Gewerbliche Kautionsversicherungen richtig kündigen

Gewerbliche Kautionsversicherungen sind für viele Unternehmen Teil des Auftragsprozesses. Zum Beispiel fordert der Auftraggeber in der Baubranche vom Auftragnehmer eine Anzahlungsbürgschaft. Bevor die Genehmigung für die Nutzung einer Fläche zum Kiesabbau erteilt wird, ist eine Rekultivierungsbürgschaft erforderlich. Damit kleine Reiseunternehmen Pauschalreisen anbieten dürfen, müssen sie eine Bürgschaft abschließen und mit jedem Vertragsabschluss einen Reisesicherungsschein beilegen, damit die Reisekunden abgesichert sind, falls das Reiseunternehmen vor oder während der Reise zahlungs- und leistungsunfähig wird.

Zu bestimmten Zeitpunkten werden Kautionsversicherungen nicht mehr benötigt, beispielsweise wenn ein Unternehmen aufgelöst wird. Wenn sie nicht aufgrund vertraglicher Fristen automatisch erlöschen, müssen sie gekündigt werden. Wann Sie diese kündigen können und welche Schritte dazu notwendig sind, lesen Sie in diesem Artikel.

Welche finanziellen Vorteile habe ich durch eine Kautionsversicherung?

Kautionsversicherungen oder Bürgschaftsversicherungen sind für Unternehmen in vielen Fällen die günstige Alternative zu Sicherheitseinbehalten, die ihre Auftraggeber z. B. bis zum Ende der Gewährleistungsfrist zurückhalten. Statt mehrere Jahre auf das einbehaltene Geld zu warten, schließen Unternehmen eine Kautionsversicherung als Sicherheit für die Auftraggeber ab. Viele Auftraggeber, hauptsächlich große Bauunternehmer, fordern diese inzwischen standardmäßig ein. 

Mithilfe einer Bürgschaft sichert sich ein Auftraggeber ab, dass auch im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt oder Mängel während der Gewährleistungsphase an einem Bauobjekt behoben werden. Für den Auftragnehmer (Versicherungsnehmer) hat eine Bürgschaft den Vorteil, dass er seine Liquidität behält und das Bürgschaftsvolumen nicht auf dessen Kreditlinie bei der Bank angerechnet wird. Bei all den finanziellen Vorteilen von Kautionsversicherungen ist es auch relevant, den perfekten Zeitpunkt zu finden, wann Sie Ihre Kautionsversicherungen kündigen sollten.

→ Normalerweise beinhaltet eine Kautionsversicherung eine Gesamtsumme (Rahmen), innerhalb derer verschiedene Bürgschaften ausgegeben werden. Sie müssen für eine neue Bürgschaft also keine neue Kautionsversicherung abschließen, wenn diese Summe in Ihrem Rahmen frei ist.

Wann lassen sich gewerbliche Bürgschaftsverträge und Kautionsversicherungen kündigen?

Neben der weit verbreiteten Mietkautionsbürgschaft spielen im gewerblichen Bereich auch andere Bürgschaftsformen wie die Gewährleistungsbürgschaft (Mängelansprüchebürgschaft) und die Vertragserfüllungsbürgschaft eine große Rolle. 

  • Im Normalfall erlischt die Vertragserfüllungsbürgschaft automatisch, sobald alle Leistungen aus dem Vertrag mangelfrei erfüllt wurden. 
  • Auch bei einer Gewährleistungsbürgschaft erlischt diese nach dem vertraglich festgelegten Ablauf der Gewährleistungsfrist.

→ Nur befristete Bürgschaftsurkunden werden auch automatisch nach ihrem Fristablauf Ihrem Rahmen wieder gutgeschrieben. Unbefristete Urkunden müssen immer im Original an den Versicherer zurückgeschickt werden.

Nach Ablauf dieser Frist erhalten Unternehmen vom Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde zurück. Diese schicken Sie an den Versicherer, wodurch der Betrag, über den die Bürgschaft ausgestellt wurde, in Ihrem Bürgschaftsrahmen wieder frei wird. Damit kündigen Sie aber nicht Ihre Kautionsversicherung.

Wenn Sie die gesamte Kautionsversicherung kündigen möchten, müssen Sie alle Bürgschaften aus dem Versicherungsvertrag – auch manchmal Rahmenvertrag – zurückgeben. Hier kommt es je nach Versicherer darauf an, ob dies zu sofort oder erst zur nächsten Hauptfälligkeit möglich ist.

Ansonsten kann ein Vertrag abgesehen von der fristgerechten Kündigung nur dann beendet werden, wenn die Firma – also der Versicherungsnehmer – geschlossen oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Dann wird der Versicherer automatisch informiert und im besten Fall auch automatisch ein Endabrechnungsangebot erstellt. In diesem sind alle Gebühren für alle aktuell ausgestellten Bürgschaften und deren Laufzeit zusammengefasst. Diese Rechnung muss dann beglichen werden, damit der Vertrag ohne ausstehende Beiträge beendet werden kann.

Wie kündige ich meine Kautionsversicherung?

