zumindest teilweise gedeckt werden. Um bei jeder Zahlung die volle Summe zu erhalten, können Sie bei Ihrem Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft hinterlegen. Diese wird in einer Höhe von 10% des gesamten Auftragswerts ausgestellt und ersetzt den Sicherheitseinbehalt.
→ Die Vertragserfüllungsbürgschaft kombiniert Ausführungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft und kann nach Projektabnahme in eine reine Gewährleistungsbürgschaft umgewandelt werden.
Gewährleistungsbürgschaft
Mit der Schlussrechnung werden die Rechnungen so weit beglichen, dass noch 5% des gesamten Rechnungsbetrags offen bleiben. Diese kann Ihr Auftraggeber bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist (i. d. R. 4 oder 5 Jahre) als Sicherheit einbehalten. Damit Sie nicht jahrelang auf den ausstehenden Teil der Rechnung warten müssen, können Sie als Sicherheitsleistung beim Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft hinterlegen. Im Gegenzug wird Ihre Rechnung vollständig beglichen. Treten im Gewährleistungszeitraum Mängel auf, müssen Sie sie beheben. Tun Sie das nicht, kann der Auftraggeber auf den Sicherheitseinbehalt zurückgreifen und ein anderes Unternehmen mit der Mängelbeseitigung beauftragen. Dafür nimmt er Ihr Unternehmen in die Haftung.
→ Wenn Sie bereits eine Vertragserfüllungsbürgschaft hinterlegt hatten, senden Sie die Urkunde an den Versicherer zurück und bestellen eine neue Urkunde für die Gewährleistungsbürgschaft. Bei manchen Versicherern kann zur internen Umbuchung auch einfach das Abnahmeprotokoll eingereicht werden.
Leasingbürgschaft
Wenn Sie für den Garten- und Landschaftsbau die benötigten Geräte leasen wollen, verlangen viele Leasinggeber eine Anzahlung, die für die Leasingdauer als Sicherheit hinterlegt wird. Damit Sie kein Kapital für die Leasingdauer binden müssen, können Sie stattdessen eine Leasingbürgschaft stellen.
Wichtig: Leasinggeber akzeptieren oft nur Bankbürgschaften. Daher sollten Sie frühzeitig absprechen, ob eine Versicherungsbürgschaft angenommen wird.
Mietkautionsbürgschaft
Wenn Sie für Ihre Mitarbeiter und Geräte Geschäftsgebäude anmieten, müssen Sie eine Kaution in oftmals beträchtlicher Höhe (bis zu 6 Monatsmieten) bei Ihrem Vermieter hinterlegen. Damit Sie nicht für eine lange Zeit Bargeld hinterlegen müssen, können Sie mit Ihrem Vermieter absprechen, dass Sie eine Mietkautionsbürgschaft als Sicherheit stellen. Diese wird in der Höhe der Kaution ausgestellt.
Auch wenn Sie eine Barkaution bei einem bestehenden Mietverhältnis hinterlegt haben, können Sie diese während der Mietdauer gegen eine Bürgschaft austauschen. So können Sie Ihre Liquidität wieder aufbauen.
Wie schließe ich eine Bürgschaftsversicherung für mein Unternehmen ab?
Die für Sie einfachste und effizienteste Lösung: Sie stellen eine Anfrage bei uns. Unsere Bürgschaft24-Experten sind auf gewerbliche Kautionsversicherungen spezialisiert und beraten Kunden täglich zu ihrem Bürgschaftsbedarf. Damit Sie auf der Suche nach einem passenden Angebot Zeit und Aufwand sparen, stellen wir – nach einer ausführlichen Bedarfsermittlung für Ihr Unternehmen – die Anfrage bei passenden Versicherern. So erhalten Sie bei Bürgschaft24.de ein Angebot, dessen Konditionen zu Ihrem Unternehmen passt.