Zuletzt aktualisiert am 27. Februar 2026
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Gewerbliche Kautionsversicherungen sind für viele Unternehmen Teil des Auftragsprozesses. Zum Beispiel fordern Auftraggeber in der Baubranche für eine Anzahlung eine Anzahlungsbürgschaft als Gegenleistung. Die Bürgschaft wird über die Kautionsversicherung bestellt.Zu bestimmten Zeitpunkten werden Kautionsversicherungen jedoch nicht mehr benötigt, zum Beispiel wenn ein Unternehmen aufgelöst wird. Wenn die Kautionsversicherung nicht aufgrund vertraglicher Fristen automatisch erlischt, muss sie gekündigt werden. Wann Sie diese kündigen können und welche Schritte dazu notwendig sind, lesen Sie in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Kündigungsfristen beachten: Gewerbliche Kautionsversicherungen haben meist eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch. Die Kündigung muss fristgerecht erfolgen (oft 3 Monate zum Ende der Laufzeit).
- Rückgabe der Urkunden: Der Kündigungsprozess ist erst dann vollständig abgeschlossen, wenn alle laufenden Bürgschaften beim alten Versicherer enthaftet wurden (durch Rückgabe der Originale oder Enthaftungserklärungen).
- Sonderfall Einzelbürgschaft: Um diese Bürgschaft zu kündigen, muss nur eine einzige Urkunde inkl. Kündigungsschreiben an den Versicherer zurückgeschickt werden.
Welche finanziellen Vorteile habe ich durch eine Kautionsversicherung?
Kautionsversicherungen (synonym Bürgschaftsversicherungen) sind für Unternehmen in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative zu Bar-Sicherheitseinbehalten, die ihre Auftraggeber z. B. bis zum Ende der Gewährleistungsfrist zurückhalten dürfen. Statt mehrere Jahre auf das einbehaltene Geld zu warten, schließen Unternehmen eine Kautionsversicherung ab und stellen daraus Bürgschaften als Sicherheit für ihre Auftraggeber. Viele Auftraggeber, hauptsächlich große Bauunternehmer, fordern Bürgschaften inzwischen standardmäßig.
Mithilfe einer Bürgschaft sichert sich ein Auftraggeber ab, dass auch im Falle einer Insolvenz / Nicht-Leistung des Auftragnehmers alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt oder Mängel während der Gewährleistungsphase an einem Bauobjekt behoben werden. Für den Auftragnehmer (Versicherungsnehmer) hat eine Bürgschaft den Vorteil, dass er seine Liquidität behält und das Bürgschaftsvolumen nicht auf dessen Kreditlinie bei der Bank angerechnet wird – ander als bei einer Bankbürgschaft / Bankaval.
→ Normalerweise umfasst eine Kautionsversicherung einen Bürgschaftsrahmen (Gesamtsumme), aus dem verschiedene Bürgschaften ausgegeben werden. Sie müssen für eine neue Bürgschaft also keine neue Kautionsversicherung abschließen, wenn diese Summe in Ihrem Rahmen frei ist und der Rahmen für die benötigte Bürgschaftsart benutzt werden kann.
Wann lassen sich gewerbliche Bürgschaftsverträge und Kautionsversicherungen kündigen?
Im gewerblichen Bereich, insbesondere in der Bauhaupt- und Baunebenbranche, spielen Bürgschaftsarten wie die Gewährleistungsbürgschaft (Mängelansprüchebürgschaft) und die Vertragserfüllungsbürgschaft eine große Rolle.
- Im Normalfall erlischt die Vertragserfüllungsbürgschaft automatisch, sobald alle Leistungen aus dem Vertrag mangelfrei erfüllt wurden.
- Auch bei einer Gewährleistungsbürgschaft erlischt diese nach dem vertraglich festgelegten Ablauf der Gewährleistungsfrist.
→ Wichtig: Nur weil die Bürgschaft erlischt, wird sie nicht automatisch aus Ihrem Bürgschaftsrahmen ausgetragen. Nur befristete Bürgschaftsurkunden werden auch automatisch nach ihrem Fristablauf Ihrem Rahmen wieder gutgeschrieben. Unbefristete Urkunden müssen immer im Original an den Versicherer zurückgeschickt werden (Alternativ eine vom Auftraggeber unterschriebene Enthaftungserklärung).
Wenn Sie die gesamte Kautionsversicherung kündigen möchten, müssen Sie alle Bürgschaften aus dem Versicherungsvertrag – auch manchmal Rahmenvertrag – zurückgeben. Hier kommt es je nach Versicherer darauf an, ob dies zu sofort oder erst zur nächsten Hauptfälligkeit möglich ist.