Eine Bürgschaft ist (außer bei einer Einzelbürgschaft) nicht gleich Kautionsversicherung. Wenn eine Bürgschaft ausläuft oder Sie diese nicht länger benötigen, müssen Sie nicht gleich die gesamte Kautionsversicherung (Bürgschaftsrahmen) kündigen. In manchen Situationen ist es jedoch erforderlich, die Kautionsversicherung zu kündigen, zum Beispiel, wenn Sie Ihr Unternehmen auflösen. Die Kautionsversicherung gilt als gekündigt, wenn keine Bürgschaften mehr ausgestellt sind (alle Bürgschaftsurkunden zurück beim Versicherer) und der Vertrag schriftlich gekündigt wurde. 

Typischerweise schließen Unternehmen eine Kautionsversicherung (Bürgschaftsrahmen) ab, über die sie dann die jeweiligen Bürgschaften einzeln bestellen können (analog zur Kreditlinie bei der Bank, die flexibel abgerufen und zurückgegeben werden kann). Sie schließen pro Auftrag jeweils eine Bürgschaft ab. Bei Beendigung eines Auftrags wird also im Prinzip nur die zutreffende Bürgschaft aus der Kautionsversicherung gelöscht. Dadurch wird dieser Betrag im Bürgschaftsrahmen frei und kann für neue Bürgschaften verwendet werden.

Kautionsversicherung kündigen – Das sind die 4 Schritte

  1. Wenn der Vertrag erfüllt/die Gewährleistungsfrist abgelaufen usw. ist, sollte Ihnen die  Bürgschaftsurkunde vom Auftraggeber im Original zurückgegeben werden. Oftmals müssen Sie die Auftraggeber leider um die Herausgabe der Urkunde bitten. 
  2. Wenn Sie alle ausgegebenen Bürgschaftsurkunden zurückerhalten haben, schicken Sie die Urkunden und ein Kündigungsschreiben auf dem Postweg an Ihren Bürgschaftsanbieter. Ist Ihnen eine Urkunde abhanden gekommen, müssen Sie beim Kautionsanbieter eine Enthaftungserklärung beantragen. Diese muss Ihr Auftraggeber unterzeichnen, um zu bestätigen, dass er keine Ansprüche mehr erhebt. Danach können Sie sie zur Versicherung schicken.
  3. Mit dem Eingang der Unterlagen und der Kündigung bei der Versicherung endet Ihre Kautionsversicherung. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung.
  4. Wenn Sie einen Individualtarif und keinen Rahmenvertrag abgeschlossen und Sie einen Jahresbeitrag bezahlt haben, erhalten Sie möglicherweise eine anteilige Rückerstattung des Beitrags. Dies ist zum Beispiel bei einer Mietkaution der Fall, da Sie diese nur für die tatsächliche Nutzungsdauer des Mietobjektes zahlen müssen. Diese wird i. d. R. auf den Tag genau berechnet. Wir prüfen Ihren vorhandenen Vertrag gerne auf die Bedingungen. Als letzter Tag gilt dann meist nicht der Tag des Auszugs, sondern erst der Tag, an dem der Vermieter die Kaution mit seiner Unterschrift freigegeben hat.

Wichtig:
Bei den üblichen Standard-Verträgen der VHV, ERGO und AXA nicht der Fall, hier erhalten Sie keine Rückerstattung.

Sonderfall: Einzelbürgschaft

Bei einer Einzelbürgschaft wird tatsächlich nur eine Bürgschaft ausgegeben, bei der der Bürgschaftsrahmen der Bürgschaftssumme entspricht. Um diese Bürgschaft zu kündigen, muss nur eine einzige Urkunde samt Kündigung zurückgeschickt werden. Alternativ können Sie den Bürgschaftsrahmen behalten und den Jahresbeitrag weiterzahlen, wenn Sie eine neue Bürgschaft mit dem gleichen Rahmen benötigen. Diese müssen Sie neu beantragen. 

Fazit

Im Normalfall werden Bürgschaftsurkunden z. B. für Gewährleistungsbürgschaften oder Vertragserfüllungsbürgschaften nach mangelfreiem Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückgegeben bzw. verlieren automatisch ihre Gültigkeit. Um eine Bürgschaft zurückzugeben, muss die Urkunde dem Kautionsanbieter zukommen. Dadurch wird der jeweilige Betrag im Bürgschaftsrahmen wieder frei und kann für die Bestellung neuer Bürgschaften genutzt werden. Die Kündigung der gesamten Kautionsversicherung (Bürgschaftsrahmen) muss jedoch zusätzlich erfolgen. Dafür müssen alle ausgegebenen Bürgschaftsurkunden an den Kautionsversicherer zurückgeschickt und ein Kündigungsschreiben beigelegt werden. Die Kündigung der Kautionsversicherung ist nur notwendig, wenn keine weiteren Bürgschaften ausgegeben werden müssen.

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Über Ulf Papke
2009 gründete Ulf Papke das Vergleichsportal Bürgschaft24. Als Innovator der Branche geht Ulf Papke neue Wege, um Unternehmen zu besseren Lösungen und Unternehmern bei wichtigen Entscheidungen zu helfen. Heute ist er mit der Papke Consulting Gruppe als externer Risk Manager ganzheitlich für seine Mandanten da.

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