Gewerbliche Kautionsversicherungen sind für viele Unternehmen Teil des Auftragsprozesses. Zum Beispiel fordert der Auftraggeber in der Baubranche vom Auftragnehmer eine Anzahlungsbürgschaft. Bevor die Genehmigung für die Nutzung einer Fläche zum Kiesabbau erteilt wird, ist eine Rekultivierungsbürgschaft erforderlich. Damit kleine Reiseunternehmen Pauschalreisen anbieten dürfen, müssen sie eine Bürgschaft abschließen und mit jedem Vertragsabschluss einen Reisesicherungsschein beilegen, damit die Reisekunden abgesichert sind, falls das Reiseunternehmen vor oder während der Reise zahlungs- und leistungsunfähig wird.
Zu bestimmten Zeitpunkten werden Kautionsversicherungen nicht mehr benötigt, beispielsweise wenn ein Unternehmen aufgelöst wird. Wenn sie nicht aufgrund vertraglicher Fristen automatisch erlöschen, müssen sie gekündigt werden. Wann Sie diese kündigen können und welche Schritte dazu notwendig sind, lesen Sie in diesem Artikel.
Kautionsversicherungen oder Bürgschaftsversicherungen sind für Unternehmen in vielen Fällen die günstige Alternative zu Sicherheitseinbehalten, die ihre Auftraggeber z. B. bis zum Ende der Gewährleistungsfrist zurückhalten. Statt mehrere Jahre auf das einbehaltene Geld zu warten, schließen Unternehmen eine Kautionsversicherung als Sicherheit für die Auftraggeber ab. Viele Auftraggeber, hauptsächlich große Bauunternehmer, fordern diese inzwischen standardmäßig ein.
Mithilfe einer Bürgschaft sichert sich ein Auftraggeber ab, dass auch im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt oder Mängel während der Gewährleistungsphase an einem Bauobjekt behoben werden. Für den Auftragnehmer (Versicherungsnehmer) hat eine Bürgschaft den Vorteil, dass er seine Liquidität behält und das Bürgschaftsvolumen nicht auf dessen Kreditlinie bei der Bank angerechnet wird. Bei all den finanziellen Vorteilen von Kautionsversicherungen ist es auch relevant, den perfekten Zeitpunkt zu finden, wann Sie Ihre Kautionsversicherungen kündigen sollten.
→ Normalerweise beinhaltet eine Kautionsversicherung eine Gesamtsumme (Rahmen), innerhalb derer verschiedene Bürgschaften ausgegeben werden. Sie müssen für eine neue Bürgschaft also keine neue Kautionsversicherung abschließen, wenn diese Summe in Ihrem Rahmen frei ist.
Neben der weit verbreiteten Mietkautionsbürgschaft spielen im gewerblichen Bereich auch andere Bürgschaftsformen wie die Gewährleistungsbürgschaft (Mängelansprüchebürgschaft) und die Vertragserfüllungsbürgschaft eine große Rolle.
→ Nur befristete Bürgschaftsurkunden werden auch automatisch nach ihrem Fristablauf Ihrem Rahmen wieder gutgeschrieben. Unbefristete Urkunden müssen immer im Original an den Versicherer zurückgeschickt werden.
Nach Ablauf dieser Frist erhalten Unternehmen vom Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde zurück. Diese schicken Sie an den Versicherer, wodurch der Betrag, über den die Bürgschaft ausgestellt wurde, in Ihrem Bürgschaftsrahmen wieder frei wird. Damit kündigen Sie aber nicht Ihre Kautionsversicherung.
Wenn Sie die gesamte Kautionsversicherung kündigen möchten, müssen Sie alle Bürgschaften aus dem Versicherungsvertrag - auch manchmal Rahmenvertrag - zurückgeben. Hier kommt es je nach Versicherer darauf an, ob dies zu sofort oder erst zur nächsten Hauptfälligkeit möglich ist.
Ansonsten kann ein Vertrag abgesehen von der fristgerechten Kündigung nur dann beendet werden, wenn die Firma - also der Versicherungsnehmer - geschlossen oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Dann wird der Versicherer automatisch informiert und im besten Fall auch automatisch ein Endabrechnungsangebot erstellt. In diesem sind alle Gebühren für alle aktuell ausgestellten Bürgschaften und deren Laufzeit zusammengefasst. Diese Rechnung muss dann beglichen werden, damit der Vertrag ohne ausstehende Beiträge beendet werden kann.
Eine Bürgschaft ist (außer bei einer Einzelbürgschaft) nicht gleich Kautionsversicherung. Wenn eine Bürgschaft ausläuft oder Sie diese nicht länger benötigen, müssen Sie nicht gleich die gesamte Kautionsversicherung (Bürgschaftsrahmen) kündigen. In manchen Situationen ist es jedoch erforderlich, die Kautionsversicherung zu kündigen, zum Beispiel, wenn Sie Ihr Unternehmen auflösen. Die Kautionsversicherung gilt als gekündigt, wenn keine Bürgschaften mehr ausgestellt sind (alle Bürgschaftsurkunden zurück beim Versicherer) und der Vertrag schriftlich gekündigt wurde.
Typischerweise schließen Unternehmen eine Kautionsversicherung (Bürgschaftsrahmen) ab, über die sie dann die jeweiligen Bürgschaften einzeln bestellen können (analog zur Kreditlinie bei der Bank, die flexibel abgerufen und zurückgegeben werden kann). Sie schließen pro Auftrag jeweils eine Bürgschaft ab. Bei Beendigung eines Auftrags wird also im Prinzip nur die zutreffende Bürgschaft aus der Kautionsversicherung gelöscht. Dadurch wird dieser Betrag im Bürgschaftsrahmen frei und kann für neue Bürgschaften verwendet werden.
Wichtig: Bei den üblichen Standard-Verträgen der VHV, ERGO und AXA nicht der Fall, hier erhalten Sie keine Rückerstattung.
Bei einer Einzelbürgschaft wird tatsächlich nur eine Bürgschaft ausgegeben, bei der der Bürgschaftsrahmen der Bürgschaftssumme entspricht. Um diese Bürgschaft zu kündigen, muss nur eine einzige Urkunde samt Kündigung zurückgeschickt werden. Alternativ können Sie den Bürgschaftsrahmen behalten und den Jahresbeitrag weiterzahlen, wenn Sie eine neue Bürgschaft mit dem gleichen Rahmen benötigen. Diese müssen Sie neu beantragen.
Im Normalfall werden Bürgschaftsurkunden z. B. für Gewährleistungsbürgschaften oder Vertragserfüllungsbürgschaften nach mangelfreiem Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückgegeben bzw. verlieren automatisch ihre Gültigkeit. Um eine Bürgschaft zurückzugeben, muss die Urkunde dem Kautionsanbieter zukommen. Dadurch wird der jeweilige Betrag im Bürgschaftsrahmen wieder frei und kann für die Bestellung neuer Bürgschaften genutzt werden. Die Kündigung der gesamten Kautionsversicherung (Bürgschaftsrahmen) muss jedoch zusätzlich erfolgen. Dafür müssen alle ausgegebenen Bürgschaftsurkunden an den Kautionsversicherer zurückgeschickt und ein Kündigungsschreiben beigelegt werden. Die Kündigung der Kautionsversicherung ist nur notwendig, wenn keine weiteren Bürgschaften ausgegeben werden müssen.