Ansonsten kann ein Vertrag abgesehen von der fristgerechten Kündigung nur dann beendet werden, wenn die Firma – also der Versicherungsnehmer – geschlossen oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Dann wird der Versicherer automatisch informiert und im besten Fall auch automatisch ein Endabrechnungsangebot erstellt. In diesem sind alle Gebühren für alle aktuell ausgestellten Bürgschaften und deren Laufzeit zusammengefasst. Diese Rechnung muss dann beglichen werden, damit der Vertrag ohne ausstehende Beiträge beendet werden kann.
Wie kündige ich meine Kautionsversicherung?
Eine Bürgschaft ist (außer bei einer Einzelbürgschaft) nicht gleich Kautionsversicherung. Wenn eine Bürgschaft ausläuft oder Sie diese nicht länger benötigen, müssen Sie nicht gleich die gesamte Kautionsversicherung (Bürgschaftsrahmen) kündigen. In manchen Situationen ist es jedoch erforderlich, die Kautionsversicherung zu kündigen, zum Beispiel, wenn Sie Ihr Unternehmen auflösen. Die Kautionsversicherung gilt als gekündigt, wenn keine Bürgschaften mehr ausgestellt sind (alle Bürgschaftsurkunden zurück beim Versicherer) und der Vertrag schriftlich gekündigt wurde.
Kautionsversicherung kündigen – Das sind die 4 Schritte
- Wenn der Vertrag erfüllt / die Gewährleistungsfrist abgelaufen usw. ist, fordern Sie die Bürgschaftsurkunde im Original von Ihrem Auftraggeber zurück.
- Wenn Sie alle ausgegebenen Bürgschaftsurkunden zurückerhalten haben, schicken Sie die Urkunden und ein Kündigungsschreiben auf dem Postweg an Ihren Kautionsversicherer. Ist Ihnen oder einem Auftraggeber eine Urkunde abhanden gekommen, müssen Sie beim Kautionsanbieter eine Enthaftungserklärung beantragen. Diese muss Ihr Auftraggeber unterzeichnen, um zu bestätigen, dass er keine Ansprüche mehr erhebt. Danach können Sie sie zur Versicherung schicken.
- Mit dem Eingang der Unterlagen und der Kündigung bei der Versicherung endet Ihre Kautionsversicherung. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung.
- Wenn Sie einen Individualtarif und keinen Rahmenvertrag abgeschlossen und Sie einen Jahresbeitrag bezahlt haben, erhalten Sie möglicherweise eine anteilige Rückerstattung des Beitrags. Dies ist zum Beispiel bei einer Mietkaution der Fall, da Sie diese nur für die tatsächliche Nutzungsdauer des Mietobjektes zahlen müssen. Diese wird i. d. R. auf den Tag genau berechnet. Als letzter Tag gilt dann meist nicht der Tag des Auszugs, sondern erst der Tag, an dem der Vermieter die Kaution mit seiner Unterschrift freigegeben hat.
Wichtig:
Bei den üblichen Standard-Verträgen der VHV, ERGO und AXA nicht der Fall, hier erhalten Sie keine Rückerstattung.
Sonderfall: Einzelbürgschaft
Bei einer Einzelbürgschaft wird nur eine einzelne Bürgschaftsurkunde ausgegeben, bei der der Bürgschaftsrahmen der Bürgschaftssumme entspricht. Um diese Bürgschaft zu kündigen, muss nur eine einzige Urkunde samt Kündigung zurückgeschickt werden. Alternativ können Sie den Bürgschaftsrahmen behalten und den Jahresbeitrag weiterzahlen, wenn Sie eine neue Bürgschaft mit dem gleichen Rahmen benötigen. Diese müssen Sie per Avalauftrag neu beantragen.
Fazit
Im Normalfall werden Bürgschaftsurkunden z. B. für Gewährleistungsbürgschaften oder Vertragserfüllungsbürgschaften nach mängelfreiem Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückgegeben bzw. verlieren automatisch ihre Gültigkeit. Um eine Bürgschaft zurückzugeben, muss die Urkunde dem Kautionsversicherer zukommen. Dadurch wird der jeweilige Betrag im Bürgschaftsrahmen wieder frei und kann für die Bestellung neuer Bürgschaften genutzt werden. Die Kündigung der gesamten Kautionsversicherung (Bürgschaftsrahmen) muss jedoch zusätzlich erfolgen. Dafür müssen alle ausgegebenen Bürgschaftsurkunden an den Kautionsversicherer zurückgeschickt und ein Kündigungsschreiben beigelegt werden. Die Kündigung der Kautionsversicherung ist nur notwendig, wenn keine weiteren Bürgschaften ausgegeben werden müssen.
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